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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
221 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.06.16, 12:28
Aktualisiert
02.06.16, 12:28

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Rates am 10.05.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 20:05 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Bartels, Ulrich 2. Bell, Thomas Alfred 3. Borsch, Georg 4. Daniel, Jakob Edmund 5. Dibowski, Frank 6. Dürholt, Horst 7. Fuchs, Brigitte 8. Germann, Wolfgang 9. Grömping, Christian 10. Hoever, Willi 11. Jansen, Reiner Peter 12. Kirchner, Günter 13. Kohn, Tobias 14. Krauß, Harald 15. Kremer, Eberhard 16. Lamsfuß, Michael 17. Mehrens, Martin 18. Michalowski, Karl 29. Milischewski, Christof 20. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 21. Pfennings, Ingo 22. Rosenberger, Bruno 23. Ruß, Helmut 24. Schmidt, Dr. Uwe 25. Schmitz, Anton 26. Schmitz, Josef 27. Schumacher, Wilfried 28. Terspecken, Sabine 29. Zimmermann, André 30. Zwingmann, Claudia (bis 19:55 Uhr zu TOP 3.1 nö) (ab 18:01 Uhr zu TOP 2) (ab 18:02 Uhr zu TOP 3) (ab 18:01 Uhr zu TOP 2) Entschuldigt fehlen: Müller, Ludger Terschanski, Frank Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Orth, Hans 2. Hochgürtel, Marita 3. Ley, Ulrich 4. Reidenbach, Kurt 5. Dederichs, Hans-Josef 6. Schmitz, Rudolf 7. Haltenhof, Carmen 8. Dierichsweiler, Katharina, gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Frau Röder von der örtlichen Presse 10 Zuhörer I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit. Wegen der Dringlichkeit des Beratungspunktes wird die Tagesordnung wie folgt erweitert: T a g e s o r d n u n g: gem. §48, Abs. 1GO (Beschluss erforderlich) E r l ä u t e r u n g e n: TOP II. 2. Bezeichnung sind beigefügt liegen bereits vor werden nachgereicht werden mündl. vorgetragen Nr. der Ratsdrucksache Nichtöffentliche Sitzung Verkauf von Grundstücksflächen in der südlichen Vorstadt X 563-X Der bisherige TOP 2 „Anfragen und Mitteilungen“ wird neuer TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016 Seite 2 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Fragestunde für Einwohner; Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen. Ein Bürger aus Kirspenich richtet nachfolgende Anfrage an die Verwaltung: 1. Wann erfolgt die zugesagte "2. Sanierungsetappe" nach der Bachverbreiterung an dem den Holzbach begleitenden Fußweg? 2. Wann erfolgen die Instandsetzungsarbeiten/Teerarbeiten an dem weiteren Teilstück des Holzbaches, das insbesondere durch einen Landwirt genutzt wird? In diesem Zusammenhang merkt der Bürger an, dass infolge der Nutzung dieses Weges mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät bereits Risse in dem im Eigentum von ihm stehenden Mauerwerk zu verzeichnen sind und er knüpft die Frage an, ob dieses Wegeteilstück für eine solche Beanspruchung überhaupt geeignet/gewidmet sei? Da die Fragen nicht unmittelbar in der Sitzung beantwortet werden können, sagt die Bürgermeisterin die verwaltungsinterne Prüfung und Beantwortung auf dem schriftlichen Wege zu. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 515-X Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten Die Bürgermeisterin begrüßt Herrn Schumacher im Rat der Stadt Bad Münstereifel. (Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch die Wahlleiterin erfolgt aufgrund der Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes!) Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 532-X Neubesetzung von Ausschüssen hier: Antrag der CDU-Fraktion Die Bürgermeisterin wirkt hier gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtverordnete Wilfried Schumacher wird in folgende Ausschüsse gewählt: Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied im Betriebsausschuss Stadtwerke (bisher sachkundiger Bürger) Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss Stellvertretendes Mitglied im Bau – und Feuerwehrausschuss Stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus Stellvertretendes Mitglied im Betriebsausschuss Forstbetrieb Stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuss Der Stadtverordnete Harald Krauß wechselt vom Haupt- und Finanzausschuss in den Stadtentwicklungsausschuss. Seine weiteren Ausschussbesetzungen bleiben unberührt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016 Seite 3 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 489-X/Z-2 Kindergartenbedarfsplanung in Bad Münstereifel Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, beantragt, die Patronatserklärung als Bedingung ausdrücklich mit in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Auf Anfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, ob bereits Berechnungen für die bauliche Erweiterung der „Magischen 12“ in 2017 vorlägen und was bis dahin dort geschehe, teilt die Verwaltung mit, dass zurzeit eine grobe Berechnung vorliege. Bis 2017 werde in Abstimmung mit dem Kreis an der Containerlösung festgehalten. Die Anfrage von Herrn Stadtverordneten Dr. Uwe Schmidt, UWV-Faktion, ob der Beitritt zum KitaKonsens bedeute, dass die Stadt auch die Trägerschaft wieder übernehme, beantwortet die Verwaltung damit, dass die Trägerschaft nicht zur Debatte stehe. Die Trägerschaft bleibe beim DRK. Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, fragt nach, ob es sich bei der Patronatserklärung für Bad Münstereifel um einen Einzelfall handele, oder ob diese Erklärung auch schon anderen Städten gegenüber abgegeben wurde. Herr Manfred Poth, der Allgemeine Vertreter des Landrates, welcher zu diesem TOP zu der Sitzung geladen wurde, teilt mit, dass die Patronatserklärung von Seiten des Kreises bereits schon gegenüber der Stadt Euskirchen und der Stadt Weilerswist ausgesprochen wurde. Die Ansichten über den damaligen Austritt aus dem Kita-Konsens sind unterschiedlich und der Austritt wird kontrovers diskutiert. Die Stadtverordneten sind aber dafür, dass für die Zukunft dem Kita-Konsens nun wieder beigetreten werden soll. Die Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag mit der von Herrn Stadtverordneten Bernhard Ohlert beantragten Ergänzung zur Abstimmung. Einstimmiger Beschluss: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, unter den im Sachverhalt explizit geschilderten Rahmenbedingungen (insbesondere Patronatserklärung) und den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem DRK und dem Kinderschutzbund dem sogenannten Kita-Konsens im Kreis Euskirchen und seiner angehörenden Kommunen wieder beizutreten. Hierzu beauftragt er die Verwaltung, die Altenbegegnungsstätte Iversheim für die Unterbringung einer Kita-Gruppe Typ III umzubauen und damit die Kita Iversheim zu einer viergruppigen Einrichtung im Rahmen der Haushaltsausführung 2016 zu erweitern. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, die Kosten für die bauliche Erweiterung der Magischen 12 für die Unterbringung von zwei weiteren Kita-Gruppen zu ermitteln und die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel in der Haushaltsaufstellung 2017 unter Einhaltung der Haushaltskonsolidierung vorzusehen. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016 Ratsdrucksache-Nr.: 457-X bis Z-2 Seite 4 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet Iversheim" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss Auf Anfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, erläutert Herr Wilfried Claesgens vom Planungsbüro C+K Gotthardt und Knipper, Gemünd, für die Verwaltung u. a. anhand des ausgehängten Planes, welche Bereiche als Industrie- und welche Bereiche als Gewerbegebiet ausgewiesen sind. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, bittet die Verwaltung darum, aktuelle Pläne (Bebauungspläne des gesamten Stadtgebietes) zur Verfügung zu stellen, da die den Ratsmitgliedern vorliegenden Pläne zum Teil veraltet sind und unkorrekte Angaben enthalten. Die Verwaltung sagt dies zu. Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 1 der Originalniederschrift) erfolgen mit folgender Ausnahme einstimmig: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Nr. 4a: Abwägungsbeschluss mit 30 Ja- zu 1 Nein-Stimme. Einstimmiger Beschluss: 1. Über die in den Verfahren gem. §3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung (= Anlage A der Originalniederschrift) beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim‘ herbeizuführen. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 511-X bis Z-1 Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW Einstimmiger Beschluss: Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016 Ratsdrucksache-Nr.: 501-X Seite 5 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen , teilt mit, dass seine Fraktion gegen die Änderung der Satzung stimmen werde. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, möchte, dass die Namen und Niederschlagungen dem Rat mitgeteilt werden. Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Weitergabe der Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt sei und dass es im Insolvenzverfahren keinen Entscheidungsspielraum i. S. Niederschlagung gebe. Vollstreckungen seien im Insolvenzverfahren unzulässig. Der Stadtverordnete Thomas Bell, die Linke, sieht die Änderung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung als viel problematischer an, als die der Nr. 1 und beantragt daher, den Beschlussvorschlag abzuändern. Der Beschlussvorschlag wird daraufhin in der Form abgeändert, dass der § 13 Abs. 2 Nr. 2 seine ursprüngliche Form behalten soll und lediglich die übrigen Änderungen in die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel aufgenommen werden sollen. Die Bürgermeisterin stellt diesen Beschlussvorschlag als ersten zur Abstimmung. Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Nein- zu 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Der Text des abgelehnten Beschlussvorschlags ist zum besseren Verständnis nachfolgend abgedruckt: Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs mit Ausnahme der Änderung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Nachdem der Antrag des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke, abgelehnt wurde, stellt die Bürgermeisterin den ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Nein- zu 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Auch hier ist der Text des abgelehnten Beschlussvorschlages zum besseren Verständnis nachfolgend abgedruckt: 1 Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs (= Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Bei der nächsten Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel wird § 2 Abs. 4 Nr. 6 erweitert und erhält folgende Fassung: das Abschließen von Vergleichen, deren Wert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 EURO, sowie die Klageerhebung vor Gericht, sofern der Streitwert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstwert von 100.000 EURO; nach dem Abschluss der Vergleiche und über die Klageerhebung ist der Rat zu informieren. Die vorgenannte Zuständigkeitsregelung wird bereits mit Inkrafttreten der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung umgesetzt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016 Seite 6 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 557-X Jahresabschluss 2015 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW Einstimmiger Beschluss: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 369-X/Z-4 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016 Einstimmiger Beschluss: Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels wird abgesehen. Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Zu Punkt 12.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 492-X/Z-1 Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel hier: Schreiben des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 12.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 562-X Betreuung der Flüchtlinge hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016 Da es Wortmeldungen zu der Mitteilung gibt, setzt die Bürgermeisterin die Geschäftsordnung außer Kraft. Der Stadtverordnete Willi Hoever, UWV-Fraktion, fragt nach, ob die Schimmelbildungen zwischenzeitlich beseitigt worden seien. Die Verwaltung erläutert, dass zunächst zusammen mit dem Eigentümer geklärt werden müsse, wer Verursacher und somit für die Beseitigung verantwortlich sei. Sollte es sich um bauliche Mängel handeln, sei der Eigentümer für die Mängelbeseitigung verantwortlich, sollte die Schimmelbildung aber auf unsachgemäße Nutzung durch die Flüchtlinge zurück zu führen sein, so sei die Stadt verantwortlich. Auf die Anfrage der Stadtverordneten Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, hin, ob man den Schimmel denn nicht bereits bei der Anmietung der Räumlichkeiten gesehen habe, teilt die Verwaltung mit, dass bei der Abnahme keine Mängel festgestellt wurden. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016 Seite 7 Die Bürgermeisterin setzt die Geschäftsordnung wieder in Kraft. Zu Punkt 12.3 der Tagesordnung: Parkleitsystem hier: Anfrage des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, bemängelt, dass die Angaben auf dem Parkleitsystem nicht stimmen und fragt daher an, ob die Verwaltung evtl. Kenntnis darüber habe, wann das System wieder funktionieren werde. Die Verwaltung teilt mit, dass bereits mehrere Hinweise an Herrn Brucherseifer, BMP, erfolgt seien und der aktuelle Stand gerne nochmals erfragt werde. Die Anfrage werde dann entsprechend beantwortet. Um 20:05 Uhr erklärt der/die Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.05.2016 _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Seite 8