Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
449 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
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ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Projektleiter:
Bearbeiter
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 0116 - 407606 - 289
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die geplante
Erweiterung des Parkplatzes am
Haagenpfädchen in Erftstadt-Lechenich
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Dipl.-Ing. Jan Meuleman
22 Seiten
28.01.2016
ACCON Köln GmbH
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Handelsregister
Handelsregister
Bankverbindung
Bankverbindung
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
Gregor
GregorSchmitz-Herkenrath
Schmitz-Herkenrath
Sparkasse
SparkasseKölnBonn
KölnBonn
Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0
Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
Manfred
ManfredWeigand
Weigand
Amtsgericht
AmtsgerichtKöln
Köln
HRB
HRB29247
29247
UID
UIDDE190157608
DE190157608
.
V:\Berichte\B407606289.doc
BLZ
BLZ370
37050
50198
198
Konto-Nr.
Konto-Nr.130
13021
2199
99
SWIFT(BIC):
SWIFT(BIC):COLSDE33
COLSDE33
IBAN:
IBAN:DE7337050198000130219
DE73370501980001302199
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
Seite 2
Titel:
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden
Geräuschsituation durch eine Erweiterung des Parkplatzes am
Haagenpfädchen in Erftstadt-Lechenich
Auftraggeber:
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Auftrag vom:
15.12.2015
Berichtsnummer:
ACB 0116 - 407606 - 289
Datum:
28.01.2016
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Jan Meuleman
Zusammenfassung:
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, den Parkplatz an der Straße Am
Haagenpfädchen in Erftstadt Lechenich um 19 Pkw-Stellflächen
zu erweitern. Auf dem bestehenden Parkplatz sind 43 PkwStellplätze vorhanden.
Zur Beurteilung der hiervon zu erwartenden Geräuschsituation
wurden die zu erwartenden Immissionspegel nach den RLS 90 berechnet und mit den Grenzwerten der 16. BImSchV verglichen.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte der 16.
BImSchV an allen ausgewählten, für die benachbarte Bebauung
repräsentativen Immissionspunkten, eingehalten bzw. unterschritten werden.
Es wurden zwei Bauvarianten der Lärmschutzwand betrachtet. In
einer Variante wird die Lärmschutzwand im südlichen Bereich der
geplanten Erweiterungsflächen bis an den südwestlichsten Eckpunkt errichtet. In der zweiten Berechnungsvariante wird die
Lärmschutzwand nur bis zum südöstlichsten Eckpunkt der Erweiterungsflächen errichtet. Die Grenzwerte werden in beiden Bauvarianten unterschritten.
Durch den Bau der Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsflächen wird für den Immissionspunkt IP 5 eine Minderung von 3 dB(A) tags und 2 dB(A) nachts erzielt. Für die weiteren
Immissionspunkte hat der Bau der Wand keinen Einfluss.
Hinsichtlich der angesetzten Fahrzeugbewegungen ist anzumerken, dass diese den Maximalfall abdecken und in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürften.
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die
Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung
4
2
Grundlagen der Beurteilung
5
2.1
Planunterlagen
5
2.2
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
5
2.3
Immissionspunkte
6
2.4
Grenzwerte
7
3
Geräuschsituation
8
3.1
Örtliche Gegebenheiten
8
3.2
Nutzung des Parkplatzes
8
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
10
4.1
Allgemeines
10
4.2
Beurteilungspegel nach RLS 90
11
5
Zusammenfassung
12
Anhang
13
A1
Bestimmung des Schalleistungspegels von Fahrzeugbewegungen
13
A2
Bestimmung des Schalleistungspegels von öffentlichen Parkplätzen
14
A3
Ausbreitungsberechnungen
15
A4
Tabellen und Lagepläne
16
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
1
Seite 4
Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, den Parkplatz an der Straße Am Haagenpfädchen in
Erftstadt Lechenich um weitere 19 Pkw-Stellflächen zu erweitern. Auf dem bestehenden
Parkplatz sind 43 Pkw-Stellplätze vorhanden.
Der Parkplatz liegt südlich der Bonner Straße und kann über die Straße Am
Haagenpfädchen, die von der Bonner Straße Richtung Süden führt, angefahren werden.
Die Pkw-Stellplätze sind in zwei Reihen von der Parkplatzeinfahrt aus gesehen Richtung
Süden angeordnet. Zwischen den bestehenden Stellflächen und der Straße Am
Haagenpfädchen befindet sich eine Lärmschutzwand mit einer Bauhöhe von ca. 2,5 m.
Die neuen Stellplätze sollen am südlichen Ende ergänzt werden (siehe Lageplan im
Anhang). Es ist geplant, die bestehende Lärmschutzwand entlang der neuen Stellflächen
entsprechend zu verlängern.
In der folgenden schalltechnischen Untersuchung sollen die Geräuschimmissionen an der
benachbarten Wohnbebauung untersucht werden die durch die Erweiterung des Parkplatzes entstehen. Die Accon Köln GmbH erhielt den Auftrag dies mit einer entsprechenden Untersuchung zu prüfen.
Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten
Berechnungen und Beurteilungen.
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2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Planunterlagen
Seite 5
Von der Stadt Erftstadt wurden uns folgende Unterlagen überlassen:
-
Städtebaulicher Vorentwurf zur Erweiterung des Parkplatzes an der Straße Am
Haagenpfädchen (Maßstab 1:250)
Folgende Unterlagen standen uns aus einer schalltechnischen Untersuchung zum
BP Nr. 147 vom 16.05.2006 zur Verfügung:
-
Auszug aus der Deutschen Grundkarte, Maßstab 1:5.000
-
Luftbild des betreffenden Gebietes
-
Bericht, „Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation
durch einen geplanten Parkplatz im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 147, E.Lechenich, Bonner Tor“ vom 16.05.2006 der ACCOn Köln GmbH
2.2
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt:
-
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, Neugefasst durch Bek. v. 26. 9.2002 (BGBl.I S.3830);
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25. 6.2005 (BGBl. I S.1865)
-
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998
GMBl. 1998 S. 503,
-
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV, 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)
-
RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr
-
DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
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-
VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien“, Januar 1988
-
VDI 2720, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, März 1997
2.3
Immissionspunkte
Zur Beurteilung der an der benachbarten Wohnbebauung auftretenden Geräuschimmissionen wurden die Immissionspunkte IP 1 bis IP 4 aus der Gutachterlichen Stellungnahme vom 16.05.2006 übernommen. Das Gebäude an der Bonner Straße 32 (IP 1 in
der Gutachterlichen Stellungnahme vom 16.05.2006) wird von der Stadt Erftstadt und als
Zahnarztpraxis genutzt und wird auf Grund städtischer sowie gewerblicher Nutzung nicht
mehr betrachtet. Es wurde ein weiterer Immissionspunkt IP 5 ausgewählt, der durch die
Erweiterung des Parkplatzes als maßgeblicher Immissionsort gemäß TA Lärm zu berücksichtigen ist. Diese Immissionspunkte sind für die jeweilige Umgebung repräsentativ, d. h.
an keinem der umliegenden Wohnraumfenster sind höhere Pegel zu erwarten, als an den
ausgewählten Punkten.
Die Lage der Immissionspunkte ist dem Lageplan im Anhang zu entnehmen.
Tabelle 2.3.2: Immissionspunkte, Lage, Bezeichnung und Einstufung
Immissionspunkt
Lage, Bezeichnung
Gebietsausweisung
IP 1
Bonner Straße 34
MI
IP 2
Am Haagenpfädchen 2
WR
IP 3
Am Haagenpfädchen 4
WR
IP 4
Am Haagenpfädchen 6
WR
IP 5
Am Haagenpfädchen 8
WR
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
2.4
Seite 7
Grenzwerte
Neubauten von öffentlichen Parkplätzen werden nach der 16. BImSchV beurteilt. Darin ist
für die Berechnungen das Verfahren nach den RLS 90 vorgeschrieben. Gemäß §2 der
16. BImSchV sind an den vorgenannten Immissionspunkten folgende Grenzwerte einzuhalten:
Allgemeine (WA) und reine Wohngebiete (WR):
tags
59 dB(A)
nachts
49 dB(A)
tags
64 dB(A)
nachts
54 dB(A)
Mischgebiete(MI):
Hierbei erstreckt sich die Tageszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Nachtzeit ist definitionsgemäß die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Die einzuhaltenden Grenzwerte liegen deutlich über den Richtwerten nach der TA Lärm.
Der Gesetzgeber fordert eine ungleich strengere Beurteilung der gewerblichen Immissionen gegenüber den Immissionen aus öffentlichem - auch dem „ruhenden“ - Verkehr. Insbesondere sind nach dem anzuwendenden Verfahren weder Spitzenpegelbetrachtungen,
noch die Beurteilung der lautesten Nachtstunde erforderlich.
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3
Geräuschsituation
3.1
Örtliche Gegebenheiten
Seite 8
Der bestehende Parkplatz mit 43 Pkw-Stellflächen soll im Süden durch 19 weitere PkwStellflächen erweitert werden. Die Andienung des Parkplatzes soll weiterhin über die
Straße Am Haagenpfächen erfolgen.
Die Zufahrt wird an der Einmündung auf die Bonner Straße von den Wohnhäusern
Bonner Straße Nr. 32 und 34 unmittelbar besäumt. Die als Immissionspunkte ausgewählten Wohnhäuser „Am Haagenpfädchen“ Nr. 2 bis Nr. 8 sind maximal zweigeschossig
und grenzen im Abstand von minimal ca. 16 m an den Rand des Parkplatz.
Die zurzeit als Gartenland genutzte Fläche, auf dem die neuen Pkw-Stellflächen errichtet
werden sollen, liegt ca. 0,5 m unter dem Straßenniveau der Zufahrt. Dieses Geländeniveau soll beibehalten werden. Zum Schutz der Nachbarschaft wurde bereits eine Erweiterung der Lärmschutzwand in Richtung Süden, die für den bestehenden Parkplatz schon
mit einer Höhe von ca. 2,5 m vorhanden ist, mit in die Planung aufgenommen. Im Zuge
der schalltechnischen Untersuchung wird die Verlängerung der Lärmschutzwand mit einer
Bauhöhe von ca. 2,5 m für die folgenden Varianten berücksichtigt:
Variante 1:
Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand bis zum südöstlichsten
Punkt der Erweiterungsflächen (siehe Abb. A 4.1 im Anhang)
Variante 2:
Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand bis zum südwestlichsten
Punkt der Erweiterungsflächen (siehe Abb. A 4.2 im Anhang)
3.2
Nutzung des Parkplatzes
Da für die Nutzung des Parkplatzes keine konkreten Nutzungserwartungen vorliegen,
wurde in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt und unter Berücksichtigung der Belegungszahlen aus der schalltechnischen Stellungnahme vom 16.05.2006 zur Betrachtung der
Maximalsituation von folgenden Belegungszahlen ausgegangen.
Innerhalb der Tageszeit
16 vollständige Belegungswechsel
Innerhalb der Nachtzeit
1 vollständiger Belegungswechsel
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Dies entspricht dann folgenden Fahrzeugbewegungen:
tags 992 Pkw ,
nachts
62 Pkw
Für den gesamten Parkplatz ist kein gesonderter Parksuchverkehr als Fahrstrecke zu betrachten, da diese Geräuschkomponente für Parkplätze mit bis zu 150 Stellplätzen bereits
in den Berechnungsansätzen enthalten ist.
In den Anhängen A1 und A2 werden die Berechnungsverfahren näher erläutert. Die Berechnungen der Emissionspegel sind in den Tabellen A 4.1 und A 4.2 im Anhang zusammengefaßt.
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Seite 10
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
4.1
Allgemeines
Zur Berechnung der Schallimmissionen wird das EDV-Programm „CADNA/A“ 1eingesetzt.
Es berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen
nach der TA Lärm in Verbindung mit den Richtlinien DIN-ISO 9613-2, VDI 2571,
VDI 2714 und VDI 2720. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen werden an den Immissionspunkten die Beurteilungspegel bestimmt.
Hierzu wird auf Basis der Planunterlagen zunächst ein digitales Geländemodell erstellt. In
diesem Modell werden die für die Immissionssituation relevanten Schallquellen unter Berücksichtigung ihrer akustischen Eigenschaften nachgebildet. Im Anhang ist ein Lageplan
des digitalisierten Untersuchungsgebietes dargestellt.
Die Erfassung der Geräuschemissionen der einzelnen Schallquellen ist hierbei je nach Art
der Schallquelle unterschiedlich. Das verwendete Berechnungsprogramm unterscheidet
folgende Schallquellentypen:
•
Punktquellen
•
Linienquellen sowie
•
senkrechte und waagerechte Flächenquellen
Die Darstellung der Schallquellen entsprechend diesen Typen hängt von den Emissionsund Immissionsbedingungen jeder Schallquelle unter Berücksichtigung der im Abschnitt
2.2 genannten Normen und Richtlinien ab. Im vorliegenden Fall werden die Parkplätze als
Flächenquellen nachgebildet. Die Fahrstrecken der Pkw werden als Linienquellen dargestellt.
Reflexionen an Gebäuden werden berücksichtigt, wobei in der Regel ein Reflexionsverlust von -1dB angenommen wird. Lediglich die Reflexionen an der Fassade, für die der
Mittelungspegel bestimmt wird, bleiben unberücksichtigt (Richtlinienkonformität). Die Höhen der Gebäude wurden durch die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sowie
den Angaben aus der Katastergrundlage ermittelt. Über Schallausbreitungsberechnungen
werden die anteiligen Immissionspegel aller Schallquellen berechnet. Im Anhang sind die
Berechnungen der Emissionspegel der einzelnen Quellengruppen detaillierter erläutert.
1
CADNA/A, DataKustik GmbH Greifenberg, Version 3.5.116
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
4.2
Seite 11
Beurteilungspegel nach RLS 90
Nachfolgend sind die sich ergebenden Teil- und Gesamt-Immissionspegel für den maßgeblichen Immissionspunkt zusammengestellt.
Tabelle 4.2.1
Immissionspegel mit Lärmschutzwand Wand h = 2,5 m über Niveau des
Nachbargrundstück (gerundete Werte)
Beurteilungspegel nach RLS 90
Immissionspunkt
Grenzwerte der 16. BImSchV
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
IP 1
48 / 47*
39 / 38*
64
54
IP 2
53 / 53*
44 / 43*
59
49
IP 3
47 / 46*
38 / 37*
59
49
IP 4
51 / 51*
42 / 42*
59
49
IP 5
47 / 49*
38 / 40*
59
49
* Variante 1, Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand bis zum südöstlichsten Punkt der
Erweiterungsflächen (siehe Abb. A 4.1 im Anhang)
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
5
Seite 12
Zusammenfassung
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, den Parkplatz an der Straße Am Haagenpfädchen in
Erftstadt Lechenich um weitere 19 Pkw-Stellflächen zu erweitern. Auf dem bestehenden
Parkplatz sind 43 Pkw-Stellplätze vorhanden.
Zur Beurteilung der hiervon zu erwartenden Geräuschsituation wurden die zu
erwartenden Immissionspegel nach den RLS 90 berechnet und mit den Grenzwerten der
16. BImSchV verglichen.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, daß die Grenzwerte der 16. BImSchV an allen ausgewählten,
für
die
benachbarte
Bebauung
repräsentativen
Immissionspunkten,
eingehalten bzw. unterschritten werden.
Es wurden zwei Bauvarianten der Lärmschutzwand betrachtet. In einer Variante wird die
Lärmschutzwand im südlichen Bereich der geplanten Erweiterungsflächen bis an den
südwestlichsten Eckpunkt errichtet. In der zweiten Berechnungsvariante wird die Lärmschutzwand nur bis zum südöstlichsten Eckpunkt der Erweiterungsflächen errichtet. Die
Grenzwerte werden in beiden Bauvarianten unterschritten.
Durch den Bau der Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsflächen wird
eine maximale Minderung von 2 dB(A) tags und 2 dB(A) nachts an IP 5 erzielt. Für die
weiteren Immissionspunkte hat der Bau der Wand keinen Einfluss.
Hinsichtlich der angesetzten Fahrzeugbewegungen ist anzumerken, daß diese den Maximalfall abdecken und in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürften.
Köln, den 28.01.2016
ACCON Köln GmbH
Die Sachverständigen
Dipl.-Ing. Jan Meuleman
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
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A1
Seite 13
Bestimmung des Schalleistungspegels von Fahrzeugbewegungen
Geräuschemissionen von Verkehrsbewegungen auf Freiflächen werden berechnet, indem
in der Regel der Schalleistungspegel einzelner Fahrstrecken bestimmt wird. Der Schalleistungspegel einer Fahrstrecke ist abhängig von der Länge der Fahrstrecke, der Anzahl
der Fahrzeugbewegungen, der Art der Fahrzeuge und der Geschwindigkeit und berechnet sich aus der Beziehung:
Lw =
Lwo + Dlt [dB(A)]
Lwo =
Schalleistungspegel einer Fahrzeuggattung unter den herr-
mit
schenden Bedingungen,
Dlt =
Zeitkorrektur für den betrachteten Beurteilungszeitraum.
Für die Lieferfahrzeuge wird davon ausgegangen, daß diese mit einer Geschwindigkeit
von maximal 20 km/h auf dem Parkplatz fahren. Unter diesen Bedingungen emittieren
Pkw im Mittel einen Schalleistungspegel von Lwo = 94 dB(A). Die Zeitkorrektur Dlt für den
jeweiligen Beurteilungszeitraum ergibt sich durch folgende Beziehung:
Dlt = 10 · lg (N · t / T)
mit
N
=
Anzahl der Fahrbewegungen
t
=
Dauer Fahrzeit in s
T
=
Beurteilungszeit bzw. Bezugszeit in s
Wird der Schalleistungspegel auf die Länge l = 1 m bezogen, so ergibt sich der längenbezogene Schalleistungspegel Lw‘. In der Tabelle 4.1 sind die Emissionsdaten aufgeführt.
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
A2
Seite 14
Bestimmung des Schalleistungspegels von öffentlichen Parkplätzen
Für die Berechnungen der von dem öffentlichen Pkw-Parkplatz ausgehenden Geräuschemissionen wird das in den RLS 90 dargestellte Verfahren benutzt.
Dieses Verfahren basiert auf der Berechnung des Mittelungspegels in 25 m Abstand in
Abhängigkeit der Bewegung pro Stellplatz und Beurteilungszeit sowie der Anzahl der
Stellplätze. Nach der Beziehung
L*m,E = 37 + 10 · lg (N·n) + DP
mit
n:
Anzahl der Stellplätze auf der Fläche bzw. einer Teilfläche
N:
Anzahl der Bewegungen/h und Stellplatz
DP:
Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen
Ist die größte Längenausdehnung des Parkplatzes größer als der halbe Abstand zum betrachteten Immissionspunkt (Abstandskriterium), so muß eine Unterteilung in ausreichend
kleine Teilflächen erfolgen, für die jeweils das Abstandskriterium eingehalten wird.
Für P&R-Parkplätze beträgt
DP = 0 dB(A).
Die durchschnittlichen Bewegungen auf den Stellplätzen pro Stunde (N) ergeben sich aus
den angegebenen Belegungswechseln.
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
A3
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Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten mit dem
Programmsystem CADNA/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden
die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus
diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation
den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so daß auf eine Wiedergabe verzichtet
wird.
Nachfolgend sind die den Berechnungen zugrunde liegenden Schalleistungspegel und
die berechneten Teilimmissionspegel dokumentiert.
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
A4
Seite 16
Tabellen und Lagepläne
Tabelle A 4.1
Emissionspegel Parkplatz
Bezeichnung
Typ
Lw
Tag
Zähldaten
Nacht Stellpl. Beweg/h/Stellp.
dB(A) dB(A)
Parkplatz
RLS 94,1
Tabelle A 4.2
Zuschlag
85,1
62
Dp
Tag
Nacht
dB
2,000
0,250
0,0
Berechnung nach
Parkplatzart
PKW-Parkplatz
Teilpegel
Quelle
Teilpegel in dB(A)
Bezeichnung
IP1
IP2
IP3
IP4
IP5
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Parkplatz Variante 1
47,2
38,2
52,5
43,4
46,3
37,3
50,9
41,9
49,1
40,1
Parkplatz Variante 2
47,6
38,5
52,7
43,7
47,0
38,0
51,4
42,4
47,3
38,3
RLS-90
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
2554280
2554290
2554300
2554310
Seite 17
2554320
2554330
2554340
2554350
2554360
2554370
2554360
2554370
5629640
5629630
5629620
5629610
5629600
5629600
Rotbac
h
5629610
5629620
5629630
5629640
IP1
5629590
5629580
5629550
5629520
5629520
5629530
IP4
5629530
5629540
Parkplatz Erweiterung
5629540
5629550
5629560
5629570
IP3
5629560
LSW
5629570
5629580
Parkplatz Bestand
Am Haagenpfädchen
5629590
IP2
5629510
5629510
IP5
2554280
Abb. A 4.1
2554290
2554300
2554310
2554320
2554330
2554340
2554350
Lageplan Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich der
Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500)
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
2554280
2554290
2554300
2554310
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2554320
2554330
2554340
2554350
2554360
2554370
2554360
2554370
5629640
5629630
5629620
5629610
5629600
5629600
Rotbac
h
5629610
5629620
5629630
5629640
IP1
5629590
5629580
5629550
5629520
5629520
5629530
IP4
5629530
5629540
Parkplatz Erweiterung
5629540
5629550
5629560
5629570
IP3
5629560
LSW
5629570
5629580
Parkplatz Bestand
Am Haagenpfädchen
5629590
IP2
5629510
5629510
IP5
2554280
Abb. A 4.2
2554290
2554300
2554310
2554320
2554330
2554340
2554350
Lageplan Variante 2 mit Lärmschutzwand im südlichen Bereich der
Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500)
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
2554280
2554290
2554300
2554310
Seite 19
2554320
2554330
2554340
2554350
2554360
2554370
5629640
5629630
5629620
5629610
5629600
5629590
5629580
5629550
15 < ... <= 20 dB(A)
20 < ... <= 25 dB(A)
25 < ... <= 30 dB(A)
30 < ... <= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
>70 dB(A)
2554360
2554370
5629520
5629520
5629530
IP4
5629530
5629540
Parkplatz Erweiterung
5629540
5629550
5629560
IP3
5629560
LSW
5629570
5629580
Parkplatz Bestand
Am Haagenpfädchen
5629590
IP2
5629570
5629600
Rotbac
h
5629610
5629620
5629630
5629640
IP1
5629510
5629510
IP5
2554280
Abb. A 4.3
2554290
2554300
2554310
2554320
2554330
2554340
2554350
Lärmkarte tags (h = 2 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich
der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500)
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
2554280
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2554300
2554310
Seite 20
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5629630
5629620
5629610
5629600
5629590
5629580
5629550
15 < ... <= 20 dB(A)
20 < ... <= 25 dB(A)
25 < ... <= 30 dB(A)
30 < ... <= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
>70 dB(A)
2554360
2554370
5629520
5629520
5629530
IP4
5629530
5629540
Parkplatz Erweiterung
5629540
5629550
5629560
IP3
5629560
LSW
5629570
5629580
Parkplatz Bestand
Am Haagenpfädchen
5629590
IP2
5629570
5629600
Rotbac
h
5629610
5629620
5629630
5629640
IP1
5629510
5629510
IP5
2554280
Abb. A 4.4
2554290
2554300
2554310
2554320
2554330
2554340
2554350
Lärmkarte nachts (h = 2 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich
der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500)
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
2554280
2554290
2554300
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Seite 21
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5629640
5629630
5629620
5629610
5629600
5629590
5629580
5629550
15 < ... <= 20 dB(A)
20 < ... <= 25 dB(A)
25 < ... <= 30 dB(A)
30 < ... <= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
>70 dB(A)
2554360
2554370
5629520
5629520
5629530
IP4
5629530
5629540
Parkplatz Erweiterung
5629540
5629550
5629560
IP3
5629560
LSW
5629570
5629580
Parkplatz Bestand
Am Haagenpfädchen
5629590
IP2
5629570
5629600
Rotbac
h
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5629620
5629630
5629640
IP1
5629510
5629510
IP5
2554280
Abb. A 4.5
2554290
2554300
2554310
2554320
2554330
2554340
2554350
Lärmkarte tags (h = 4,5 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich
der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500)
Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289
2554280
2554290
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Seite 22
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5629640
5629630
5629620
5629610
5629600
5629600
Rotbac
h
5629610
5629620
5629630
5629640
IP1
5629590
5629580
5629550
IP4
5629530
15 < ... <= 20 dB(A)
20 < ... <= 25 dB(A)
25 < ... <= 30 dB(A)
30 < ... <= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
>70 dB(A)
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2554370
5629520
5629520
5629530
5629540
Parkplatz Erweiterung
5629540
5629550
5629560
5629570
IP3
5629560
LSW
5629570
5629580
Parkplatz Bestand
Am Haagenpfädchen
5629590
IP2
5629510
5629510
IP5
2554280
Abb. A 4.6
2554290
2554300
2554310
2554320
2554330
2554340
2554350
Lärmkarte nachts (h = 4,5 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen
Bereich der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500)