Daten
Kommune
Jülich
Größe
842 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
15.05.15, 12:31
Aktualisiert
15.05.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Schlussbilanz
zum 31.12.2012
EINLEITUNG ..................................................................................................... 4
ANHANG ............................................................................................................. 9
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ........................................................................... 11
Aktiva .............................................................................................................................................................. 11
1
Anlagevermögen ................................................................................................................................ 11
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ........................................................................................... 12
1.2 Sachanlagen................................................................................................................................... 13
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .................................................... 13
1.2.1.1 Grünflächen.................................................................................................................... 13
1.2.1.1.1 Spielplätze .............................................................................................................. 14
1.2.1.2 Ackerland ....................................................................................................................... 14
1.2.1.3 Wald, Forsten ................................................................................................................. 14
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke ................................................................................... 14
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................ 14
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen .................................................................................. 15
1.2.2.2 Schulen........................................................................................................................... 16
1.2.2.3 Wohnbauten ................................................................................................................... 16
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ........................................................ 16
1.2.3
Infrastrukturvermögen ......................................................................................................... 18
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens .............................................................. 18
1.2.3.2 Brücken und Tunnel ....................................................................................................... 18
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen ...................................................... 19
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ................................... 19
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ................................................................. 20
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden ............................................................................... 20
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................................................................... 20
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge .................................................................. 21
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung ..................................................................................... 22
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ........................................................................... 23
1.3 Finanzanlagen ............................................................................................................................... 23
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen................................................................................. 25
1.3.2
Beteiligungen ....................................................................................................................... 26
1.3.3
Sondervermögen .................................................................................................................. 28
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens ..................................................................................... 28
1.3.5
Ausleihungen ....................................................................................................................... 29
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen ......................................................................................... 29
1.3.5.2 an Beteiligungen ............................................................................................................ 29
1.3.5.3 an Sondervermögen ....................................................................................................... 29
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ................................................................................................... 29
2
Umlaufvermögen ............................................................................................................................... 31
2.1 Vorräte........................................................................................................................................... 31
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ............................................................................... 31
2.1.2
Geleistete Anzahlungen ....................................................................................................... 33
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände....................................................................... 33
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände......................................................................................... 41
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 41
2.4 Liquide Mittel................................................................................................................................ 41
3
Aktive Rechnungsabgrenzung ........................................................................................................... 41
Liquidationserfolge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen ................................................. 43
Passiva ............................................................................................................................................................. 45
1
Eigenkapital ....................................................................................................................................... 45
1.1 Allgemeine Rücklage .................................................................................................................... 45
1.2 Sonderrücklagen ............................................................................................................................ 46
1.3 Ausgleichsrücklage ....................................................................................................................... 46
2
Sonderposten ...................................................................................................................................... 47
2.1 für Zuwendungen .......................................................................................................................... 48
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
II
2.2 für Beiträge.................................................................................................................................... 49
2.3 für den Gebührenausgleich ............................................................................................................ 50
2.4 Sonstige Sonderposten .................................................................................................................. 50
3
Rückstellungen ................................................................................................................................... 52
3.1 Pensionsrückstellungen ................................................................................................................. 52
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .................................................................................. 53
3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................................... 53
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO ........................................................ 55
4
Verbindlichkeiten ............................................................................................................................... 57
4.1 Anleihen ........................................................................................................................................ 57
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ......................................................................... 57
4.2.1
von verbundenen Unternehmen ........................................................................................... 58
4.2.2
von Beteiligungen ................................................................................................................ 58
4.2.3
von Sondervermögen ........................................................................................................... 58
4.2.4
vom öffentlichen Bereich..................................................................................................... 58
4.2.5
vom privaten Kreditmarkt .................................................................................................... 59
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ............................................................. 59
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .............. 60
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ...................................................................... 60
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ..................................................................................... 60
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................... 60
Weitere besondere Angaben nach § 44 Abs 2 GemHVO NRW ...................................................... 62
Abschreibungssätze der Stadt Jülich ................................................................................................. 65
Personenangaben nach § 95 GO ........................................................................................................ 70
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
III
Einleitung
Allgemeine Angaben
Nach § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO) 1 hat die Stadt Jülich zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Hierbei werden in § 95 GO sowie
in weiteren einschlägigen Vorschriften insbesondere folgende Rahmenbedingungen
vorgegeben:
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Jülich.
Die Gliederung der Bilanz hat mindestens nach den in § 41 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) genannten Positionen zu erfolgen.
Die Fragen, die mittels des Jahresabschlusses beantwortet werden sollen, lauten demnach:
Wie "arm" oder "reich" ist die Stadt Jülich (Saldo zwischen Vermögen und
Schulden, vgl. Bilanz)? ~ Vermögens- und Schuldenlage
Wie hat sich das Eigenkapital im Haushaltsjahr verändert (Ergebnisrechnung)? ~
Ertragslage
Wie liquide ist die Stadt Jülich (Finanzrechnung)? ~ Finanzlage
Ziel des Jahresabschlusses ist es somit, das Jahresergebnis zu ermitteln und Informationen
über die Jahreshaushaltswirtschaft zu geben. Zudem gibt er Rechenschaft über die
tatsächliche Aufgabenerledigung und die Einhaltung des Haushaltsplanes. Aus diesem
Grunde besteht er gem. § 95 Abs. 1 GO aus
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz.
Ferner ist der Jahresabschluss nach § 44 Abs. 1 und Abs. 2 GemHVO um einen Anhang sowie einen Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO und einen Verbindlichkeitenspiegel nach §
47 GemHVO zu ergänzen. Weiterhin ist ihm ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss richtet sich an verschiedenste Adressaten. Primärer Empfänger sind sicherlich die politischen Gremien der Stadt Jülich mit dem Stadtrat an der Spitze, welcher die
Funktion übernimmt, die in privatwirtschaftlichen Unternehmen die Aufsichtsräte einnehmen.
Unabhängig davon richtet sich der vorliegende Jahresabschluss aber auch an Bürgerinnen und
Bürger, Einwohner und Forensen (Abgabepflichtige), da die Stadt zum einen ihre Leistungen
für diese erbringt und zum anderen im Wesentlichen mit deren Geldern wirtschaftet bzw.
durch sie "finanziert" wird. Weitere "Zielgruppe" der Jahresabschlüsse der Stadt Jülich sind
die Aufsichts- und Prüfbehörden, Gläubiger usw.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
4
Je nach Adressatenkreis erfüllt der Jahresabschluss somit in mehr oder weniger starkem
Umfang in erster Linie eine .
Informationsfunktion
Kontrollfunktion
Steuerungsfunktion
Publizitätsfunktion.
Die Verwaltung ist bemüht, mit diesem Jahresabschluss all diesen Funktionen
nachzukommen und so allen Adressaten gerecht zu werden. Hierbei ist jedoch die
Gratwanderung zwischen umfassender Information einerseits und Produktion von Zahlenund Informationsfriedhöfen in Form von unzähligen Darstellungen andererseits zu
bewältigen.
Die formellen Rahmenbedingungen zum Zustandekommen des Jahresabschlusses ergeben
sich aus §§ 95, 96 GO wie folgt:
Aufstellung des Entwurfs durch den Kämmerer
Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister
Zuleitung des Entwurfs an den Stadtrat
Prüfung (und Testierung) des
Entwurfs durch
Rechnungsprüfungsausschuss
(und -amt)
Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat
Anzeige an die Kommunalaufsicht
öffentliche Bekanntmachung und Auslegung
Im Rahmen des Beschlusses des Stadtrates stellt dieser den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages
sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
5
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Schlussbilanz und der Anhang haben gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung finden auch im Haushaltsrecht der Kommunen Beachtung, und zwar in § 93 Abs. 1 GO sowie § 27 Abs. 1 GemHVO. Da es sich hierbei
um eher generelle Hinweise auf diese Grundsätze handelt, werden diese im Einzelnen an dieser Stelle erläutert.
Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Dokumentation
Oberstes Ziel der Buchführung ist es, einen in vernünftiger Form belegten Überblick über
die Finanzsituation einer Kommune zu geben. Daher wird jeder Finanzvorfall erfasst.
Damit soll die Buchführung eine möglichst realistische Darstellung der Güter-, Aufwendungs-, Ertrags- und Finanzmittelbewegungen liefern.
Rechenschaft
Das zweite wichtige Ziel der Buchführung ist die Rechenschaft. Dadurch, dass die Kommunen öffentliche Gelder verwalten, hat die Öffentlichkeit auch ein Informationsrecht
über die Finanzsituation der Gemeinde. Dies lässt sich nur über ordentliche Buchungen
und einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss realisieren. Aufgrund dessen nimmt der Jahresabschluss auch eine gesonderte Stellung in § 95 GO ein.
Der große Stellenwert des Grundsatzes der Rechenschaft lässt sich auch daran erkennen,
dass die Gemeindehaushaltsverordnung in den §§ 45 bis 47 weitere Pflichtinhalte zur Darlegung von Informationen vorsieht. Dabei handelt es sich um den Anlagen-, Forderungsund Verbindlichkeitenspiegel. Weiterer Bestandteil ist zudem der Lagebericht gemäß § 48
GemHVO, in dem das Gesamtfinanzbild der Kommune zu erläutern ist.
Kapitalerhaltung und intergenerative Gerechtigkeit
Um finanzielle Belastungen der Folgegenerationen zu vermeiden, sollte der Grundgedanke des Handelns einer Kommune der Erhalt des Kapitals sein. Wenn die Kommune nämlich Ressourcen ohne Erneuerung verbraucht, geht dies zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Dies würde in dem Falle mit der intergenerativen Gerechtigkeit kollidieren.
Als Grundlage für diese Gedanken dient unter anderem der Haushaltsausgleich, der gemäß § 75 Abs. 2 GO dadurch herbeigeführt werden muss, dass die Erträge die Aufwendungen erreichen oder übersteigen.
Die intergenerative Gerechtigkeit wird auch durch die Berücksichtigung von planmäßigen
Abschreibungen erreicht. Hierdurch werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten
von Gegenständen des Anlagevermögens auf mehrere Generationen verteilt.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
6
Spezielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Die GoB wurden für die kaufmännische Buchführung entwickelt. Sie haben ihre Grundlage
im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im kaufmännischen Gewohnheitsrecht. Für den
kommunalen Bereich und somit auch für die Stadt Jülich gelten daneben die folgenden
speziellen GoB:
Vollständigkeit
Für die Vollständigkeit in der Buchführung spielt § 27 Abs. 1 GemHVO eine ebenso
wichtige Rolle wie § 11 Abs. 1 GemHVO für die Planung des Haushaltsjahres. Gemäß §
27 Abs. 1 GemHVO müssen nämlich alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und
Schuldenlage erfasst und nachprüfbar vorgehalten werden.
Nach diesem Grundsatz müssen alle Geschäftsvorfälle, ganz gleich wie geringwertig,
sachgerecht dokumentiert werden, wenn sie die Rechnungskomponenten (Bilanz, Ergebnis- bzw. Finanzrechnung) tangieren.
Verständlichkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit
Um eine möglichst realistische Dokumentation der Aufzeichnungen zu erhalten, müssen
die Buchungen nach § 27 Abs. 2 GemHVO unter anderem richtig und geordnet vorgenommen werden. Aus diesem Grund sind Scheinbuchungen oder willkürliche Buchungen
zur Veränderung des Jahresergebnisses unzulässig.
Öffentlichkeit
Für die Buchführung besteht eine Verpflichtung dahingehend, die Informationen für Rat
und Bürger als Öffentlichkeit verfügbar zu machen und so darzustellen, dass wesentliche
Informationen über die Vermögens- und Schuldenlage klar ersichtlich und verständlich
sind.
Aktualität
Gemäß § 27 Abs. 2 GemHVO hat die Buchführung zeitgerecht zu erfolgen. Daraus lässt
sich ableiten, dass bei Entstehen der Geschäftsvorfälle auch die entsprechende Buchung
vorgenommen werden muss, und zwar möglichst ohne zeitlichen Verzug.
Relevanz
Unter diesem Grundsatz versteht man die Tatsache, dass das kommunale Rechnungswesen große Wichtigkeit und Erheblichkeit genießt. Hierunter versteht man das Zusammenfassen aller für das Rechnungswesen wichtigen Informationen unter dem Gesichtspunkt
der Wirtschaftlichkeit und Verständlichkeit.
Zwar könnte hierin auf den ersten Blick ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vollständigkeit bestehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, da sich die Vollständigkeit auf die einzelne Buchung bezieht und die Relevanz auf das gesamte Rechnungswesen.
Im Rechnungswesen ist es daher wichtig, die erheblichen Informationen zusammenzufassen, um den Überblick nicht zu verlieren.
Eine Auswirkung hieraus lässt sich auch in Gestalt der Finanz- und Ergebnisrechnung erSchlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
7
kennen. Diese enthalten auch in zusammengefasster Form alle Geschäftsvorfälle.
Stetigkeit
Zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Rechnungsperioden ist es unerlässlich, ein möglichst einheitliches Buchführungs- und Bewertungssystem anzuwenden. Nur hierdurch
lassen sich die unterschiedlichen Jahre hinsichtlich ihrer Entwicklung vergleichen und
ermöglichen eine Prognose für die künftige Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage einer Kommune.
Recht- und Ordnungsmäßigkeit
Im Jahresabschluss wird festgestellt, ob die materiellen Vorschriften in der Haushaltsausführung eingehalten worden sind. Ist dies der Fall, ist die Haushaltswirtschaft ordnungsmäßig geführt worden. Die Feststellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Buchungen obliegt der Rechnungsprüfung nach §§ 101 ff. GO.
Der Gesetzgeber gibt auch Vorgaben hinsichtlich der Dauer des vg. Verfahrens. Die Weiterleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses an den Stadtrat hätte entsprechend der
Regelungen des § 95 Abs. 3 GO eigentlich bis zum 31.03.2013 erfolgen müssen.
In der Praxis war dies leider nicht umsetzbar, da zur Erstellung des Entwurfes eine Vielzahl
von Arbeiten zu erledigen war. Die Erfahrungen in anderen Kommunen, in welchen die ersten
Jahresabschlüsse nach den Regelungen des NKF z.T. mit mehreren Jahren Verzögerung erstellt bzw. beschlossen wurden, zeigen, dass die gesetzliche Vorgabe sehr ambitioniert ist.
Die verspätete Vorlage dieses Jahresabschlusses ist als Folgeerscheinung der Tatsache
geschuldet, dass zum 01.01.2011 ein Systemwechsel in der Buchungssoftware von K-IRP
nach Infoma erfolgt ist und eine Anlagenbuchhaltung erstmals in Infoma aufgebaut wurde.
Aufgestellt
Jülich, den
Bestätigt:
Jülich, den
gez.
gez.
Karl Josef Kohnen
Kämmerer
Heinrich Stommel
Bürgermeister
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
8
Anhang
Allgemeines
Gem. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO ist der Bilanz auch ein Anhang beizufügen. Da die Vorschrift des § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO für sich spricht, wird sie im Folgenden vollständig
wiedergegeben. Die kursiv gedruckten Passagen beschreiben, in welcher Form die gesetzliche
Regelung in dieser Bilanz umgesetzt wurde.
§ 44 GemHVO (Anhang):
(1) Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz die
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind
zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Die
Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können.
(2) Gesondert anzugeben und zu erläutern sind:
1.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt,
vgl. Darstellung zur Entwicklung des Eigenkapitals
2.
die Verringerung der allgemeinen Rücklage und
ihre Auswirkungen auf die weitere Entwicklung
des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung.
vgl. Darstellung bei den einzelnen Bilanzpositionen
3.
Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden,
vgl. Darstellung bei der Bilanzposition „Rückstellungen“
4.
die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages,
vgl. Darstellung bei der Bilanzposition „Rückstellungen“
5.
die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt,
vgl. Darstellung bei den einzelnen Bilanzpositionen
6.
Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung
der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen,
derartige Maßnahmen liegen nicht vor
7.
noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen,
derartige Umstände liegen nicht vor
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
9
8.
bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung,
derartige Maßnahmen liegen nicht vor
9.
die Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
vgl. entsprechende Tabelle
Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie
alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche
finanzielle Verpflichtungen ergeben können, und
weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der Gemeindeordnung oder dieser Verordnung für den Anhang vorgesehen sind.
vgl. Darstellung bei den einzelnen Bilanzpositionen
(3) Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach
den §§ 45 bis 47 beizufügen.
Die jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Rahmen der folgenden
nach Bilanzpositionen gegliederten Darstellung ausgeführt. Das gleiche gilt für etwaige
Vereinfachungsregelungen und Schätzungen.
Für Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben
können, wurden - sofern zulässig und erforderlich - Rückstellungen gebildet. Im Übrigen
werden vorhandene Risiken für den städtischen Haushalt im Rahmen des Lageberichtes
dargestellt.
Im Folgenden werden entsprechend der o.a. gesetzlichen Vorgaben die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Hierbei werden die Bilanzpositionen in der Reihenfolge der bilanziellen Darstellung
behandelt. Die folgende Darstellung soll den gesetzlichen Anforderungen an den Anhang Genüge tun und sachverständigen Dritten einen umfassenden Einblick in die Vermögens- und
Schuldenlage der Stadt Jülichs gewähren. Durch Studium der nachfolgenden Ausführungen
erhält der Leser einen Überblick darüber, wie die einzelnen Bilanzansätze zustande gekommen sind. Ein Nichtvorhandensein von Angaben bedeutet grundsätzlich, dass dafür notwendige Sachverhalte bei der Stadt Jülich für das Jahr 2012 nicht vorlagen.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
10
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen
Aktiva
Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen mit den zum Bilanzstichtag aufgeführten
Werten dargestellt. Es handelt sich dabei um die Dokumentation der Kapital- bzw. Mittelverwendung. Die Aktivseite repräsentiert folglich, wie das Kapital der Stadt Jülich angelegt ist.
1
Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft
von der Stadt Jülich genutzt zu werden (vgl. § 33 Abs. 1 GemHVO). Merkmale für die Dauerhaftigkeit sind, dass der Vermögensgegenstand nicht zur Veräußerung bestimmt ist und
seine Zweckbestimmung darin besteht, dass er dem Geschäftsbetrieb dauernd (also über mehrere Jahre) dienen soll.
Im Einzelnen setzt sich das Anlagevermögen zusammen aus
immateriellem Vermögen
Sachanlagevermögen und
Finanzanlagevermögen.
Die Veränderungen, die sich im Jahr 2012 ergaben, wurden durch entsprechende Buchungen
aufgenommen und ergeben – zusammen mit den jeweiligen Anfangsbeständen zum Stichtag
01.01.2012 – den im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 zu bilanzierenden Wert.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der dazu ergangenen Ausführungen.
Die grundlegenden Bewertungsregeln der kaufmännischen Vorsicht (§ 53 GemHVO i.V.m. §
252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), des Grundsatzes der Einzelbewertung (§ 32 Abs. 1 Ziff. 2 GemHVO
i.v.m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) und bezüglich der Höhe der zu bilanzierenden Beträge (§§ 33,
35 GemHVO) sind im Rahmen der Bilanzierung beachtet worden.
Bei der Vermögensbewertung wurden insbesondere vorhersehbare Risiken und Wertminderungen berücksichtigt. Bei der Ausübung von Wahlrechten werden diese bei den entsprechenden Bilanzpositionen erläutert.
Vermögensgegenstände wurden höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten vermindert um die Abschreibungen - nach dem Niederstwertprinzip = Zeitwert §§ 32 Abs. 1
Ziff 3, 33 und 35 GemHVO angesetzt.
Grundsätzlich werden nur Wirtschaftsgüter in das Sachanlagevermögen aufgenommen, deren
Wert zum Zeitpunkt des Zugangs größer als 410 € netto ist. Wirtschaftsgüter, deren Wert netto zwischen 60 € und 410 € liegt, werden als geringwertige Wirtschaftsgüter bilanziert und im
Jahre der Anschaffung voll abgeschrieben. Die übrigen Wirtschaftsgüter werden unmittelbar
im Aufwand gebucht, sofern sie unter den genannten Wertgrenzen liegen.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
11
Bezüglich der einzelnen Bewertungsverfahren und der Ausübung von Ansatzwahlrechten
nach den Vorschriften des § 44 GemHVO wird bei den einzelnen Bilanzpositionen Stellung
genommen.
Im Rahmen der Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit fand das gesetzlich erlaubte Vereinfachungsverfahren der Gruppenbewertung (§ 34 Abs. 2 GemHVO) Anwendung. Wo
dies geschehen ist, wird dies bei der einzelnen Bilanzposition weiter erläutert.
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören alle nicht körperlichen Werte, die
dem übrigen Anlagevermögen nicht zugeordnet werden können.
Dabei dürfen nach der Maßgabe des § 43 Abs. 1 GemHVO nur jene immateriellen Vermögensgegenstände in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden, die entgeltlich erworben
oder selbst hergestellt wurden.
Eine Aufnahme in die Bilanz erfolgte daher für immaterielle Vermögensgegenstände, wenn
sie
im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehen,
einen immateriellen wirtschaftlichen Wert darstellen,
selbständig verkehrsfähig und
entgeltlich erworben worden sind.
Nicht gekaufte oder selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden aus diesem Grunde nicht aktiviert.
In manchen Fällen bilden immaterielle und materielle Vermögensgegenstände eine Einheit,
beispielsweise bei PC-Arbeitsstationen. Hier war abzuwägen, worin die Hauptnutzungsart des
Vermögensgegenstandes besteht. Aufgrund dessen wurde entschieden, die individuellen Betriebssystemlizenzen (Windows) nicht bei den immateriellen Vermögensgegenständen, sondern als Teil einer PC-Arbeitsstation bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu bilanzieren.
Erfasst wurden nur solche Lizenzen, deren Anschaffungswert höher als 410 € ohne Umsatzsteuer lag (vgl. § 33 Abs. 4 GemHVO).
Eine Bewertung der einzelnen Software-Lizenzen erfolgte auf Grundlage der Anschaffungskosten nach § 33 Abs. 2 GemHVO. Diese wurden um Abschreibungen nach § 35 GemHVO
vermindert, um den Zeitwert zum Abschlussstichtag 31.12.2012 zu erhalten.
Als Abschreibungsdauer wurden 10 Jahre in Anwendung der Abschreibungstabelle für das
Land Nordrhein-Westfalen gewählt.
Als weiterer Bestandteil der immateriellen Vermögensgegenstände ist ein Wegerecht bewertet, welches der Stadt Jülich eingeräumt wurde. Es betrifft Wegeparzellen einer Privatperson.
Der Zeitwert dieses Wegerechtes, welches durch die Stadt mit Urkunde vom 11.08.2000 für
75.000 DM (38.346,89 €) für die Dauer von 20 Jahren erworben wurde, wird über diesen
Zeitraum linear abgeschrieben.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
12
1.2
Sachanlagen
Sachanlagen stellen im Gegensatz zu den immateriellen Vermögensgegenständen materielle
Vermögensgegenstände dar. Die Gliederung erfolgt nach Maßgabe des § 41 Abs. 3 GemHVO.
Die Vielzahl an Posten in der Bilanzstruktur zeugt zum einen von der Bedeutung dieses Vermögensbereiches, zum anderen aber auch vom Anspruch, mit den hier aufgeführten Bilanzposten die bedeutenden kommunalen Bereiche der Vermögensverwendung darzustellen.
Die Nutzungsdauer des Sachanlagervermögens kann zeitlich begrenzt sein, wenn es einer
Abnutzung und hiermit verbunden einem wirtschaftlichen Verbrauch unterliegt (z.B. Gebäude, andere Grundstücksaufbauten oder Fahrzeuge). Jedoch kann die Nutzungsdauer auch unbegrenzt sein, wie dies in der Regel beim Grund und Boden der Fall ist.
Um den Ressourcenverbrauch aus Abschreibungen korrekt darstellen zu können, ist es daher
auch erforderlich, die abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenstände wertmäßig
getrennt voneinander abzubilden.
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
§ 41 Absatz 3 GemHVO unterteilt die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen
Rechte in die Kontenarten:
Grünflächen
Ackerland
Wald- und Forsten und
sonstige unbebaute Grundstücke.
Neu erworbene Grundstücke werden grundsätzlich mit dem Kaufpreis aktiviert (sofern keine
Abschreibungserfordernisse gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO vorliegen).
Altlastenverdachtsfälle werden grundsätzlich - unter Berücksichtigung einer möglichen Belastung - mit einem verminderten Wert bilanziert.
Der Wert des Grund und Bodens der unbebauten Grundstücke unterliegt generell keiner
planmäßigen Aschreibung, da kein Werteverzehr vorliegt. Lediglich bei dauerhaften Wertminderungen erfolgen ergebniswirksame Korrekturen.
1.2.1.1
Grünflächen
Zu den Grünflächen zählen
Parkanlagen
Friedhöfe
Sportflächen
Spielplätze
Wasserflächen
naturschutzwürdige Flächen sowie
Unland und Ödland.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
13
Grünflächen, die der zweckmäßigen Nutzung eines unmittelbar angrenzenden bebauten
Grundstücks dienen, sind bei der Bewertung des bebauten Grundstücks berücksichtigt.
Dies gilt insbesondere bei Friedhöfen, Sportplätzen, Spielplätzen sowie Verkehrsbegleitflächen (Zuordnung zu den entsprechenden Straßengrundstücken).
Grundstücke, die im Laufe des Jahres erworben wurden, wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert.
1.2.1.1.1
Spielplätze
Neu beschaffte Spielgeräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in die
Anlagenbuchhaltung und somit in die Bilanz aufgenommen.
Spielgeräte werden über eine Gesamtnutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben.
Bei vorzeitiger Außerbetriebnahme und Abbau erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.
1.2.1.2
Ackerland
Die im abgelaufenen Jahr erworbenen Flächen, die als Ackerland zu kategorisieren waren,
wurden mit ihrem Kaufpreis bilanziert. Darüber hinaus lässt sich aus den notariellen Unterlagen der Kaufpreis auch je m² nachvollziehen.
1.2.1.3
Wald, Forsten
Dem Grundsatz der stetigen und vergleichbaren Bewertung folgend, werden auch neu erworbene Wald- und Forstflächen mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
Sonstige unbebaute Grundstücke wurden, wie auch die übrigen Grundstücke, mit ihren Anschaffungskosten je m² bilanziert.
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2 GemHVO sind bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte in der Bilanz auszuweisen.
Unterschieden wird in der kommunalen Bilanz zwischen den folgenden bebauten Grundstücken:
Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Schulen,
Wohnbauten sowie
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
14
In letzterem Fall handelt es sich um einen Sammelposten für die übrigen bebauten Grundstücke.
Die Zuordnung der einzelnen Gebäude zu der entsprechend untergliederten Bilanzposition
erfolgt anhand des Nutzungsschwerpunktes. Begründet wird dies dadurch, dass bei einigen
bebauten Grundstücken eine Mischnutzung vorliegt, sodass hier nach Schwerpunkten vorgegangen wird.
Sofern im laufenden Jahr Faktoren bekannt wurden, die zu einer dauernden Wertminderung
führten, wurden diese ergebniswirksam erfasst.
Dem allgemeinen Werteverzehr der Gebäude aufgrund normaler Nutzung wurde in Form einer linearen Abschreibung Rechnung getragen.
Bei Zugängen wurden die betroffenen Vermögensgegenstände mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Bei Vermögensabgängen erfolgte die Ausbuchung des Restwertes. Buchgewinne bzw. -verluste wurden ergebniswirksam erfasst.
1.2.2.1
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.1 GemHVO sind Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Bilanz
auszuweisen.
Unter diesen Bilanzposten fallen sämtliche bebaute Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dazu zählen Kindergärten, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen sowie
Sondereinrichtungen.
Die in der Eröffnungsbilanz erfassten Objekte wurden gemäß den in durch Dritte erstellten
Gutachten ausgewiesenen Restnutzungsdauern linear abgeschrieben.
Die Stadt Jülich verfügt nach wie vor über keine Sondereinrichtungen.
Im Jahr 2012 wurden mehrere U3-Umbaumaßnahmen in Kindertagesstätten fertiggestellt. Die
hierfür angefallenen Kosten wurden auf die Kindergartengebäude umgebucht. Aufgrund der
Erweiterung der Nutzungsart der Kindergärten um ein weiteres Betreuungsangebot sind die
Umbaukosten investiv zu veranschlagen. Durch Bewertung eines Architekturbüros waren die
Restnutzungsdauern ohnehin höher als die üblichen Abschreibungsdauern angesetzt worden,
sodass die Restnutzungsdauer bei der jeweiligen Kindertagesstätte nicht weiter angepasst
wurde.
Im Einzelnen betrafen die fertiggestellten U3-Umbaumaßnahmen nach Auskunft des Hochbauamtes die folgenden Kindertagesstätten:
Kita Bertastraße
Kita Buchenweg.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
15
1.2.2.2
Schulen
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.2 GemHVO sind Schulen in der Bilanz auszuweisen.
Hier werden sämtliche Schulformen ausgewiesen. Dazu zählen Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsschulen und sonderpädagogische Schuleinrichtungen.
Erfasst sind alle Schulen im Stadtgebiet, welche sich in städtischer Trägerschaft befinden.
Im Jahr 2012 wurde der Neubau der Katholischen Grundschule (KGS) zur Nutzung freigegeben, sodass hier eine Umbuchung von der Anlage im Bau auf den fertigen Vermögensgegenstand erfolgte. Ebenso wurde die zugehörige Turnhalle in Betrieb genommen, sodass auch
hier eine Umbuchung vorzunehmen war. Beide neuen Vermögensgegenstände wurden mit
einer entsprechenden Abschreibungsdauer versehen und um den auf das abgelaufene Haushaltsjahr entfallenden Abschreibungsaufwand wertmäßig verringert.
1.2.2.3
Wohnbauten
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.3 GemHVO sind Wohnbauten in der Bilanz auszuweisen.
Dadurch, dass der Begriff „Wohnbauten“ weitgehend gewählt ist, sind unter diesen Bilanzposten sämtliche bebaute Grundstücke auszuweisen, die dem Zweck des Wohnens dienen.
Daher werden neben den eigentlichen Mietwohngebäuden auch Unterkünfte für Obdachlose
und Asylbewerber sowie Übergangswohnheime an dieser Stelle bilanziert.
Die Übernachtungsmöglichkeit für Obdachlose wird unter der Bilanzposition 1.2.2.4 ausgewiesen, da es sich hierbei um einen Gebäudeteil der Feuerwache Lorsbecker Straße handelt,
der untrennbar mit dem Hauptgebäude verbunden ist. Daher erfolgt der Ausweis als Sachgesamtheit.
Die Fortschreibung der Einzelwerte erfolgte gemäß dem seit der Eröffnungsbilanz vorhandenen Abschreibungsplan.
1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.4 GemHVO sind sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude in der Bilanz auszuweisen.
Bei diesem Bilanzposten handelt es sich um eine Sammelposition für all jene bebauten
Grundstücke, die den anderen Untergliederungen der bebauten Grundstücke nicht zuzuordnen
sind. Hierzu zählen insbesondere Verwaltungsgebäude, Rathäuser, Feuerwachen, Theater
oder Kulturhäuser sowie Gewerbegrundstücke, sofern diese bebaut sind.
Die Stadt Jülich verfügt über die nachfolgenden bebauten Grundstücke, die auf der Aktivseite
unter Punkt 1.2.2.4 zu bilanzieren waren:
Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Jülich,
Verwaltungsgebäude (Neues Rathaus Nebengebäude), Kartäuserstraße 2, Jülich,
Altes Rathaus, Marktplatz 1, Jülich,
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
16
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Alte Dorfstraße 45, Broich,
Feuerwehrgerätehaus, Altenburger Straße 51, Selgersdorf,
Feuerwehrgerätehaus, Am Nösserkamp, Mersch,
Feuerwehrgerätehaus, Auf der Heide 1, Welldorf,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Jägergasse 6, Barmen,
Feuerwehrgerätehaus mit Mehrzweckgebäude, Justinastraße, Güsten,
Feuerwehrgerätehaus/Hauptwache, Lorsbecker Straße 2, Jülich,
Feuerwehrgerätehaus mit Bürgerhalle, Matthiasplatz 10, Lich-Steinstraß,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Rathausstraße 16, Koslar,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Teichstraße 22, Kirchberg,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Zur Burg 2, Bourheim,
Musikschule, Schirmerstraße, Jülich,
Sport- und Umkleidegebäude, Stetternicher Straße, Jülich,
Gerätehaus mit Sportplatz, Süsskindweg, Jülich,
Sportheim mit Sportplatz, Hambacher Weg, Selgersdorf,
Sport- und Jugendheim mit Sportplatz, Friedensstraße, Koslar,
Sportjugendheim und Schützenhalle, Güstener Straße, Welldorf,
Karl-Knipprath-Stadion mit Umkleide- und Wohngebäude, Rurauenstraße, Jülich,
Sportheim mit Sportplatz, Stetternich,
Bürgerhalle und Umkleidekabine mit Sportplatz, Broichstraße, Broich,
Sport- und Vereinsheim mit Sportplatz, Adenauerstraße, Bourheim,
Sportplatz, Im Reinfeld und An der Rur, Kirchberg,
Sportplatz, Am Nösserkamp, Mersch,
DLRG-Station, Container am Barmener Badesee, Barmen,
Tiefgarage „Zitadelle“, Schloßstraße, Jülich,
Trinkhalle am Schwanenteich, Bahnhofstraße, Jülich,
Wartehalle mit Kiosk, Walramplatz, Jülich,
Kiosk mit Toilettenanlagen, Schlossplatz, Jülich,
Eingangsgebäude/Friedhof, Friedhofstraße, Koslar,
Leichenhalle, Haubourdinstraße, Jülich,
Leichenhalle, Kirchgracht, Barmen,
Leichenhalle, Broich,
Leichenhalle, Lohbergweg, Kirchberg,
Leichenhalle, Friedhofstraße, Koslar,
Leichenhalle, Schulstraße, Welldorf,
Leichenhalle, Schwarzer Weg, Mersch,
Leichenhalle, Serrester Kirchweg, Güsten,
Leichenhalle, St.-Mauri-Straße, Bourheim,
Leichenhalle, Selgersdorf,
Leichenhalle, Wendelinusstraße, Stetternich,
Stadthalle mit Kneipe, Kegelbahn und zwei Wohnungen, Düsseldorfer Straße 42, Jülich,
Mehrzweckgebäude, Turnhalle und Wohnhaus, Geschwister-Scholl-Straße, Stetternich,
Schützenhalle, Herrenstraße, Barmen,
Mehrzweckgebäude, Seestraße, Barmen,
Bürgerhaus, Merzenhausen,
Mehrzweckgebäude mit Anbau und Wohnung, Kreuzstraße 29, Pattern,
Vereinsheim (Portugiesischer Kulturverein), Rochusstraße, Jülich,
ehemalige Volksschule mit Wohnung, Schindberg 12, Kirchberg,
Mehrzweckgebäude, Van-Gils-Straße, Altenburg,
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
17
1.2.3
Bürgersaal, Teichstraße 32, Kirchberg,
Vereinsgebäude, Am Nösserkamp, Mersch,
Kulturhaus mit Stadtbücherei, Kleine Rur-/Schützenstraße, Jülich,
Bauhof, Steffensrott, Koslar,
Bauhof (Abwasser), Steffensrott, Koslar,
Mehrzweckgebäude ehemaliger Bahnhof (KUBA), Bahnhofstraße, Jülich,
ehemaliger Bauhof/Feuerwehrhaus, Lindenplatz, Barmen,
Hexenturm, Kleine Rurstraße, Jülich und
Altes Feuerwehrhaus, Am Driesch 2, Mersch.
Infrastrukturvermögen
Haushaltsrechtlich werden unter Infrastrukturvermögen die öffentlichen Einrichtungen zusammengefasst, die im engeren Sinne eine Grundvoraussetzung für das Leben in einer Kommune bilden. Der Bilanzposten gliedert sich aus diesem Grund in Verkehrs- sowie Ver- und
Entsorgungseinrichtungen.
Im Einzelnen umfasst das Infrastrukturvermögen gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO die folgenden
Bilanzpositionen:
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens,
Brücken und Tunnel,
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen,
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen,
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sowie
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens.
Die Positionen werden im Folgenden jeweils einzeln mit Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren betrachtet.
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2012 einige Flächen, die dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind, kostenfrei an die Stadt Jülich zurückübertragen. Diese Grundstücke
wurden mit dem maßgeblichen Wert pro m² analog zur ursprünglichen Wertfeststellung in der
Eröffnungsbilanz bewertet und zeitgleich ein entsprechender Sonderposten in gleicher Höhe
gebildet.
1.2.3.2
Brücken und Tunnel
Zu dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ gehören beispielsweise die Brücken und Tunnel
für die Nutzung durch Fußgänger, Eisenbahnen oder als Unterbau von Straßen.
Die Stadt Jülich ist unter anderem Eigentümerin von Brücken. Tunnel sind auf dem Stadtgebiet in der Form vorhanden, dass entlang der Rur zwei Radwegtunnel existieren, die bilanziell
ebenfalls erfasst wurden.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
18
Der seinerzeit in die Eröffnungsbilanz eingestellte Wert wurde um die planmäßige lineare
Abschreibung reduziert, woraus sich der Restwert zum Jahresabschlussstichtag ergibt. Eine
Anpassung der Abschreibungsdauer oder Sonderabschreibungen waren nicht erforderlich.
Zugänge waren im abgelaufenen Haushaltsjahr ebenso wenig wie Abgänge zu verzeichnen.
1.2.3.3
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Das wirtschaftliche Eigentum dieser Vermögensgegenstände liegt in der Regel bei kommunalen Gesellschaften. Sofern das wirtschaftliche Eigentum für diesen Bilanzposten zum Bilanzstichtag aber bei der Kommune liegt, hat sie dieses Vermögen in der kommunalen Bilanz auszuweisen.
Vermögensgegenstände dieser Bilanzposition sind das Streckennetz sowie sämtliche zu dessen Betrieb dienenden Anlagen der Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen.
Zu den Gleisanlagen gehören die Gleiskörper und die Weichen. Den Gleiskörper umfassen
Schienenstränge, Schwellen, Schotter, Schallschutz und sonstige Materialien, die zur Nutzung
der Gleisanlagen benötigt werden. Zur Streckenausrüstung zählen beispielsweise Fahr/Oberleitungen sowie die Stromversorgungsanlagen einschließlich deren Zwecken dienende
Zusatzkomponenten.
Die Sicherheitsanlagen umfassen neben Signal-, Brandmelde- und Funkanlagen sämtliche
Zugsicherungsanlagen, die zum Beispiel Fahrwege einstellen und sichern, den Führern von
Schienenfahrzeugen Anweisungen über die Fahrweise übermitteln und diese technisch überwachen.
Über solche Vermögensgegenstände verfügte die Stadt Jülich auch im Jahr 2012 nicht.
1.2.3.4
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Der Bestand an Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wurde um die planmäßigen Abschreibungen in seinem Wert verringert.
Zugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, entsprechende
Zuschüsse bzw. Beiträge passiviert und den entsprechenden Anlagegütern in der Anlagenbuchhaltung zugeordnet. Abschreibung des Anlagegutes sowie Auflösung der Sonderposten
erfolgen fristenkongruent linear.
1.2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Werte wurden in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils
um die maßgebliche lineare Abschreibung reduziert.
Als Anlagenzugänge waren 2012 neu beschaffte Parkscheinautomaten zu buchen, die gemäß
Kontierungshandbuch bilanziell zum Straßennetz zu zählen sind. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und mit einer entsprechenden Nutzungsdauer versehen, sodass die
Abschreibungen planmäßig erfolgen können. Der auf das abgelaufene Jahr entfallende Aufwand hierfür wurde ergebniswirksam erfasst.
Die Kontrolle der Zuordnung zu den Zustandsklassen der einzelnen Straßen erfolgt ab 2009
durch das Fachamt sukzessive. Im Falle einer Änderung werden diese der AnlagenbuchhalSchlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
19
tung mitgeteilt, sodass gegebenenfalls eine Zuschreibung des Wertes oder aber eine Sonderabschreibung erfolgen können.
1.2.3.6
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens im Sinne des § 41 Abs. 3 Zi. 1.2.3.6
GemHVO zählen für den Verkehr bestimmte Bauwerke, die nicht konkret einer anderen
Grundstücksnutzung zugeordnet sind. Dies trifft auf die Buswartehallen im Stadtgebiet Jülich
zu. 2012 wurde deren Wert weiter linear abgeschrieben. Zu- oder Abgänge fielen nicht an.
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauten auf fremdem Grund und Boden werden entsprechend ihrer Nutzung bewertet, sodass
sich die Bewertung aus der Nutzung als Infrastrukturvermögen, Grundstück mit kommunalnutzungsorientiertem Gebäude oder Grundstück mit anderem kommunalen Gebäude ergibt.
Bei der Stadt Jülich existierten zum Schlussbilanzstichtag drei Bauten auf fremdem Grund
und Boden. Dabei handelt es sich um ein Asylbewerber-Wohnheim (Welldorfer Straße 124,
52428 Jülich), die Kindertagesstätte Bourheim (St.-Mauri-Straße 1, 52428 Jülich) sowie den
Kindergarten in Selgersdorf, der seit dem 01.08.2009 im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt
Jülich steht.
Die ermittelten Werte wurden linear abgeschrieben.
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Bei Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern handelt es sich um Vermögensgegenstände,
deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im kommunalen
Interesse liegt. Dies sind vornehmlich Gemälde, Antiquitäten und kunsthistorische Bauten,
Denkmäler, Bodendenkmäler usw., soweit es sich nicht um anderweitig genutzte Gebäude
handelt.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen nur selten einer Abnutzung. Es wird
grundsätzlich von einem Substanzerhalt ausgegangen, so dass keine Nutzungsdauern festzusetzen sind. Zudem bleibt der Versicherungswert der städtischen Kunstgegenstände konstant
bzw. wird bei Neuerwerb oder Veräußerung von Gegenständen neu angepasst.
Zugänge wurden mit ihren Anschaffungswerten aktiviert, während die der Stadt Jülich geschenkten bzw. unentgeltlich überlassenen Kunstgegenstände mit ihrem aktivierten Bilanzwert als Sonderposten passiviert wurden. Hierfür wurden Wertermittlungen zugrunde gelegt,
die nicht nur durch das Museum, sondern auch durch externe Gutachter erstellt worden waren.
In Fällen, in denen eine Wertober- und eine Wertuntergrenze angegeben war, entschied sich
die Kämmerei aufgrund des Grundsatzes der kaufmännischen Vorsicht vor Aufnahme in die
städtische Bilanz für den niedrigeren Wert. Abgänge waren für das Haushaltsjahr 2012 nicht
zu verzeichnen.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
20
Kulturdenkmäler, die im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehen und die als bauliche Anlagen nicht zu den Gebäuden zählen, stehen mit einem Erinnerungswert von jeweils 1
€ in der Bilanz. Dies ergibt sich aus § 55 Abs. 4 GemHVO.
Die übrigen Baudenkmäler wurden im Rahmen der bebauten Grundstücke erfasst, da diese
noch zu den Gebäuden zu zählen sind und als solche genutzt werden.
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Bei den zu bilanzierenden Maschinen und technischen Anlagen sowie Fahrzeugen handelt es
sich um Vermögensgegenstände, die nicht anderen Bilanzpositionen zuzuordnen sind. Dabei
sind nicht nur die beweglichen Gegenstände, sondern auch die mit Gebäuden verbundenen
Betriebsvorrichtungen gemeint. Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige technische Einrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes sind und durch diese die Aufgabenerledigung
unmittelbar sichergestellt wird.
Als technische Anlagen wurden unter anderem Server berücksichtigt.
Zu den zu bilanzierenden Fahrzeugen gehören auch Sonderfahrzeuge, Anhänger und Aufbaugeräte. Werden Fahrzeuge der Stadt Jülich nicht nur vorübergehend zur Verfügung gestellt,
gehen sie in das wirtschaftliche Eigentum der Stadt über und sind in die Bilanz aufzunehmen.
Im Fahrzeug ständig vorgehaltene Ausrüstungsgegenstände, die dem unmittelbaren Zweck
der Fahrzeugnutzung dienen, wurden als wirtschaftlicher Bestandteil des Fahrzeuges in dessen Wert eingerechnet. Fahrzeuge wurden nach den tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Diese wurden aus den Rechnungen für die Fahrzeuge übernommen.
Der Anschaffungswert eines Fahrzeuges beinhaltet auch die mit der Inbetriebnahme (Verbandkasten, Warndreieck, Schneeketten, Zulassung usw.) erforderlichen Ausgaben (vgl. § 33
Abs. 2 Satz 2 GemHVO). Die Fahrzeuge wurden den in der NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände enthaltenen Nutzungsgruppen zugeordnet. Die jeweils speziellere Nutzungsgruppe (z.B. Kompressor) wurde der allgemeineren
Nutzungsgruppe (z.B. Anhänger) vorgezogen. Grundsätzlich wurden die in der NKFRahmentabelle Nutzungsdauern für kommunale Vermögensgegenstände definierten normalen
Nutzungszeiten berücksichtigt. War eine Spanne möglicher Nutzungsdauern vorgegeben,
wurde die längste Nutzungsdauer angesetzt bzw. erweitert, da die Stadt Jülich auch gebrauchte Fahrzeuge gekauft hat und diese entsprechend länger genutzt werden.
Fahrzeuge, die von der Stadt Jülich geleast werden, sind nicht in die kommunale Bilanz aufzunehmen, da an ihnen kein Eigentum erworben wird. Mit den städtischen Leasingverträgen
ist kein Andienungsrecht verbunden, das zu einer dann notwendigen Darstellung im Vermögen geführt hätte.
Bei Abgängen durch Verkauf erfolgt die Ausbuchung des Restwertes. Buchgewinne oder verluste werden ergebniswirksam erfasst.
Zuschussfinanzierten Vermögensgegenständen wurde ein Sonderposten auf der Passivseite
der Bilanz gegenübergestellt. Seine Auflösung erfolgt fristenkongruent analog zum Anschaffungsgut und entlastet die städtische Ergebnisrechnung.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
21
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zu den bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu bilanzierenden Vermögensgegenständen
gehören unter anderem alle Einrichtungsgegenstände der Büros. Bei der Stadt Jülich fällt
hierunter zudem die Einrichtung der Schulen, der Sitzungssäle, der Kindertagesstätten, der
Werkstätten, der VHS, der Stadtbücherei, des Museums, des Archivs sowie der allgemeinen
Aufenthaltsbereiche. Darüber hinaus wurde auch das Inventar der Leichenhallen, Bürgerhallen, der Feuerwehr und aller übrigen Liegenschaften erfasst.
Die erstmalige Erfassung der Betriebs- und Geschäftsausstattung für die Eröffnungsbilanz
erfolgte im Rahmen einer körperlichen Inventur gemäß §§ 54 Abs. 2 i.V.m. 28 Abs. 1
GemHVO. Die Fortschreibung erfolgt durch eine laufende (Buch)inventur, sodass neu angeschaffte Vermögensgegenstände direkt ins Inventar aufgenommen werden und, sofern sie
über dem Schwellenwert für Anschaffungen von 410,00 € netto liegen, in die Bilanz eingestellt werden. Die übrigen Vermögensgegenstände mit einem individuellen Anschaffungswert
zwischen 60 und 410 € netto wurden ebenfalls ins städtische Inventar aufgenommen. Diese
geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) werden investiv gebucht, im Jahr ihrer Anschaffung
jedoch unmittelbar abgeschrieben.
Vereinfachungsverfahren wie Gruppen- oder Festwertbildungen auf Grundlage von § 34
GemHVO wurden bei der Stadt Jülich lediglich für den Medienbestand der Stadtbücherei
gewählt. Aufgrund dieser Festwertbildung aus der Eröffnungsbilanz waren Zugänge zum Medienbestand als Aufwand zu buchen. Abschreibungen auf den Festwert erfolgten nicht.
Der Buchwert des Festwertes wurde anhand von Nachfragen bei der Stadtbücherei zum Jahresende verifiziert. Dieser hat sich in seinem zahlen- und wertmäßigen Bestand nicht verändert, sodass hier keine Korrektur vorzunehmen war.
Grundlage für die Abschreibungen war die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer
für Kommunale Vermögensgegenstände“, aus der die einzelnen Nutzungsdauern übernommen wurden. War ein zeitlicher Rahmen für die Nutzung vorgegeben, wurde die längstmögliche Zeitspanne gewählt.
In den Fällen, in denen die NKF-Rahmentabelle des Landes NRW keine Information über die
Nutzungsdauer für einen bestimmten Vermögensgegenstand liefern konnte, wurde ein entsprechender Wert aus der Tabelle des Landes Rheinland-Pfalz übernommen.
Eine Aufnahme des Bestandes an Büromaterial, welches sich im Lager von Amt 10 befindet,
ist nicht erfolgt. Dieses wird im Anschaffungsjahr im Aufwand gebucht, da es sich um Verbrauchsmaterial handelt, das zur sofortigen Verwendung bestimmt ist. Darüber hinaus liegt
der Einzelwert der dort vorgehaltenen Gegenstände unterhalb von 60,00 € netto.
Zwar verfügt auch die EDV-Abteilung bzw. der Schulsupport über ein eigenes Materiallager,
die dort befindlichen Austausch- und Ersatzgeräte wurden jedoch körperlich inventarisiert
und sind in der Liste mit Betriebs- und Geschäftsausstattung ebenfalls enthalten.
Einzelne Hardware, wie beispielsweise Festplatten, wurde ebenfalls als Aufwand gebucht, da
diese als Individualgüter kein Bestandteil einer gesamtwirtschaftlichen Einheit sind und zudem den Wert aus § 33 Abs. 4 GemHVO unterschreiten.
Zugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Abgänge durch
den Verkauf von nicht mehr benötigten oder schrottreifen Vermögensgegenständen wurden
ergebniswirksam berücksichtigt. Die Abschreibungen für Abnutzung erfolgten linear pro rata
temporis.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
22
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Gemäß § 43 Abs. 3 Nr. 1.2.8. GemHVO sind geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau auf
der Aktivseite zu bilanzieren. Geleistete Anzahlungen sind Geldleistungen auf einen noch zu
erhaltenden Vermögensgegenstand. Anlagen im Bau sind zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte Sachanlagen. In der Regel handelt es sich dabei um Anlagen, die über einen längeren Zeitraum hergestellt werden. Dies ist typischerweise bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen der Fall, aber auch bei größeren Hochbaumaßnahmen wie der Neuerrichtung von Gebäuden.
In den Jahren 2009 bis 2012 erfolgte die Buchung von Zugängen auf einzelne Anlagen in Bau
so lange, bis durch das Fachamt die Inbetriebnahme angezeigt wurde. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme wurden die Aktivierung der Anlage und die Umbuchung der Anschaffungs- und
Herstellkosten auf die entsprechende Anlage vorgenommen und somit die Zuordnung zu der
entsprechenden Bilanzposition verbunden mit der Darstellung des dann einsetzenden Werteverzehrs über die Buchung von Abschreibungen.
Neben unterjährigen vereinzelten Nachfragen erfolgten jeweils auf die Abschlussstichtage
bezogen Abfragen bei den Fachämtern, die entsprechenden Fertigstellungszeitpunkte mitzuteilen.
1.3
Finanzanlagen
Bei Finanzanlagen handelt es sich um diejenigen Werte, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen sowie damit zusammenhängend Ausleihungen
dienen.
Sie unterscheiden sich dadurch von den Wertpapieren des Umlaufvermögens, dass eine zeitnahe Veräußerung nicht geplant ist, sondern vielmehr ein Verbleib im „Konzern“ Kommune
über einen weitreichenderen Zeitraum als dem in § 55 Abs. 7 S. 3 GemHVO genannten geplant ist.
Innerhalb der Finanzanlagen unterscheidet man Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen. Maßgeblich für die Beurteilung ist hierbei der Unternehmensbegriff im handelsrechtlichen Sinne.
Aus diesem Grund werden unter den Finanzanlagen die wirtschaftlichen Unternehmen und
Einrichtungen der Stadt Jülich in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie die
Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen angesetzt.
Zweckverbände gehören zu den öffentlich-rechtlichen Organisationen, die je nach Einfluss zu
den einzelnen Kategorien zu zählen sind.
Wertpapiere, die an einer Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen
oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit dem Tiefstkurs der vergangenen 12 Wochen ausgehend vom Bilanzstichtag anzusetzen; andere Wertpapiere mit ihren historischen
Anschaffungskosten.
Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht zwingend in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind – im Wesentlichen Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung
–, Sondervermögen und rechtlich unselbständige Stiftungen können mit dem anteiligen Wert
des
Eigenkapitals
angesetzt
werden
(Eigenkapitalspiegelmethode).
Nach § 116 Abs. 3 GO müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nicht in den GesamtabSchlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
23
schluss einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung sind.
Die übrigen Beteiligungen, die in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO einzubeziehen
sind, sollen unter Beachtung ihrer öffentlichen Zwecksetzung anhand des Ertragswert- oder
Substanzwertverfahrens bewertet werden (§ 55 Abs. 6 GemHVO). Dabei darf die Wertermittlung auf die wesentlichen wertbeeinflussenden Planrechnungen beschränkt werden.
Sind mehrere Kommunen als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt, ist das Bewertungsverfahren unter den beteiligten Kommunen abzustimmen. Der nach der Bewertung des
Unternehmens ermittelte Unternehmenswert stellt den Gesamtwert des Unternehmens dar.
Der Wertansatz des einzelnen kommunalen Gesellschafters entspricht dem Anteil am Stammkapital des Unternehmens.
Die Rechtsverhältnisse von Zweckverbänden sind im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) festgelegt.
Nach den dort genannten Normen sind Kommunen in der Regel als wirtschaftlicher Eigentümer von Zweckverbänden anzusehen. Mitgliedschaftsrechte an einem Zweckverband stellen
regelmäßig selbständig verwertbare Vermögensgegenstände dar. Sie werden dazu eingerichtet, um einzelne Aufgaben, zu deren Erfüllung die beteiligten Kommunen berechtigt oder
auch verpflichtet sind, wahrzunehmen.
Der Bilanzansatz der Mitgliedschaft an einem Zweckverband erfolgt je nach Einfluss der
Kommune als „verbundenes Unternehmen“ oder als „Beteiligung“.
An einem Zweckverband sind mehrere Kommunen beteiligt. Lassen sich Anteile eines
Zweckverbandmitgliedes nicht exakt ermitteln, müssen alternative Methoden zur Bewertung
der Anteilsverhältnisse angewendet werden. Für die Feststellung der Beteiligungsquote können getroffene Abfindungsregelungen, Regelungen zur Aufteilung des Jahresüberschusses
bzw. des Jahresfehlbetrages, festgelegte Stimmrechte oder die Schlüsselung für die Umlagezahlungen herangezogen werden.
Die Mitgliedschaft in einem Zweckverband ist zumindest mit einem Erinnerungswert in der
Eröffnungsbilanz anzusetzen.
Für die Jahre 2009 bis 2012 wurde vom Wahlrecht des § 35 Abs. 5 GO NW bezüglich Wertberichtigungen bei dauerhaftem Werteverlust von Finanzanlagen Gebrauch gemacht. Insofern
erfolgte keine Werteanpassung bezüglich der Finanzanlagen im Jahresabschluss 2012.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
24
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
Als verbundene Unternehmen sind Anteile an privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen
Organisationen zu bewerten, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung
zu dieser Organisation herzustellen. Verbundene Unternehmen sind Beteiligungen, die nach §
116 GO im Gesamtabschluss der Stadt Jülich voll zu konsolidieren sind. Dies ist der Fall,
wenn das Unternehmen unter der einheitlichen Leitung der Stadt Jülich steht bzw. die Stadt
einen beherrschenden Einfluss ausübt. In der Regel ist das anzunehmen, wenn eine Beteiligung von mehr als 50% vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, hierfür sprechen.
Die Werte der folgenden Beteiligungen sind als „Anteile an verbundenen Unternehmen“ zu
erfassen:
Stadtwerke Jülich GmbH (städtischer Anteil: 100%)
Brückenkopf-Park Jülich – gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH
(städtischer Anteil: 100%)
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH (städtischer Anteil: 100%)
Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH & Co. KG (städtischer Anteil: 100%)
Zweckverband „Schirmerschule“
Die Bewertung der einzelnen Beteiligungen erfolgte wie nachfolgend beschrieben:
Stadtwerke Jülich GmbH
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Bewertung der Stadtwerke Jülich GmbH erfolgte nach dem Ertragswert, basierend auf
einem Wertgutachten einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft für die Versorgungssparten.
Für die defizitären Bädersparten wurde nach Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt das
Substanzwertverfahren angewandt. Die Summe aus dem Ertragswert der Versorgungssparten
und dem Substanzwert der Bädersparten ergab den anzusetzenden Bilanzwert.
Brückenkopfpark Jülich – gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Bewertung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH erfolgte nach dem Substanzwertverfahren, da eine Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren aufgrund der Unternehmensstruktur und der Jahresergebnisse zu keinem aussagekräftigen, den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden, Ergebnis kommt.
Basis für die Bewertung war der geprüfte Jahresabschluss 2008, da bereits im laufenden Geschäftsjahr 2008 deutliche Anzeichen bestanden, dass der ermittelte Unternehmenswert zum
31.12.2007 nicht den Verhältnissen zum Eröffnungsbilanzstichtag gerecht werden würde.
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Unternehmensbewertung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH erfolgte durch Berechnung des Ertragswertes aufgrund der Wirtschaftspläne und nach der Formel der ewigen Rente für die späteren Jahre.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
25
Aufgrund des Gesellschaftszwecks der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
sowie des garantierten „Überschusses“ für die Haftungsübernahme zugunsten der SEG Jülich
GmbH &. Co. KG ist diese Berechnungsmethode diejenige, welche das den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendste Bild der Gesellschaftsverhältnisse zeichnet.
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Jülich
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Bewertung der SEG mbH &. Co KG erfolgte nach dem Substanzwertverfahren, da eine
Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren aufgrund der Unternehmensstruktur und der
Jahresergebnisse zu keinem aussagekräftigen, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden, Ergebnis kommt.
Basis für die Bewertung war der geprüfte Jahresabschluss 2008, da bereits im laufenden Geschäftsjahr 2008 deutliche Anzeichen bestanden, dass der Unternehmenswert zum 31.12.2007
nicht den Verhältnissen zum Eröffnungsbilanzstichtag gerecht werden würde.
Zweckverband „Schulverband Schirmerschule“
Da der Zweckverband keine betriebswirtschaftlichen Ziele verfolgt und zum Eröffnungsbilanzstichtag keine eigenen Substanzwerte vorhanden waren, erfolgte die Bewertung der Beteiligung am Zweckverband „Schulverband Schirmerschule“ mit einem Erinnerungswert von
1,00 €.
1.3.2
Beteiligungen
Als Beteiligungen sind Anteile der Stadt Jülich an Unternehmen einzuordnen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Eine
Beteiligung liegt in der Regel dann vor, wenn die Stadt Jülich an einem Unternehmen mit
mehr als 20% beteiligt ist.
Als Beteiligungen kommen Anteile an Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen in Betracht.
Anteile an Genossenschaften sind unter der Bilanzposition Ausleihungen auszuweisen.
An folgenden Unternehmen ist die Stadt Jülich beteiligt:
I.
Beteiligungen mit einem Anteil über 20%, aber unter 50%
Technologiezentrum Jülich GmbH
Der Anteil der Stadt Jülich an der Technologiezentrum Jülich GmbH beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag 28 %.
Die Unternehmensbewertung der Technologiezentrum Jülich GmbH erfolgte durch Berechnung des Ertragswertes aufgrund der Wirtschaftspläne und nach der Formel der ewigen Rente
für die späteren Jahre.
Da die Technologiezentrum Jülich GmbH seit mehr als 10 Jahren dauerhaft positive Jahresabschlüsse vorweisen kann und auch die zukünftigen Wirtschaftsjahre nach den Planungen zum
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
26
Wirtschaftsplan mit positiven Salden abschließen sollen, war diese Berechnungsart diejenige,
welche das den tatsächlichen Gegebenheiten am ehesten entsprechende Bild der Gesellschaftsverhältnisse zeichnet.
II.
Beteiligungen mit einem Anteil <20%
1. Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH
Der Anteil der Stadt Jülich an der Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH beträgt gemäß
Gesellschaftsvertrag 12,6%.
Die Bewertung der städtischen Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft erfolgte nach der
Eigenkapitalspiegelmethode basierend auf dem Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft.
2. Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (vormals: Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS mbH))
Der Anteil der Stadt Jülich an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im
Kreis Düren mbH (GWS mbH) beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag 6%, gleicher Umfang gilt
für die Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.
Die Bewertung der städtischen Beteiligung erfolgte nach der Eigenkapitalspiegelmethode
basierend auf dem Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH.
3. GREEN – Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH
Im Jahr 2011 erwarb die Stadt Jülich eine 3%ige Beteiligung an der GREEN-Gesellschaft für
regionale und erneuerbare Energie mbH. Der Wert dieser Beteiligung beträgt 750 €. Dieser
Wert wurde als Anschaffungs- und Herstellkosten aktiviert und besteht so zum Abschlussstichtag als Bilanzwert.
4. KDVZ – Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
Bei der KDVZ handelt es sich um einen kommunalen Zweckverband.
Die aus der Verteilung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages abgeleitete Beteiligungsquote der Stadt Jülich beträgt 2,99%.
Da der Zweckverband keine betriebswirtschaftlichen Ziele verfolgt und zum Eröffnungsbilanzstichtag keine nennenswerten Substanzwerte vorhanden waren, erfolgte die Bewertung
der Beteiligung an der KDVZ mit einem Erinnerungswert von 1 €.
Ferner ist die Stadt Jülich noch an den Zweckverbänden Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
und Erftverband beteiligt. Da es sich hierbei um sondergesetzliche Wasserwirtschaftsverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) handelt, sind die Beteiligungen nicht zu bilanzieren.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
27
Weitere Beteiligungen liegen nicht vor.
1.3.3
Sondervermögen
Zum Sondervermögen der Kommunen gehören gemäß § 97 GO NRW das Gemeindegliedervermögen (z.B. Eigenbetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen), das Vermögen der
rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen (§ 114 GO
NRW) und organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne
eigene Rechtspersönlichkeit, rechtlich unselbstständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen.
Als einzig vorhandenes Sondervermögen wird die durch die Stadt Jülich verwaltete rechtlich
unselbstständige Stiftung „Rheuthersche Studienstiftung“ betrachtet.
Das Gemeindegliedervermögen sowie die rechtlich unselbständigen Stiftungen stellen jedoch
keine selbständigen Aufgabenbereiche der Gemeinde dar. Sie sind Teil des Haushalts der
Gemeinde und sind aufgrund dessen unter den jeweils zutreffenden Vermögenspositionen der
Bilanz auszuweisen. Dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite ist auf der
Passivseite der Bilanz ein entsprechender sonstiger Sonderposten gegenüberzustellen.
Das Vermögen der „Rheutherschen Studienstiftung“ besteht aus einer Ackerparzelle in der
Gemarkung Boslar. Somit ist der Vermögenswert unter der Bilanzposition 1.2.1.2 als sogenannter „davon Ausweis“ zu bilanzieren.
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
Unternehmensanteile, die weder als Anteile an verbundenen Unternehmen noch als Beteiligung anzusehen sind, und sonstige Wertpapiere (z.B. Pfandbriefe, Obligationen, Anleihen
oder Fondsanteile), die auf Dauer angelegt sind, werden in der Bilanz als Wertpapiere des
Anlagevermögens ausgewiesen.
Sie sind in der Regel auf Dauer angelegt, wenn sie länger als ein Jahr bei der Kommune verbleiben sollen.
Unter dieser Bilanzposition sind auch die in den Wertpapieren angelegten Mittel nach dem
Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (EfoG) auszuweisen.
Außer den Fondsanteilen nach dem EfoG (Pensionsrücklage) hält die Stadt Jülich keine weiteren Wertpapiere des Anlagevermögens.
Der Stand des städtischen Anteils der Versorgungsrücklage am Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) betrug zum Abschlussstichtag 266.370,05 €.
Die Einzahlungen in den KVR Fonds wurden in den jeweiligen Jahren wertsteigernd erfasst.
Kursgewinne, welche in allen vier Abschlussjahren zu verzeichnen waren, durften aufgrund
des strengen Niederstwertprinzips nicht wertverändernd berücksichtigt werden.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
28
1.3.5
Ausleihungen
Unter Ausleihungen sind langfristige Forderungen zu verstehen, welche durch die Hingabe
von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Zu den Ausleihungen gehören in erster Linie langfristige Darlehen, Hypotheken und Grundschulden,
welche eine Mindestlaufzeit von über einem Jahr haben. Nicht zu den Ausleihungen gehören
langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Ausleihungen
mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Diese sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und gemeindliches Sondervermögen sind gesondert auszuweisen, um die finanziellen Verflechtungen zwischen der Gemeinde
und den verselbstständigten Aufgabenbereichen transparent zu machen. Solche liegen jedoch
bei der Stadt Jülich nicht vor.
1.3.5.1
an verbundene Unternehmen
Wie oben ausgeführt, bestanden zum Bilanzstichtag keinerlei Ausleihungen der Stadt Jülich
an verbundene Unternehmen.
1.3.5.2
an Beteiligungen
Die Definition sowie die genaue Art der Beteiligungen der Stadt Jülich finden sich unter
Gliederungspunkt 1.3.2 (s.o.). Auf weitere Ausführungen diesbezüglich wird an dieser Stelle
verzichtet.
Auch an Beteiligungen hat die Stadt Jülich keine Ausleihungen vorgenommen.
1.3.5.3
an Sondervermögen
Wie bereits im Falle der verbundenen Unternehmen besitzt die Stadt Jülich auch keine Anteile
an Sondervermögen, sodass dementsprechend auch keine Ausleihungen an solche bestehen.
1.3.5.4
Sonstige Ausleihungen
Alle übrigen Ausleihungen sind, soweit sie dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, unter der
Bilanzposition „sonstige Ausleihungen“ anzusetzen.
Zum Eröffnungsbilanzstichtag existierte ein Darlehen an den Dorfgemeinschaftsverein Koslar
mit einem Vertragswert in Höhe von 35.000 €. Anzusetzen ist jedoch lediglich der zum Stichtag verbliebene nicht abgezinste Rückzahlungsanspruch, da verbunden mit der Darlehenshingabe eine Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers verbunden ist und somit die Unterbzw. Nichtverzinslichkeit kompensiert wird. Diese Gegenleistungsverpflichtung ist gemäß § 2
des Darlehensvertrages die Dachsanierung der Bürgerhalle Koslar (Saalgebäude).
Die Restschuld zum 31.12.2008 betrug 34.290,73 €. In den Jahren 2009 – 2012 erfüllte der
Dorfgemeinschaftsverein Koslar seine Rückzahlungsverpflichtung gemäß Tilgungsplan. Die
Tilgungsleistungen wurden ergebniswirksam forderungsreduzierend gebucht. Zum Abschlussstichtag 31.12.2012 betrug die Restschuld noch 32.291,43 €.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
29
Weiter hält die Stadt Jülich Genossenschaftsanteile an der Wohnungsbaugenossenschaft Jülich e.G. (WOGE Jülich eG).
Die Bewertung der Anteile der Stadt Jülich an der WOGE Jülich eG erfolgt zum Nominalwert.
Gemäß § 17 der Satzung der WOGE Jülich eG ist dieser mit 615 € je Anteil festgesetzt.
Die Stadt Jülich hielt zum Eröffnungsbilanzstichtag 16 Anteile, woraus sich der einzustellende Wert in Höhe von 9.840 € errechnet. Dieser Wert unterliegt keiner Abschreibung und stellt
ebenfalls den Wert zum Bilanzstichtag dar.
Die jährlich gezahlte Dividende wird ergebniswirksam vereinnahmt.
Aus der Addition der Werte der Restforderung aus dem Darlehen und dem Wert der Genossenschaftsanteile errechnet sich der Bilanzwert für die Position „Sonstige Ausleihungen“.
Als Zugang wurde der Erwerb eines Geschäftsanteils gebucht, der entsprechend zu einer Bilanzverlängerung in 2012 führte.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
30
2
Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht dem dauerhaften Geschäftsbereich der Kommune dienen sollen. Als Merkmal für die Nichtdauerhaftigkeit lässt
sich die vorgesehene Zweckbestimmung durch die Kommune heranziehen, die einen Verbrauch, Verkauf oder eine nur kurzfristige Nutzung vorsieht. Sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Weiterverarbeitung oder zum Verkauf bestimmt sind, zählen daher zum Umlaufvermögen.
Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip nach § 35
Abs. 7 GemHVO berücksichtigt.
2.1
Vorräte
Vorräte sind einem kurzfristigen Verzehr unterworfen und lassen sich in Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Waren einteilen. Dabei stellen Rohstoffe den Hauptbestandteil und
Hilfsstoffe einen Nebenbestandteil eines erzeugten Produktes dar. Betriebsstoffe hingegen
finden sich nicht im fertigen Produkt, sondern dienen lediglich zur Erstellung desselben. Waren sind veräußerbare Vermögensgegenstände, die selbst erstellt oder angekauft werden.
In einer Kommune spielen die o.g. Vorräte nur eine untergeordnete Rolle, da sie zur kommunalen Leistungserstellung dienen und nicht wie bei Privatunternehmen erworben und auf Lager gehalten werden. Hieraus resultierend ist auch der finanzielle Anteil am Gesamtvermögen
der Stadt Jülich eher gering.
Aufgrund dessen wurde auf die Einrichtung einer Lagerbuchhaltung verzichtet, da der erhebliche Aufwand zur Verwaltung des Vorratsvermögens gemessen an seinem Wert schwer vertretbar erscheint. Hier müssten auch sämtliche Zugänge erst eingebucht und später (bei Verbrauch) wieder ausgebucht werden. Entsprechend wurde in den meisten Fällen der Weg gewählt, die Anschaffung von Vorratsvermögen unmittelbar als Aufwand zu buchen.
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Grundsätzlich sind Vorräte gemäß § 33 Abs. 1-3 GemHVO einzeln zu erfassen und zu bewerten und mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bilanzieren. Gemäß § 41 Abs. 1
GemHVO hat die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten, demnach auch den
o.g. Vorratsbestand, der zum Umlaufvermögen zählt. § 53 Abs. 2 GemHVO sieht vor, dass
vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz eine Inventur nach § 28 GemHVO durchzuführen und
ein Inventar aufzustellen ist.
Eine körperliche Inventur gestaltete sich bei den Heizölständen schwierig. Hierzu hätte eine
Spezialfirma die genauen Füllstände der Tanks ermitteln müssen. Da es sich dabei um ein
kostenintensives Verfahren handelt, wurde stattdessen in Absprache mit dem Fachamt (Amt
65) von einem Füllstand von 90 % in den städtischen Liegenschaften zum Bilanzstichtag ausgegangen. Amt 65 führte hierzu auch aus, dass ein Heizölstand ähnlich wie die Zapfanlage für
PKW bei Erreichen eines gewissen Füllstandes automatisch die Zufuhr abriegelt. Die defekten Tankuhren beeinflussen diesen Vorgang nicht.
Zur Erfassung des Vorratsvermögens teilten die in Frage kommenden Fachämter die dort vorhandenen Vorräte zum Bilanzstichtag mit. Gemäß den Vorgaben der Inventur (s.o.) wurde vor
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
31
Ort jeweils, sofern dies möglich und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar war, eine
körperliche Inventur durchgeführt, um den Bestand zu ermitteln.
Der Wert des Vorratsbestandes an Streusalz belief sich zum Bilanzstichtag 01.01.2009 auf
3.780 € bei einem Vorrat von 60 Tonnen zu je 63 €. Dieser Wert ergibt sich aus dem Sommerbestand des Bauhofes, da der Winterbestand je nach Witterung schwankt. Allerdings wird
er bei Verbrauch sofort wieder aufgefüllt, sodass auch im Winter durchschnittlich vom Sommerbestand auszugehen ist.
An Dieselkraftstoff verfügte der Bauhof zum 01.01.2009 über 5.500 Liter; bei einem Durchschnittspreis von 1,30 € für das Jahr 2008 ergibt sich daraus ein Wert von 7.150 €. Hinzu
kommen noch 400 Liter Spezialbenzin mit einem Wert von 1.200 €.
Heizöl war in den Tanks der Bürgerhallen (Bourheim, Broich, Kirchberg), im früheren Jugendheim, der früheren Schule in Kirchberg sowie dem Feuerwehrgerätehaus in Kirchberg
vorhanden. Der Gesamtwert beläuft sich hier auf 26.154,19 €. Er wurde anhand von einem
gewogenen Durchschnitt der Jahreslieferungen 2008 für alle Liegenschaften errechnet. Ausgegangen wurde, wie oben angemerkt, von einem Füllstand von 90 % in den Heizöltanks.
Durch die Berücksichtigung tatsächlicher Zugänge erscheint diese Vorgehensweise sinnvoll.
Auch § 34 Abs. 3 GemHVO sieht das Durchschnittspreisverfahren als Wertermittlungsmethode bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens vor.
Zudem verfügte der Bauhof noch über Schmierstoffe für die Maschinen und technischen Anlagen im Gesamtwert von 1.780 €. Dies stellt den durchschnittlichen Jahresbestand zu einem
Jahresdurchschnittspreis dar.
Eine Neubewertung der vorgenannten Vorräte erfolgte zum Schlussbilanzstichtag nicht.
Nicht zuletzt aus Gründen des Niederstwertprinzips wurden die Eröffnungsbilanzwerte beibehalten. Da bei den hier angegebenen Waren in der Zeit seit der Eröffnungsbilanz steigende
Preise zu verzeichnen waren, rechnet sich die kommunale Bilanz eher zu Ungunsten des städtischen Eigenkapitals. Eine zeitaufwendige retrospektive Bewertung der Vorräte wurde mit
Blick auf den zu vernachlässigenden und eher unbedeutenden Wert für die städtische Bilanz
aus Wirtschaftlichkeitserwägungen unterlassen. Für die zukünftigen Jahresabschlüsse erfolgt
zum Bilanzstichtag eine Abfrage der Vorratsbestände und eine Bewertung mit den entsprechend aktualisierten Preisen.
Der Bestand im Materiallager von Amt 10 wurde sukzessive reduziert und wird auch weiterhin nicht als Vorratsvermögen erfasst, da es sich hierbei um Verbrauchsmaterial handelt. Aus
diesem Grund werden dort getätigte Anschaffungen im jeweiligen Haushaltsjahr unmittelbar
als Aufwand gebucht.
Beim Papierbestand der Stadt Jülich wird, wie auch bei den Vorräten, die der Hausmeister in
seinem Lager vorhält, ebenfalls nach diesem Muster vorgegangen.
Hinzu kommt, dass viele Dinge erst dann angefordert bzw. bestellt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Somit erfolgt nicht zwangsläufig eine Vorratshaltung.
Hardware im EDV-Bereich wird nicht zu den Vorräten gezählt, da einzelne Komponenten
nicht selbständig nutzbar sind. Auch die „auf Lager“ gehaltenen einsatzbereiten PCs sind kein
Umlaufvermögen, sondern sind, sofern sie keine geringwertigen Wirtschaftsgüter darstellen,
bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert worden. Andernfalls wurden sie unmittelbar als Aufwand verbucht.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
32
Eine Erfassung der im Rathaus vorgehaltenen „Waren“ (Aufkleber, Müllbeistellsäcke, CDROM „Virtuelles Jülich“, Personenstammbücher) erfolgt beim Vorratsvermögen nicht, da
diese als Verbrauchsmaterial angeschafft werden und nicht zur Vorratshaltung gedacht sind.
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
An dieser Stelle werden in der Bilanz die geleisteten Anzahlungen auf Umlaufvermögen ausgewiesen. Dabei handelt es sich um geldliche Vorleistungen auf noch zu erhaltende Anlagen,
die mit den tatsächlich gezahlten Beträgen anzusetzen sind.
Bei der Stadt Jülich wird Umlaufvermögen nicht angezahlt, sondern mit der Schlussrechnung
bezahlt. Aufgrund dessen weist die Bilanzposition „2.1.2 – Geleistete Anzahlungen“ einen
Wert von 0 € auf.
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Kommunale Forderungen sind Ansprüche einer Kommune gegen andere Wirtschaftssubjekte
auf Übertragung von Geld (Regelfall), Realgütern oder Dienstleistungen aufgrund eines
Schuldverhältnisses. Forderungen sind demnach Vermögensgegenstände, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden.
Der Forderungsbereich ist unterteilt in öffentlich-rechtliche Forderungen, privatrechtliche
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Dabei werden öffentlich-rechtliche Forderungen nach inhaltlichen Kriterien und privatrechtliche Forderungen anhand der Struktur der
Schuldner unterteilt.
Öffentlich-rechtlich sind solche Forderungen, bei denen sich der kommunale Anspruch auf
öffentlich-rechtliche Normen stützt.
Von besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung für die Kommunen sind die Abgaben und
die zu erwartenden Transferleistungen in Form von Zuwendungen, Schuldendiensthilfen sowie Erstattungen von geleisteten Sozialtransfers. Ebenfalls auszuweisen sind die konkret zu
erwartenden Umlagen und Steuerbeteiligungen.
Unter die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen fallen Forderungen, die zwar öffentlich-rechtlichen Charakter haben, jedoch keinem der aufgezeigten Bilanzposten zugeordnet
werden können, wie z.B. Buß- und Zwangsgelder oder Kostenersatze.
Privatrechtliche Forderungen liegen vor, wenn die Entstehung des Forderungsanspruchs auf
privatrechtliche Normen zurückzuführen ist. Sie werden – entgegen der Systematik der öffentlich-rechtlichen Forderungen – nicht nach den voraussichtlichen Einnahmearten, sondern
nach Adressatengruppen unterteilt.
Privatrechtliche Forderungen resultieren z.B. aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen,
der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie aus Eintrittsgeldern.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
33
Unterschieden nach Debitoren (Schuldnern) sind im Einzelnen zu berücksichtigen:
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen.
In Infoma wurde eine auf den Bilanzstichtag bezogene Offene-Posten-Liste generiert. Hieraus
ergab sich eine Gesamtsumme aller offenen Forderungen in Höhe von 15.975.011,20 €; davon
fällig bis zum 31.12.2012: 14.944.455,35 €.
Im Anschluss an die Ermittlung der Gesamtforderungssumme waren die einzelnen Forderungen auf ihre Realisierung hin zu untersuchen.
Dies ergibt sich aus § 32 GemHVO, nach dem bei der Bewertung des Jahresabschlusses die
allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 32 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 GemHVO zu beachten sind.
Hieraus ergibt sich, dass auch bei der Bewertung der Forderungen die folgenden Prinzipien
Anwendung finden:
Vorsichtsprinzip:
Hauptziel des Vorsichtsprinzips ist die Wahrung der Gläubigerinteressen, so dass sich die
Stadt als Bilanzierende im Zweifel tendenziell eher zu schlecht als zu gut darstellt (vgl. § 252
Abs. 1 Nr. 4 HGB). Besondere Ausprägungen dieses Prinzips sind das Realisationsprinzip
sowie das Imparitätsprinzip.
Realisationsprinzip:
Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Imparitätsprinzip: alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, sind zu berücksichtigen.
Wertaufhellung:
Risiken und Verluste sind auch zu berücksichtigen, wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Dies hat zur Folge, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie zu jedem
weiteren Jahresabschluss die bestehenden Forderungen hinsichtlich ihres Ausfallrisikos zu
bewerten sind und ggfs. eine Wertberichtigung durchzuführen ist.
Aus diesem Grund werden Forderungen zunächst in 3 Kategorien eingeteilt, welche verschiedene Bewertungsansätze nach sich ziehen, und zwar wird unterschieden in:
1. Uneinbringliche Forderungen:
Diese Forderungen sind abzuschreiben, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zu realisieren sind (vgl. § 26 Abs. 2 GemHVO „Niederschlagung“). D.h. die Abschreibung erfolgt im Laufe des jeweiligen Geschäftsjahres und nicht erst im Zusammenhang mit
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
34
dem Jahresabschluss.
2. Einwandfreie Forderungen:
Mit diesen Forderungen wird bei Erstellung des Jahresabschlusses in voller Höhe gerechnet, daher sind sie auch in voller Höhe zu bilanzieren.
3. Zweifelhafte Forderungen:
Für diese Forderungen gilt, dass der Zahlungseingang unsicher ist. Das hat zur Folge,
dass sie nur mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren sind. Diese Forderungen
werden einer genaueren Prüfung bzgl. ihres Ausfallrisikos unterzogen und ggfs. wird
eine Wertberichtigung des Ansatzes vorgenommen.
Um den Wertansatz der Forderungen zu korrigieren, gibt es zwei Verfahren:
Einzelwertberichtigung (auf einzelne zweifelhafte Forderungen)
Pauschalwertberichtigung (auf den gesamten Forderungsbestand bzw. Forderungsarten)
Im Rahmen der Einzelwertberichtigung werden die bestehenden Forderungen einzeln hinsichtlich des individuellen Ausfallrisikos beim Schuldner bewertet. Dieses Verfahren ist sehr
arbeits- und zeitintensiv und daher nur wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn die Anzahl der
Forderungen überschaubar ist oder nur Forderungen ab einer relativen Betragshöhe überprüft
werden.
Bei einer Pauschalwertberichtigung werden dagegen Erfahrungswerte herangezogen, um ein
Verhältnis der realisierbaren Forderungen zu den Forderungsausfällen zu ermitteln. Dieser
Prozentsatz wird entweder auf das gesamte Forderungsvolumen oder auf das Volumen einer
ausgewählten Forderungsart angewandt, um das allgemeine Ausfallrisiko zu berücksichtigen.
Der gesamte Forderungsbestand der Stadt Jülich wird durch die Stadtkasse regelmäßig auf
seine Werthaltigkeit überprüft. Sollten Forderungen zwar theoretisch bestehen, aber praktisch
(z.B. aus Gründen der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) uneinbringlich sein, erfolgt ein
entsprechender Vorschlag der Stadtkasse auf befristete oder unbefristete Niederschlagung der
Forderung.
Stundungen sowie zur Vollziehung ausgesetzte Ansprüche sind wertmäßig nicht zu korrigieren, da sie lediglich die Gewährung eines Zahlungs- oder Leistungsaufschubs darstellen,
gleichbedeutend mit einer Hinausschiebung des Fälligkeitstermins. In solchen Fällen ist somit
von einer Werthaltigkeit der Forderung auszugehen.
Aufgrund der Tatsache, dass das Forderungsmanagement der Stadtkasse zeitnah erfolgt, wäre
grundsätzlich eine zusätzliche Überprüfung der Forderungen im Hinblick auf etwaigen Einzelwertberichtigungsbedarf entbehrlich. Dennoch wurde das Forderungsportfolio der Stadt auf
das Erfordernis einer Einzelwertberichtigung geprüft.
Um den Abwertungsbedarf festzustellen erfolgte in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der begleitenden Prüfung analog der Erstellung der Eröffnungsbilanz für alle
hierauf folgenden Jahresabschlüsse zunächst eine Einzelwertberichtigung der Forderungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
35
mit einem Wert über 15.000 € je Debitor. Der Betrag wurde in Anlehnung an die Wertgrenzen
in § 12 der Zuständigkeitsordnung des Rates gewählt.
Einzelwertberichtigung:
Unter Mitwirkung des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der begleitenden Prüfung wurde
basierend auf den aus Infoma exportierten Daten eine Access-Datenbank erstellt, mit der für
die Folgejahre ein standardisiertes Abfrageverfahren für die Datenermittlung zugrunde gelegt
werden kann.
Mit den oben genannten Wertberichtigungskriterien wurden aus der Gesamtliste 56 potenzielle Debitoren für die Einzelwertberichtigung ermittelt, deren offene Forderungen ein Gesamtvolumen in Höhe von 15.289.216,34 € aufwiesen. Diese Posten wurden einzelfallbezogen auf
einen Korrekturbedarf untersucht.
Hieraus ergab sich ein Einzelwertberichtigungsbedarf in Höhe von 487.699,01 €. Dieser Berichtigungsbedarf gliedert sich auf die folgenden Einnahmearten auf:
Grundsteuer B:
24.682,47 €
Abfallgebühren:
19.885,03 €
Straßenreinigungsgebühren:
894,72 €
Schmutzwassergebühren:
24.151,17 €
Niederschlagswassergebühren:
10.096,18 €
Gewerbesteuer:
321.373,82 €
Nachforderungszins:
11.553,00 €
Verspätungszuschlag:
120,00 €
Verpflegung Kindergarten Selgersdorf:
226,50 €
Gebühr Übergangswohnheim:
16.363,85 €
Kostenbeitrag für Aufwendungen:
16.245,16 €
Mahngebühren und Säumniszuschläge: 41.130,01 €
Sonstige Einnahmen:
977,11 €
Gesamt:
487.699,01 €
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
36
Pauschale Wertberichtigung:
Alle nicht im Rahmen der Einzelwertberichtigung erfassten, verbleibenden Forderungen wurden in Kategorien unterteilt und aufgrund von Einschätzungen der Kämmerei einer pauschalen Wertberichtigung unterzogen.
Diese pauschale Korrektur der offenen Forderungen richtet sich nach dem Alter der Forderung (Fälligkeit). Hierzu wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz eine Abzugsmatrix mit dem
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt, welche für alle weiteren Jahresabschlüsse fortgeschrieben wird.
Bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2012 ergeben sich folgende Matrizen:
- Grundbesitzabgaben und Beiträge
Diese Forderungen sind aufgrund der dinglichen Sicherung als relativ werthaltig einzustufen.
Dementsprechend gering wurden die pauschalen Abschläge festgelegt.
Als Matrix zur Ermittlung der pauschalen Abzüge gilt nachfolgendes Schaubild:
Grundbesitzabgaben
u. Beiträge
(dingliche Sicherung)
Zeitraum
> 10 Jahre
5 - 10 Jahre
1 - 5 Jahre
< 1 Jahr
Abschlag
100%
50%
5%
0%
Stichtage 2012:
älter/gleich 31.12.2002
01.01.2003 – 31.12.2007
01.01.2008 – 31.12.2011
2012
- Gewerbesteuer
Da die Forderungen aus Gewerbesteuer keiner dinglichen Sicherung und einem Insolvenzrisiko des Steuerschuldners unterliegen, wurden abweichend von den Steuern und Beiträgen kürzere Fristen für die Abschläge zur pauschalen Wertberichtigung gewählt.
Als Matrix zur Ermittlung der pauschalen Abzüge gilt nachfolgendes Schaubild:
Gewerbesteuer
Zeitraum
> 5 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
2 Jahre
< 1 Jahr
Abschlag
100%
75%
50%
25%
0%
Stichtage 2012:
älter/gleich 31.12.2008
2009
2010
2011
2012
- Sonstige Steuern
Hierunter werden die Steuerarten „Vergnügungssteuer“ und „Vergnügungssteuer Tanz“ gefasst. Die Wertberichtigung erfolgt entsprechend der Altersschichtung der Kategorie „Übrige
Forderungen“.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
37
- Forderungen aus dem Sozialbereich
Da das Vollstreckungsverfahren im Sozialhilfebereich in der Regel längerfristiger ist und aus
vollstreckbaren Titeln teilweise erst Jahre später Forderungen beigetrieben werden können,
wurden für den Bereich der Transferzahlungen ähnlich wie bei den durch dingliche Rechte
gesicherten Steuertatbeständen längere Fristen für die Abschläge gewählt. Da aus einem Titel
bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden kann und wird, wurden entsprechend lange Fristen
gewählt.
„Sozialhilfe“
Zeitraum
> 15 Jahre
10 - 15 Jahre
5 - 10 Jahre
1 - 5 Jahre
< 1 Jahr
Abschlag
100 %
75 %
50%
5%
0%
Stichtage 2012:
älter/gleich 31.12.1997
01.01.1998 - 31.12.2002
01.01.2003 - 31.12.2007
01.01.2008 - 31.12.2011
2012
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen/ Beteiligungen/öffentliche Einrichtungen
Diese Forderungen werden als einwandfrei eingestuft und unterliegen keiner Wertberichtigung.
- Übrige Forderungen
Die restlichen Forderungen werden nach einer allgemeinen Einschätzung nach folgender Altersschichtung einer Wertberichtigung unterworfen:
Übrige Forderungen
Zeitraum
> 4 Jahre
3 - 4 Jahre
2 – 3 Jahre
1 – 2 Jahre
< 1 Jahr
Abschlag
100%
75%
50%
25%
0%
Stichtage 2012:
älter/gleich 31.12.2008
01.01.2009 - 31.12.2009
01.01.2010 – 31.12.2010
01.01.2011 - 31.12.2011
2012
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
38
Basierend auf diesen Matrizen ergibt sich ein pauschaler Wertberichtigungsbedarf in Höhe
von 100.800,55 €.
Dieser verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Einnahmearten:
Baugenehmigungsgebühren:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Abfallgebühren:
Straßenreinigungsgebühren:
Schmutzwassergebühren:
Niederschlagswassergebühren:
Gewerbesteuer:
Nachforderungszins:
Verwarn- und Bußgelder nach OWiG:
Hundesteuer:
Vergnügungssteuer Apparate:
Bareinnahmen der Stadtbücherei:
Schulgeld Musikschule:
Obdachlosenentschädigung:
Miete/Pacht:
Verpflegung Kindergarten Bertastraße:
Verpflegung Kindergarten Bourheim:
Verpflegung Kindergarten Broich:
Verpflegung Kindergarten Buchenweg:
Verpflegung Kindergarten Lich-Steinstraß:
Stundungszinsen Grundbesitzabgaben:
Stundungszinsen Gewerbesteuer:
Schülerfahrtkosten:
Gebühr Übergangswohnheim:
Verkehrsrechtliche Genehmigungen:
Sondernutzungsgebühren:
Verwaltungsgebühren Amt 32:
Zwangs- und Bußgelder Bauordnung:
Zwangs- und Bußgelder:
Feuerlöschhilfekosten:
Gebühr für Brandschau:
Vorkaufsrechtsgebühren:
Gebühren für Wohnberechtigungsscheine:
Anerkennungsgebühren:
Gebühren für Angebotsunterlagen:
Entsorgungsgebühren Klärgrube:
Mahnentgelte für Bücher:
Gebühren für Mietspiegel:
Standgebühren Markt:
Miete für Bürgerhallen:
Miete Stadthalle:
Medienersatz Stadtbücherei:
Kostenbeitrag für Aufwendungen:
Grabanfertigungsgebühren:
Grabsteingenehmigungen:
8.929,95 €
5,27 €
1.675,60 €
644,16 €
47,94 €
3.454,99 €
1.091,57 €
14.934,94 €
481,75 €
713,62 €
58,00 €
11,75 €
41,65 €
166,98 €
581,18 €
180,46 €
2,31 €
6,01 €
6,47 €
3,80 €
3,27 €
119,55 €
159,50 €
0,18 €
1.264,69 €
475,00 €
565,49 €
24,50 €
2.502,80 €
1.943,64 €
3.267,44 €
891,98 €
9,62 €
2,50 €
61,39 €
129,50 €
36,92 €
151,00 €
0,75 €
97,81 €
13,19 €
0,10 €
144,91 €
28,00 €
222,50 €
12,50 €
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
39
Friedhofsgebühren aus JPAX:
Ersatzleistungen:
Ersatzleistungen:
Tonnentauschgebühr Abfall:
Mittagstisch OGS Nord:
Mittagstisch OGS Ost:
Mittagstisch OGS Süd:
Mittagstisch OGS West:
Mittagstisch OGS KGS:
Übermittagsbetreuung GGS Nord:
Übermittagsbetreuung GGS Süd:
Elternbeiträge OGS Nord:
Elternbeiträge OGS Ost:
Elternbeiträge OGS Süd:
Elternbeiträge OGS West:
Erstattungen gemäß § 102 SGB X (Ü65):
Erstattungen gemäß § 102 SGB X:
Bußgeld Wohngeld:
Mahngebühren und Säumniszuschläge:
Sonstige Einnahmen:
Rettungsdienstgebühren:
Rettungsdienstgebühren:
Eigenanteil Krankentransport:
Eigenanteil Krankentransport:
Krankentransport Privatpatienten:
Krankentransport Privatpatienten:
Gesamt:
11.045,01 €
4,90 €
2,00 €
12,28 €
203,97 €
105,00 €
514,10 €
56,72 €
326,63 €
15,00 €
37,50 €
5,75 €
11,53 €
15,00 €
15,00 €
9,60 €
120,60 €
60,11 €
5.936,03 €
25.083,91 €
4.098,22 €
477,94 €
91,25 €
7,50 €
6.735,79 €
309,67 €
100.800,55 €
Die Abzugsbeträge wurden ergebniswirksam in den einzelnen Teilrechnungen gebucht.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
40
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
Bei der Bilanzposition „sonstige Vermögensgegenstände“ handelt es sich um eine Art Sammelposten. Hier werden solche Vermögensgegenstände ausgewiesen, die keiner spezielleren
Zuordnungsregelung entsprechen.
Bei der Stadt Jülich werden an dieser Stelle solche Grundstücke bilanziert, die zur zeitnahen
Veräußerung bestimmt sind, beispielsweise durch Ratsbeschluss. Die Umsetzung des Grundstücksgeschäftes steht hier allerdings noch aus, sodass die Grundstücke während der Phase
zwischen Veräußerungsabsicht und tatsächlichem Vermögensübergang im Umlaufvermögen
geführt werden.
Dies traf im Wirtschaftsjahr 2012 auf ein Grundstück zu, dessen Veräußerung an eine aufschiebende Bedingung geknüpft ist, welche die Realisation des Geschäftes bis auf weiteres
hemmt.
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Alle Wertpapiere, die nicht einem anderen Posten zuzuordnen sind (insbesondere unter Punkt
1.3.4 „Wertpapiere des Anlagevermögens“), werden unter diesem Bilanzposten zusammengefasst.
Die Abgrenzung zu den übrigen Wertpapieren erfolgt nach § 55 Abs. 7 GemHVO und richtet
sich nach zeitlichen Gesichtspunkten. Hier werden also alle Wertpapiere erfasst, die keine
langfristige Zweckbindung besitzen.
Auch über solche Wertpapiere verfügt die Stadt Jülich nicht.
2.4
Liquide Mittel
Die laufenden Ein- und Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 wurden auf den
entsprechenden Finanzrechnungskonten gebucht. Diese dienen als Nebenbuchhaltung des
Bilanzkontos der liquiden Mittel. Somit lässt sich durch die Bildung des Saldos der Ein- und
Auszahlungen die Veränderung des Bilanzpostens errechnen. Zur Kontrolle der vollständigen
Erfassung aller Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode wurden zusätzlich noch
Saldenmitteilungen der kontoführenden Geldinstitute angefordert.
Die Übereinstimmung beider Salden dient als Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit.
3
Aktive Rechnungsabgrenzung
Unter aktiven Rechnungsabgrenzungsposten versteht man gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO vor
dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Hier sind folglich Ausgaben des abgelaufenen Wirtschaftsjahres abzubilden, die jedoch erst
im Folgejahr zu Aufwand führen.
„Klassische“ Beispiele hierfür sind Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträge, die im Voraus
zu entrichten sind.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
41
Bei der Stadt Jülich fallen weder Mietzahlungen noch Versicherungsbeiträge jahresübergreifend an, sodass hierfür keine Beträge als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind.
Die Versicherungsbeiträge werden vielmehr für das laufende Jahr im Januar ausbezahlt. Die
Mietzahlungen werden für das volle Jahr angewiesen. Lediglich für unterjährig angeschaffte
Fahrzeuge wird die Versicherung eventuell im Voraus gezahlt.
Neben diesen genannten Fällen existieren jedoch noch zwei weitere Konstellationen, die sich
aus § 43 Abs. 2 GemHVO ergeben können.
In diesen beiden Fällen werden geleistete Zuwendungen ebenfalls als aktive Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt.
Im ersten Fall handelt es sich um Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die
Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat. Diese Vermögensgegenstände sind nach § 43
Abs. 2 S. 1 GemHVO zu aktivieren.
Die zweite Konstellation betrifft den Fall, in dem kein Vermögensgegenstand zu aktivieren
ist. Allerdings ist die geleistete Zuwendung hier mit einer mehrjährigen einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden.
Hier ist für die Zuwendung ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufwandswirksam aufzulösen, allerdings nur in Höhe des kommunalen Eigenanteils.
Ein solcher Fall trat im Jahr 2011 ein, als die Stadt Jülich einen Investitionskostenzuschuss an
die Brückenkopfpark gGmbH zum Bau eines neuen Verwaltungstraktes leistete. Die Verminderung dieses Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens beruht auf einer vertraglichen Verpflichtung, wonach der Parkbetrieb über 40 Jahre sicherzustellen ist. Aufgrund dessen wurde
derselbe Zeitraum für die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens gewählt. Die auf das
Haushaltsjahr entfallenen Aufwendungen hierfür wurden ertragswirksam gebucht.
Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, so darf
der Unterschiedsbetrag gemäß § 42 Abs. 2 GemHVO in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist dabei durch planmäßige jährliche
Abschreibungen aufzulösen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden
können.
Die Beamtengehälter des Monats Januar werden bereits im Dezember des Vorjahres ausbezahlt, sodass für diesen Betrag ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist.
Bei der Stadt Jülich wurden die für Januar 2013 ausbezahlten Beamtenbezüge mit Hilfe der
Lohnbuchungssoftware ermittelt und in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in entsprechender Höhe eingestellt um entsprechend im Folgejahr aufgelöst zu werden.
Als letzter Bestandteil der Bilanzposition Aktive Rechnungsabgrenzung wurden die Zahlungen für Kfz-Steuer berücksichtigt, die zum Teil für das Folgejahr anfallen. Derjenige Teil,
welcher im Jahre 2013 zu einem Aufwand führt, war abzugrenzen.
Hierzu wurden die Steuerforderungen von der zuständigen Stelle zusammengestellt, und zwar
anhand der Fahrzeuge, die zum Stichtag der Schlussbilanz noch im Besitz der Stadt Jülich
waren. Die Kraftfahrzeuge, die von der Steuer befreit sind, wurden bei der Aufstellung nicht
berücksichtigt und wurden dementsprechend auch nicht als Teil des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens eingestellt.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
42
Liquidationserfolge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen
Unter Liquidationserfolgen sind nicht nur klassische Erfolge in dem Sinne zu fassen, dass hier
Erträge erwirtschaftet wurden; vielmehr sind auch solche Veräußerungen von Vermögensgegenständen darzustellen, die buchhalterisch zu einem Aufwand führten. Die hier dargestellten
Beträge bezeichnen immer den jeweils über den Bilanzwert hinausgehenden Liquidationserfolg, ob als Aufwand oder als Ertrag.
Im Haushaltsjahr 2012 traten Liquidationserfolge bei den folgenden Bilanzpositionen ein:
Aktiva 1.2.1.1 – Grünflächen
Im Haushaltsjahr 2012 wurde ein Grundstück mit einem Ertrag von 94,08 € veräußert.
Aktiva 1.2.1.2 – Ackerland
Durch den Verkauf zweier Ackerparzellen konnten 2012 7.145,96 € ertragsseitig vereinnahmt
werden.
Aktiva 1.2.1.3 – Wald, Forsten
Es wurde im Jahr 2012 ein Grundstück aus dieser Bilanzposition mit einem Ertrag in Höhe
von 3.961,51 € verkauft.
Aktiva 1.2.1.4 – sonstige unbebaute Grundstücke
Der Verkauf einiger unbebauter Grundstücke führte im Haushaltsjahr 2012 zu einem Aufwand von insgesamt 69.418,78 €.
Zu beachten ist, dass die Grundstücke nicht unter Wert verkauft wurden, sondern der Verkaufspreis an den Bilanzwert angelehnt war. Diese Gesamtkosten enthalten allerdings auch
weitere Nebenerwerbskosten wie Erschließungskosten oder Kanalanschlussbeiträge. Insgesamt kommt der Stadt Jülich somit zwar der Gegenwert des Grundstückes in liquiden Mitteln
zugute, der reine Grundstücksverkauf führt allerdings nicht zu einem Ertrag.
Bezogen auf das Gesamtergebnis des Rechnungsjahres 2012 sind diese Geschäftsvorfälle jedoch ergebnisneutral.
Aktiva 1.2.3.1 – Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Aus dem Verkauf eines Grundstücks aus dem Infrastrukturvermögens konnte ein Ertrag von
329,28 € realisiert werden.
Aktiva 1.2.6 – Maschinen und technische Anlage, Fahrzeuge
In 2012 wurde ein Fahrzeug aus dem städtischen Fuhrpark veräußert, wodurch 1.233,56 €
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
43
als Ertrag gebucht werden konnten.
Aktiva 1.2.7 – Betriebs- und Geschäftsausstattung
Der Bauhof der Stadt Jülich verkaufte zwei schrottreife Vermögensgegenstände aus Bilanzposition der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hierdurch konnten 649,99 € an Ertrag erlöst
werden.
Aus dem Verkauf eines Bürostuhls wurde Aufwand in Höhe von 381,04 € generiert.
Aktiva 1.3.2 – Beteiligungen
Im Wirtschaftsjahr 2012 wurde der städtische Anteil an der Entwicklungsgesellschaft Indeland (EWiG) an den Kreis Düren zum Buchwert übertragen.
Weitere Vermögensgegenstände wurden 2012 nicht von der Stadt Jülich veräußert.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
44
Passiva
Auf der Passivseite der Bilanz wird die Mittelherkunft dargestellt. Hier wird die Frage beantwortet, wie das Vermögen der Stadt Jülich finanziert wird.
Unterschieden wird auf der Passivseite zwischen Eigen- und Fremdkapital, wobei sich das
Reinvermögen der Stadt Jülich im Eigenkapital widerspiegelt.
1
Eigenkapital
Das kommunale Eigenkapital untergliedert sich nach § 41 Abs. 4 GemHVO in vier Positionen. Dies sind:
Allgemeine Rücklage,
Sonderrücklagen,
Ausgleichsrücklage und
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Die Unterscheidung dieser vier Positionen resultiert aus den unterschiedlichen Funktionen des
Eigenkapitals sowie der Jahresabschlussfunktion der Posten, die sich unter anderem aus den
gesetzlichen Vorgaben des Haushaltsrechtes ergeben.
Ergibt sich bei der Eigenkapitalermittlung ein Überschuss der Passivseite über die Aktivseite,
ist der Saldo dieses Überschusses auf der Aktivseite der Bilanz nach § 47 Abs. 7 GemHVO
als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen.
Dies war bei der Stadt Jülich zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2012 nicht der Fall.
1.1
Allgemeine Rücklage
Die allgemeine Rücklage stellt den Kern des Eigenkapitals dar. Ihre Höhe ist von der Bewertung und Höhe der anderen Bilanzposten abhängig.
Nach § 75 Abs. 3 GO ist die allgemeine Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals
anzusetzen.
In der Bilanz ergibt sich die allgemeine Rücklage aus dem Saldo der vorhandenen Vermögens- und Schuldenpositionen sowie ggf. der Ausgleichs- und Sonderrücklagen.
Die allgemeine Rücklage hatte zum 31.12.2012 noch einen Stand von 61.914.636,21 €.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
45
1.2
Sonderrücklagen
Die Bildung von Sonderrücklagen richtet sich im Wesentlichen nach § 43 Abs. 4 GemHVO.
Dieser lautet wie folgt:
„Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, deren
ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, sind in Höhe des
noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu passivieren.
Diese Sonderrücklage kann auch gebildet werden, um die vom Rat beschlossene Anschaffung oder
Herstellung von Vermögensgegenständen zu sichern. In dem Jahr, in dem die vorgesehenen Vermögensgegenstände betriebsbereit sind, ist die Sonderrücklage durch Umschichtung in die allgemeine
Rücklage insoweit aufzulösen. Sonstige Sonderrücklagen dürfen nur gebildet werden, soweit diese
durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind.“
2012 ergaben sich keine Sachverhalte, die die Bildung einer Sonderrücklage ausgelöst hätten.
1.3
Ausgleichsrücklage
Gemäß § 75 Abs. 3 GO ist in der Bilanz eine Ausgleichsrücklage (zusätzlich zur allgemeinen
Rücklage) als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz
bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals,
höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen
gebildet werden.
Die Ausgleichsrücklage betrug ursprünglich 12.690.609,98 €.
Der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 9.962.828,28 € wurde gemäß § 75 GO NRW gegen
die Ausgleichsrücklage gebucht, die danach noch einen Stand von 2.727.781,70 € auswies.
Dieser Betrag reichte nicht zur Deckung des Fehlbetrages 2010 in Höhe von 11.426.454,07 €
aus. Die Bilanzposition weist somit aktuell einen Stand von 0 € aus. Der verbleibende Betrag
des Jahresfehlbetrages 2010 in Höhe von 8.698.672,37 € wurde gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.
Durch die Jahresfehlbeträge 2011 sowie 2012 war die Bildung einer neuen Ausgleichsrücklage nicht möglich, sodass diese Bilanzposition nach wie vor einen Wert von 0 € aufweist.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
46
1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
In Jahresabschlussbilanzen werden unter dieser Bilanzposition die Salden der Ergebnisrechnung erfasst.
Der Jahresfehlbetrag 2009 betrug 9.962.828,28 €, der Jahresfehlbetrag 2010 belief sich auf
11.426.454,07 €. Für 2011 errechnete sich ein Fehlbetrag in Höhe von 14.432.056,47 €.
Für das Haushaltsjahr 2012 ergab sich ein Fehlbetrag von 12.302.686,74 €, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wurde und diese entsprechend verringerte.
2
Sonderposten
In der kommunalen Bilanz wird zwischen vier Arten von Sonderposten differenziert. Im Einzelnen sind dies:
Sonderposten aus (investiven) Zuwendungen,
Sonderposten aus Beiträgen,
Sonderposten für den Gebührenausgleich und
Sonstige Sonderposten.
Bei den zu bilanzierenden Positionen handelt es sich um Leistungen Dritter zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, die nicht zurückzuzahlen sind (= Zuwendungen, Zuweisungen, Zuschüsse, Sponsorengelder, Spenden usw.). Sonderposten sind
auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, wenn Gelder für investive Maßnahmen gezahlt
wurden und nicht frei verwendet werden dürfen (vgl. § 43 Abs. 4 GemHVO). Pauschale Zuwendungen für bestimmte Verwaltungsbereiche (z.B. Straßenbaupauschale) dürfen maßnahmenübergreifend bilanziert werden, soweit daraus Investitionen finanziert wurden.
Zuwendungen ist hierbei der Oberbegriff von Zuweisungen und Zuschüssen.
Unter Zuweisungen versteht man zwischen öffentlichen Aufgabenträgern übertragene Finanzmittel, während Zuschüsse zwischen dem öffentlichen und dem unternehmerischen oder
übrigen Bereich übertragene Finanzmittel darstellen.
In den Wirtschaftsjahren 2009-2012 wurden Zugänge bei Fertigstellung der finanzierten
Vermögensgegenstände passiviert und entsprechend der Gesamtnutzungsdauer des Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst.
Bei Abgang des Vermögensgegenstandes wird der Restwert als Abschreibungsaufwand gebucht. Analog dieser Vorgehensweise wird der Restbetrag des Sonderpostens ertragswirksam
aufgelöst.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
47
2.1
für Zuwendungen
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen,
die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten auf der
Passivseite der Bilanz zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen.
Dabei ist die ertragswirksame Auflösung entsprechend der Abnutzung der bezuschussten
Vermögensgegenstände vorzunehmen.
Sonderposten dienen auf der Passivseite der Bilanz dazu, erhaltene Zuwendungen für durchgeführte Investitionen bilanziell abzubilden. Hierdurch besitzen sie eine wichtige Informationsfunktion für die Öffentlichkeit.
Der Finanzierungscharakter von Sonderposten stellt eine Mischform zwischen Eigen- und
Fremdfinanzierung dar. Begründet wird dies dadurch, dass die Zweckbindung der Zuwendung
eine Bilanzierung beim Eigenkapital der Stadt Jülich nicht zulässt, da durch die Zweckbindung für die Zukunft eine Verpflichtung für spätere Haushaltsjahre entsteht.
Eine Bilanzierung der Zuwendung als Sonderposten darf zudem erst dann erfolgen, wenn der
dazugehörige Vermögensgegenstand angeschafft oder hergestellt worden ist. Bis zu diesem
Zeitpunkt wird die Zuwendung als „Verbindlichkeit aus Transferleistungen“ ausgewiesen.
An die Stadt Jülich werden unterschiedliche Zuwendungen geleistet, unter anderem die „klassischen“ Pauschalzuwendungen wie die allgemeine Investitionspauschale, „Feuerwehrpauschale“, „Schulpauschale“ sowie die „Sportpauschale“.
Bei der allgemeinen Investitionspauschale bestimmt der Zuwendungsgeber lediglich, dass
Investitionen durch die Kommune mindestens in Höhe der Zuwendung erfolgen müssen. Die
eigentliche Verwendung der Mittel bleibt der Gemeinde hierbei freigestellt. Auch ein Nachweis über die Mittelverwendung wird vom Zuwendungsgeber nicht gefordert.
Sofern der Zuwendungsgeber die ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat, wird die
Zuwendung als „sonstiger Sonderposten“ passiviert.
Die „Feuerwehrpauschale“ dient, wie der Name bereits andeutet, Investitionen im Feuerwehr- und Brandschutzbereich. Dabei bestimmt die Kommune bei Anschaffung von Vermögensgegenständen selbst, welche Gegenstände angeschafft werden und wie diese anteilig finanziert werden.
Geknüpft wird die „Feuerwehrpauschale“ an zwei Voraussetzungen. Die erste ist, dass es sich
um eine Investition handeln muss, die zweite, dass diese im Feuerwehrbereich erfolgen muss.
Im Falle der „Schulpauschale“ handelt es sich um laufend pauschalierte Zuwendungen für
Investitionen im Schulbereich.
Voraussetzung für die „Schulpauschale“ ist die Verwendung für Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen und die Vornahme dieser Maßnahmen im Schulbereich.
Wird die Pauschale für Investitionsmaßnahmen verwendet, erfolgt ein Ausweis der Zahlung
auf der Passivseite als Sonderposten für Zuwendungen, sofern der entsprechende Vermögensgegenstand bereits aktiviert worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt steht die Pauschale als Verbindlichkeit aus Transferleistungen in der Bilanz.
Anders verhält es sich bei der Verwendung der „Schulpauschale“ für Sanierungsmaßnahmen.
Hierbei handelt es sich um Erhaltungsaufwand. In diesem Falle wird die Pauschale bzw. ihr
anteiliger Betrag als zweckgebundener Ertrag unmittelbar verbucht. Ein VerwendungsnachSchlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
48
weis erfolgt dabei durch die Gegenüberstellung des Aufwands für Sanierungsmaßnahmen und
den Erträgen aus der „Schulpauschale“.
Die „Sportpauschale“ wird für Investitionen oder Sanierungen bzw. Modernisierungen von
Sportstätten verwendet. Bei Sportstätten, die ausschließlich dem Schulsport dienen, wird die
„Schulpauschale“ herangezogen.
Wie auch bei der „Schulpauschale“ kann die „Sportpauschale“ für Investitionen oder auch
Sanierungsmaßnahmen verwendet werden, jedoch muss die Verwendung im Sportbereich
erfolgen.
Zu den Zuwendungen zählen auch Schenkungen, die die Stadt Jülich von Dritten erhalten hat.
Für die Bildung des Sonderpostens für Schenkungen i.S.d. § 41 Abs. 4 Zi. 2.1 GemHVO
wurden Sachspenden, Kostenübernahmen oder Zuschüsse Dritter im Bereich der Kindertagesstätten, Schulen und anderer Einrichtungen erfasst und mit ihrem Zeitwert bilanziert bzw.
dem entsprechenden Vermögensgegenstand wertmäßig auf der Passivseite gegenübergestellt.
Zugänge in den Jahren 2009-2012 wurden mit ihrem Zuwendungswert passiviert und dem
Sonderposten zugeschlagen.
Zwei Sonderfälle bestehen noch, in denen zahlreiche Schenkungen vorhanden sind. Zum einen die Musikschule und zum anderen die Stadtbücherei.
Im Falle der Stadtbücherei existiert zwar ein Förderverein, der Kosten übernimmt, jedoch
verbleiben die hiervon geförderten Vermögensgegenstände auch im Eigentum des Vereins.
Selbiges trifft auf den Förderverein der Musikschule zu. Laut Auskunft der Musikschule verbleiben die vom Förderverein bezahlten Musikinstrumente auch in dessen Eigentum. Daher
ist für diese auch kein Sonderposten zu bilden.
Zuwendungen, bei denen kein Geldzufluss an die Stadt stattfand, wurden durch Meldung der
Fachämter an die Anlagenbuchhaltung erfasst, die Vermögensgegenstände aktiviert und wertegleich ein entsprechender Sonderposten gebildet, der fristenkongruent mit dem Abschreibungszeitraum des Anlagegutes aufgelöst wird.
2.2
für Beiträge
Bei Beiträgen handelt es sich nach § 8 Abs. 2 KAG um Geldleistungen, die als Ersatz des
Aufwandes der Kommune für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher
Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Begrifflich zählen zwar auch die Erschließungsbeiträge hierzu, diese werden jedoch auf der Grundlage der §§ 127 ff. BauGB von den Grundstückseigentümern erhoben.
Im Falle der Beiträge besteht gegenüber den übrigen Sonderposten die Besonderheit, dass das
Gesamtinvestitionsvolumen einer Maßnahme für gewöhnlich nach Fertigstellung des Vermögensgegenstandes auf die Beitragspflichtigen (in diesem Falle die Eigentümer der anliegenden
Grundstücke) anhand eines Verteilungsschlüssels umgelegt wird. Die Beiträge werden dabei
per Bescheid erhoben.
Die Sonderposten für Beiträge umfassen beispielsweise Kanalanschluss- oder Erschließungsbeiträge. Hierbei ist zu beachten, dass diese Sonderposten nicht beliebig Straßenstücken oder
Kanalhaltungen zugeordnet werden können, sondern in einem engen Zusammenhang mit den
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
49
bezuschussten Infrastrukturanlagen zu sehen sind. Daher können Sonderposten z.B. auch nur
für diejenigen Straßen gebildet werden, für die per Bescheid Beiträge erhoben wurden.
2.3
für den Gebührenausgleich
Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden
(vgl. § 4 Abs. 2 KAG NRW). Sie dienen der Erzielung von Erträgen, um die Kosten der Verwaltung ganz oder teilweise zu decken. Sie dürfen allerdings nicht mit der Absicht erhoben
werden, Überschüsse zu erzielen. Aufgrund der Tatsache, dass Gebühren als „Geldleistung“
gezahlt werden, liegt ein entstandener Gebührenüberschuss in Form liquider Mittel (Bankguthaben) vor. Diese stellen (Umlauf-)Vermögen der Stadt Jülich dar und erhöhen zugleich das
Eigenkapital.
Unter- bzw. Überdeckungen wurden aus den Betriebsabrechnungsbögen der kostenrechnenden Einrichtungen ermittelt.
Für das Wirtschaftsjahr 2012 ergab sich durch die Ermittlung im Gebührenhaushalt Rettungsdienst eine Verrechnung des Vorjahresüberschusses in Höhe von 270.813,23 €. Diese Verrechnung stellte für 2012 eine Entnahme dar, sodass der Sonderposten für den Gebührenhaushalt Rettungsdienst am Jahresende noch einen Gesamtbestand von 123.920,19 € aufwies.
Die übrigen Gebührenhaushalte erzielten in der Betriebsabrechnung 2012 jeweils einen Überschuss. Hierdurch kam es zu Zuführungen zu den beiden Sonderposten.
Im Einzelnen betrug der Überschuss für den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung 39.916,96 €
und für den Gebührenhaushalt Winterdienst 13.095,76 €. Zum Bilanzstichtag wies der Sonderposten des Gebührenhaushaltes Abfallbeseitigung einen Stand von 388.360,86 € und jener
des Winterdienstes einen Stand von 30.718,73 € auf.
2.4
Sonstige Sonderposten
Der Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Art Sammelposition für weitere Sachverhalte dar, die eine Sonderpostenbildung erforderlich machen, jedoch nicht den anderen
Positionen zugeordnet werden können.
Zwei dazu zählende Sachverhalte sind die folgenden:
erhaltene Leistungen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Öko-Konto)
und
erhaltene Leistungen für die Ablösung von der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen.
Die Besonderheit dieser beiden Konstellationen besteht darin, dass es für den Leistenden keinen Rückzahlungsanspruch gibt, sondern dieser sich von einer Verpflichtung zur Vornahme
einer bestimmten Leistung „freikauft“. An seine Stelle tritt als Leistungspflichtiger die Stadt
Jülich.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
50
Die für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhaltenen Leistungen können sowohl
für konsumtive als auch für investive Zwecke genutzt werden.
Ökologische Ausgleichsflächen sind dann zu schaffen, wenn ein Eingriff in Natur oder Landschaft erfolgt. Hierfür ist dann ein Ausgleich in Form von beispielsweise Aufforstungen vorgesehen, deren Kosten der Vertragspartner der Stadt Jülich erstattet. Diese Kosten sind als
„sonstiger Sonderposten“ in der Bilanz zu passivieren.
Die Gesamtsumme des Sonderpostens, die die Stadt Jülich für einzelne Verträge erhalten hat,
setzt sich aus einer Entschädigung je m² Ausgleichsfläche und sogenannten Ausgleichs- und
Pflegemaßnahmen pro m² zusammen.
Auch die erhaltenen Ablösebeiträge für Kfz-Stellplätze sind als „sonstiger Sonderposten“ zu
bilanzieren. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit von Zahlungspflichtigen, sich aus der
Verpflichtung, ausreichend Parkplätze vor dem eigenen Betrieb vorzuhalten, „freizukaufen“,
indem die Stadt Jülich an deren Stelle Sorge für Parkflächen trägt. Dies ist insbesondere durch
die Errichtung des Parkhauses an der Zitadelle geschehen. Aus diesem Grund wurde der Sonderposten für Kfz-Stellplätze dem Parkhaus gegenübergestellt und wird entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Hierdurch verringern sich im laufenden Haushalt die Aufwendungen für Abschreibungen.
Zugänge durch erhaltene Ablösebeiträge in den Jahren 2009 bis 2012 wurden ebenfalls den
noch freien Kapazitäten des Parkhauses an der Zitadelle zugeordnet und werden entsprechend
der Restlaufzeit ertragswirksam aufgelöst.
Da in der Konstellation der sonstigen Sonderposten keine Gegenleistungsverpflichtung gegenüber dem Leistenden besteht, werden die Gegenbuchungen für Leistung oder Forderungseinbuchung bei dem entsprechenden Sonderposten vorgenommen.
Ist die Verwendung mit einer Zweckbestimmung verbunden, wird bei investiver Verwendung
eine Umbuchung vorgenommen. Hier wird dem angeschafften Vermögensgegenstand der
Sonderposten direkt zugeordnet. Anstelle eines Gesamtsonderpostens tritt folglich ein solcher,
der analog zur Abschreibung des Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst wird, wie dies im
Falle des Parkhauses gehandhabt wird.
2012 wurde der Sonderposten aus Stellplatzablösebeiträgen entsprechend der Restnutzungsdauer des Parkhauses ertragswirksam aufgelöst, um dem Abschreibungsaufwand zu begegnen.
Der Sonderposten für ökologische Ausgleichsflächen ist in seinem Bestand bislang nicht reduziert worden.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
51
3
Rückstellungen
Rückstellungen werden aufgrund eines spezifischen Sachverhaltes gebildet und dienen der
periodengerechten Abbildung von Aufwand. Daher führen sie typischerweise in einer späteren Periode zu Auszahlungen, um einen dann entstandenen Aufwand auszugleichen.
Bilanziell betrachtet zählen Rückstellungen zu den Fremdkapitalposten, da sie Verpflichtungen gegenüber Dritten oder sich selbst darstellen, die dem Grund oder der Höhe nach ungewiss sind.
In der kommunalen Bilanz werden Rückstellungen gemäß §§ 36, 41 Abs. 4 Zi. 3 GemHVO in
die folgenden Positionen untergliedert:
Pensionsrückstellungen,
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien,
Instandhaltungsrückstellungen (Aufwandsrückstellungen) und
Sonstige Rückstellungen.
Unterscheiden lassen sich Rückstellungen in solche mit Schuldcharakter und solche, die eine
Aufwandsverpflichtung gegen sich selbst darstellen.
Rückstellungen mit Schuldcharakter werden gebildet, wenn aufgrund von Rechtsbeziehungen
zu Dritten Verpflichtungen bestehen und diese dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss
sind. Die Aufwandsverpflichtungen gegen sich selbst werden dann gebildet, wenn Aufwendungen dem abgelaufenen oder vergangenen Haushaltsjahren zuzuordnen sind.
3.1
Pensionsrückstellungen
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen
Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Dazu gehören bestehende Versorgungsansprüche
sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden
aus dem Dienst. Für die Rückstellungen ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln.
Der Berechnung ist ein Rechenzinsfuß von fünf Prozent zugrunde zu legen. Der Barwert für
Ansprüche auf Beihilfen nach § 77 Landesbeamtengesetz (LBG) sowie andere Ansprüche
außerhalb des Beamtenversorgungsgesetzes kann als prozentualer Anteil der Rückstellungen
für Versorgungsbezüge nach Satz 1 ermittelt werden. Der Prozentsatz nach Satz 5 ist aus dem
Verhältnis des Volumens der gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln. Er bemisst sich nach dem Durchschnitt dieser Leistungen in den
drei dem Jahresabschluss vorausgegangenen Haushaltsjahren. Eine Überprüfung und ggf.
Anpassung des Prozentsatzes muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen.
Bei Pensionsrückstellungen wird davon ausgegangen, dass diese erst nach längerer Zeit (in
Zukunft) fällig werden. Die Berechnung ist sehr aufwändig und kann innerhalb der Stadt Jülich aus wirtschaftlichen Gründen nicht geleistet werden. Die Stadt Jülich ist (freiwilliges)
Mitglied in der Rheinischen Versorgungskasse (RVK), die diese Berechnung als Serviceleistung anbietet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind in Versorgungsanwärter
(„Aktive“) und Versorgungsempfänger zu trennen.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte mittels einer speziellen Software der
Heubeck AG Köln durch die Rheinische Versorgungskasse aufgrund der durch die Stadt Jülich mitgeteilten Daten.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
52
In den Jahren 2009 – 2012 wurden die Auflösungen und Zuführungen gemäß den durch die
RVK ermittelten Beträgen gebucht.
Sofern durch Dienstherrenwechsel bei den Versorgungslasten einer Gemeinde auch andere
Dienstherren nach § 107 b BeamtVG zu beteiligen sind, hat der abgebende Dienstherr die
Erstattungsverpflichtung als sonstige Rückstellung mit dem Barwert anzusetzen. Die Höhe
der Versorgung erfolgt auf Basis der beim abgebenden Dienstherren maßgeblichen Besoldungsgruppe. Das Verhältnis der beim abgebenden Dienstherren zurückgelegten Dienstzeit
zur möglichen Dienstzeit bis zum Versorgungsfall ist dabei altersabhängig zu gewichten.
Der aufnehmende Dienstherr erwirbt einen Erstattungsanspruch gegenüber dem abgebenden
Dienstherren und hat eine entsprechende „öffentlich-rechtliche Forderung“ zu aktivieren.
3.2
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien sowie für die Sanierung von Altlasten die zu erwartenden Gesamtkosten als Rückstellung
bezogen auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen
zu ermitteln.
Das Bebauungsplangebiet B-Plan Nr. 1 „Holunderweg“ liegt auf einer Altlastenverdachtsfläche mit einer Auffülltiefe von z.T. bis zu 4 m. Auf der Fläche wurden Bauschutt, Bodenaushub und Siedlungsabfälle abgelagert. Laut Gutachten ist daher in diesem Bereich mit belastetem Boden zu rechnen, der aufwändig abgetragen und entsorgt werden muss.
Die baureifen Grundstücke werden zu „normalen“ Grundstückspreisen verkauft. Um den
Bauherren aber eine Kalkulationssicherheit zu geben, werden die Kosten für die Entsorgung
vollständig von der Stadt Jülich übernommen.
Aus diesem Grund wurde für alle zum 01.01.2009 noch im Besitz der Stadt Jülich befindlichen Grundstücke im o.g. Bebauungsplanbereich eine Rückstellung gemäß § 36 Abs. 2
GemHVO für die Entsorgung des Bodenaushubs gebildet.
Die Rückstellung wurde in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen in den Jahren 2009 – 2012
in Anspruch genommen und aufwandsneutralisierend gebucht.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2012 hatte die Rückstellung noch einen Stand von 256.819,69 €.
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
Gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO sind für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen
müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein.
Bei einer Überprüfung der Sachanlagen wurde festgestellt, dass sich die Stadt Jülich insbesondere im Bereich Instandhaltung in einem Erfüllungsrückstand befindet.
Viele Sanierungsmaßnahmen aus späteren Haushaltsjahren hätten eigentlich bereits in Haushaltsplänen zuvor als Rückstellung gebildet werden müssen. Die Maßgabe für die Bildung
von Rückstellungen ist, dass die Aufholung der jeweiligen bisher unterlassenen Instandhaltungsmaßnahme hinreichend konkret beabsichtigt ist (vgl. § 36 Abs. 3 S. 1 GemHVO). Dem
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
53
wird durch die Veranschlagung der Einzelmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und
2015 Rechnung getragen. Durch die konkrete Veranschlagung ist auch die wertmäßige Bezifferung gegeben, welche eine weitere Voraussetzung für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen ist.
Insgesamt wurden die folgenden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung zum Bilanzstichtag 31.12.2012 gebildet:
Bezeichnung
Dachsanierung Kindergarten
Selgersdorf
Wärmedämmung Außenfassade
Oststraße 6
Sanierung Wohnungen Stadthalle
Erneuerung der Beleuchtung in der
Turnhalle Stetternich
Dachsanierung Turnhalle GGS
Ost
Sanierung Turnhalle Westgebäude
Gymnasium Zitadelle
Dachsanierung Kindergarten LichSteinstraß
Sanierung Giebelwände Alte
Schule Kirchberg
Erneuerung der Beleuchtung der
Turnhalle Gymnasium Zitadelle
Sicherheitsbeleuchtung
in städtischen Gebäuden
Produktsachkonto
36 365 007 01 - 5211002
2013
-
2014
€
2015
108.279,54 €
S umme
4.756,28 €
113.035,82 €
31 315 003 01 - 5211003
18.429,38 €
-
€
-
€
18.429,38 €
57 573 001 01 - 5211003
8.683,95 €
-
€
-
€
8.683,95 €
21 215 001 01 - 5211004
10.922,99 €
4.053,87 €
-
€
14.976,86 €
67.282,18 €
68.269,88 €
21 211 002 01 - 5211005
-
€
987,70 €
21 217 001 01 - 5211005
-
€
72.078,13 €
-
€
72.078,13 €
36 365 006 01 - 5211005
-
€
92.593,95 €
-
€
92.593,95 €
11 111 012 02 - 5211007
-
€
55.410,20 €
-
€
55.410,20 €
21 217 001 01 - 5211007
5.360,77 €
32.111,90 €
-
€
37.472,67 €
11 111 012 02 - 5211012
-
€
36.923,20 €
20.262,68 €
57.185,88 €
43.397,09 €
402.438,49 €
92.301,14 €
538.136,72 €
Die Auflösung der Rückstellung geschah gemäß der Tabelle in den einzelnen Wirtschaftsjahren.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
54
3.4
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten stellen für den Aufwandsbereich eine eher
übliche Abgrenzungsmethode dar. Für die Kommune ergab sich eine Verbindlichkeit durch
eine erbrachte Leistung durch einen Dritten im laufenden Haushaltsjahr.
Wenn bisher noch keine Rechnung für diese erbrachte Leistung eingegangen ist, ist die Höhe
der Verbindlichkeit nicht genau zu beziffern. Für diesen Fall ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
Weiterhin fordert § 36 Abs. 4 S. 2 GemHVO, dass ein zukünftiges Entstehen der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist und dass die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen
wird.
In den Fällen, in denen eine Rechnung noch aussteht, ist dies der Fall. Schwieriger gestaltet
sich die Lage jedoch in den Situationen, in denen fraglich ist, wie wahrscheinlich die Inanspruchnahme der Kommune tatsächlich ist.
Hier muss anhand von Fakten ermittelt werden, ob die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Kommune größer ist als die Nichtinanspruchnahme. Trifft dies zu, ist für diesen
Fall eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Bei der Stadt Jülich ergibt sich eine solche Möglichkeit für den anteiligen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag der KDVZ.
Rückstellungen für Urlaub und Überstunden
Die Ansätze der Rückstellungen für offenen Urlaub sowie nicht ausgeglichene Überstunden
richtet sich nach § 36 Abs. 4 GemHVO, da es sich hierbei um Verbindlichkeiten handelt, deren Entstehen zukünftig zu erwarten ist.
Für das Wirtschaftsjahr 2012 wurden die jeweiligen Bilanzwerte vom Fachamt ermittelt. Die
notwendigen positiven oder negativen Wertanpassungen wurden ergebniswirksam gebucht.
Für die Ermittlung der Werte kam in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt ein vereinfachtes Verfahren auf der Basis der von der KGSt ermittelten durchschnittlichen Personalkosten Anwendung.
Konkret wurde der Rückstellung für Urlaub 2012 ein Betrag von 118.566,59 € zugeführt, für
Gleitzeit wurden 30.586,87 € zugeführt. Insgesamt hatten die Rückstellungen für Urlaub und
Überstunden zum Bilanzstichtag einen Wert von 784.615,12 €.
Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Altersteilzeit sind für Fälle des sogenannten Blockmodells zu bilden, da
nach Beendigung der Arbeitsphase ein Anspruch auf Entgelt/Besoldung in der Freistellungsphase besteht. Die Arbeit wird also vorgeleistet. Diese Rückstellungen sind pro Jahr im gleichen Umfang zu bilden, in denen die Arbeitsphase abgeleistet wurde.
In Jülich wird das o.g. Blockmodell praktiziert. Das während des gesamten Zeitraumes gezahlte Entgelt besteht aus einem Grundbetrag, der 50% des Vollzeitentgeltes beträgt, und einem Aufstockungsbetrag.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
55
Der Grundbetrag ist über die gesamte Dauer der Altersteilzeit als direkter Aufwand zu buchen. Der Aufstockungsbetrag ist zum Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung für die gesamte Laufzeit als Rückstellung zu passivieren und im Zeitraum der Altersteilzeit zeitanteilig aufzulösen. Die Differenz zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung und Grundbetrag ist in der Beschäftigungsphase als Rückstellung zu bilden und in der Freistellungsphase
entsprechend wieder aufzulösen. Am Ende der Altersteilzeit ist die Rückstellung für die/den
jeweilige/n Mitarbeiter/in wieder vollständig aufgelöst.
Die jeweiligen Zuführungs- bzw. Auflösungsbeträge wurden vom Fachamt einzelfallbezogen
ermittelt und die sich ergebende Wertveränderung summarisch ergebniswirksam gebucht.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der KDVZ
Aus der Eröffnungsbilanz der KDVZ aus dem Jahre 2004 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Dieser wurde auf Grundlage des Mittelwertes der Verbandsumlage
aus den Jahren 2000 bis 2004 auf die einzelnen Mitglieder aufgeteilt und stellt auch weiterhin
eine ungewisse Verbindlichkeit für die Stadt Jülich dar.
Rückstellungen für Brandschutzmaßnahmen
Im Gegensatz zu Instandhaltungsmaßnahmen, die gewissermaßen eine Verbindlichkeit gegen
sich selbst darstellen, beruhen Brandschutzmaßnahmen auf gesetzlichen Verpflichtungen. Für
diese besteht eine Umsetzungspflicht, während die reinen Instandhaltungsmaßnahmen auch
unterbleiben können, sofern die Rückstellung per Gegenbuchung auf die Sachanlage aufgelöst
wird.
Bei den Brandschutzmaßnahmen besteht die Verpflichtung bzw. Wirkung nicht nur im Innenverhältnis, sondern gerade auch nach außen. Sie existiert allerdings erst, sobald eine rechtliche
Verpflichtung, beispielsweise durch Bescheid einer Aufsichtsbehörde, entsteht.
Aus diesem Grunde wurden aus den Jahresrechnungen 2009 – 2011 die Ist-Ausgaben für
Brandschutz herausgesucht. Diese wurden aufsummiert und als Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten dargestellt, da die genaue Höhe der Verbindlichkeiten zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz noch nicht feststand.
Zudem wurde der Ansatz 2011 für Brandschutzmaßnahmen für die Rathäuser berücksichtigt,
da dieser als realistisch einzuschätzen ist. Dieser Wert wurde anhand der Notwendigkeit der
Umsetzung, die mittlerweile fast abgeschlossen ist, den vorherigen Ansätzen vorgezogen und
gemeinsam mit den in den Vorjahren tatsächlich ausbezahlten Beträgen in der Aufstellung
erfasst.
Weiterhin wurden durch das Hochbauamt weitere Maßnahmen in einer Aufstellung gemeldet,
für die in absehbarer Zeit Brandschutzmaßnahmen durchzuführen sind. Diese wurden in ihrer
ungefähren Höhe ebenfalls in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Die Darstellung des Wertes erfolgte aufgrund einer vorsichtigen Schätzung, die vom zuständigen Bereich vorgenommen wurde.
Die Auflösung der Rückstellung erfolgte in Höhe der tatsächlichen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012 ergebniswirksam. Neue Rückstellungen für Brandschutzmaßnahmen wurden
nicht gebildet.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
56
Zum Bilanzstichtag bestanden noch die folgenden Rückstellungen für Brandschutz:
Maßnahme
Realschule
Rathäuser
Gymnasium Zitadelle
Stadthalle
Alte Schirmerschule
Turnhalle Berliner Straße
Archiv
Stand 31.12.2012
31.807,37 €
645.073,47 €
100.000,00 €
70.000,00 €
50.000,00 €
31.009,00 €
- 16.048,62 €
911.841,22 €
4
Verbindlichkeiten
Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten der Stadt Jülich belief sich zum 31.12.2012 auf
165.213.736,14 €.
Gemäß Bilanzgliederung setzt sich dieser Betrag aus den folgenden Unterpunkten zusammen:
4.1
Anleihen
Anleihen werden inhaltlich zu den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gezählt.
Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) werden die Rechte
der Gläubiger verbrieft.
Hinsichtlich der Art ihrer Rückzahlung können die Anleihen wie folgt unterteilt werden:
Ratenanleihe
Die Tilgung erfolgt in jährlich gleich bleibenden Beträgen. Bei entsprechend sinkenden Zinsbelastungen und gleich hoher Tilgungsleistung sinken die Belastungen eines
Jahres für die Kommune.
Annuitätenanleihe
Durch gleich bleibende Annuitäten wird die Anleihe getilgt und verzinst. Die Jahresbelastungen für die Kommune bleiben in diesem Fall während der Laufzeit gleich.
Auslosungsanleihe
Es werden auf der Basis eines Tilgungsplans jeweils zu den Zinsterminen anhand von
Stücknummern Papiere ausgelost und zurückgezahlt. Die Jahresbelastungen der
Kommune ergeben sich aus dem vor der Ausgabe aufgestellten Tilgungsplan.
Solche Formen der Finanzierung von Investitionen durch Fremdkapital existieren bei der
Stadt Jülich nicht.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Bei Investitionskrediten handelt es sich um sämtliche Finanzvorfälle, bei denen der Kommune
Geldwerte gegen Entgelt in Form von Zinsen überlassen werden.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
57
Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips dient die Aufnahme von Investitionskrediten grundsätzlich insgesamt der Deckung des Finanzierungsbedarfs der Investitionsmaßnahmen. Eine
Verbindung einzelner Kredite zu einzelnen Investitionen kann daher prinzipiell nicht hergestellt werden.
Dies wird, wenn überhaupt, nur in wenigen Fällen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher
Bindung möglich beziehungsweise notwendig sein (z.B. Sportplatz Koslar aufgrund spezieller
Kreditförderprogramme der finanzierenden Bank).
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt sind langfristige
Darlehen.
Zur Ermittlung der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten wurden die einzelnen Darlehenskontoauszüge mit Stichtag 31.12.2012 mit dem Saldo der elektronischen Tilgungspläne
bei der Kämmerei abgeglichen.
Nach Korrektur von Fehlbuchungen aus Vorjahren ergaben sich keine Abweichungen. Die
Summe der Einzeldarlehenssalden stellte den Schlussbilanzposten für das Wirtschaftsjahr
2012 dar.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind nach einzelnen Kreditgebergruppen
zu unterteilen.
4.2.1
von verbundenen Unternehmen
Zur Definition von verbundenen Unternehmen siehe „Aktiva 1.3.1“.
Bei der Stadt Jülich bestanden zum 31.12.2012 keinerlei Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen von verbundenen Unternehmen.
4.2.2
von Beteiligungen
Zur Definition von Beteiligungen siehe Gliederungspunkt 1.3.2 der Aktivseite.
Zum 31.12.2012 bestanden für die Stadt Jülich keine Investitionskredite gegenüber Beteiligungen.
4.2.3
von Sondervermögen
Eine Definition von Sondervermögen findet sich beim Punkt 1.3.3 der Aktiva.
Auch von Sondervermögen waren zum Abschlussstichtag 31.12.2012 keine Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen für die Stadt Jülich vorhanden.
4.2.4
vom öffentlichen Bereich
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich handelt es
sich um Kredite, die das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Jülich für Wohnungsbau gewährt hat.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
58
Nach dem Verkauf des städtischen Wohnhausbesitzes und der Ablösung des hierauf entfallenden Darlehensrestes verbleiben hier lediglich Landesdarlehen für die Aufschließung von
Bebauungsplänen sowie den Ankauf einer Bürgerhalle. Die im Jahr 2012 gezahlten Tilgungsbeträge wirkten sich ebenfalls verbindlichkeitsreduzierend aus.
Neue Kredite vom öffentlichen Bereich wurden nicht aufgenommen.
4.2.5
vom privaten Kreditmarkt
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt stellen langfristige Darlehen dar, die von verschiedenen Kreditgebern gewährt wurden.
Im Jahr 2012 wirkten sich die gezahlten Tilgungsbeträge verbindlichkeitsreduzierend aus.
Neue Kredite wurden nicht aufgenommen.
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Neben der Finanzierung von Investitionen haben Kommunen ihre Zahlungsfähigkeit durch
eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Damit die Behörden ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen können, dürfen sie auftretende Liquiditätsengpässe
durch die Aufnahme von entsprechenden Liquiditätskrediten (früher sogenannte Kassenkredite) überbrücken.
Grundsätzlich ist in § 86 Abs. 1 GO geregelt, dass Kredite nur für Investitionsmaßnahmen
und zur Umschuldung aufgenommen werden dürfen. Im Gegensatz dazu verlangt § 89 Abs. 1
GO jedoch, dass die Kommune ihre Zahlungsfähigkeit durch angemessene Liquiditätsplanung
sicherzustellen hat. Aufgrund dessen trifft § 89 Abs. 2 GO auch eine Ausnahme von § 86 GO,
sodass die Kommune zur Umsetzung der rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen auch Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen darf.
Der Höchstbetrag dieser Kredite ist in der jeweiligen Haushaltssatzung zu regeln und gilt über
das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass einer neuen Haushaltssatzung.
Bei der Stadtkasse sind die laufenden Kredite zur Liquiditätssicherung vollständig erfasst.
Bei der Kämmerei werden die den Liquiditätskrediten zuzuordnenden Schuldurkunden verwaltet.
Die bei der Stadtkasse geführte Aufstellung der Liquiditätskredite wurde mit den Schuldurkunden abgeglichen, so dass die Vollständigkeit gegeben ist.
Differenzen ergaben sich nicht, sodass die Vollständigkeit als gegeben betrachtet wird.
Der Bestand der Kredite zur Liquiditätssicherung erhöhte sich zum Schlussbilanzstichtag
31.12.2012 gegenüber dem Vorjahr erheblich um 18,8 Mio. € auf einen Stand von
67.800.000,00 €.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
59
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Ob eine Maßnahme einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommt, richtet sich nach Zi.
III. 1. b. des Mobilien-Leasing-Erlasses der Bundesministeriums der Finanzen vom
19.04.1971.
Danach ist der Vermögensgegenstand bei Leasing-Verträgen ohne Optionsrecht regelmäßig
dann dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn die Grundmietzeit weniger als 40 v.H. oder
mehr als 90 v.H. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt.
Auf Anfrage an die einzelnen Ämter und Dezernate stellte sich heraus, dass derartige Verbindlichkeiten bei der Stadt Jülich zum Bilanzstichtag 31.12.2012 nicht existierten.
Weiterhin sind auch grundsätzlich übernommene Bürgschaften an dieser Stelle zu bilanzieren.
Dazu zählen allerdings nur jene Verbindlichkeiten, die genau beziffert sind.
Ein Ausweis derartiger Verbindlichkeiten unter der o.a. Bilanzposition erfolgt nicht, da die
Stadt Jülich bisher keinerlei finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber einem Dritten aus den
übernommenen Bürgschaften hat.
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Grundsätzlich sind diejenigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, deren Gegenwert in Form einer
Dienst- oder Sachleistung bereits erbracht wurde, die Zahlung aus dem Schuldverhältnis seitens der Stadt aber noch nicht geleistet wurde. Die Ermittlung erfolgte dabei anhand von
Rechnungen, die für das abgelaufene Haushaltsjahr gestellt worden waren, jedoch erst im
Folgejahr beglichen wurden.
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Im Haushaltsjahr 2012 gab es keine Geschäftsvorfälle, aus denen sich zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ergeben hätten.
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
Hierunter werden alle sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausgewiesen, für die
eine Zuordnung zu den übrigen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten nicht möglich ist.
Insbesondere Steuerverbindlichkeiten (z.B. Umsatz- oder Lohnsteuer) oder abzuführende Sozialabgaben werden unter diese Bilanzposition gefasst.
Zuwendungen für Anlagen, welche sich noch im Bau befinden, werden unter einem gesonderten Konto „Erhaltene Anzahlungen“ als Unterkonto zur Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten geführt.
Im Jahr 2012 ergaben sich insbesondere aus den erhaltenen Zuweisungen für Anlagen im Bau
Buchungen zu dieser Bilanzposition.
Bei Zuwendungseingang wurden diese dem Konto „erhaltene Anzahlungen“ zugeordnet. Bei
Fertigstellung des bezuschussten Anlagegutes erfolgte eine Umbuchung zur Bilanzposition
„Sonderposten aus Zuwendungen“.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
60
5
Passive Rechnungsabgrenzung
Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen als
passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen.
Für den Jahresabschluss 2012 bestand an dieser Stelle die Notwendigkeit, die Benutzungsgebühren der kommunalen Friedhöfe einzeln zu betrachten und jedes einzelne Nutzungsrecht
auf seine Restnutzungsdauer hin zu überprüfen. Anhand dessen konnte eine Auswertung aufgestellt werden, welche Werte bei den Friedhofsgebühren zum 31.12.2012 noch bestanden.
Von der im Voraus entrichteten Grabmiete war im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer der
passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der linear über die Restruhezeit aufgelöst
wird. Es war also auf die Restlaufzeit der Grabnutzung abzustellen.
Zur Ermittlung der Werte wurde eine Auswertung aus dem Verwaltungsprogramm „JPAX“
gefahren, die nur solche Beträge ausweist, die auch tatsächlich für die passive Rechnungsabgrenzung von Relevanz sind. Einmalige Entgelte, wie beispielsweise solche für Bestattungen
und sonstige Nebenleistungen im Sinne der Friedhofsgebührensatzung, stellen im Jahr der
Beantragung unmittelbar einen Ertrag dar und werden entsprechend für die passive Rechnungsabgrenzung nicht berücksichtigt.
Die für den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde gelegten Friedhofsgebühren
umfassen auch die Beträge, die für eine Verlängerung der Ruhestätten gezahlt worden sind.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
61
Weitere besondere Angaben nach § 44 Abs 2 GemHVO NRW
Verringerung der allgemeinen Rücklage
Die allgemeine Rücklage der Stadt Jülich verringerte sich, bedingt durch die negativen
Jahresergebnisse 2009-2012, von ursprünglich 98.171.522,06 € zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz 2009 auf inzwischen 61.914.636,21 €. Dies entspricht einem Rückgang
von 36.256.885,85 € innerhalb von vier Jahren oder prozentual gesehen 36,93 %.
Innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen Ergebnisund Finanzplanung hätte die Verringerung der allgemeinen Rücklage die Auswirkung,
dass diese im Jahresabschluss 2015 nur noch einen Stand von 29.282.266,21 € hätte.
Im Falle einer solchen Entwicklung würde dies eine Reduzierung der allgemeinen
Rücklage um fast 50 % in einem Zeitraum von drei Jahren bedeuten. Hierdurch wäre
das Eigenkapital der Stadt Jülich in einem relativ überschaubaren Zeitfenster bei
gleichbleibender Entwicklung aufgezehrt.
noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen
Im Haushaltsjahr 2012 waren keine Erschließungsmaßnahmen schlussgerechnet, für
die noch keine Beiträge erhoben wurden.
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Gemäß § 44 Abs. 2 Zi. 9 GemHVO NRW sind die Verpflichtungen aus Leasingverträgen gesondert anzugeben und zu erläutern.
Die Verpflichtungen aus Leasingverträgen bedeuten regelmäßig eine langfristige
(dauerhafte) Belastung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft. Die bei solchen Geschäften übernommenen Verpflichtungen dürfen die dauerhafte Leistungsfähigkeit der
Gemeinde nicht gefährden. Daher muss die Stadt Jülich auch für kreditähnliche
Rechtsgeschäfte die gleichen haushaltswirtschaftlichen Maßstäbe ansetzen wie bei
Kreditaufnahmen (vgl. § 86 Abs. 4 GO NRW).
Für das Haushaltsjahr 2012 existierten für die Stadt Jülich die folgenden Verpflichtungen aus Leasingverträgen:
•
Fahrzeugleasing:
Für das Leasing von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark wurden im Wirtschaftsjahr 2012 insgesamt 18.796,80 € ausgegeben.
Bei den Leasingverträgen handelt es sich um marktübliche Laufzeiten, sodass
hier von einer Gefährdung der Leistungsfähigkeit der Stadt Jülich abgesehen
werden kann. Zudem liegen die Aufwendungen für das Fahrzeugleasing unter
den Abschreibungskosten im Falle von vergleichbaren Neuanschaffungen.
•
Kopierer:
2012 entstanden für das Leasing von Kopiergeräten Kosten von 49.914,37 €.
Auch bei den Kopierern stellt sich die Sachlage so dar, dass die Leistungsfähigkeit der Stadt Jülich aufgrund der Laufzeit nicht als gefährdet zu betrachten
ist. Wie bei den Fahrzeugen sind die Leasingaufwendungen geringer einzuSchlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
62
schätzen als vergleichbare Anschaffungskosten in Verbindung mit den Aufwendungen für Abschreibungen.
Insgesamt betrugen die finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen somit
68.711,17 €.
außerplanmäßige Abschreibungen (§ 35 V GemHVO)
Außerplanmäßige Abschreibungen im Haushaltsjahr sind gemäß § 44 Abs. 2, 2. HS
GemHVO anzugeben und zu erläutern.
2012 wurde die alte Brücke, die zum Schulzentrum führte, abgerissen. Aus diesem
Geschäftsvorfall entstand Aufwand durch außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe
von 49.186,84 €. Darüber hinaus wurde das Eigenkapital durch den Vermögensabgang
mit weiteren 4.951,69 € belastet.
Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände (§ 35 VIII GemHVO)
Zuschreibungen wurden im Wirtschaftsjahr 2012 nicht vorgenommen.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung gewesen wären, lagen für das Jahr 2012 nicht vor.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
63
Erläuterung wesentlicher Posten der ordentlichen Erträge
Bei der Gesamtbetrachtung der Erträge des Jahres 2012 fällt auf, dass diese gegenüber dem
Ansatz um 3.971.761,11 € höher liegen.
Im Vergleich mit 2011 sind die Erträge insgesamt sogar 4.246.463,52 € höher.
Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um etwa
eine Million Euro besser ausfallen als 2011. Darüber hinaus ist ein Zuwachs bei den Steuern
und ähnlichen Abgaben um über zwei Millionen Euro festzustellen. Dafür war bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten und den sonstigen ordentlichen Erträgen ein Rückgang von
206.293,74 € bzw. 408.425,73 € zu verzeichnen.
Hauptsächlich erklärt sich der Anstieg im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben
dadurch, dass Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer erzielt werden konnten. Trotz der Mehreinnahmen stiegen auch die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2012 gegenüber dem Vorjahr.
Im Detail lagen die Erträge aus Gewerbesteuer 2012 um 1.123.146,11 € höher als im Wirtschaftsjahr 2011. Diese machten folglich den Großteil des Anstiegs aus; der übrige Zuwachs
gegenüber dem Vorjahr verteilt sich auf die übrigen Abgabearten (Grundsteuer A/B, Hundesteuer, Vergnügungssteuer etc.).
Die Verbesserung bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist hauptsächlich auf eine
Verbesserung um 753.709,87 € bei den Rettungsdienstgebühren zurückzuführen. Hinzu
kommen noch höhere Erträge im Bereich der Übermittagsbetreuung der Schulen sowie weitere Mehrerträge gegenüber 2011, die sich auf andere Kostenträger verteilen.
Demgegenüber steht eine Verschlechterung der Erträge in Bezug auf privatrechtliche Leistungsentgelte um 206.293,74 €, die zu überwiegenden Teilen auf geringere Mieteinnahmen
im Kostenträger kaufmännisches Immobilienmanagement entfallen. Die Erklärung hierfür
dürfte in den Folgen aus der Veräußerung des Großteils des städtischen Hausbesitzes liegen.
Der Rückgang der sonstigen ordentlichen Erträge fußt im Wesentlichen darauf, dass weniger
Grundstücke als im Vorjahr veräußert wurden. Zudem wurde 2011 eine Instandhaltungsrückstellung für ein Gebäude des Kostenträgers Feuerwehr aufgelöst, was 2012 nicht der Fall war.
Auf diese beiden Entwicklungen entfällt das Gros des Rückgangs von 408.425,73 €.
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
64
Abschreibungssätze der Stadt Jülich
NRW-Abschreibungstabelle
ergänzt um spezifische Nutzungsdauern bei der Stadt Jülich
Nr.
1
1.01
1.02
1.03
1.04
1.05
1.06
1.07
1.08
1.09
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
1.25
1.26
1.27
1.28
1.29
1.30
1.31
1.32
1.33
1.34
1.35
1.36
1.37
1.38
1.39
1.40
1.41
1.42
1.43
Vermögensgegenstand
Gebäude und bauliche Anlagen
Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil)
Abwasserkanäle
Abwasserreinigungsanlagen (baulicher Teil)
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Badeanstalten, künstlich angelegte Badebecken, Schwimmbecken mit Sprungturm
Badehallen, Badehäuser
Badekabinen (Holzkonstruktion)
Baracken (Schuppen)
Baubuden, Behelfsbauten
Deiche
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Feuerwehrgerätehäuser (massiv)
Feuerwehrgerätehäuser (teilmassiv)
Garagen massiv
Garagen teilmassiv
Gebäude, VerwaltungsGebäude, AusstellungsGebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen)
Gebäude, Industrie-, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt)
Gebäude, Lager (massiv)
Gebäude, Lager (teilmassiv)
Gebäude, SchulGemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime
Hallen (Holzkonstruktion, in Leichtbauweise), Kühlhallen
Hallen (massiv)
Hallen (teilmassiv), landwirtschaftliche Mehrzweck-, Scheunen, Reit- und Pferdeställe
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport-, EislaufHallenbäder
Häuser, Wohn- und Geschäfts-, gemischt genutzt, MehrfamilienHotels, Heime, Personal- und Schwestern-, AltenKapelle, Stadt- und Dorf-, Friedhof
Kindergärten, Kindertagesstätten
Krankenhäuser
Krematorien (ohne Einäscherungsöfen)
Leichenhallen, Trauerhallen
Parkhäuser, Tiefgaragen
Pumpenhäuser
Rettungswachen (massiv)
Rettungswachen (teilmassiv)
Rollschuhbahnen
Schleusen (Stahl oder Beton)
Schleusen (Holz)
Silobauten (Beton)
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
Nutzung
in Jahren
30 - 40
60 - 80
30 - 40
30 - 40
30 - 40
40 - 50
15 - 20
12 - 16
5-8
100
30 - 40
50 - 60
20 - 40
60 - 80
30 - 40
50 - 80
30 - 60
40 - 60
40 - 60
40 - 60
30 - 40
50 - 80
40 - 80
14 - 20
40 - 50
30 - 40
30 - 50
40 - 70
60 - 80
40 - 80
60 - 80
50 - 80
40 - 60
50 - 60
60 - 80
40 - 50
20
50 - 60
30 - 40
20 - 30
40 - 50
20 - 30
28 - 33
Nutzung
in Jahren
Stadt
Jülich
33
50
50
80
50
50
40
50
20
65
1.44
1.45
1.46
1.47
1.48
1.49
1.50
2
2.01
2.02
2.03
2.04
2.05
2.06
2.07
2.08
2.09
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
2.21
2.22
2.23
2.24
2.25
2.26
2.27
2.28
2.29
2.30
2.31
3
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
3.06
3.07
3.08
Silobauten (Kunststoff oder Stahl)
Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle
Traglufthallen
Transformatoren- und Schalthäuser, Trafostationshäuser
Tunnel
Wassertürme
Wohncontainer
Sickerwasserbehandlungsanlagen (Wert aus AfA-Tabelle RLP ergänzt)
Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)
Betonmauer, Ziegelmauer
Bolzplätze (rote Erde)
Brücken (Holzkonstruktion)
Brücken (Mauerwerk, Beton oder Stahlkonstruktion)
Brunnen
Drahtzaun
Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk)
Drainagen (aus Ton oder Kunststoff)
Fahrradständer (offen)
Fahrradständer (überdacht)
Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung)
Golfplätze
Grünanlagen
Holzzaun
Kompostplätze Deponie
Kompostplätze Grünflächen
Landungsbrücken und -stege
Löschwasserteiche
Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung)
Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken)
Parkplätze (mit Packlage)
Pflasterstein- oder Plattenwege
Poller (Straßenverkehr)
Schilderbrücken (für Verkehrslenkung)
Spielplätze
Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)
Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraßen, Parkflächen und Plätze)
Wasserspeicher
Wege und Plätze (unbefestigt)
Wege und Plätze (wassergebunden, Beton, aus Verbundsteinpflaster, aus Asphalt)
Wehre (maschinelle Einrichtungen)
Buswartehallen (Massiv)
Buswartehallen (sonstige)
Grünanlagen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Poller und Pfoste (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Technische Anlagen (Betriebsanlagen)
Abgasmessgeräte (für Kfz)
Abwasserreinigungsanlagen (Teil der Belebungsanlage, Nachklär-, Absetzbecken)
Abwasserreinigungsanlagen (bio. Stufe, Teil der Tropfkörperanlage)
Abwasserreinigungsanlagen (Teil der Rechenanlag, des Sandfanges)
Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil)
Akkumulatoren
Alarmgeber, Alarmanlagen, Martinshornanlage, Pausensignalanlagen
Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
17 - 25
40 - 50
10
20
70 - 80
40
10
50
70
20
17 - 20
10
15 - 20
50 - 80
20
17
33
13
10 - 12
15 - 20
50
20
15
5
8 - 10
20 - 25
20 - 25
20
20 - 25
9
19
12 - 15
8 - 10
10
10 - 15
20 - 25
40 - 60
20
5
12 - 20
20
20
80
15
25
50
30
15
10
8
10 - 16
20 - 25
8 - 12
10 - 15
10
5 - 11
11 - 15
66
3.09
3.10
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
3.21
3.22
3.23
3.24
3.25
3.26
3.27
3.28
3.29
3.30
3.31
3.32
3.33
3.34
3.35
3.36
3.37
3.38
3.39
3.40
3.41
3.42
3.43
3.44
3.45
3.46
3.47
3.48
3.49
3.50
3.51
3.52
3.53
3.54
3.55
3.56
3.57
3.58
3.59
3.60
3.61
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen)
Bahkörper, Gleisanlagen, Gleiseinrichtungen, Weichen
Baucontainer, Bürocontainer, Transportcontainer
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungsanlagen)
Brennstofftanks
Brückenwaagen
Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Dampfversorgungsleitungen
Druckluftanlagen, Kompressoren
Druckrohrleitungen für Abwässer
Druckrohrleitungen für Sickerwasser
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen)
Förderbänder, Förderschnecken, Transportbänder, Buchförderanlage
Gasleitungen
Heiß- und Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimaanlagen
Heizkanäle
Hochregallager
Kabelnetz für Telekommunikationsanlagen
Kabeltrassen (Rohre, Schächte)
Krananlagen (ortsfest oder auf Schienen)
Ladeaggregate
Lichtreklame, Schaukästen
Lichtsignalanlagen
Marmorkiesreaktor (Chloranlage)
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, sonstige Pumpen
Maschinentechnik für Kompostwerk
Materialprüfgeräte
Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein)
Notrufanlage Leitstelle, Brandmeldeanlage
Notstromaggregate, Stromgeneratoren, -umformer, Gleichrichter
Ozonmessstation, Umweltmessstation
Photovoltaikanlagen
Pumpen, sonstige
Pumpwerke, Schneckenpumpen
Sargversenk- und Hebeanlagen (stationär)
Schlammbehandlung, -entwässerung (maschineller Teil)
Schlammbehandlung (Gasspeicherung und -verwertung, Gasmaschinenanlagen)
Schlammbehandlung (natürliche Schlammentwässerung)
Schmierstoff- und Treibstofftank- oder zapfanlagen
Schrankenanlage
Signalanlagen
Solaranlagen
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, z.B. Schieber, Regel
Stromversorgungsleitungen
Stromverteileranlagen (Märkte)
Telekommunikationseinrichtungen, Betriebsfunkanlagen, Antennenmasten
Ultraschallgeräte (nicht medizinisch)
Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem)
Vermessungsgeräte
Videoanlagen, Überwachungsanlagen
Waschanlage, Waschstraße
Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserenthärtungsanlagen, Wasserreinigungsanlagen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
20
15 - 33
10
20 - 30
9 - 15
10
25
20
15 - 19
5 - 14
30 - 40
15 - 20
20
14 - 15
40 - 45
10 - 15
40 - 50
15
20 - 25
20
14 - 21
19
9
15 - 20
10 - 12
8 - 12
10 - 12
10
18
8 - 10
19 - 20
10 - 12
20
8 - 10
15 - 20
20 - 25
10 - 15
20 - 25
30 - 40
14
15 - 25
15 - 33
10
20 - 30
20 - 25
10 - 12
10 - 15
10
10 - 15
8 - 12
7 - 11
8 - 10
11 - 12
20
30
15
20
10
20
10
15
67
3.62
4
4.01
4.02
4.03
4.04
4.05
4.06
4.07
4.08
4.09
4.10
4.11
4.12
4.13
4.14
4.15
4.16
4.17
4.18
4.19
4.20
4.21
4.22
4.23
4.24
4.25
4.26
4.27
4.28
4.29
4.30
4.31
4.32
4.33
4.34
4.35
4.36
4.37
5
5.01
5.02
5.03
5.04
5.05
5.06
5.07
5.08
5.09
5.10
5.11
Windkraftanlagen
Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung
Abfallbehälter und -körbe, Mülltonnen
Abkant-, Abricht-, Anleim-, Anspritz-, Ätz-, Beschichtungs-, Biegemaschinen
Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät
Bauentfeuchtungsgeräte, Bautrocknungsgeräte
Betonkleinmischer, Bohrhämmer, Bohrmaschinen
Bühnenbeleuchtungs-Stellwerk
Bühnenpodium (versenkbar)
Bühnenzubehör
Desinfektionsgeräte
Drehbänke u.ä.
Druckereimaschinen und ähnliches
Fahrkartenverkaufsautomat, Fahrkartenentwerter
Fettabscheider, Magnetabscheider, Nassabscheider
Feuerlöschgeräte
Feuerwehrleitern (mechanisch)
Feuerwehrschutzanzug (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzug)
Kanalleuchte mit Anschluss
Kanalrohrfräse
Krankentragen mit Fahrgestell
Kranztransportwagen, Bahrwagen, Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel)
Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl etc. (oberirdisch)
Mähgeräte (Aufsitz-, Rasen-, Frontauslagemäher usw.), Laubbläser/Laubsauger
Medizinisch-technische Geräte
Münzgeräte (z.B. beim Kopiergerät u.a.)
Parkscheinautomat
Raumpflegemaschinen
Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.)
Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte)
Sprungbrett (Schwimmbad)
Sprungeinrichtungen in Frei- und Hallenbädern
Straßenfräse
Straßenkehrmaschine
Straßenschilder
Streugutbehälter, -kästen
Teerkocher, -spritze
Verkehrsüberwachungsgeräte (mobil)
Winterdienstgeräte (allgemein)
Kleingeräte Grünbereich Bauhof (Wert mit Amt 66 - Bauhof abgestimmt)
Markierungsmaschine (Wert mit Amt 66-Bauhof abgestimmt)
Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software)
Aktenvernichter
Audiogeräte
Autotelefone
Brief- und Paketwaagen
Büromaschinen (z.B. Rechenmaschinen u.a.)
Büromöbel
Computer und Zubehör
Datensichtgeräte
Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage)
Flipcharts
Großrechner, Netzwerkserver
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
16
10 - 12
13
8 - 12
5
6
20 - 25
15 - 20
20 - 25
10
5 - 10
13 - 15
10
5-6
8 - 10
15 - 20
3-4
8 - 10
5-7
8
8 - 12
25
9
8 - 10
7
10 - 12
8 - 10
8 - 10
10 - 15
10 - 12
15 - 20
5-7
8 - 10
20 - 25
15 - 20
10 - 15
3-8
8 - 10
12
6
15
10
12
10
5
10
8 - 10
7 - 10
5
12
8 - 10
13 - 20
3-5
8 - 10
10
8
3-7
10
20
5
8
68
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
5.17
5.18
5.19
5.20
5.21
5.22
5.23
6
6.01
6.02
6.03
6.04
6.05
6.06
6.07
6.08
6.09
6.10
6.11
6.12
6.13
6.14
6.15
6.16
6.17
6.18
6.19
7
7.01
7.02
7.03
7.04
7.05
7.06
7.07
7.08
Kameras (Wärmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid)
Kopier-, Telefaxgeräte
Laboreinrichtungen
Lagereinrichtungen
Registrierkassen
Rohrpostanlagen
Software
Telekommunikationsgeräte, Funkgeräte, Handy u.ä.
Tresore
Vitrinen
Wandtafeln, Leinwände in Schulen
Werkstatteinrichtungen
Abzugsvorrichtungen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Akkumulatoren & Zubehör, z.B. Ladegeräte (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Anzeigetafel (elektronisch) (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Fahrzeuge
Anhänger, Auflieger
Bauwagen
Elektrokarren
Fahrräder
Fäkalienwagen, Hochdruckspülwagen u.ä.
Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter
Hubwagen
Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge
Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen
Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u.ä.
Lokomotiven, Waggons, Gelenkwagen-Waggons, Kesselwagen
Motorräder, Motorroller
Müllentsorgungsfahrzeuge
Omnibusse
Personenkraftwagen, Wohnwagen
Rettungsboot
Schneepflug
Stapler
Traktoren (Kleintraktoren: 8 - 10)
Sonstige Anlagegüter
Defibrillator, Sterilisatoren
EC-, Kreditkartenleser, Geldprüfgeräte u.ä.
Kücheneinrichtungen
Fahnenmasten
Haushaltsgeräte
Krankenbetten, Pflegebetten
Litfasssäule, Werbetafel
Verkaufsbuden, -stände, Verkaufstheken
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
7
7
14 - 15
14 - 20
6-8
10
5 - 10
5-8
23 - 30
9
18 - 25
14 - 15
10
15
10
15
11
12
8
7
8 - 10
15 - 20
8 - 10
8 - 10
6-7
9 - 10
25
7
6-8
6-9
6-8
10 - 12
10
8
8 - 12
11
12
10
20
10
10
7
10
8
8
12
7 - 10
7-8
10 - 15
10
7 - 10
6
8 - 12
8 - 10
69
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Stommel
Heinrich
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Bürgermeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Jülich
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Mitglied
Funktion
Aufsichtsrat des Brückenkopf-
Park Jülich gGmbH
Mitglied
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Aufsichtsrat SEG Jülich
Aufsichtsrat Technologiezentrum Jülich
Aufsichtsrat Indeland Entwicklungsgesellschaft mbH
Vorsitzender
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
70
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
Verwaltungsrat der KDVZ RheinErft-Rur
Verbandsvorsteher & Vorsitzender
Verbandsversammlung der KDNDachverband kommunaler ITDienstleister
Mitglied
AKD-Dezernentenkonferenz
& der Mitgliederversammlung der
VITAKO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen ITDienstleister e.V.)
Mitglied
Arbeitsgemeinschaft der parteilosen
Bürgermeister in NRW
Vorsitzender
Parteilose Bürgermeister StGB
NRW
Sprecher
Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur für die Stadt Jülich
Mitglied
Gesellschafterversammlung der
Brückenkopf-Park Jülich gGmbH
Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Stadtentwicklungsgesellschaft für
die Stadt Jülich
Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH für die Stadt
Jülich
Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Indeland Entwicklungsgesellschaft
mbH
Stellv. Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energien mbH
Vertreter der Stadt Jülich
Zweckverbandes Schirmerschule
Vorsitzender
Verwaltungsausschuss der Arbeitsagentur Düren
Mitglied
Verwaltungsrat der KGSt
Mitglied
Kuratorium Stadtmarketing
Mitglied
Kuratorium Solarinstitut FH
Mitglied
Förderverein Stephanusschule
Mitglied
Wassersportverein Jülich
Mitglied
KG Rurblümchen Jülich
Senator
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
71
KG Rursternchen Jülich
Senator
KG Ulk Jülich
Senator
KG Schnapskännchen Güsten
Senator
KG Ulk Selgersdorf
Senator
Armbrustschützenbruderschaft St.
Antonii und Sebastianii
Mitglied
Jülicher Tafel e.V.
Mitglied
Brückenkopfverein
Mitglied
Jülicher Gesellschaft gegen das
Vergessen und für die Toleranz
Mitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
72
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schulz
Martin
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beigeordneter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Jülich
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
SEG Jülich
beratendes Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Verein zur Förderung des NaturFunktion
schutzes im Kreis Düren
Bemerkungen
1. Vorsitzender seit 2003
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
73
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Prömpers
Andreas
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 17 S.1 Nr.1 KorruptionsbG)
Kommunalbeamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Jülich
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Stadtentwicklung Jülich,
Stellv. Aufsichtsratsmitglied
Funktion
Verwaltungs GmbH, Große Rurst.
17, 52428 Jülich
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
74
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Anhalt
Wolfgang
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Kaufm. Angestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
SPD Jülich
Funktion
Beisitzer
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
75
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Beck
Friedhelm
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtsanwalt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
Selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Brückenkopf Park Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
76
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Bleser
Harald
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Sozialarbeiter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Linnich
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Förderverein freiwillige Feuerwehr Funktion
Bourheim
Bemerkungen
Vorsitzender
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
77
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Borowski
Helma
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Verwaltungsfachangestellte
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Düren
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Arbeiterwohlfahrt Kreis DN
Funktion
Revisorin
SPD Unterbezirk Jülich
Stellv. Vorsitzende
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
78
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Capellmann
Peter
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtsanwalt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
GWS Kreis DN
Mitglied
Mitglied
Indeland GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
79
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Cormann
Joachim
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Verein zur Pflege des heimatlichen Funktion
Brauchtums
Beisitzer
CDU Ortsverband Kirchberg
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
80
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Cremerius
Winfried
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
SEG Jülich
Mitglied
Funktion
Stadtwerke Jülich
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Kreistag
Funktion
Mitglied
Brückenkopfpark- & Zoo Jülich
Mitglied
Hist. Festungsstadt Jülich
Schatzmeister
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
81
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Dohmen
Martina
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Bürokauffrau
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
82
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Esser - Faber
Margarete
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Kauffrau
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
Selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Stadtmitte / Heckfeld
Funktion
Fraktions- und Stadtverbandsvorstand
Vorsitzende
Stellv. Vorsitzende
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
83
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Fink
Ulrike
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtspflegerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Brückenkopfpark
Mitglied
Funktion
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
GmbH
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Freundeskreis Stadtarchiv Jülich
Funktion
Vorstandsmitglied
Verwaltungsrat Schützenhalle
Mitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
84
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Frey
Heinrich
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Lehrer
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
AWO Koslar
Funktion
Beisitzer
Indeland GmbH
Mitglied
DORV - Trägerverein Barmen
Vorsitzender
SV Merzenhausen
Kassenwart
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
85
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Friedrich
Egbert
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Elektromeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
EWV
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Beirat EWV
Funktion
Mitglied
Regio-Energiegemeinschaft e.V.
Geschäftsführer
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
86
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Garding
Harald
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtsanwalt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
SPD Jülich
Funktion
Stellv. Vorsitzender
Jülicher TV 1885 e.V.
Vorsitzender
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
87
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gruben
Martina
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Bauunternehmerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat SEG
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
keine
Funktion
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
SPD – Distrikt Kirchberg
Funktion
Vorsitzende
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
88
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gundelach
Klaus
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Land NRW
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
89
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gunia
Wolfgang
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Studiendirektor im Ruhestand
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Land NRW
Berufsverhältnis
Studiendirektor im Ruhestand
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Senioren-Union Düren
Funktion
Vorsitzender, Mitglied
Förderverein Gymnasium Zitadelle
Geschäftsführer
Bürgerbeirat ,,Historische Festungsstadt Jülich“
Vorsitzender
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
90
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gussen
Erich
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Landwirt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat SEG Jülich GmbH
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Kirchenvorstand Güsten
Funktion
Vorstandsmitglied
Kreisbauernschaft Düren/Jülich
Vorsitzender
Vorstand des Pfarr-Cäcilien-Chores
Güsten
Beisitzer
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
91
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Hintzen
Ulrich
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Düren
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
KGSt f. Verwaltungsvereinfachung Funktion
Sachkundiger Bürger
Wasser- und Bodenverband Welldorf
Sachkundiger Bürger
Mitgliederversammlung Städte- &
Gemeindebundes NW
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
92
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Hoven
Matthias
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Postbeamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Deutsche Post AG
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
SEG Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Förderverein der FF Löschgruppe
Funktion
Welldorf
Bemerkungen
Mitglied
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
93
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Kieven
Ansgar
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Düren
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Gewerkschaft ver.di
Funktion
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
94
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Köhne
Franz - Josef
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Dipl. Ingenieur
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum Jülich
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
95
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Laufs
Jürgen
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Techn. Verwaltungsangestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
ITK Rheinland
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Stellv. Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
KDVZ Frechen
Funktion
Mitglied
Städte - und Gemeindebund
Mitglied
Mitglied
Zweckverband Schirmerschule
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
96
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Launer – Hill
Irene
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentnerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
ASF Jülich
Funktion
Vorstandsmitglied
SPD Ortsverein
Beisitzer
Vorsitzender
Tierschutzverein „S.A.M.T.“
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
97
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Lohn
Helmut
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Pensionär
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen (§ 17 S.1 Nr. 3KorruptionsbG)
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Beirat EWV
Funktion
Stellv. Mitglied
WOGE Jülich
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
98
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Lorscheid – Kratz
Kathleen
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Lehrerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Land NRW
Berufsverhältnis
Beamtin
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Stadtverband Jülich
Funktion
Vorstandsmitglied
Förderverein KGS Jülich
Vorstandsmitglied
Verband Bildung und Erziehung
(VBE)
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
99
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Marquardt
Martin
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Techn. Angestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Förderverein Festung Zitadelle
Funktion
Jülich e.V.
Bemerkungen
Vorstandsmitglied
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
100
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Müller
Heinrich
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Brückenkopf Park
Mitglied
Funktion
GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
GmbH
Stellv. Aufsichtsrat
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Kinderhilfe Moshi/Tansania e.V.
Funktion
2. Vorsitzender
Kirchenvorstand
Vorsitzender
Festausschuss Freiwillige Feuerwehr
Mitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
101
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Neuenhoff
Claus Hinrich
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Industriekaufmann
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
102
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Pelzer
Klaus
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Kaufm. Angestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Handelsges. Renn GmbH- renn Chemie
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Brückenkopf Park
Sachkundiger Bürger
Funktion
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
GmbH
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
103
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Peterhoff
Arnold
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Elektromeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum Jülich
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Schützenbruderschaft Selgersdorf
Funktion
Vorsitzender
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
104
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Plum
Wilhelm
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Verwaltungsangestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Bundesbahn
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Schulverband Schirmerschule
Funktion
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
105
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Sauer
Elfriede
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Arzthelferin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Dr. Rüttgers/Schumacher
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
UWG – Jül
Funktion
Kassiererin
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
106
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Sauer
Karl
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Bürgerbeirat Historische Festungs- Funktion
stadt Jülich
Bemerkungen
Vorstandsmitglied
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
107
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schaaf
Heinrich
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat SEG Jülich GmbH
Sachkundiger Bürger
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Jagdgenossenschaft Mersch
Funktion
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
108
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schayen
Jan
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Gärtnermeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
Selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Stellv. Aufsichtsrat
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Ortsverband Jülich-Nord
Funktion
Vorstandsmitglied
CDU Stadtverbandsvorstand Jülich
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
109
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schmitz
Lambert
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Ingenieur
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
RWE - Power
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Ortsverband Stetternich
Funktion
Vorsitzender
CDU Stadtverband Jülich
Schriftführer
Kirchenvorstand kath. Kirchengemeinde Stetternich
Vorstandsmitglied
TTF Stetternich
Jugendwart
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
110
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schmitz
Manfred Gerhard
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Badwelt GmbH
Funktion
Mitglied
KG Maiblömche
Präsident
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
111
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schmitz
Peter
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Lehrer / Rektor im Ruhestand
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Jülicher Wassersportverein
Funktion
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
112
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schumacher
Helmut
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Dipl. Informatiker
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat KDVZ
Stellv. Mitglied
Funktion
Aufsichtsrat TZJ
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
St. Josef Schützenbruderschaft
Funktion
Koslar
Bemerkungen
Pressesprecher
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
113
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Stauch
Ingrid
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Dipl. Oecotrophologin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Brückenkopf Park Jülich GmbH
Funktion
Stellv. Mitglied
Frauenunion Jülich
Mitglied
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
114
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Trzolek
Detlef
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
selbstständig
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
DORV – Trägerverein Barmen
Funktion
Stellv. Vorsitzender
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
115
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Wagner
Almut
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Sozialbetreuerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Christliches Sozialwerk Jülich
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Schlussbilanz der Stadt Jülich zum 31.12.2012
116