Daten
Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
26.02.15, 15:59
Aktualisiert
26.02.15, 15:59
Stichworte
Inhalt der Datei
34
Jülich, 12.06.2012
stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az-: He/Gc
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.z 297
12012
Sitzungsvorlage
I
Planungs-, Umwelt- und Bauaus-
Termin
TOP
sse
21.06.2012
schuss
Bürgerantrag Nr. 7 12012
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "Hasenpfad"
Anlg.:
1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Beertindung:
Das Ordnungsamt als örtliche Straßenverkehrsbehörde kann das Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) nur anordnen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfi.ir vorliegen (Verwaltungsvorschrift zu Verkehrszeichen (z) 325 Ziffer III):
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindemde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben.
Dies kann u. a. dadurch eneicht werdeno dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden
Straßen, die nicht mitZeichen32i beschildert sind, unterscheidet. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau ft.ir die gar:z;e Straßenbreite erforderlich sein (vgl. VwV zuYz325 Ziffer III Nr. 2).
Das vorgelegte Modell (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ohne baulichen Maßnahmen) wird aus Sicht der örtichen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da es nicht geeignet ist, die o.g.
Ziele -insbesondere eine Geschwindigkeitsreduzierung- zu erreichen. Um dem Vz 325 gerccht zu
werden, muss zumindest eine punktuelle Vermischung von Gehweg und Fahrbahn (: baulichen
Maßnahme) vorhanden sein. Das vorgelegte Bild vermittelt lediglich den Eindruck einer Einbahnstraße, bei welcher das Vz. 325 auch durch Y2274 "30" (zulässige Höchstgeschwindihkeit 30
Km/h) ersetzt werden könnte, ohne hierdurch eine gravierende Anderung zu erfahren. Der Kreis
Dtiren schließt sich dieser Einschätzung an.
Aus den vorgenannten Gründen und um eine Einheitlichkeit der verkehrsberuhigten Bereiche in
Jüiich zu gewtihrleisten, ordnet das Ordnungsamt -als Straßenverkehrsbehörde- die Vz für einen
verkehrsberuhigten Bereich nur dann an, wenn alle o.g. baulichen Voraussetzungen erftillt sind.
Unabhängig von der rechtliche Wtirdigung sollte aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
auch kein PÄzedenzfall geschaffen werden.
Bauliche Maßnahmen ftir den Hasenpfad sind vom Tiefbauamt nicht vorgeshen..
Sitzungsvorlage 297 12012
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