Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
221 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.06.16, 12:28
Aktualisiert
02.06.16, 12:28
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NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Rates am 10.05.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
20:05 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Bartels, Ulrich
2. Bell, Thomas Alfred
3. Borsch, Georg
4. Daniel, Jakob Edmund
5. Dibowski, Frank
6. Dürholt, Horst
7. Fuchs, Brigitte
8. Germann, Wolfgang
9. Grömping, Christian
10. Hoever, Willi
11. Jansen, Reiner Peter
12. Kirchner, Günter
13. Kohn, Tobias
14. Krauß, Harald
15. Kremer, Eberhard
16. Lamsfuß, Michael
17. Mehrens, Martin
18. Michalowski, Karl
29. Milischewski, Christof
20. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
21. Pfennings, Ingo
22. Rosenberger, Bruno
23. Ruß, Helmut
24. Schmidt, Dr. Uwe
25. Schmitz, Anton
26. Schmitz, Josef
27. Schumacher, Wilfried
28. Terspecken, Sabine
29. Zimmermann, André
30. Zwingmann, Claudia
(bis 19:55 Uhr zu TOP 3.1 nö)
(ab 18:01 Uhr zu TOP 2)
(ab 18:02 Uhr zu TOP 3)
(ab 18:01 Uhr zu TOP 2)
Entschuldigt fehlen:
Müller, Ludger
Terschanski, Frank
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth, Hans
2. Hochgürtel, Marita
3. Ley, Ulrich
4. Reidenbach, Kurt
5. Dederichs, Hans-Josef
6. Schmitz, Rudolf
7. Haltenhof, Carmen
8. Dierichsweiler, Katharina, gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
10 Zuhörer
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung:
Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit.
Wegen der Dringlichkeit des Beratungspunktes wird die Tagesordnung wie folgt erweitert:
T a g e s o r d n u n g: gem. §48, Abs. 1GO (Beschluss erforderlich) E r l ä u t e r u n g e n:
TOP
II.
2.
Bezeichnung
sind
beigefügt
liegen
bereits
vor
werden
nachgereicht
werden
mündl.
vorgetragen
Nr. der
Ratsdrucksache
Nichtöffentliche Sitzung
Verkauf von Grundstücksflächen in der südlichen
Vorstadt
X
563-X
Der bisherige TOP 2 „Anfragen und Mitteilungen“ wird neuer TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Rates vom 15.03.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung
nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der
Geschäftsordnung als genehmigt.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016
Seite 2
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Fragestunde für Einwohner;
Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen.
Ein Bürger aus Kirspenich richtet nachfolgende Anfrage an die Verwaltung:
1. Wann erfolgt die zugesagte "2. Sanierungsetappe" nach der Bachverbreiterung an dem den
Holzbach begleitenden Fußweg?
2. Wann erfolgen die Instandsetzungsarbeiten/Teerarbeiten an dem weiteren Teilstück des Holzbaches, das insbesondere durch einen Landwirt genutzt wird?
In diesem Zusammenhang merkt der Bürger an, dass infolge der Nutzung dieses Weges mit
schwerem landwirtschaftlichem Gerät bereits Risse in dem im Eigentum von ihm stehenden Mauerwerk zu verzeichnen sind und er knüpft die Frage an, ob dieses Wegeteilstück für eine solche
Beanspruchung überhaupt geeignet/gewidmet sei?
Da die Fragen nicht unmittelbar in der Sitzung beantwortet werden können, sagt die Bürgermeisterin die verwaltungsinterne Prüfung und Beantwortung auf dem schriftlichen Wege zu.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 515-X
Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten
Die Bürgermeisterin begrüßt Herrn Schumacher im Rat der Stadt Bad Münstereifel.
(Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch die Wahlleiterin erfolgt aufgrund der Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes!)
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 532-X
Neubesetzung von Ausschüssen
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Die Bürgermeisterin wirkt hier gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtverordnete Wilfried Schumacher wird in folgende Ausschüsse gewählt:
Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied im Betriebsausschuss Stadtwerke (bisher sachkundiger Bürger)
Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied im Bau – und Feuerwehrausschuss
Stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Städtepartnerschaften und
Tourismus
Stellvertretendes Mitglied im Betriebsausschuss Forstbetrieb
Stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
Der Stadtverordnete Harald Krauß wechselt vom Haupt- und Finanzausschuss in den Stadtentwicklungsausschuss. Seine weiteren Ausschussbesetzungen bleiben unberührt.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016
Seite 3
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 489-X/Z-2
Kindergartenbedarfsplanung in Bad Münstereifel
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, beantragt, die Patronatserklärung als Bedingung ausdrücklich mit in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Auf Anfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, ob bereits Berechnungen für die
bauliche Erweiterung der „Magischen 12“ in 2017 vorlägen und was bis dahin dort geschehe, teilt
die Verwaltung mit, dass zurzeit eine grobe Berechnung vorliege. Bis 2017 werde in Abstimmung
mit dem Kreis an der Containerlösung festgehalten.
Die Anfrage von Herrn Stadtverordneten Dr. Uwe Schmidt, UWV-Faktion, ob der Beitritt zum KitaKonsens bedeute, dass die Stadt auch die Trägerschaft wieder übernehme, beantwortet die Verwaltung damit, dass die Trägerschaft nicht zur Debatte stehe. Die Trägerschaft bleibe beim DRK.
Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, fragt nach, ob es sich bei der Patronatserklärung für Bad Münstereifel um einen Einzelfall handele, oder ob diese Erklärung auch schon anderen Städten gegenüber abgegeben wurde.
Herr Manfred Poth, der Allgemeine Vertreter des Landrates, welcher zu diesem TOP zu der Sitzung geladen wurde, teilt mit, dass die Patronatserklärung von Seiten des Kreises bereits schon
gegenüber der Stadt Euskirchen und der Stadt Weilerswist ausgesprochen wurde.
Die Ansichten über den damaligen Austritt aus dem Kita-Konsens sind unterschiedlich und der
Austritt wird kontrovers diskutiert. Die Stadtverordneten sind aber dafür, dass für die Zukunft dem
Kita-Konsens nun wieder beigetreten werden soll.
Die Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag mit der von Herrn Stadtverordneten Bernhard
Ohlert beantragten Ergänzung zur Abstimmung.
Einstimmiger Beschluss:
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, unter den im Sachverhalt explizit geschilderten
Rahmenbedingungen (insbesondere Patronatserklärung) und den bestehenden vertraglichen
Vereinbarungen mit dem DRK und dem Kinderschutzbund dem sogenannten Kita-Konsens im
Kreis Euskirchen und seiner angehörenden Kommunen wieder beizutreten.
Hierzu beauftragt er die Verwaltung, die Altenbegegnungsstätte Iversheim für die Unterbringung
einer Kita-Gruppe Typ III umzubauen und damit die Kita Iversheim zu einer viergruppigen
Einrichtung im Rahmen der Haushaltsausführung 2016 zu erweitern.
Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, die Kosten für die bauliche Erweiterung der Magischen 12
für die Unterbringung von zwei weiteren Kita-Gruppen zu ermitteln und die Einstellung
entsprechender Haushaltsmittel in der Haushaltsaufstellung 2017 unter Einhaltung der
Haushaltskonsolidierung vorzusehen.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016
Ratsdrucksache-Nr.: 457-X bis Z-2
Seite 4
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
Auf Anfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, erläutert Herr Wilfried Claesgens
vom Planungsbüro C+K Gotthardt und Knipper, Gemünd, für die Verwaltung u. a. anhand des
ausgehängten Planes, welche Bereiche als Industrie- und welche Bereiche als Gewerbegebiet
ausgewiesen sind.
Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, bittet die Verwaltung darum, aktuelle Pläne
(Bebauungspläne des gesamten Stadtgebietes) zur Verfügung zu stellen, da die den Ratsmitgliedern vorliegenden Pläne zum Teil veraltet sind und unkorrekte Angaben enthalten.
Die Verwaltung sagt dies zu.
Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 1 der Originalniederschrift) erfolgen mit folgender
Ausnahme einstimmig:
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Nr. 4a:
Abwägungsbeschluss mit 30 Ja- zu 1 Nein-Stimme.
Einstimmiger Beschluss:
1. Über die in den Verfahren gem. §3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung (= Anlage A der Originalniederschrift) beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
6 „Industriegebiet Iversheim‘ herbeizuführen.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 511-X bis Z-1
Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach
§ 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW
Einstimmiger Beschluss:
Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016
Ratsdrucksache-Nr.: 501-X
Seite 5
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel
Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen , teilt mit, dass seine Fraktion gegen
die Änderung der Satzung stimmen werde.
Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, möchte, dass die Namen und Niederschlagungen dem Rat mitgeteilt werden.
Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Weitergabe der Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt sei und dass es im Insolvenzverfahren keinen Entscheidungsspielraum i. S. Niederschlagung gebe. Vollstreckungen seien im Insolvenzverfahren unzulässig.
Der Stadtverordnete Thomas Bell, die Linke, sieht die Änderung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung als viel problematischer an, als die der Nr. 1 und beantragt daher, den Beschlussvorschlag abzuändern. Der Beschlussvorschlag wird daraufhin in der Form abgeändert, dass der § 13
Abs. 2 Nr. 2 seine ursprüngliche Form behalten soll und lediglich die übrigen Änderungen in die 5.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel aufgenommen werden sollen.
Die Bürgermeisterin stellt diesen Beschlussvorschlag als ersten zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Nein- zu 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Der Text des abgelehnten Beschlussvorschlags ist zum besseren Verständnis nachfolgend abgedruckt:
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs mit Ausnahme der Änderung des §
13 Abs. 2 Nr. 2 beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Nachdem der Antrag des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke, abgelehnt wurde, stellt die
Bürgermeisterin den ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Nein- zu 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Auch hier ist der Text des abgelehnten Beschlussvorschlages zum besseren Verständnis nachfolgend abgedruckt:
1
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs (= Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Bei der nächsten Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel wird § 2 Abs. 4 Nr. 6 erweitert und erhält folgende Fassung:
das Abschließen von Vergleichen, deren Wert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstbetrag von
100.000 EURO, sowie die Klageerhebung vor Gericht, sofern der Streitwert 15.000 EURO übersteigt bis zu
einem Höchstwert von 100.000 EURO; nach dem Abschluss der Vergleiche und über die Klageerhebung ist
der Rat zu informieren.
Die vorgenannte Zuständigkeitsregelung wird bereits mit Inkrafttreten der 5. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung umgesetzt.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016
Seite 6
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 557-X
Jahresabschluss 2015
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
Einstimmiger Beschluss:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Zu Punkt 11. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 369-X/Z-4
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016
Einstimmiger Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels wird abgesehen.
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 12.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 492-X/Z-1
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
hier: Schreiben des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke
Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 12.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 562-X
Betreuung der Flüchtlinge
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016
Da es Wortmeldungen zu der Mitteilung gibt, setzt die Bürgermeisterin die Geschäftsordnung außer Kraft.
Der Stadtverordnete Willi Hoever, UWV-Fraktion, fragt nach, ob die Schimmelbildungen zwischenzeitlich beseitigt worden seien.
Die Verwaltung erläutert, dass zunächst zusammen mit dem Eigentümer geklärt werden müsse,
wer Verursacher und somit für die Beseitigung verantwortlich sei. Sollte es sich um bauliche Mängel handeln, sei der Eigentümer für die Mängelbeseitigung verantwortlich, sollte die Schimmelbildung aber auf unsachgemäße Nutzung durch die Flüchtlinge zurück zu führen sein, so sei die
Stadt verantwortlich.
Auf die Anfrage der Stadtverordneten Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, hin, ob man den Schimmel
denn nicht bereits bei der Anmietung der Räumlichkeiten gesehen habe, teilt die Verwaltung mit,
dass bei der Abnahme keine Mängel festgestellt wurden.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016
Seite 7
Die Bürgermeisterin setzt die Geschäftsordnung wieder in Kraft.
Zu Punkt 12.3 der Tagesordnung:
Parkleitsystem
hier: Anfrage des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke
Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, bemängelt, dass die Angaben auf dem Parkleitsystem nicht stimmen und fragt daher an, ob die Verwaltung evtl. Kenntnis darüber habe, wann das
System wieder funktionieren werde.
Die Verwaltung teilt mit, dass bereits mehrere Hinweise an Herrn Brucherseifer, BMP, erfolgt seien
und der aktuelle Stand gerne nochmals erfragt werde.
Die Anfrage werde dann entsprechend beantwortet.
Um 20:05 Uhr erklärt der/die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Bürgermeisterin
(Sabine Preiser-Marian)
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016
_________________________
Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
Seite 8