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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
08.08.16, 13:16
Aktualisiert
08.08.16, 13:16
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 08.08.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Donnerstag, den 30.06.2016 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 577-X Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss Beschluss bei 5 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen: Der Ausschuss beschließt, dass das Ausschussmitglied Frank Terschanksi in diesem Beratungspunkt nicht befangen ist. Die Abwägungsbeschlüsse als Empfehlungsbeschlüsse erfolgen bis auf folgende Ausnahmen einstimmig: Empfehlungsbeschluss bei einer Gegenstimme: Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 07.1 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 16.5 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 01.4 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 02.8 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 08.1 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 10.7 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 10.9 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 20.5 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Nr. 26.2.1 Empfehlungsbeschluss bei zwei Gegenstimmen: Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 02.1 Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Nr. 07.5 Empfehlungsbeschluss bei 3 Gegenstimmen: 1. Über die in den Verfahren gem. § 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ nebst Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) und Textteil als Satzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Abschlusses aller vertraglichen Vereinbarungen zur Erschließung, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ herbeizuführen.