Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
08.08.16, 13:16
Aktualisiert
08.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.06.2016 im Rats- und Bürgersaal
in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:45 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder
1. Broere, Hans Theo
2. Bühl, Andreas
3. Dürholt, Horst
4. Fuchs, Brigitte
5. Fuchs-Heinen, Ida
6. Germann, Wolfgang
7. Hauptmann, Jürgen
8. Hoever, Willi
9. Jansen, Reiner Peter als Vertreter für Mehrens, Martin
10. Lamsfuß, Michael als Vertreter für Krauß, Harald
11. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
12. Schmitz, Anton
13. Schmitz, Josef
14. Terschanski, Frank
Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt:
1. Bell, Thomas Alfred
Entschuldigt fehlen:
Krauß, Harald
Mehrens, Martin
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian
2. Herr Müller (zeitweise)
3. Herr Ley
4. Herr Malburg
5. Frau Haltenhof
6. Frau Lanzerath (gleichzeitig als Schriftführerin)
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
10 Bürger/innen, 1 Vertreterin der Presse
Frau Lanzerath, Dipl.-Ing. Stadtplanerin
Herr Schmiedel,F&S concept
I.
öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Stadtentwicklungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf
§ 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 21.06.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i.
V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Ausschussvorsitzende Ludger Müller weist darauf hin, dass die Niederschrift über die Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.06.2016 noch nicht vorliegt. Über etwaige Einwendungen wird in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.09.2016 beraten.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 577-X bis Z-1
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
Ausschussmitglied Frank Terschanski erklärt, dass er nicht damit einverstanden sei, in diesem
Beratungspunkt befangen zu sein. Er bittet den Ausschuss, darüber zu beschließen.
Der Ausschussvorsitzende Ludger Müller lässt den Ausschuss über die Befangenheit des Ausschussmitglieds Frank Terschanski abstimmen.
Beschluss bei 5 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
Der Ausschuss beschließt, dass das Ausschussmitglied Frank Terschanksi in diesem Beratungspunkt nicht befangen ist.
Der Ausschussvorsitzende Ludger Müller lässt über die Abwägungsbeschlüsse einzeln abstimmen.
Die Abwägungsbeschlüsse als Empfehlungsbeschlüsse erfolgen bis auf folgende Ausnahmen einstimmig:
Empfehlungsbeschluss bei einer Gegenstimme:
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 07.1
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 16.5
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 01.4
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 02.8
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 08.1
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 10.7
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 10.9
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 20.5
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 26.2.1
Empfehlungsbeschluss bei zwei Gegenstimmen:
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 02.1
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 07.5
Empfehlungsbeschluss bei 3 Gegenstimmen:
1. Über die in den Verfahren gem. § 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2515) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7
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der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ nebst Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) und Textteil als Satzung beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Abschlusses aller vertraglichen Vereinbarungen zur
Erschließung, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ herbeizuführen.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 589-X bis Z-1
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. §
13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Der Ausschussvorsitzende Ludger Müller lässt über die Abwägungsbeschlüsse einzeln abstimmen.
Die Abwägungsbeschlüsse als Empfehlungsbeschlüsse erfolgen einstimmig.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1.
2.
3.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als
Satzung beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ herbeizuführen.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 5.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 464-X/Z-1
Barrierefreiheit in der Kernstadt
hier: Sitzungsprotokoll Arbeitsgruppe
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 5.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 590-X
Berichterstattung zum City Outlet Bad Münstereifel
hier: Jour fixe
Frau Lanzerath erklärt, dass derzeit keine Neuigkeiten bzgl. des City Outlets zu berichten sind.
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Vorsitzender
(Ludger Müller)
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Schriftführerin
(Melissa Lanzerath)
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