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Sitzungsvorlage (Kennzahlenkatalog 2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
336 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
15.05.15, 12:31
Aktualisiert
15.05.15, 12:31

Inhalt der Datei

Kennzahlenübersicht zum Jahresabschluss I. Analysebereich: "Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation" 1. Aufwandsdeckungsgrad: 1. Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Die Kennzahl trifft eine Aussage darüber, inwieweit im operativen Kernbereich der Gemeinde die Erträge ausreichen. Sie lässt damit auch eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. Das finanzielle Gleichgewicht wird durch eine vollständige Deckung erreicht. Die Kennzahl zeigt an, ob der Haushaltsausgleich bereits aus eigener Kraft mit dem ordentlichen Ergebnis erzielt werden kann. Berechnung: Ordentliche Erträge x 100 / Ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Ordentliche Erträge" sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße "Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu berücksichtigen. 1. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Aufwandsdeckungsgrad = 73.895.781,11 € x 100 / 83.190.433,93 € = 88,83% 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 92,96 % 2010 88,67 % 2011 86,33 % 2012 88,83% 2. Eigenkapitalquote 1: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Berechnung = Eigenkapital x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Eigenkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Bilanzsumme" ist die Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu verstehen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Eigenkapitalquote 1= 61.914.636,21 € x 100 / 361.084.740,87 € = 17,15 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 31,62 % 2010 29,05 % 2011 21,39 % 2012 17,15% 3. Eigenkapitalquote 2: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Eigenkapitalquote 2 misst den Anteil des "wirtschaftlichen" Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße "Eigenkapital" um diese "langfristigen" Sonderposten erweitert. Berechnung =:(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Eigenkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Sopo Zuwendungen/Beiträge" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Bilanzsumme" ist die Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Eigenkapitalquote 2 = (61.914.636,21 € + 65.460.954,12 € + 37.409.863,06 €) x100 / 361.084.740,87 € = 45,64 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 60,89 % 2010 57,80 % 2011 49,90 % 2012 45,64 % 4. Fehlbetragsquote: 1. Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt. Sofern die Kommune ein positives Jahresergebnis erzielt hat, sollte die Kennzahl trotzdem berechnet werden. Im Ergebnis führt dies zu einer "negativen Fehlbetragsquote", die als .Überschussquote" interpretiert werden kann. Berechnung = negatives Jahresergebnis x 100 / (Allgemeine Rücklage + Ausgleichsrücklage) Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Negatives/positives Jahresergebnis" ist die Summe aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis nach § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO (Ergebnisplan) zu erfassen, sofern noch keine Ergebnisrechnung vorliegt. Unter der Wertgröße "Ausgleichsrücklage" ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.3 GemHVO zu berücksichtigen. Unter der Wertgröße "Allgemeine Rücklage" ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs.4 GemHVO zu einzurechnen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Fehlbetragsquote = 12.302.686,74 € x 100 / (74.217.322,95 € + 0,00 €) = 16,58 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 9,06 % 2010 11,34 % 2011 16,11 % 2012 16,58 % II. Analysebereich: "Kennzahlen zur Vermögenslage" 5. Infrastrukturquote: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Berechnung = Infrastrukturvermögen x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Infrastrukturvermögen" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Bilanzsumme" ist die Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Infrastrukturquote = 143.887.254,26 € x 100 / 361.084.740,87 € € = 39,85 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 44,86 % 2010 43,69 % 2011 42,57 % 2012 39,85 % 6. Abschreibungsintensität: 1. Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl gibt das Verhältnis der Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an. Sie zeigt damit, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt durch den Wertverlust des Anlagevermögens belastet wird. In diese Kennzahl fließen sowohl die bilanziellen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen als auch die Abschreibungen auf Finanzanlagen ein. Berechnung = Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan), die mit unmittelbarem Bezug zum Anlagevermögen der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen, zu erfassen. Unter der Wertgröße "Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. nach § 38 Abs. 1 S. 3 (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Abschreibungsintensität = 10.598.705,01 € x 100 / 83.190.433,93 € = 12,74 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 13,63 % 2010 12,64 % 2011 12,24 % 2012 12,74 % 7. Drittfinanzierungsquote: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen zu den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis, inwieweit Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung des jährlichen Haushaltes durch Abschreibungen mindern. Damit wird auch deutlich, in weIchem Ausmaß Dritte an der Finanzierung des abnutzbaren Vermögens beteiligt waren und inwieweit die Gemeinde von der Drittfinanzierung abhängig ist. In die Kennzahl fließen die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für Zuwendungen, für Beiträge, für den Gebührenausgleich und sonstiger Sonderposten ein. Mit den bilanziellen Abschreibungen werden sowohl die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen als auch auf die Finanzanlagen erfasst. Berechnung = Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 / Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Erträge aus der Auflösung von Sonderposten" sind Erträge zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zu den Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO stehen. Dies sind die Erträge gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) - Kontengruppe 41 und 43 - der W Muster zur GO und GemHVO. Unter der Wertgröße "Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) mit unmittelbarem Bezug zum Anlagevermögen der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Die Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagenspiegel nicht vor, kann hilfsweise auf die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Drittfinanzierungsquote = (2.513.851,63 € + 1.233.980,35 €) x 100 / 10.598.705,01 € = 35,36 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 36,26 % 2010 36,67 % 2011 37,41 % 2012 35,36 % 8. Investitionsquote: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Kommune neu investiert, um dem Substanzverlust durch Vermögensabgänge und Abschreibungen entgegen zu wirken. Berechnung = Bruttoinvestitionen x 100 / (Abgänge + Abschreibungen auf Anlagevermögen) Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Bruttoinvestitionen" ist die Summe der Zugänge und Zuschreibungen des Anlagevermögens zu verstehen, die dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen ist. Diesem sind ebenfalls die Werte für die Abgänge und Abschreibungen auf Anlagevermögen zu entnehmen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Investitionsquote = (10.619.450,77 € + 0,00) x 100 / (290.069,31 € + 10.598.705,01 €) = 97,53 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 90,57 % 2010 53,68 % 2011 121,17 % 2012 97,53 % III. Analysebereich: "Kennzahlen zur Finanzlage" 9. Anlagendeckungsgrad 2: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl .Anlagendeckungsgrad 2" gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Berechnung = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Eigenkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Sonderposten Zuwendungen/Beiträge" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Langfristiges Fremdkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben (Verbindlichkeitenspiegel). Unter der Wertgröße "Anlagevermögen" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Anlagendeckungsgrad 2 = (61.914.636,21 € + 65.460.954,12 € + 37.409.863,06 € + [67.898.121,02 € + 25.116.116 € + 256.819,69 €]) x 100 / 340.120.737,62 € = 75,87 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 89,34 % 2010 86,26 % 2011 79,41 % 2012 75,87 % 10. Dynamischer Verschuldungsgrad: 1. Erläuterung der Kennzahl: Mit Hilfe der Kennzahl "Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden können. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Berechnung = Effektivverschuldung / Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Finanzrechnung) Ermittlung der Kennzahl: Die Effektivverschuldung berechnet sich dabei wie folgt: Gesamtes Fremdkapital ./. Liquide Mittel ./. kurzfristige Forderungen = Effektive Verschuldung Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße "Gesamtes Fremdkapital" die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3., 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Liquide Mittel" ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Kurzfristige Forderungen" sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Als Wertgröße "Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzrechnung)" ist der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Dynamischer Verschuldungsgrad = (165.213.736,14 € – 3.388.358,70 € - 14.944.455,35 €) / - 9.294.652,82 € 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 Negativer Finanzrechnungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2010 Negativer Finanzrechnungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2011 2012 Negativer Negativer Finanzrechnungssaldo Finanzrechnungssaldo aus laufender aus laufender Verwaltungstätigkeit Verwaltungstätigkeit Aufgrund der Tatsache, dass der Finanzrechnungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Jahren 2009 bis 2011 negativ war, ist eine Berechnung der Werte für diese Jahre nicht zielführend, da sich eine theoretische negative „Entschuldungsdauer“ errechnet. 11. Liquidität 2. Grades: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität" der Kommune. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Berechnung = (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 / kurzfristige Verbindlichkeiten Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Liquide Mittel" ist der Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Kurzfristige Forderungen" ist der die Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2.1 und 2.2.2 GemHVO unter Einbeziehung der Spalte .Restlaufzeit bis zu einem Jahr" des Forderungsspiegels gemäß § 46 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße "Kurzfristige Verbindlichkeiten" ist der Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO unter Einbeziehung der Spalte .Restlaufzeit bis zu einem Jahr" zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Liquidität 2. Grades = 3.388.358,70 € + 14.944.455,35 €) x 100 / 71.085.181,21 € = 25,79% 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 14,55 % 2010 15,98 % 2011 11,93% 2012 25,79 % 12. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote: 1. Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird. Berechnung = kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Kurzfristige Verbindlichkeiten" sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gemäß Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO haben. Unter der Wertgröße "Bilanzsumme" ist die Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: kurzfristige Verbindlichkeitsquote = 71.085.181,21 € x 100 / 361.084.740,87 € = 19,69 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 11,27 % 13. Zinslastquote: 2010 15,23 % 2011 19,35% 2012 19,69 % 1. Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Berechnung = Finanzaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Finanzaufwendungen" sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße "Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Zinslastquote = 3.119.143,73 € x 100 / 83.190.433,93 € = 3,75 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 7,25 % 2010 3,24 % 2011 4,38% 2012 3,75 % IV. Analysebereich: "Kennzahlen zur Ergebnisrechnung" 14. Netto-Steuerquote: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Netto-Steuerquote gibt an, wie groß der Anteil der gemeindlichen Steuererträge an den gesamten ordentlichen Erträgen des betrachteten Jahres ist. Berechnung = (Steuererträge – Gewerbesteuerumlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit) x 100 / (ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit) Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Steuererträge" sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Dann werden noch jeweils die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug gerbracht. Unter der Wertgröße "Ordentliche Erträge" sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Netto-Steuerquote = (39.236.479,10 € - 1.170.712,00 € - 1.137.264,00 €) x 100 / (73.895.781,11 € - 1.170.712,00 € - 1.137.264,00 €) = 51,58 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 44,55 % 2010 48,38% 2011 47,22 % 2012 51,58 % 15. Zuwendungsquote: 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Berechnung = Erträge aus Zuwendungen x 100 / ordentliche Erträge Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Erträge aus Zuwendungen" sind die zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den allgemeinen Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Unter der Wertgröße "Ordentliche Erträge" sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr . .1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Zuwendungsquote = 10.788.497,61 € x 100 / 73.895.781,11 € = 14,60 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 17,86 % 2010 13,54 % 2011 12,92 % 2012 14,60 % 16. Personalintensität: 1. Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Die Kennzahl trifft eine Aussage darüber, inwieweit im operativen Kernbereich der Gemeinde die gesamten ordentlichen Aufwendungen durch die Personalaufwendungen gebunden werden. Sie lässt damit bedingt auch eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. Berechnung = Personalaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Personalaufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße "Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Personalintensität = 16.985.026,94 € x 100 / 83.190.433,93 € = 20,42 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 21,78 % 2010 20,21 % 2011 19,47 % 2012 20,42 % 17. Sach- und Dienstleistungsintensität: 1. Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, welchen Anteil die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen haben. Sie lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Berechnung = Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße "Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Sach- und Dienstleistungsintensität = 14.049.286,08 € x 100 / 83.190.433,93 € = 16,89 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 14,78 % 2010 12,58 % 2011 15,67 % 2012 16,89 % 18. Transferaufwandsquote 1. Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl .Transferaufwandsquote" stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Berechnung = Transferaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße "Transferaufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße "Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu berücksichtigen. 2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Transferaufwandsquote = 35.655.854,67 € x 100 / 83.190.433,93 € = 42,86 % 3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2012 2009 33,63 % 2010 38,74 % 2011 43,86 % 2012 42,86 %