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Sitzungsvorlage (Übersicht Haftungsverhältnisse)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
15.05.15, 12:31
Aktualisiert
15.05.15, 12:31
Sitzungsvorlage (Übersicht Haftungsverhältnisse)

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Inhalt der Datei

Übersicht über Haftungsverhältnisse Gemäß § 87 Abs. 2 GO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Entscheidung der Gemeinde zur Übernahme ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Übernahme, schriftlich anzuzeigen. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Gemeinde ein wirtschaftliches Risiko nur dann eingehen darf, wenn ein unmittelbares eigenes Interesse an der Aufgabenerfüllung besteht. In der Regel sind dabei keine selbstschuldnerischen Bürgschaften gestattet, sondern nur Ausfallbürgschaften. Bei diesen Konstellationen hat der Bürge erst dann einzutreten, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann. Bei der Erfüllung der Aufgaben der städtischen Gesellschaften liegt in der Regel ein unmittelbares eigenes Interesse der Stadt Jülich vor. Übersicht der übernommenen Bürgschaften Art 1. Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2012 Bürgschaften 1.1 Entwicklungsgesellschaft Indeland 1.2 Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) 1.3 Stadtwerke Jülich GmbH 1.4 SEG Jülich Gesamt Zugang Abgang Stand am Ende des Haushaltsjahres 2012 1.033.000,00 € 440.073,90 € - € € - € 92.143,23 € 1.033.000,00 € 347.930,67 € 17.435.368,84 € 10.955.000,00 € - € € 726.362,74 € - € 16.709.006,10 € 10.955.000,00 € 29.863.442,74 € - € 818.505,97 € 29.044.936,77 €