Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 21.07.2006
Vorlagen-Nr.:
38/2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2006
05.09.2006
20.09.2006
Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in
der Gemarkung Kreuzau, Am Lohberg
I. Sach- und Rechtslage:
Zur Sicherung der Wasserversorgung hat die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH mit
Schreiben vom 02.06.2006 einen Antrag auf Einziehung von Wirtschaftswegen im
Gemarkungsbereich „Am Lohberg“ gestellt. Das Antragsschreiben mit Begründung ist als Anlage 1
beigefügt.
In der Anlage 2 sind die zu sperrenden bzw. einzuziehenden Wirtschaftswege entsprechend
gekennzeichnet.
Es handelt sich im einzelnen um folgende Wirtschaftswege:
-
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 131,
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 171, teilweise,
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 172, teilweise,
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 118.
Die Gesamtfläche beläuft sich auf rund 5.500 m². Die Wirtschaftswege sind im
Zusammenlegungsrezess aus dem Jahre 1912 gewidmet worden. Formell bedarf die Einziehung
eines Entwidmungsverfahrens auf der Grundlage des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren
begründeten
gemeinschaftlichen
Angelegenheiten
vom
09.04.1956. Bevor dieses Verfahren jedoch formell durchgeführt wird, halte ich es erforderlich,
einen Grundsatzbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu ermächtigen, mit der Wasserwerk
Concordia Kreuzau GmbH verschiedene Absprachen zu treffen.
Zur beabsichtigten Wegeeinziehung liegt bereits die Stellungnahme des Amtes für Agrarordnung
Euskirchen vor; diese ist als Anlage 4 beigefügt. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
und des Ortslandwirten ist angefordert. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahmen bis zum
Sitzungstermin des Bauausschusses vorliegen.
Wie Sie aus dem Antrag des Wasserwerks ersehen wollen, beabsichtigt das Wasserwerk die
entsprechenden Wirtschaftswege mittels massiver Zaunanlage aus der öffentlichen Nutzung zu
nehmen, um hierdurch das Ausführen von Hunden dort zu unterbinden. Die Nutzer der
landwirtschaftlichen Flächen erhalten einen Schlüssel.
Außerdem beabsichtigt das Wasserwerk in einem Teilbereich des Wirtschaftsweges, der
unmittelbar an den Förderbrunnen vorbeiführt, eine Halbschalenentwässerung zu verlegen.
Da alle drei Wirtschaftswege bzw. Wegeteilstücke aus der dauerhaften Nutzung genommen
werden sollen, schlage ich vor, die Wege der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH zu
veräußern.
Während ich für die Landwirtschaft durch die Wegeeinziehung so gut wie keine Nachteile
erkennen kann, entstehen sicherlich erhebliche Nachteile für die Bevölkerung, die gerade den
asphaltierten Wirtschaftsweg entlang der Förderbrunnen als Wanderweg nutzt. In der
Übersichtskarte (Anlage 3) habe ich Ihnen einen unmittelbaren Ersatzrundweg dargestellt, den die
Hundebesitzer sicherlich nutzen können. Allerdings muss dieser Weg entlang der Bahnlinie
freigeschnitten und begehbar hergerichtet werden.
Durch den Wegfall des Hauptwirtschaftsweges als „Wanderweg“ erhält meines Erachtens der
ebenfalls in der Anlage 3 gekennzeichnete Wirtschaftsweg „Krachberg“ eine besondere Bedeutung
für die Wanderer, da dies in Zukunft die kürzeste Zuwegung in die anschließende Feldmark ist. Bei
diesem ca. 150 m langen Teilstück handelt es sich um eine Gefällestrecke, die nach jedem
Starkregen ausspült. Damit der Weg für Wanderer und Spaziergänger jedoch demnächst
dauerhaft begehbar ist, bin ich der Auffassung, dass dieser Weg in einer Breite von 3 m asphaltiert
werden müsste, und zwar zu Lasten der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH.
Zusammenfassend bleibt selbstverständlich festzustellen, dass die Sicherung der
Wasserversorgung für unser Gemeindegebiet oberste Priorität genießt und von daher schlage ich
Ihnen selbstverständlich auch vor, dem Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf
Einziehung der genannten Wirtschaftswege zuzustimmen. Vor Einleitung des erforderlichen
formellen Wegeeinziehungsverfahrens sollten jedoch die im Beschlussvorschlag enthaltenen
Eckpunkte festgelegt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Der Einziehung der nachstehend aufgeführten Wirtschaftswege in der
Gemarkung Kreuzau „Am Lohberg“ wird im Grundsatz zugestimmt:
-
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 131,
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 171, teilweise,
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 172, teilweise,
Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 118.
2.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der zum Teil noch erforderlichen
Vermessung gehen zu Lasten des Antragstellers.
3.
Nach erfolgter Einziehung ist die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
verpflichtet, die Wege ins Eigentum und somit auch in die Unterhaltung zu
übernehmen und hierfür einen entsprechenden Kaufpreis zu zahlen.
4.
Als Ersatz für Wanderer ist der Wirtschaftsweg im Gemarkungsbereich
„Krachberg“ auf einer Länge von 150 m und einer Breite von 3 m bituminös
zu befestigen, wobei die hiermit verbundenen Kosten ebenfalls vom
Antragsteller zu übernehmen sind.“
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
- Ramm Anlagen
-2-