Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
30.03.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 663/2015
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
auf Beschluss des BA Straßen durch das Ratsbüro am
30.03.2016 erweitert.
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
17.02.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
23.02.2016
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
12.05.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
15.06.2016
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. 1) Befestigung einer städtischen Freifläche als Parkplatz im Carl-Benz
Ring vor der Einfahrt zum DPD-Gebäude 2) Errichtung von Straßenbeleuchtung auf
dem Fuss- und Radweg an der Straße "An der Patria" von der Ampelanlage B265N bis
zur Bushaltestelle im Industriegebiet
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Folgekosten in €:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Parkfläche:
Das in Rede stehende Grundstück ist kurz nach der Inbetriebnahme des Depots im Frühjahr 2013
DPD zum Kauf angeboten worden. Der damalige Depotleiter hätte dieses Grundstück seinerzeit
sehr gerne für weitere Besucherparkplätze sowie zur Aufwertung des Eingangsbereiches verwendet. Leider hat die zuständige Immobilienabteilung von DPD in Aschaffenburg damals auf das
schriftliche Kaufangebot seitens der Wirtschaftsförderung nicht reagiert.
Bei der Brachfläche handelt es sich nach wie vor um eine gewerbliche Baufläche. Aktuell befindet
sich die Wirtschaftsförderung mit einem Investor in Abstimmungsgesprächen bzgl. der Vermarktung des Grundstückes. Somit steht die Fläche bis auf weiteres nicht zur Verfügung.
Zur Straßenbeleuchtung:
Der Bereich des Geh- und Radweges an der L 263 zwischen Signalanlage der Kreuzung
B 265 N / L 263 und der Bushaltestelle ist wie der gesamte Bereich der L 263 Eigentum des Landesbetriebes Straßen. Versorgungsleitungen der Straßenbeleuchtung sind hier nicht vorhanden.
Zurzeit befindet sich der im Antrag beschriebene Straßenabschnitt in der Überplanung hinsichtlich
von Gewerbezufahrten. Bei der Konkretisierung dieser Zufahrten sollen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden (z. B. das Verlegen von Leerrohren), so dass eine nachträgliche Beleuchtung ermöglicht werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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