Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.06.16, 12:28
Aktualisiert
02.06.16, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 02.06.2016
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 10.05.2016
Zu Punkt der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 511-X/Z-1
Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach
§ 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW
Einstimmiger Beschluss:
Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden.