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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 207/2016 Az.: 61. 21-20 / 178 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.04.2016 Gez. Erner Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 26.04.2016 vorberatend 27.04.2016 beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während den Bürger- und Behördenbeteiligungen §§ 3 Abs.2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1. Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahmen 14.03.2016) Die Hinweise bezüglich der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein Eingriff in das bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen durch neue Erschließungsstraßen sind nach dieser Planung nicht vorgesehen. I.2 Rheinische Netzgesellschaft mbH Parkgürtel 26, 50823 Köln (Stellungnahme vom 15.03.2016) Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Ein Eingriff in das bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen durch neue Erschließungsstraßen sind nach dieser Planung nicht vorgesehen. I.3 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfahlen, Regionalniederlassung Ville- Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen (Stellungnahme vom 04.03.2016) Der Hinweis, dass die Kosten evt. Änderungsmaßnahmen nach dem Verursacherprinzip betrachtet werden, wird zur Kenntnis genommen. Änderungen sind nicht vorgesehen. I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 03.03.2016) Der Hinweis bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. eine Sicherheitsdetektion durchzuführen, ist im Bebauungsplan bereits durch einen entsprechenden textlichen Hinweis Rechnung getragen. I.5 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, 61.2, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 16.03.2016) 1. Der Hinweis, dass die Überschwemmungsgebiete erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen, so dass Erdaushub ggf. gesondert entsorgt werden muss, wird zur Kenntnis genommen. Er wurde als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. 2. Den Bedenken zum Immissionsschutz wird nicht gefolgt. Der Planung liegt ein Lärmgutachten zu Grunde, das Bestandteil der Unterlagen zur Offenlage war. Dieses ermittelt Maßnahmen, die dazu führen, dass an den maßgeblichen Immissionssorten keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Hierzu erfolgt im Zuge der erneuten Offenlage eine erneute Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt. I.6 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit 1 (Stellungnahme vom 16.03.2016) 1. Den Anregungen wird nicht gefolgt. Das den Aussagen zum Immissionsschutz zugrunde liegende Gutachten wurde von einem namhaften Ingenieurbüro nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt. Die im Plan vorgesehenen Maßnahmen sind, wenn sie fachgerecht umgesetzt werden, dazu geeignet, Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. Die Tiefgaragenzufahrt befindet sich im Übrigen an der Bonner Straße, so dass der Lärm durch zu- und abfahrenden Verkehr durch die vorhandene Bebauung abgeschirmt und zu den rückwärtigen Wohngebieten hin nicht wirksam wird. II. Die erneute Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB als eingeschränkte Offenlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 15.12.2016 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 178, E- Lechenich, Bonner Straße, zur Offenlage bestimmt. Der Plan hat in der Zeit vom 19.02.2016 bis einschließlich 18.03.2016 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit haben verschiedenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie eine Person zu der Planung -2- Anregungen und Hinweise vorgetragen. Die Abwägungsvorschläge sind der Vorlage zu entnehmen. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Anregungen vorgebracht:  Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 16.02.2016  LVR, Dezernat 2, mit Schreiben vom 17.02.2016  Erftverband mit Schreiben vom 23.02.2016  Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 mit Schreiben vom 16.02.2016  IHK Köln mit Schreiben vom 03.03.2016 und  GVG Rhein- Erft mit Schreiben vom 07.03.2016. Da der offen gelegte Entwurf des Rechtsplans in einigen Punkten nicht eindeutig mit dem Vorhaben und Erschließungsplan überein stimmte und zur Klarstellung des planerisch gewollten Änderungen erforderlich waren, wurde die Planung angepasst. Eine Änderung des städtebaulichen Konzeptes ist mit der Überarbeitung nicht verbunden. Außerdem ist eine erneute Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde sinnvoll. Um die Rechtssicherheit der Planung zu gewährleisten wird gemäß § 4a (3) BauGB eine erneute Beteiligung durchgeführt. Die erneute Offenlage kann angemessen verkürzt werden und führt nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils einen Anlagenplan, Rechtsplanentwurf mit Vorhaben- und Erschließungsplan verkleinert, den Entwurf der Begründung und die abwägungsrelevanten Stellungnahmen in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD- Net zu entnehmen. Auf Wunsch werden weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt. Anlagen: Anlageplan Rechtsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Entwurf) Begründung (Entwurf) Stellungnahmen aus der Offenlage I.1 – I.6 Immissionsgutachten der ADU Cologne (SD- Net) Verkehrsuntersuchung der IVV GmbH(SD- Net) Artenschutzprüfung (ASP 1) der Smeets Landschaftsarchitekten (SD- Net) (Hallstein) -3-