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Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.06.16, 12:28
Aktualisiert
02.06.16, 12:28
Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel)

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Bad Münstereifel, 02.06.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.05.2016 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 501-X 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Nein- zu 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Der Text des abgelehnten Beschlussvorschlags ist zum besseren Verständnis nachfolgend abgedruckt: Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs mit Ausnahme der Änderung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Nein- zu 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Auch hier ist der Text des abgelehnten Beschlussvorschlages zum besseren Verständnis nachfolgend abgedruckt: 1 Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs (= Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Bei der nächsten Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel wird § 2 Abs. 4 Nr. 6 erweitert und erhält folgende Fassung: das Abschließen von Vergleichen, deren Wert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 EURO, sowie die Klageerhebung vor Gericht, sofern der Streitwert 15.000 EURO übersteigt bis zu einem Höchstwert von 100.000 EURO; nach dem Abschluss der Vergleiche und über die Klageerhebung ist der Rat zu informieren. Die vorgenannte Zuständigkeitsregelung wird bereits mit Inkrafttreten der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung umgesetzt.