Daten
Kommune
Bedburg
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15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-391/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
06.07.2004
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 37. Änderung
-Bereich des Rekultivierungsgebietes zwischen der Ortslage Rath und Bedburg Osthier : Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und
Bauen der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit
dem Ziel der Neuordnung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahre
1980 an die umgesetzten Rekultivierungsmaßnahmen zu fassen. Gleichzeitig wird der
Aufstellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben, da
das Planungsziel dieser bereits eingeleiteten Änderung in die 37. nunmehr zur Aufstellung
anstehenden Änderung aufgenommen wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen des
Abwägungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg (Anschluss der
Rupperburg an die L 361 n mittels T-Anbindung) empfohlen, den Aufstellungsbeschluss
für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit dem Ziel der
Neuordnung bzw. Anpassung der im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg
dargestellten Grün- und Waldflächen im Planänderungsbereich zu fassen.
Zwischenzeitlich ist die Rekultivierung des Tagebaus Fortuna-Garsdorf weitgehendst
abgeschlossen.
Die
Rekultivierungsmaßnahmen
stimmen
mit
den
Darstellungen
des
Flächennutzungsplanes in seiner rechtskräftigen Form aus dem Jahr 1980 nicht überein.
Darüber hinaus wurde bereits eine Flächennutzungsplanänderung (26. Änderung) für eine
kleinteilige Fläche eingeleitet.
Es wird nunmehr erforderlich den Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg entsprechend
der eingeleiteten Entwicklung fortzuschreiben.
Der Plangeltungsbereich ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
50181 Bedburg, den 23.06.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Verwaltungsvorstand