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Sitzungsvorlage (Vorlage 297/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
26.02.15, 15:59
Aktualisiert
26.02.15, 15:59
Sitzungsvorlage (Vorlage 297/2012) Sitzungsvorlage (Vorlage 297/2012)

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Inhalt der Datei

34 Jülich, 12.06.2012 stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az-: He/Gc öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.z 297 12012 Sitzungsvorlage I Planungs-, Umwelt- und Bauaus- Termin TOP sse 21.06.2012 schuss Bürgerantrag Nr. 7 12012 Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "Hasenpfad" Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Beertindung: Das Ordnungsamt als örtliche Straßenverkehrsbehörde kann das Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) nur anordnen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfi.ir vorliegen (Verwaltungsvorschrift zu Verkehrszeichen (z) 325 Ziffer III): Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindemde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Dies kann u. a. dadurch eneicht werdeno dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht mitZeichen32i beschildert sind, unterscheidet. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau ft.ir die gar:z;e Straßenbreite erforderlich sein (vgl. VwV zuYz325 Ziffer III Nr. 2). Das vorgelegte Modell (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ohne baulichen Maßnahmen) wird aus Sicht der örtichen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da es nicht geeignet ist, die o.g. Ziele -insbesondere eine Geschwindigkeitsreduzierung- zu erreichen. Um dem Vz 325 gerccht zu werden, muss zumindest eine punktuelle Vermischung von Gehweg und Fahrbahn (: baulichen Maßnahme) vorhanden sein. Das vorgelegte Bild vermittelt lediglich den Eindruck einer Einbahnstraße, bei welcher das Vz. 325 auch durch Y2274 "30" (zulässige Höchstgeschwindihkeit 30 Km/h) ersetzt werden könnte, ohne hierdurch eine gravierende Anderung zu erfahren. Der Kreis Dtiren schließt sich dieser Einschätzung an. Aus den vorgenannten Gründen und um eine Einheitlichkeit der verkehrsberuhigten Bereiche in Jüiich zu gewtihrleisten, ordnet das Ordnungsamt -als Straßenverkehrsbehörde- die Vz für einen verkehrsberuhigten Bereich nur dann an, wenn alle o.g. baulichen Voraussetzungen erftillt sind. Unabhängig von der rechtliche Wtirdigung sollte aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde auch kein PÄzedenzfall geschaffen werden. Bauliche Maßnahmen ftir den Hasenpfad sind vom Tiefbauamt nicht vorgeshen.. Sitzungsvorlage 297 12012 Seite 2