Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
08.08.16, 13:16
Aktualisiert
08.08.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 08.08.2016
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom Donnerstag, den 30.06.2016
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 577-X
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
Beschluss bei 5 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
Der Ausschuss beschließt, dass das Ausschussmitglied Frank Terschanksi in diesem Beratungspunkt nicht befangen ist.
Die Abwägungsbeschlüsse als Empfehlungsbeschlüsse erfolgen bis auf folgende Ausnahmen einstimmig:
Empfehlungsbeschluss bei einer Gegenstimme:
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 07.1
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 16.5
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 01.4
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 02.8
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 08.1
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 10.7
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 10.9
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 20.5
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 26.2.1
Empfehlungsbeschluss bei zwei Gegenstimmen:
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 02.1
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 07.5
Empfehlungsbeschluss bei 3 Gegenstimmen:
1. Über die in den Verfahren gem. § 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2515) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ nebst Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) und Textteil als Satzung beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Abschlusses aller vertraglichen Vereinbarungen zur
Erschließung, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ herbeizuführen.