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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.06.16, 12:28
Aktualisiert
02.06.16, 12:28
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW)

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Bad Münstereifel, 02.06.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.05.2016 Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 511-X/Z-1 Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW Einstimmiger Beschluss: Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden.