Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
449 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07

Inhalt der Datei

ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Projektleiter: Bearbeiter Berichtsumfang: Datum: ACB 0116 - 407606 - 289 Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die geplante Erweiterung des Parkplatzes am Haagenpfädchen in Erftstadt-Lechenich Dipl.-Ing. Manfred Weigand Dipl.-Ing. Jan Meuleman 22 Seiten 28.01.2016 ACCON Köln GmbH Geschäftsführer Geschäftsführer Handelsregister Handelsregister Bankverbindung Bankverbindung Rolshover Straße 45 51105 Köln Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Gregor GregorSchmitz-Herkenrath Schmitz-Herkenrath Sparkasse SparkasseKölnBonn KölnBonn Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17 Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Manfred ManfredWeigand Weigand Amtsgericht AmtsgerichtKöln Köln HRB HRB29247 29247 UID UIDDE190157608 DE190157608 . V:\Berichte\B407606289.doc BLZ BLZ370 37050 50198 198 Konto-Nr. Konto-Nr.130 13021 2199 99 SWIFT(BIC): SWIFT(BIC):COLSDE33 COLSDE33 IBAN: IBAN:DE7337050198000130219 DE73370501980001302199 Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 Seite 2 Titel: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch eine Erweiterung des Parkplatzes am Haagenpfädchen in Erftstadt-Lechenich Auftraggeber: Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Auftrag vom: 15.12.2015 Berichtsnummer: ACB 0116 - 407606 - 289 Datum: 28.01.2016 Projektleiter: Dipl.-Ing. Manfred Weigand Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jan Meuleman Zusammenfassung: Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, den Parkplatz an der Straße Am Haagenpfädchen in Erftstadt Lechenich um 19 Pkw-Stellflächen zu erweitern. Auf dem bestehenden Parkplatz sind 43 PkwStellplätze vorhanden. Zur Beurteilung der hiervon zu erwartenden Geräuschsituation wurden die zu erwartenden Immissionspegel nach den RLS 90 berechnet und mit den Grenzwerten der 16. BImSchV verglichen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV an allen ausgewählten, für die benachbarte Bebauung repräsentativen Immissionspunkten, eingehalten bzw. unterschritten werden. Es wurden zwei Bauvarianten der Lärmschutzwand betrachtet. In einer Variante wird die Lärmschutzwand im südlichen Bereich der geplanten Erweiterungsflächen bis an den südwestlichsten Eckpunkt errichtet. In der zweiten Berechnungsvariante wird die Lärmschutzwand nur bis zum südöstlichsten Eckpunkt der Erweiterungsflächen errichtet. Die Grenzwerte werden in beiden Bauvarianten unterschritten. Durch den Bau der Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsflächen wird für den Immissionspunkt IP 5 eine Minderung von 3 dB(A) tags und 2 dB(A) nachts erzielt. Für die weiteren Immissionspunkte hat der Bau der Wand keinen Einfluss. Hinsichtlich der angesetzten Fahrzeugbewegungen ist anzumerken, dass diese den Maximalfall abdecken und in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürften. Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung 5 2.1 Planunterlagen 5 2.2 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur 5 2.3 Immissionspunkte 6 2.4 Grenzwerte 7 3 Geräuschsituation 8 3.1 Örtliche Gegebenheiten 8 3.2 Nutzung des Parkplatzes 8 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 10 4.1 Allgemeines 10 4.2 Beurteilungspegel nach RLS 90 11 5 Zusammenfassung 12 Anhang 13 A1 Bestimmung des Schalleistungspegels von Fahrzeugbewegungen 13 A2 Bestimmung des Schalleistungspegels von öffentlichen Parkplätzen 14 A3 Ausbreitungsberechnungen 15 A4 Tabellen und Lagepläne 16 Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 1 Seite 4 Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, den Parkplatz an der Straße Am Haagenpfädchen in Erftstadt Lechenich um weitere 19 Pkw-Stellflächen zu erweitern. Auf dem bestehenden Parkplatz sind 43 Pkw-Stellplätze vorhanden. Der Parkplatz liegt südlich der Bonner Straße und kann über die Straße Am Haagenpfädchen, die von der Bonner Straße Richtung Süden führt, angefahren werden. Die Pkw-Stellplätze sind in zwei Reihen von der Parkplatzeinfahrt aus gesehen Richtung Süden angeordnet. Zwischen den bestehenden Stellflächen und der Straße Am Haagenpfädchen befindet sich eine Lärmschutzwand mit einer Bauhöhe von ca. 2,5 m. Die neuen Stellplätze sollen am südlichen Ende ergänzt werden (siehe Lageplan im Anhang). Es ist geplant, die bestehende Lärmschutzwand entlang der neuen Stellflächen entsprechend zu verlängern. In der folgenden schalltechnischen Untersuchung sollen die Geräuschimmissionen an der benachbarten Wohnbebauung untersucht werden die durch die Erweiterung des Parkplatzes entstehen. Die Accon Köln GmbH erhielt den Auftrag dies mit einer entsprechenden Untersuchung zu prüfen. Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen. Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Planunterlagen Seite 5 Von der Stadt Erftstadt wurden uns folgende Unterlagen überlassen: - Städtebaulicher Vorentwurf zur Erweiterung des Parkplatzes an der Straße Am Haagenpfädchen (Maßstab 1:250) Folgende Unterlagen standen uns aus einer schalltechnischen Untersuchung zum BP Nr. 147 vom 16.05.2006 zur Verfügung: - Auszug aus der Deutschen Grundkarte, Maßstab 1:5.000 - Luftbild des betreffenden Gebietes - Bericht, „Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch einen geplanten Parkplatz im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 147, E.Lechenich, Bonner Tor“ vom 16.05.2006 der ACCOn Köln GmbH 2.2 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, Neugefasst durch Bek. v. 26. 9.2002 (BGBl.I S.3830); zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25. 6.2005 (BGBl. I S.1865) - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S. 503, - Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV, 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) - RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr - DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 Seite 6 - VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien“, Januar 1988 - VDI 2720, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, März 1997 2.3 Immissionspunkte Zur Beurteilung der an der benachbarten Wohnbebauung auftretenden Geräuschimmissionen wurden die Immissionspunkte IP 1 bis IP 4 aus der Gutachterlichen Stellungnahme vom 16.05.2006 übernommen. Das Gebäude an der Bonner Straße 32 (IP 1 in der Gutachterlichen Stellungnahme vom 16.05.2006) wird von der Stadt Erftstadt und als Zahnarztpraxis genutzt und wird auf Grund städtischer sowie gewerblicher Nutzung nicht mehr betrachtet. Es wurde ein weiterer Immissionspunkt IP 5 ausgewählt, der durch die Erweiterung des Parkplatzes als maßgeblicher Immissionsort gemäß TA Lärm zu berücksichtigen ist. Diese Immissionspunkte sind für die jeweilige Umgebung repräsentativ, d. h. an keinem der umliegenden Wohnraumfenster sind höhere Pegel zu erwarten, als an den ausgewählten Punkten. Die Lage der Immissionspunkte ist dem Lageplan im Anhang zu entnehmen. Tabelle 2.3.2: Immissionspunkte, Lage, Bezeichnung und Einstufung Immissionspunkt Lage, Bezeichnung Gebietsausweisung IP 1 Bonner Straße 34 MI IP 2 Am Haagenpfädchen 2 WR IP 3 Am Haagenpfädchen 4 WR IP 4 Am Haagenpfädchen 6 WR IP 5 Am Haagenpfädchen 8 WR Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2.4 Seite 7 Grenzwerte Neubauten von öffentlichen Parkplätzen werden nach der 16. BImSchV beurteilt. Darin ist für die Berechnungen das Verfahren nach den RLS 90 vorgeschrieben. Gemäß §2 der 16. BImSchV sind an den vorgenannten Immissionspunkten folgende Grenzwerte einzuhalten: Allgemeine (WA) und reine Wohngebiete (WR): tags 59 dB(A) nachts 49 dB(A) tags 64 dB(A) nachts 54 dB(A) Mischgebiete(MI): Hierbei erstreckt sich die Tageszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Nachtzeit ist definitionsgemäß die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Die einzuhaltenden Grenzwerte liegen deutlich über den Richtwerten nach der TA Lärm. Der Gesetzgeber fordert eine ungleich strengere Beurteilung der gewerblichen Immissionen gegenüber den Immissionen aus öffentlichem - auch dem „ruhenden“ - Verkehr. Insbesondere sind nach dem anzuwendenden Verfahren weder Spitzenpegelbetrachtungen, noch die Beurteilung der lautesten Nachtstunde erforderlich. Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 3 Geräuschsituation 3.1 Örtliche Gegebenheiten Seite 8 Der bestehende Parkplatz mit 43 Pkw-Stellflächen soll im Süden durch 19 weitere PkwStellflächen erweitert werden. Die Andienung des Parkplatzes soll weiterhin über die Straße Am Haagenpfächen erfolgen. Die Zufahrt wird an der Einmündung auf die Bonner Straße von den Wohnhäusern Bonner Straße Nr. 32 und 34 unmittelbar besäumt. Die als Immissionspunkte ausgewählten Wohnhäuser „Am Haagenpfädchen“ Nr. 2 bis Nr. 8 sind maximal zweigeschossig und grenzen im Abstand von minimal ca. 16 m an den Rand des Parkplatz. Die zurzeit als Gartenland genutzte Fläche, auf dem die neuen Pkw-Stellflächen errichtet werden sollen, liegt ca. 0,5 m unter dem Straßenniveau der Zufahrt. Dieses Geländeniveau soll beibehalten werden. Zum Schutz der Nachbarschaft wurde bereits eine Erweiterung der Lärmschutzwand in Richtung Süden, die für den bestehenden Parkplatz schon mit einer Höhe von ca. 2,5 m vorhanden ist, mit in die Planung aufgenommen. Im Zuge der schalltechnischen Untersuchung wird die Verlängerung der Lärmschutzwand mit einer Bauhöhe von ca. 2,5 m für die folgenden Varianten berücksichtigt: Variante 1: Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand bis zum südöstlichsten Punkt der Erweiterungsflächen (siehe Abb. A 4.1 im Anhang) Variante 2: Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand bis zum südwestlichsten Punkt der Erweiterungsflächen (siehe Abb. A 4.2 im Anhang) 3.2 Nutzung des Parkplatzes Da für die Nutzung des Parkplatzes keine konkreten Nutzungserwartungen vorliegen, wurde in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt und unter Berücksichtigung der Belegungszahlen aus der schalltechnischen Stellungnahme vom 16.05.2006 zur Betrachtung der Maximalsituation von folgenden Belegungszahlen ausgegangen. Innerhalb der Tageszeit 16 vollständige Belegungswechsel Innerhalb der Nachtzeit 1 vollständiger Belegungswechsel Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 Seite 9 Dies entspricht dann folgenden Fahrzeugbewegungen: tags 992 Pkw , nachts 62 Pkw Für den gesamten Parkplatz ist kein gesonderter Parksuchverkehr als Fahrstrecke zu betrachten, da diese Geräuschkomponente für Parkplätze mit bis zu 150 Stellplätzen bereits in den Berechnungsansätzen enthalten ist. In den Anhängen A1 und A2 werden die Berechnungsverfahren näher erläutert. Die Berechnungen der Emissionspegel sind in den Tabellen A 4.1 und A 4.2 im Anhang zusammengefaßt. Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 Seite 10 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen wird das EDV-Programm „CADNA/A“ 1eingesetzt. Es berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen nach der TA Lärm in Verbindung mit den Richtlinien DIN-ISO 9613-2, VDI 2571, VDI 2714 und VDI 2720. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen werden an den Immissionspunkten die Beurteilungspegel bestimmt. Hierzu wird auf Basis der Planunterlagen zunächst ein digitales Geländemodell erstellt. In diesem Modell werden die für die Immissionssituation relevanten Schallquellen unter Berücksichtigung ihrer akustischen Eigenschaften nachgebildet. Im Anhang ist ein Lageplan des digitalisierten Untersuchungsgebietes dargestellt. Die Erfassung der Geräuschemissionen der einzelnen Schallquellen ist hierbei je nach Art der Schallquelle unterschiedlich. Das verwendete Berechnungsprogramm unterscheidet folgende Schallquellentypen: • Punktquellen • Linienquellen sowie • senkrechte und waagerechte Flächenquellen Die Darstellung der Schallquellen entsprechend diesen Typen hängt von den Emissionsund Immissionsbedingungen jeder Schallquelle unter Berücksichtigung der im Abschnitt 2.2 genannten Normen und Richtlinien ab. Im vorliegenden Fall werden die Parkplätze als Flächenquellen nachgebildet. Die Fahrstrecken der Pkw werden als Linienquellen dargestellt. Reflexionen an Gebäuden werden berücksichtigt, wobei in der Regel ein Reflexionsverlust von -1dB angenommen wird. Lediglich die Reflexionen an der Fassade, für die der Mittelungspegel bestimmt wird, bleiben unberücksichtigt (Richtlinienkonformität). Die Höhen der Gebäude wurden durch die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sowie den Angaben aus der Katastergrundlage ermittelt. Über Schallausbreitungsberechnungen werden die anteiligen Immissionspegel aller Schallquellen berechnet. Im Anhang sind die Berechnungen der Emissionspegel der einzelnen Quellengruppen detaillierter erläutert. 1 CADNA/A, DataKustik GmbH Greifenberg, Version 3.5.116 Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 4.2 Seite 11 Beurteilungspegel nach RLS 90 Nachfolgend sind die sich ergebenden Teil- und Gesamt-Immissionspegel für den maßgeblichen Immissionspunkt zusammengestellt. Tabelle 4.2.1 Immissionspegel mit Lärmschutzwand Wand h = 2,5 m über Niveau des Nachbargrundstück (gerundete Werte) Beurteilungspegel nach RLS 90 Immissionspunkt Grenzwerte der 16. BImSchV tags dB(A) nachts dB(A) tags dB(A) nachts dB(A) IP 1 48 / 47* 39 / 38* 64 54 IP 2 53 / 53* 44 / 43* 59 49 IP 3 47 / 46* 38 / 37* 59 49 IP 4 51 / 51* 42 / 42* 59 49 IP 5 47 / 49* 38 / 40* 59 49 * Variante 1, Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand bis zum südöstlichsten Punkt der Erweiterungsflächen (siehe Abb. A 4.1 im Anhang) Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 5 Seite 12 Zusammenfassung Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, den Parkplatz an der Straße Am Haagenpfädchen in Erftstadt Lechenich um weitere 19 Pkw-Stellflächen zu erweitern. Auf dem bestehenden Parkplatz sind 43 Pkw-Stellplätze vorhanden. Zur Beurteilung der hiervon zu erwartenden Geräuschsituation wurden die zu erwartenden Immissionspegel nach den RLS 90 berechnet und mit den Grenzwerten der 16. BImSchV verglichen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, daß die Grenzwerte der 16. BImSchV an allen ausgewählten, für die benachbarte Bebauung repräsentativen Immissionspunkten, eingehalten bzw. unterschritten werden. Es wurden zwei Bauvarianten der Lärmschutzwand betrachtet. In einer Variante wird die Lärmschutzwand im südlichen Bereich der geplanten Erweiterungsflächen bis an den südwestlichsten Eckpunkt errichtet. In der zweiten Berechnungsvariante wird die Lärmschutzwand nur bis zum südöstlichsten Eckpunkt der Erweiterungsflächen errichtet. Die Grenzwerte werden in beiden Bauvarianten unterschritten. Durch den Bau der Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsflächen wird eine maximale Minderung von 2 dB(A) tags und 2 dB(A) nachts an IP 5 erzielt. Für die weiteren Immissionspunkte hat der Bau der Wand keinen Einfluss. Hinsichtlich der angesetzten Fahrzeugbewegungen ist anzumerken, daß diese den Maximalfall abdecken und in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürften. Köln, den 28.01.2016 ACCON Köln GmbH Die Sachverständigen Dipl.-Ing. Jan Meuleman Dipl.-Ing. Manfred Weigand Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 A1 Seite 13 Bestimmung des Schalleistungspegels von Fahrzeugbewegungen Geräuschemissionen von Verkehrsbewegungen auf Freiflächen werden berechnet, indem in der Regel der Schalleistungspegel einzelner Fahrstrecken bestimmt wird. Der Schalleistungspegel einer Fahrstrecke ist abhängig von der Länge der Fahrstrecke, der Anzahl der Fahrzeugbewegungen, der Art der Fahrzeuge und der Geschwindigkeit und berechnet sich aus der Beziehung: Lw = Lwo + Dlt [dB(A)] Lwo = Schalleistungspegel einer Fahrzeuggattung unter den herr- mit schenden Bedingungen, Dlt = Zeitkorrektur für den betrachteten Beurteilungszeitraum. Für die Lieferfahrzeuge wird davon ausgegangen, daß diese mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h auf dem Parkplatz fahren. Unter diesen Bedingungen emittieren Pkw im Mittel einen Schalleistungspegel von Lwo = 94 dB(A). Die Zeitkorrektur Dlt für den jeweiligen Beurteilungszeitraum ergibt sich durch folgende Beziehung: Dlt = 10 · lg (N · t / T) mit N = Anzahl der Fahrbewegungen t = Dauer Fahrzeit in s T = Beurteilungszeit bzw. Bezugszeit in s Wird der Schalleistungspegel auf die Länge l = 1 m bezogen, so ergibt sich der längenbezogene Schalleistungspegel Lw‘. In der Tabelle 4.1 sind die Emissionsdaten aufgeführt. Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 A2 Seite 14 Bestimmung des Schalleistungspegels von öffentlichen Parkplätzen Für die Berechnungen der von dem öffentlichen Pkw-Parkplatz ausgehenden Geräuschemissionen wird das in den RLS 90 dargestellte Verfahren benutzt. Dieses Verfahren basiert auf der Berechnung des Mittelungspegels in 25 m Abstand in Abhängigkeit der Bewegung pro Stellplatz und Beurteilungszeit sowie der Anzahl der Stellplätze. Nach der Beziehung L*m,E = 37 + 10 · lg (N·n) + DP mit n: Anzahl der Stellplätze auf der Fläche bzw. einer Teilfläche N: Anzahl der Bewegungen/h und Stellplatz DP: Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen Ist die größte Längenausdehnung des Parkplatzes größer als der halbe Abstand zum betrachteten Immissionspunkt (Abstandskriterium), so muß eine Unterteilung in ausreichend kleine Teilflächen erfolgen, für die jeweils das Abstandskriterium eingehalten wird. Für P&R-Parkplätze beträgt DP = 0 dB(A). Die durchschnittlichen Bewegungen auf den Stellplätzen pro Stunde (N) ergeben sich aus den angegebenen Belegungswechseln. Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 A3 Seite 15 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten mit dem Programmsystem CADNA/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so daß auf eine Wiedergabe verzichtet wird. Nachfolgend sind die den Berechnungen zugrunde liegenden Schalleistungspegel und die berechneten Teilimmissionspegel dokumentiert. Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 A4 Seite 16 Tabellen und Lagepläne Tabelle A 4.1 Emissionspegel Parkplatz Bezeichnung Typ Lw Tag Zähldaten Nacht Stellpl. Beweg/h/Stellp. dB(A) dB(A) Parkplatz RLS 94,1 Tabelle A 4.2 Zuschlag 85,1 62 Dp Tag Nacht dB 2,000 0,250 0,0 Berechnung nach Parkplatzart PKW-Parkplatz Teilpegel Quelle Teilpegel in dB(A) Bezeichnung IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Parkplatz Variante 1 47,2 38,2 52,5 43,4 46,3 37,3 50,9 41,9 49,1 40,1 Parkplatz Variante 2 47,6 38,5 52,7 43,7 47,0 38,0 51,4 42,4 47,3 38,3 RLS-90 Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2554280 2554290 2554300 2554310 Seite 17 2554320 2554330 2554340 2554350 2554360 2554370 2554360 2554370 5629640 5629630 5629620 5629610 5629600 5629600 Rotbac h 5629610 5629620 5629630 5629640 IP1 5629590 5629580 5629550 5629520 5629520 5629530 IP4 5629530 5629540 Parkplatz Erweiterung 5629540 5629550 5629560 5629570 IP3 5629560 LSW 5629570 5629580 Parkplatz Bestand Am Haagenpfädchen 5629590 IP2 5629510 5629510 IP5 2554280 Abb. A 4.1 2554290 2554300 2554310 2554320 2554330 2554340 2554350 Lageplan Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500) Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2554280 2554290 2554300 2554310 Seite 18 2554320 2554330 2554340 2554350 2554360 2554370 2554360 2554370 5629640 5629630 5629620 5629610 5629600 5629600 Rotbac h 5629610 5629620 5629630 5629640 IP1 5629590 5629580 5629550 5629520 5629520 5629530 IP4 5629530 5629540 Parkplatz Erweiterung 5629540 5629550 5629560 5629570 IP3 5629560 LSW 5629570 5629580 Parkplatz Bestand Am Haagenpfädchen 5629590 IP2 5629510 5629510 IP5 2554280 Abb. A 4.2 2554290 2554300 2554310 2554320 2554330 2554340 2554350 Lageplan Variante 2 mit Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500) Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2554280 2554290 2554300 2554310 Seite 19 2554320 2554330 2554340 2554350 2554360 2554370 5629640 5629630 5629620 5629610 5629600 5629590 5629580 5629550 15 < ... <= 20 dB(A) 20 < ... <= 25 dB(A) 25 < ... <= 30 dB(A) 30 < ... <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) >70 dB(A) 2554360 2554370 5629520 5629520 5629530 IP4 5629530 5629540 Parkplatz Erweiterung 5629540 5629550 5629560 IP3 5629560 LSW 5629570 5629580 Parkplatz Bestand Am Haagenpfädchen 5629590 IP2 5629570 5629600 Rotbac h 5629610 5629620 5629630 5629640 IP1 5629510 5629510 IP5 2554280 Abb. A 4.3 2554290 2554300 2554310 2554320 2554330 2554340 2554350 Lärmkarte tags (h = 2 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500) Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2554280 2554290 2554300 2554310 Seite 20 2554320 2554330 2554340 2554350 2554360 2554370 5629640 5629630 5629620 5629610 5629600 5629590 5629580 5629550 15 < ... <= 20 dB(A) 20 < ... <= 25 dB(A) 25 < ... <= 30 dB(A) 30 < ... <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) >70 dB(A) 2554360 2554370 5629520 5629520 5629530 IP4 5629530 5629540 Parkplatz Erweiterung 5629540 5629550 5629560 IP3 5629560 LSW 5629570 5629580 Parkplatz Bestand Am Haagenpfädchen 5629590 IP2 5629570 5629600 Rotbac h 5629610 5629620 5629630 5629640 IP1 5629510 5629510 IP5 2554280 Abb. A 4.4 2554290 2554300 2554310 2554320 2554330 2554340 2554350 Lärmkarte nachts (h = 2 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500) Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2554280 2554290 2554300 2554310 Seite 21 2554320 2554330 2554340 2554350 2554360 2554370 5629640 5629630 5629620 5629610 5629600 5629590 5629580 5629550 15 < ... <= 20 dB(A) 20 < ... <= 25 dB(A) 25 < ... <= 30 dB(A) 30 < ... <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) >70 dB(A) 2554360 2554370 5629520 5629520 5629530 IP4 5629530 5629540 Parkplatz Erweiterung 5629540 5629550 5629560 IP3 5629560 LSW 5629570 5629580 Parkplatz Bestand Am Haagenpfädchen 5629590 IP2 5629570 5629600 Rotbac h 5629610 5629620 5629630 5629640 IP1 5629510 5629510 IP5 2554280 Abb. A 4.5 2554290 2554300 2554310 2554320 2554330 2554340 2554350 Lärmkarte tags (h = 4,5 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500) Bericht-Nr.: ACB 0116 – 407606 - 289 2554280 2554290 2554300 2554310 Seite 22 2554320 2554330 2554340 2554350 2554360 2554370 5629640 5629630 5629620 5629610 5629600 5629600 Rotbac h 5629610 5629620 5629630 5629640 IP1 5629590 5629580 5629550 IP4 5629530 15 < ... <= 20 dB(A) 20 < ... <= 25 dB(A) 25 < ... <= 30 dB(A) 30 < ... <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) >70 dB(A) 2554360 2554370 5629520 5629520 5629530 5629540 Parkplatz Erweiterung 5629540 5629550 5629560 5629570 IP3 5629560 LSW 5629570 5629580 Parkplatz Bestand Am Haagenpfädchen 5629590 IP2 5629510 5629510 IP5 2554280 Abb. A 4.6 2554290 2554300 2554310 2554320 2554330 2554340 2554350 Lärmkarte nachts (h = 4,5 m) Variante 1 ohne Lärmschutzwand im südlichen Bereich der Erweiterungsfläche (Maßstab 1:500)