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Allgemeine Vorlage (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2007 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
13.12.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2007 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung") Allgemeine Vorlage (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2007 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung") Allgemeine Vorlage (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2007 durch die Neufassung der "Hebesatz-Satzung")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Derr Dellnner BE: Herr Decker Kreuzau, 08.11.2006 Vorlagen-Nr.: 69/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 28.11.2006 13.12.2006 Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2007 durch die Neufassung der "HebesatzSatzung" I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau hat erstmals zum 01.01.1994 die Realsteuer-Hebesätze in Form einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgesetzt. Die Hebesatz-Satzung bietet den Vorteil, dass die Gemeinde bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres die Realsteuern –unabhängig von der Rechtskraft der Haushaltssatzung- auf der Grundlage geänderter Hebesätze festsetzen kann. Die Hebesätze wurden zuletzt zum 01.01.2006 durch Neufassung der Hebesatz-Satzung wie folgt angepasst: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Gewerbesteuer: von 220 % unverändert von 413 % auf 232 % auf 391 % auf 414 %. Aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Innenministeriums NRW sind HSK-Kommunen zwischenzeitlich von der Verpflichtung befreit, für die Grund- und Gewerbesteuer überdurchschnittlich hohe Hebesätze festlegen zu müssen. In Zukunft reicht es nach dem geänderten Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten aus, wenn die Steuerhebesätze mindestens dem Durchschnitt vergleichbar großer Kommunen entsprechen. Ausweislich des Ihnen bekannten Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird der Gemeinde angesichts der anhaltend äußerst problematischen Haushaltslage u.a. empfohlen, ihre Einnahmesituation durch eine Anhebung der Hebesätze sowohl für die Grundsteuer A und B als auch für die Gewerbesteuer zu verbessern. 1. Grundsteuern Die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B liegen derzeit zwar über den Vergleichswerten des GFG (Grundsteuer A: 192 %, Grundsteuer B: 381 %) und den Kommunen gleicher Größenordnung (Grundsteuer A: 215 %, Grundsteuer B: 378 %), bieten aber lt. GPA-Bericht im Vergleich zu den Städten und Gemeinden des Kreises Düren und im Vergleich zu den Kommunen im Regierungsbezirk Köln Anpassungsmöglichkeiten, wie nachstehend dargestellt: - Kommunen im Regierungsbezirk Köln - Kommunen im Kreis Düren Grundsteuer A 241 % 229 % Grundsteuer B 435 % 406 % Im Vergleich zu den Städten und Gemeinden des Kreises Düren könnte die Grundsteuer B in Höhe von 15 %-Punkten angepasst werden. Bei der Grundsteuer A ergibt sich hiernach kein Anpassungspotenzial. Im Vergleich zu den Kommunen im Regierungsbezirk Köln ergeben sich bei der Grundsteuer A Anpassungsmöglichkeiten in Höhe von 9 %-Punkten und bei der Grundsteuer B in Höhe von 44 %Punkten. Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung des Grundsteuer A-Hebesatzes auf 241 %: + rd. 1.500 EUR Erhöhung des Grundsteuer B-Hebesatzes auf 406 %: + rd. 84.300 EUR Erhöhung des Grundsteuer B-Hebesatzes auf 435 %: + rd. 247.300 EUR - jeweils bezogen auf das derzeitige Steuersoll (Grundsteuer A: 39.350 EUR, Grundsteuer B: 2.197.400 EUR) -. 2. Gewerbesteuer Wie bei den Grundsteuern besteht auch im Bereich der Gewerbesteuer kein Anpassungspotenzial zum Fiktivhebesatz des GFG (403 %) und dem Hebesatz von Kommunen gleicher Größenklasse (399 %). Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde Kreuzau bietet jedoch lt. GPA-Bericht im Vergleich zu den Kommunen im Kreis Düren als auch im Vergleich zu den Kommunen im Regierungsbezirk Köln Anpassungsmöglichkeiten, wie nachstehend dargestellt: - Kommunen im Regierungsbezirk Köln - Kommunen im Kreis Düren 435 % 418 %. Im Vergleich zu den Städten und Gemeinden im Kreis Düren könnte der Gewerbesteuer-Hebesatz entsprechend um 4 %-Punkte und im Vergleich zu den Kommunen im Regierungsbezirk Köln um 21 %-Punkte angehoben werden. Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf 418 %: Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf 435 %: + rd. 21.400 EUR + rd. 112.500 EUR - jeweils bezogen auf das derzeitige Vorauszahlungssoll in Höhe von rd. 2.217.000 EUR -. Die Mehreinnahmen aus einer Hebesatz-Erhöhung kommen ungeschmälert dem Haushalt der Gemeinde zugute. Höhere Kreisumlage ist von diesen Mehreinnahmen nicht zu entrichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Siehe Ausführungen unter „Sach- und Rechtslage“. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgt nicht. Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss wird die entsprechende Hebesatz-Satzung schriftlich fixiert und dem Gemeinderat alsdann zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Bürgermeister - Ramm - -2- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-