Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 170/2016
Az.: 61.21-20/147A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.03.2016
@VLGEZ3@
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.04.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Bebauungsplan Nr. 147A, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 147A, E.Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
in der zuletzt gültigen Fassung, vorzubereiten und durchzuführen.
Begründung:
Der Stadtrat beschloss am 24.09.2013 (siehe Vorlage 390/2013) gemäß §2 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 147A zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
südliche Erweiterung des bestehenden Parkplatzes Am Haagenpfädchen auf einem städtischen
Grundstück.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit
vom13.12.2012 bis 14.01.2013 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form
einer öffentlichen Versammlung am 25.08.2015 mit der Vorstellung von drei Planvarianten durchgeführt. Aufgrund des dort geäußerten Meinungsbilds wurde eine Variante mit 19 zusätzlichen
Stellplätzen zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Diese Variante ist Grundlage für den von der
Verwaltung erstellten Bebauungsplanvorentwurf (siehe Anlage).
Der Bebauungsplanvorentwurf setzt die öffentlichen Verkehrsflächen - Zweckbestimmung Parkplatz - sowie die umliegenden Flächen auf dem betroffenen Grundstück als Grünflächen mit
Pflanzbindungen fest. Zudem wird ein Zugang für den Erftverband zur Gewässerunterhaltung des
Rotbachs gesichert.
Um die Auswirkungen des Verkehrslärms des öffentlichen Parkplatzes zu ermitteln, wurde ein
Schalltechnisches Gutachten (siehe Anlage) angefertigt, das eine vollständige Einhaltung der
Richtwerte der 16. BImSchV prognostiziert. Dennoch wird, um den nachbarlichen Belangen der
angrenzenden Wohngrundstücke Rechnung zu tragen und größtmöglichen Schutz vor Immissionseinwirkungen zu erlangen, eine Lärmschutzwand von 2,50m Höhe festgesetzt.
Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf kann nunmehr als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung
Umweltbericht
Schalltechnisches Gutachen
In Vertretung
(Hallstein)
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