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Anfrage (Anfrage bzgl. der Förderschule in E.- Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
149 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule Holzdamm 10 0 22 35 / 409-318 Mein Zeichen Ihr Zeichen Frau Gerlach gez. Knips 02.02.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 25.01.2016 Rat Rat Betrifft: Datum F 76/2016 16.03.2016 27.04.2016 Anfrage bzgl. der Förderschule in E.- Friesheim Sehr geehrter Herr Pieper, zur Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1. Gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen ist bei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine Mindestschülerzahl von 144 Schülerinnen und Schülern erforderlich; ein Standort kann mit mindestens der hälftigen Schülerzahl von 72 Schülerinnen und Schülern pro Standort geführt werden. Da sich die Entwicklung der Schülerzahlen auf Grund der verschiedenen verfahrensbedingten Besonderheiten (AOSF-Verfahren, Berücksichtigung des Elternwillens) kaum vorhersagen lässt, ist eine valide Schülerprognose über das nächste Schuljahr hinaus nicht möglich. Die Schule wird im laufenden Schuljahr 2015/16 von 78 Schülerinnen und Schülern besucht; im kommenden Schuljahr voraussichtlich von 73. In diesem Zusammenhang bitte ich zu berücksichtigen, dass derzeit ein kreisweiter Schulentwicklungsplan für den Bereich der Förderschulen erstellt wird. Der Entwurf dieses Schulentwicklungsplans wurde unlängst im entsprechenden Fachausschuss des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt und ist als Beratungsgegenstand für die nächste Sitzung des hiesigen Schulausschusses vorgesehen. 2. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt wurde zum Schuljahr 2014/15 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Zusammenschluss der beiden Förderschulen einstimmig von den jeweiligen Stadträten beschlossen. Ziel der Vereinbarung ist vor allem die Sicherstellung der wohnortnahen Beschulung der Schülerinnen und Schüler an beiden Standorten. In diesem Zusammenhang haben sich die beiden Städte verpflichtet, die jeweils andere Stadt über alle die Schulen betreffenden Maßnahmen zu unterrichten, die schulorganisatorisch und finanziell für den jeweiligen Standort von Bedeutung sind. Diese Unterrichtung hat bereits im Vorbereitungsstadium solcher Maßnahmen zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund kann die dezidierte Beantwortung der Frage nicht im Rahmen einer Anfrage erfolgen, sondern bedarf einer entsprechenden Beschlussfassung. 3. Im Konzept zur Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt ist die Fläche der Förderschule bei einer Aufgabe der schulischen Nutzung als Innenverdichtungspotenzial zu Wohnzwecken benannt. Es soll geprüft werden, ob die Fläche als Ganzes veräußert werden kann, oder ob auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfs ein Bebauungsplan aufgestellt wird und die Vermarktung von Einzelbaugrundstücken erfolgt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Lüngen) -2-