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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 170/2016 Az.: 61.21-20/147A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.03.2016 @VLGEZ3@ Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 26.04.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 147A, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 147A, E.Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, vorzubereiten und durchzuführen. Begründung: Der Stadtrat beschloss am 24.09.2013 (siehe Vorlage 390/2013) gemäß §2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147A zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die südliche Erweiterung des bestehenden Parkplatzes Am Haagenpfädchen auf einem städtischen Grundstück. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom13.12.2012 bis 14.01.2013 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Versammlung am 25.08.2015 mit der Vorstellung von drei Planvarianten durchgeführt. Aufgrund des dort geäußerten Meinungsbilds wurde eine Variante mit 19 zusätzlichen Stellplätzen zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Diese Variante ist Grundlage für den von der Verwaltung erstellten Bebauungsplanvorentwurf (siehe Anlage). Der Bebauungsplanvorentwurf setzt die öffentlichen Verkehrsflächen - Zweckbestimmung Parkplatz - sowie die umliegenden Flächen auf dem betroffenen Grundstück als Grünflächen mit Pflanzbindungen fest. Zudem wird ein Zugang für den Erftverband zur Gewässerunterhaltung des Rotbachs gesichert. Um die Auswirkungen des Verkehrslärms des öffentlichen Parkplatzes zu ermitteln, wurde ein Schalltechnisches Gutachten (siehe Anlage) angefertigt, das eine vollständige Einhaltung der Richtwerte der 16. BImSchV prognostiziert. Dennoch wird, um den nachbarlichen Belangen der angrenzenden Wohngrundstücke Rechnung zu tragen und größtmöglichen Schutz vor Immissionseinwirkungen zu erlangen, eine Lärmschutzwand von 2,50m Höhe festgesetzt. Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf kann nunmehr als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Anlagen:  Anlageplan  Rechtsplan  Begründung  Umweltbericht  Schalltechnisches Gutachen In Vertretung (Hallstein) -2-