Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 99/2016
Az.: 61. 21-20 / 113 2. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.02.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 (2)
Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der zuletzt gültigen Fassung , zur 2. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie
folgt entschieden:
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD):
Der Hinweis auf vermehrte Kampfhandlungen und die Empfehlung der Überprüfung wird zur
Kenntnis genommen. Eine Teilüberprüfung hat bereits stattgefunden. Im zugrunde liegenden VEP
Nr. 113 wird auf die Vorbelastung hingewiesen.
Deutsche Telekom Technik GmbH:
Der Hinweis auf vorhandene Telekommunikationslinien sowie das Verstärkergehäuse für Kabelfernsehen wird zur Kenntnis genommen und im Zuge der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
Erftverband, 50103 Bergheim:
Der Hinweis, zusätzliche Flächenversiegelungen so gering wie möglich zu halten, wird bei der
Ausbauplanung geprüft.
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW:
Der Hinweis bezüglich der Grundwasserabsenkung wird zur Kenntnis genommen.
Westnetz GmbH, 53881 Euskirchen:
Die Hinweise auf Anlagen in den öffentlichen Verkehrsflächen und auf die Trafostation werden zur
Kenntnis genommen und bei der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung:
Der Hinweis auf die noch umzusetzenden Begrünungsmaßnahmen an der West- und Nordseite
wird zur Kenntnis genommen und entsprechend der Zuständigkeit weitergeleitet.
Die Entwässerung wird mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt.
II. Gem. §§ 2 und 13 BauGB wird die 2. Vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Mit der 2. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar,
Köttinger Straße, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt geschaffen
werden.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die V 338/2015.
Während der nun erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und
13 (2) Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 11.01.2016 bis einschließlich 10.02.2016 wurden von Seiten
der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgetragen. Die Anregungen von Seiten der Behörden
werden wie unter I. beschrieben im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr die 2. Vereinfachte Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, nebst Begründung
beschlossen werden.
Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf verkleinert
sowie den Entwurf der Begründung in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu
entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen:
Anlageplan
Rechtsplanentwurf
Begründung-Entwurf
Niederschrift öffentliche Versammlung (SD-Net)
Stellungnahmen § 13 (2) Nr. 3 BauGB (SD-Net)
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In Vertretung
(Hallstein)
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