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Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vom 12.9.2006 über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau in den Haushaltsjahren 2001-2004)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vom 12.9.2006 über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau in den Haushaltsjahren 2001-2004) Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vom 12.9.2006 über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau in den Haushaltsjahren 2001-2004)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 28.09.2006 Vorlagen-Nr.: 51/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2006 31.10.2006 07.11.2006 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vom 12.9.2006 über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau in den Haushaltsjahren 2001-2004 I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Zeit vom 10.4. bis 16.5.2006 eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau in den Haushaltsjahren 2001 bis 2004 durchgeführt. Der Bericht ist für diejenigen Mitglieder des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses als Anlage beigefügt, die ihn noch nicht in Papierform bzw. als CD-ROM erhalten haben. Im Übrigen wurden die Prüfberichte nach den Vorgaben der Ratsfraktionen verteilt. Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA) ist durch Gesetz vom 30. April 2002 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1.1.2003 errichtet worden. Durch gleichzeitige Änderung der entsprechenden §§ der Gemeindeordnung ist der GPA unter anderem landesweit die überörtliche Prüfung der Gemeinden und Kreise übertragen worden. Bisher wurde diese Aufgabe durch die bei den 36 Kreisen eingerichteten Gemeindeprüfungsämter wahrgenommen. Die Schwerpunkte der Gemeindeprüfung sind a) partnerschaftliche Beratung basierend auf praktischen Erfahrungen aus den Prüfungen, maßgeschneidert auf den kommunalen Bereich, b) Prüfung auf vergleichender Basis in Wirtschaftlichkeits- und Rechtmäßigkeitsfragen, c) Service in Form der Aufbereitung der Ergebnisse aus der Prüfung und Beratung für die kommunale Familie. Der Prüfungsbericht stellt eine Betrachtung des Gesamtbildes der Gemeinde unter Wirtschaftlichkeitsaspekten in der Weise dar, dass nach einer Bestandsaufnahme eine Analyse unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten durchgeführt wird. Diese Analyse weist die Identifizierung und Bewertung von Handlungspotenzialen unter Einbeziehung finanzieller Verbesserungsmöglichkeiten, die Entwicklung praxisorientierter Handlungsempfehlungen und eine Standortbestimmung im interkommunalen Vergleich aus. Zentrales Modul dieser Analyse ist der Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI), der in Form einer Ampelschaltung in grün, gelb oder rot Handlungsnotwendigkeiten für die Gemeinde aufzeigt. Die im Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen und Empfehlungen wurden in der Schlussbesprechung am 24.8.2006 im Beisein der Vertreter des Sanierungsbeirates und der Verwaltung zusammenfassend dargestellt und erörtert. Eine Stellungnahme der Gemeinde zu einer der getroffenen Feststellungen war aus Sicht der GPA nicht notwendig und ist auch nicht erfolgt. Das Prüfungsverfahren ist somit für die GPA abgeschlossen. Über eine Weiterverfolgung der getroffenen Feststellungen entscheidet der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in eigener Kompetenz. Welche Umsetzungen sich aus dem Prüfungsbericht für die Gemeinde ergeben werden, bleibt den künftigen politischen Beratungen vorbehalten. Gemäß § 105 (5) GO NRW lege ich Ihnen den Prüfungsbericht zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Rat der Gemeinde über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen zu unterrichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gemeindeprüfungsanstalt erhebt für ihre Tätigkeit Benutzungsgebühren nach der Gebührensatzung der GPA vom 14.11.2002. Je Tagewerk ist eine Gebühr von 439 € sowie eine Reisekostenvergütung von 34,50 € zu zahlen. Ein Gebührenbescheid über die Prüfung liegt der Gemeinde allerdings bisher nicht vor. Im Haushalt 2006 stehen Mittel in Höhe von 47.350 € (für 100 Tagewerke) bereit. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat nimmt den Inhalt des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau in den Haushaltsjahren 2001 bis 2004 zur Kenntnis.“ Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-