Daten
Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
15.05.15, 12:31
Aktualisiert
15.05.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Übersicht über Haftungsverhältnisse
Gemäß § 87 Abs. 2 GO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen
nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Entscheidung der Gemeinde zur
Übernahme ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat vor der
rechtsverbindlichen Übernahme, schriftlich anzuzeigen.
Hieraus lässt sich ableiten, dass die Gemeinde ein wirtschaftliches Risiko nur dann eingehen darf,
wenn ein unmittelbares eigenes Interesse an der Aufgabenerfüllung besteht. In der Regel sind dabei
keine selbstschuldnerischen Bürgschaften gestattet, sondern nur Ausfallbürgschaften. Bei diesen
Konstellationen hat der Bürge erst dann einzutreten, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann.
Bei der Erfüllung der Aufgaben der städtischen Gesellschaften liegt in der Regel ein unmittelbares
eigenes Interesse der Stadt Jülich vor.
Übersicht der übernommenen
Bürgschaften
Art
1.
Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres 2012
Bürgschaften
1.1
Entwicklungsgesellschaft Indeland
1.2
Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren
mbH (GWS)
1.3
Stadtwerke Jülich GmbH
1.4
SEG Jülich
Gesamt
Zugang
Abgang
Stand am Ende
des Haushaltsjahres 2012
1.033.000,00 €
440.073,90 €
-
€
€
- €
92.143,23 €
1.033.000,00 €
347.930,67 €
17.435.368,84 €
10.955.000,00 €
-
€
€
726.362,74 €
- €
16.709.006,10 €
10.955.000,00 €
29.863.442,74 €
-
€
818.505,97 €
29.044.936,77 €