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Beschlussvorlage (Rechtsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Beschlussvorlage (Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178 Rechtsgrundlagen: 1. Drosselweg Drosselweg # 3.0 5.0 TG Geschossflächenzahl als Höchstmaß 1,0 Grundflächenzahl III GF # ° 90 1,7 Zahl der Vollgeschosse Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Hotel 14.5 II g # Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand (Stand 21.05.2015 im Koordinatensystem ETRS89-UTM). # II 7.9 3.0 geschlossene Bauweise Baugrenze II ° 20.5 90 WH 106,98 m ü. NHN # I I 1,0 1,7 LS 8.0 II TG I # Verfahren: LPB II LPB III 9.0 I # # 4.5 LPB III LPB IV I BP= 99,49 m ü.NHN GF II LSW II III g I III III TG Zu- und Bonner Stra ß Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .................. bis ................... LPB II LPB III TG Abfahrt BP= 99,49 m ü.NHN Bonner Stra ße e WH 106,98 m ü. NHN Der Bürgermeister M. 1 : 500 M. 1 : 500 (Erner) Erftstadt, den .................. Der Bürgermeister A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN B HINWEISE 1 Telekommunikationslinien 1.1 Mischgebiet MI Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die in § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen Nr. 6-8 (Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten) nicht zulässig sind. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. (Erner) Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO werden die in § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom .................. zur Offenlegung beschlossen worden. Erftstadt, den .................. 1.2 Bedingte Festsetzung Gemäß § 12 Absatz 3 Buchstabe a in Verbindung mit § 9 Absatz 2 BauGB sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Der Bürgermeister Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Kampfmittel (Erner) Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. 2 2.1 Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist am .................. erfolgt. Erftstadt, den .................. Entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen sind Schallschutzmaßnahmen an Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau vom November 1989, zu erwerben beim Beuth Verlag GmbH) zu treffen. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung ein niedriger Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 nachgewiesen wird. Der Bürgermeister (Erner) 2.2 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass die Materialien für die Lärmschutzwand mit einer festgesetzten Höhe von 2,4 m über Bezugspunkt (BP) so zu wählen sind, dass ein Schalldämmmaß von R'W ≥ 25 dB erreicht wird. Die Lage der Lärmschutzwand ist in der Planzeichnung festgesetzt. Dieser Plan hat mit der Begründung und den wesentlichen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .................. bis .................. öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den .................. Der Bürgermeister Von der festgesetzten Lage und Ausdehnung der Lärmschutzwand kann abgewichen werden, wenn ein gleichwertiger Lärmschutz nachgewiesen wird. Ausnahmsweise kann auf die Lärmschutzwand oder Teile davon verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein Außenpegel an den maßgeblichen Immissionsorten nach TA Lärm in Mischgebieten von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) und im Allgemeinen Wohngebiet von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) eingehalten wird. (Erner) Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen erfolgte am ................... Erftstadt, den .................. Der Bürgermeister (Erner) Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am.................. als Satzung beschlossen worden. Erftstadt, den .................. Anpflanzen und Erhalt von und sonstigen Bepflanzungen 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB Flache und flach geneigte Dächer (Dachneigung bis max. 5°) des obersten Geschosses sind zu mindestens 50% ihrer Fläche extensiv zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind Dächer, die mit Anlagen zur Nutzung der Solarenergie ausgestattet sind sowie die eingeschossige Überdachung der Gartenwirtschaft. Bodendenkmalpflege Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfahlen (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:02425/9039-0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Artenschutz Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am .................. erfolgt. Der Bürgermeister (Erner) Bezugspunkt über Normalhöhennull Zwingende Wandhöhe über Normalhöhennull Geschossigkeiten Satteldach, Planung Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes in der gepl. Wasserschutzzone III B nur eingeschränkt zulässig. Details hierzu sind mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Flachdach, Planung Schotterfläche Bodenschutz Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise der Erft erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Bleigehalte) auf. Die Vorhabensfläche liegt im ehemaligen und/oder aktuellen Überschwemmungsgebiet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Entsorgung des Bodens unbedenklich ist. Erdaushub zum Abtransport von der Vorhabensfläche ist daher zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu entsorgen (gern. LAGA M2o; Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20 - Kap.1.2 TR Boden; aktualisiert 2004). Bergbau Das Plangebiet liegt über auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern im Eigentum der RWE Power AG. Bestand Tiefgaragen Zu- und Abfahrt TG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178 Erftstadt - Lechenich Bonner Straße Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen wird empfohlen, eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchgeführt (Artenschutzbericht Bonner Straße 41-41a, Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt, November 2015). Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (Zugriffsverbote) können aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden. Aus der Gegenüberstellung der artspezifischen Lebensraumansprüche und der gegenwärtigen Habitatausstattung des Plangebietes resultiert, dass bei allen der für den Quadranten bekannten planungsrelevanten Arten entweder aufgrund des Fehlens geeigneter Habitate oder fehlender Beeinträchtigungen eine artenschutzrechtliche Betroffenheit durch die Bebauung des Plangebietes aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden kann. Falls vorhabenbedingt Gehölze der angrenzenden Gärten entfernt werden müssen, muss einer Zerstörung belegter Nester von "Allerweltsarten" und somit einem ggf. eintretenden Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögeln und Eiern in ihren Nestern durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut und Aufzuchtzeiten entgegengewirkt werden. Der Bürgermeister (Erner) Erftstadt, den .................. 3 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Abgrenzung unterschiedlicher Lärmpegelbereiche Legende VEP: II Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Öffentlichkeitsversammlung erfolgte am ................... Lärmschutzwand Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans III 5.0 Mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche zugunsten des Flurstücks Nr. 1081 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 9 Abs. 7 BauGB) Hotel Der Bürgermeister (Erner) Fläche für Tiefgaragen Tiefgaragen Zu- und Abfahrt # 4.0 # Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom .................. die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 178 beschlossen. 3.0 # 3.0 Sonstige Planzeichen Biergarten (überdacht) LS W Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur # 4.0 MI Abgrenzung unterschiedlicher Bauweise W 5.0 9 Baulinie 0° # 8.3 Im Auftrag (Ley) Erftstadt, den .................. Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Die vorliegende Plangrundlage ist eine Verkleinerung der Flurkarte. Erftstadt, den .................. 1. überbaubar 2. nicht überbaubar MI MI Plangrundlage: Erftstadt, den .................. 2. LS W · Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 5.0 · Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132) in der zuletzt gültigen Fassung. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) in der zuletzt gültigen Fassung. Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) in der zuletzt gültigen Fassung. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umwelt- und Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden. Legende: LSW · Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) 3.0 · · Erftstadt - Lechenich, Bonner Straße Das Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015; Stand 2009 Bearbeitung: Das Plangebiet liegt am Rande des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rotbachs und des Lechenicher Mühlengrabens. Im nördlichen Bereich des Grundstückes (Drosselweg) grenzt das Überschwemmungsgebiet direkt an die bestehende Bebauung des Grundstückes an. Auf eine hochwasserangepasste Bauweise gemäß der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird daher hingewiesen. Dies gilt insbesondere für die geplante Tiefgarage. Die Planung ist mit der unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft- Kreises abzustimmen. Entwurf und Bearbeitung Köln, den 12.04.2016 M. 1 : 5.000