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Beschlussvorlage (Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2 hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2
hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2
hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2
hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-280/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.06.2005 Betreff: Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2 hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2 gem. § 36 des Baugesetzbuches zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 20.05.2005 ist ein Bauantrag für die Errichtung eines vereinseigenen Sportlerheimes durch die Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. eingegangen. Geplant war die Errichtung eines Flachdachgebäudes mit den Außenmaßen von 6,00 m x 13,50 m und einer Höhe von 3,25 m auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2 des vereinseigenen Rasenplatzes, an der Straße Am Sportplatz gelegen. Die genaue Lage des Sportlerheimes nebst Raumaufteilung und Ansichten ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich. Aufgrund einer am 07.06.2005 zwischenzeitlich eingegangen Unterschriftenliste der Anwohner gegen den Standort an der Straße Am Sportplatz (siehe Anlage) hat die Verwaltung Gespräche mit den verantwortlichen Personen des Vereins geführt, die eine Verlagerung des Standortes zum Ziel hatten. Ein Ortstermin hat am 08.06.2005 stattgefunden. Als Ergebnis hieraus kann festgehalten werden, dass ein Standort an der Straße Am Bahndamm seitens des Vereins im Einvernehmen mit der Verwaltung als nunmehr bevorzugter Standort angesehen wird. Hierdurch kann dem Anliegen aus dem beigefügten Antrag abgeholfen werden. Zudem verfügt dieser Standort über eine leistungsfähigere Erschließung, als dies an der Straße Am Sportplatz gegeben ist, da hier ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. Zur planungsrechtlichen Situation ist auszuführen, dass das geplante Gebäude an der Straße Am Bahndamm nicht innerhalb eines Satzungsbereiches gem. § 34 des Baugesetzbuches befindet. Das Grundstück liegt somit im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder den Festsetzungen des Landschaftsplanes widerspricht. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich der Rasensportanlage der Spielvereinigung Kirch- / Grottenherten als Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Sportanlagen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 des Baugesetzbuches dar. Der Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises stellt den Bereich mit dem Entwicklungsziel 2 ( Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen) dar. Weitere Festsetzungen sind für den Bereich nicht getroffen. Die Erschließung des Gebäudes kann über die Straße Am Bahndamm erfolgen. Die erforderliche Genehmigung zur teilweisen Beseitigung des vorhandenen Baumbestandes liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bedburg, da die städtische Baumschutzsatzung auf der Grundlage des § 45 des Landschaftsgesetzes nur innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und in Gebieten von Bebauungsplänen Geltung hat. Insofern ist hier eine Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises, Unteren Landschaftsbehörde, einzuholen. Aus planungsrechtlicher Sicht stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen und die Erschließung ist gesichert. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht kann seitens der Verwaltung keine Einschätzung getroffen werden; dies insbesondere in immissionsschutzrechtlicher Sicht im Hinblick auf die vorhandene Nachbarbebauung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Seitens des Vereins wurde eine Betriebsbeschreibung als Anlage zum Bauantrag – aus der zu entnehmen ist, das dass Gebäude nicht zur Abhaltung von Feiern genutzt wird - zum Vorhaben nachgereicht. Die zusammenfassende Erklärung des Vereins ist ergänzend in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme gem. § 36 des Baugesetzbuches zu erteilen. 50181 Bedburg, den 02.06.2005 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand