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Beschlusstext (Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Stadtentwicklungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
03.09.15, 13:16
Aktualisiert
03.09.15, 13:16
Beschlusstext (Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Stadtentwicklungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.)

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Bad Münstereifel, 03.09.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 18.08.2015 Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Stadtentwicklungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Beschluss Einstimmig wird beschlossen, den folgenden Tagesordnungspunkt der nicht-öffentlichen Sitzung zusätzlich in öffentlicher Sitzung als TOP 16 zu beraten: RD 39-X/Z-1 Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022; hier: Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser