Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
149 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-318
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Frau Gerlach
gez. Knips
02.02.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 25.01.2016
Rat
Rat
Betrifft:
Datum
F 76/2016
16.03.2016
27.04.2016
Anfrage bzgl. der Förderschule in E.- Friesheim
Sehr geehrter Herr Pieper,
zur Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen ist bei
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine Mindestschülerzahl von 144 Schülerinnen
und Schülern erforderlich; ein Standort kann mit mindestens der hälftigen Schülerzahl von 72
Schülerinnen und Schülern pro Standort geführt werden.
Da sich die Entwicklung der Schülerzahlen auf Grund der verschiedenen verfahrensbedingten Besonderheiten (AOSF-Verfahren, Berücksichtigung des Elternwillens) kaum vorhersagen lässt, ist
eine valide Schülerprognose über das nächste Schuljahr hinaus nicht möglich. Die Schule wird im
laufenden Schuljahr 2015/16 von 78 Schülerinnen und Schülern besucht; im kommenden Schuljahr voraussichtlich von 73.
In diesem Zusammenhang bitte ich zu berücksichtigen, dass derzeit ein kreisweiter Schulentwicklungsplan für den Bereich der Förderschulen erstellt wird. Der Entwurf dieses Schulentwicklungsplans wurde unlängst im entsprechenden Fachausschuss des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt und
ist als Beratungsgegenstand für die nächste Sitzung des hiesigen Schulausschusses vorgesehen.
2. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt
wurde zum Schuljahr 2014/15 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Zusammenschluss der beiden Förderschulen einstimmig von den jeweiligen Stadträten beschlossen. Ziel
der Vereinbarung ist vor allem die Sicherstellung der wohnortnahen Beschulung der Schülerinnen
und Schüler an beiden Standorten. In diesem Zusammenhang haben sich die beiden Städte verpflichtet, die jeweils andere Stadt über alle die Schulen betreffenden Maßnahmen zu unterrichten,
die schulorganisatorisch und finanziell für den jeweiligen Standort von Bedeutung sind. Diese Unterrichtung hat bereits im Vorbereitungsstadium solcher Maßnahmen zu erfolgen.
Vor diesem Hintergrund kann die dezidierte Beantwortung der Frage nicht im Rahmen einer Anfrage erfolgen, sondern bedarf einer entsprechenden Beschlussfassung.
3. Im Konzept zur Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt ist die Fläche der Förderschule bei einer
Aufgabe der schulischen Nutzung als Innenverdichtungspotenzial zu Wohnzwecken benannt. Es
soll geprüft werden, ob die Fläche als Ganzes veräußert werden kann, oder ob auf der Grundlage
eines städtebaulichen Entwurfs ein Bebauungsplan aufgestellt wird und die Vermarktung von Einzelbaugrundstücken erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Lüngen)
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