Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-31/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61 26 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
14.10.2003
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der L 279 und südöstlich des rückwärtigen
Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße / Am Zelenberg / Siedlungserweiterung Kaster,
Baugebiet „Im Spless“
hier:
a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten
Anregungen gem. § 13 Ziff. 3 sowie § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13
Ziff. 3 und § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen einzeln
eine Abwägung durchzuführen und wie in der Anlage zu a) aufgeführt zu entscheiden (Anlage wird
zu den Vorbesprechungen nachgereicht).
Zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches nebst Begründung
hierzu – unter Berücksichtigung ggf. erforderlich werdender Änderungen bzw. Ergänzungen gem.
Buchstabe a) des Beschlussvorschlages - zu fassen.
x Beschlussvorschlag (Fortsetzung)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
x Begründung
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 03.06.2003 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
32/Kaster – Siedlungserweiterung Kaster/Baugebiet Im Spless – gem. § 2 Abs. 1 und 4
sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.
August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) gefasst.
Gleichzeitig hat der Rat der Stadt Bedburg festgestellt, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist,
da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVPpflichtigen
Vorhaben
nach
der
Anlage
1
zum
Gesetz
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt.
Der Plangeltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Gemarkung Kaster,
Flur 10 und ist identisch mit den Plangebietsgrenzen des Ursprungsplanes, dem
Bebauungsplan Nr. 32 /Kaster sowie der 1. Änderung hierzu. Dieses Plangebiet wird wie
folgt begrenzt:
im Norden:
durch die nordöstlichen Parzellengrenzen der
Flurstücke Nrn. 44, 45, 27, 29, 31 und 33,
im Osten:
durch die L 279,
im Süden:
durch den Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur
10, Nr. 34, sowie dessen Verlängerung bis hin zur
Jülicher Straße,
im Westen:
von der nordwestlichen Parzellengrenze des
Flurstückes Nr. 44.
Zur geometrisch eindeutigen Plangebietsabgrenzung wird auf den beigefügten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 32/ Kaster, 2. vereinfachte Änderung verwiesen.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist unter Beibehaltung der
Gebietsausweisungen aus dem Ursprungsplan insbesondere
• die Änderung der Festsetzung „Einzelhäuser zulässig“ in die Festsetzung „Einzelund Doppelhäuser“ zulässig,
• der Wegfall der vorgeschriebenen Firstrichtung entlang der Carl-Leyhausen-Allee
sowie entlang der August-Macke-Straße (1. Bauabschnitt),
• die Reduzierung der privaten Pflanzflächen entlang der südlichen
Plangebietsgrenze in Richtung Autobahn 61 von 2,50 m auf 1,50 m, so dass die
Breite der Pflanzfläche insgesamt nunmehr 2,50 m, anstatt 3,50 m beträgt. Die
gesamten Pflanzmaßnahmen, sowohl privat als auch öffentlich, entlang der
Plangebietsgrenze sowie im Bereich der vorgesehenen Ausgleichsfläche sollen in
einer Maßnahme im Zuge der Herstellung der vg. Ausgleichsflächen erfolgen.
• Im Zuge der Reduzierung der privaten Grünfläche sollen parallel hierzu die
überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der Stichstraßen entlang der
südlichen Plangebietsgrenze um einen Meter auf 13,00 Meter erweitert werden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Bezüglich der Reduzierung der öffentlichen sowie privaten Pflanzfläche wird insbesondere
auf die Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung verwiesen.
Geringfügige kleinteilige Änderungen sind aus den textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan zu entnehmen.
Hierdurch wird aufgrund der zusätzlichen Schaffung von Bauflächen innerhalb des
Plangebietes ein schonender Umgang mit der Inanspruchnahme von Freiraumflächen
erreicht. Darüber hinaus können Baugrundstücke bedarfsorientiert angeboten werden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.09.2003 gem. § 13 Nr. 3
des Baugesetzbuches im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung um Stellungnahme zur
Planaufstellung bis zum 29.09.2003 gebeten. Die Bürger wurden durch ortsübliche
öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 02.09.2003 über die
öffentliche Auslegung gem.§ 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches über die
Offenlage informiert. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass die Planung vom 11.09.2003
bis zum 13.10.2003 einschließlich öffentlich ausliegt.
Da diese Frist in den Zeitraum nach der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am 30.09.2003 fällt, schlägt die Verwaltung vor, eine Beschlussfassung ohne vorherige
Vorberatung im Ausschuss für Planen und Bauen vorzunehmen. Im Hinblick auf eine
zügige Abwicklung des Verfahrens und der damit verbundenen Rechtssicherheit für die
Bauwilligen im Plangebiet bedingt durch die angedachten Änderungen könnte die 2.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster bereits am 21.10.2003 zur
Rechtskraft gelangen. Da der Ablauf der Frist jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen
auf den 13.10.2003 terminiert werden musste, werden ggf. eingehende Stellungnahmen
zum
Verfahren
(Beschlussvorschlag
gem.
Buchstabe
a)
)
zu
den
Fraktionsvorbesprechungen nachgereicht.
In der Anlage ist ein Planentwurf sowie die Begründung nebst textlicher Festsetzungen
gem. § 9 des Baugesetzbuches beigefügt.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister