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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der L 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße / Am Zelenberg / Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless hier: a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen gem. § 13 Ziff. 3 sowie § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der L 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße  / Am Zelenberg / Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless
hier: 
a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen gem. § 13 Ziff. 3 sowie § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der L 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße  / Am Zelenberg / Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless
hier: 
a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen gem. § 13 Ziff. 3 sowie § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der L 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße  / Am Zelenberg / Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless
hier: 
a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen gem. § 13 Ziff. 3 sowie § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-31/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 26 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 14.10.2003 Betreff: Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der L 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße / Am Zelenberg / Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet „Im Spless“ hier: a) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen gem. § 13 Ziff. 3 sowie § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 Ziff. 3 und § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen einzeln eine Abwägung durchzuführen und wie in der Anlage zu a) aufgeführt zu entscheiden (Anlage wird zu den Vorbesprechungen nachgereicht). Zu b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches nebst Begründung hierzu – unter Berücksichtigung ggf. erforderlich werdender Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a) des Beschlussvorschlages - zu fassen. x Beschlussvorschlag (Fortsetzung) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 x Begründung Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 03.06.2003 den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster – Siedlungserweiterung Kaster/Baugebiet Im Spless – gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) gefasst. Gleichzeitig hat der Rat der Stadt Bedburg festgestellt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVPpflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt. Der Plangeltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Gemarkung Kaster, Flur 10 und ist identisch mit den Plangebietsgrenzen des Ursprungsplanes, dem Bebauungsplan Nr. 32 /Kaster sowie der 1. Änderung hierzu. Dieses Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die nordöstlichen Parzellengrenzen der Flurstücke Nrn. 44, 45, 27, 29, 31 und 33, im Osten: durch die L 279, im Süden: durch den Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 10, Nr. 34, sowie dessen Verlängerung bis hin zur Jülicher Straße, im Westen: von der nordwestlichen Parzellengrenze des Flurstückes Nr. 44. Zur geometrisch eindeutigen Plangebietsabgrenzung wird auf den beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32/ Kaster, 2. vereinfachte Änderung verwiesen. Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist unter Beibehaltung der Gebietsausweisungen aus dem Ursprungsplan insbesondere • die Änderung der Festsetzung „Einzelhäuser zulässig“ in die Festsetzung „Einzelund Doppelhäuser“ zulässig, • der Wegfall der vorgeschriebenen Firstrichtung entlang der Carl-Leyhausen-Allee sowie entlang der August-Macke-Straße (1. Bauabschnitt), • die Reduzierung der privaten Pflanzflächen entlang der südlichen Plangebietsgrenze in Richtung Autobahn 61 von 2,50 m auf 1,50 m, so dass die Breite der Pflanzfläche insgesamt nunmehr 2,50 m, anstatt 3,50 m beträgt. Die gesamten Pflanzmaßnahmen, sowohl privat als auch öffentlich, entlang der Plangebietsgrenze sowie im Bereich der vorgesehenen Ausgleichsfläche sollen in einer Maßnahme im Zuge der Herstellung der vg. Ausgleichsflächen erfolgen. • Im Zuge der Reduzierung der privaten Grünfläche sollen parallel hierzu die überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der Stichstraßen entlang der südlichen Plangebietsgrenze um einen Meter auf 13,00 Meter erweitert werden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Bezüglich der Reduzierung der öffentlichen sowie privaten Pflanzfläche wird insbesondere auf die Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung verwiesen. Geringfügige kleinteilige Änderungen sind aus den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu entnehmen. Hierdurch wird aufgrund der zusätzlichen Schaffung von Bauflächen innerhalb des Plangebietes ein schonender Umgang mit der Inanspruchnahme von Freiraumflächen erreicht. Darüber hinaus können Baugrundstücke bedarfsorientiert angeboten werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.09.2003 gem. § 13 Nr. 3 des Baugesetzbuches im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung um Stellungnahme zur Planaufstellung bis zum 29.09.2003 gebeten. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 02.09.2003 über die öffentliche Auslegung gem.§ 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches über die Offenlage informiert. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass die Planung vom 11.09.2003 bis zum 13.10.2003 einschließlich öffentlich ausliegt. Da diese Frist in den Zeitraum nach der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 30.09.2003 fällt, schlägt die Verwaltung vor, eine Beschlussfassung ohne vorherige Vorberatung im Ausschuss für Planen und Bauen vorzunehmen. Im Hinblick auf eine zügige Abwicklung des Verfahrens und der damit verbundenen Rechtssicherheit für die Bauwilligen im Plangebiet bedingt durch die angedachten Änderungen könnte die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster bereits am 21.10.2003 zur Rechtskraft gelangen. Da der Ablauf der Frist jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen auf den 13.10.2003 terminiert werden musste, werden ggf. eingehende Stellungnahmen zum Verfahren (Beschlussvorschlag gem. Buchstabe a) ) zu den Fraktionsvorbesprechungen nachgereicht. In der Anlage ist ein Planentwurf sowie die Begründung nebst textlicher Festsetzungen gem. § 9 des Baugesetzbuches beigefügt. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister