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Allgemeine Vorlage (Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, Am Lohberg )

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, Am Lohberg  ) Allgemeine Vorlage (Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, Am Lohberg  )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 21.07.2006 Vorlagen-Nr.: 38/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2006 05.09.2006 20.09.2006 Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, Am Lohberg I. Sach- und Rechtslage: Zur Sicherung der Wasserversorgung hat die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH mit Schreiben vom 02.06.2006 einen Antrag auf Einziehung von Wirtschaftswegen im Gemarkungsbereich „Am Lohberg“ gestellt. Das Antragsschreiben mit Begründung ist als Anlage 1 beigefügt. In der Anlage 2 sind die zu sperrenden bzw. einzuziehenden Wirtschaftswege entsprechend gekennzeichnet. Es handelt sich im einzelnen um folgende Wirtschaftswege: - Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 131, Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 171, teilweise, Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 172, teilweise, Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 118. Die Gesamtfläche beläuft sich auf rund 5.500 m². Die Wirtschaftswege sind im Zusammenlegungsrezess aus dem Jahre 1912 gewidmet worden. Formell bedarf die Einziehung eines Entwidmungsverfahrens auf der Grundlage des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956. Bevor dieses Verfahren jedoch formell durchgeführt wird, halte ich es erforderlich, einen Grundsatzbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu ermächtigen, mit der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verschiedene Absprachen zu treffen. Zur beabsichtigten Wegeeinziehung liegt bereits die Stellungnahme des Amtes für Agrarordnung Euskirchen vor; diese ist als Anlage 4 beigefügt. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und des Ortslandwirten ist angefordert. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahmen bis zum Sitzungstermin des Bauausschusses vorliegen. Wie Sie aus dem Antrag des Wasserwerks ersehen wollen, beabsichtigt das Wasserwerk die entsprechenden Wirtschaftswege mittels massiver Zaunanlage aus der öffentlichen Nutzung zu nehmen, um hierdurch das Ausführen von Hunden dort zu unterbinden. Die Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen erhalten einen Schlüssel. Außerdem beabsichtigt das Wasserwerk in einem Teilbereich des Wirtschaftsweges, der unmittelbar an den Förderbrunnen vorbeiführt, eine Halbschalenentwässerung zu verlegen. Da alle drei Wirtschaftswege bzw. Wegeteilstücke aus der dauerhaften Nutzung genommen werden sollen, schlage ich vor, die Wege der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH zu veräußern. Während ich für die Landwirtschaft durch die Wegeeinziehung so gut wie keine Nachteile erkennen kann, entstehen sicherlich erhebliche Nachteile für die Bevölkerung, die gerade den asphaltierten Wirtschaftsweg entlang der Förderbrunnen als Wanderweg nutzt. In der Übersichtskarte (Anlage 3) habe ich Ihnen einen unmittelbaren Ersatzrundweg dargestellt, den die Hundebesitzer sicherlich nutzen können. Allerdings muss dieser Weg entlang der Bahnlinie freigeschnitten und begehbar hergerichtet werden. Durch den Wegfall des Hauptwirtschaftsweges als „Wanderweg“ erhält meines Erachtens der ebenfalls in der Anlage 3 gekennzeichnete Wirtschaftsweg „Krachberg“ eine besondere Bedeutung für die Wanderer, da dies in Zukunft die kürzeste Zuwegung in die anschließende Feldmark ist. Bei diesem ca. 150 m langen Teilstück handelt es sich um eine Gefällestrecke, die nach jedem Starkregen ausspült. Damit der Weg für Wanderer und Spaziergänger jedoch demnächst dauerhaft begehbar ist, bin ich der Auffassung, dass dieser Weg in einer Breite von 3 m asphaltiert werden müsste, und zwar zu Lasten der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH. Zusammenfassend bleibt selbstverständlich festzustellen, dass die Sicherung der Wasserversorgung für unser Gemeindegebiet oberste Priorität genießt und von daher schlage ich Ihnen selbstverständlich auch vor, dem Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung der genannten Wirtschaftswege zuzustimmen. Vor Einleitung des erforderlichen formellen Wegeeinziehungsverfahrens sollten jedoch die im Beschlussvorschlag enthaltenen Eckpunkte festgelegt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Einziehung der nachstehend aufgeführten Wirtschaftswege in der Gemarkung Kreuzau „Am Lohberg“ wird im Grundsatz zugestimmt: - Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 131, Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 171, teilweise, Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 172, teilweise, Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 118. 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der zum Teil noch erforderlichen Vermessung gehen zu Lasten des Antragstellers. 3. Nach erfolgter Einziehung ist die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verpflichtet, die Wege ins Eigentum und somit auch in die Unterhaltung zu übernehmen und hierfür einen entsprechenden Kaufpreis zu zahlen. 4. Als Ersatz für Wanderer ist der Wirtschaftsweg im Gemarkungsbereich „Krachberg“ auf einer Länge von 150 m und einer Breite von 3 m bituminös zu befestigen, wobei die hiermit verbundenen Kosten ebenfalls vom Antragsteller zu übernehmen sind.“ Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - Ramm Anlagen -2-