Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178
Rechtsgrundlagen:
1.
Drosselweg
Drosselweg
#
3.0
5.0
TG
Geschossflächenzahl als Höchstmaß
1,0
Grundflächenzahl
III
GF
#
°
90
1,7
Zahl der Vollgeschosse
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Hotel
14.5
II
g
#
Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand (Stand 21.05.2015 im Koordinatensystem
ETRS89-UTM).
#
II
7.9
3.0
geschlossene Bauweise
Baugrenze
II
°
20.5
90
WH
106,98 m
ü. NHN
#
I
I
1,0 1,7
LS
8.0
II
TG
I
#
Verfahren:
LPB II
LPB III
9.0
I
#
#
4.5
LPB III
LPB IV
I
BP=
99,49 m
ü.NHN
GF
II
LSW
II
III g
I
III
III
TG Zu- und
Bonner Stra
ß
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte in der Zeit vom .................. bis ...................
LPB II
LPB III
TG
Abfahrt
BP= 99,49 m
ü.NHN
Bonner Stra
ße
e
WH
106,98 m
ü. NHN
Der Bürgermeister
M. 1 : 500
M. 1 : 500
(Erner)
Erftstadt, den ..................
Der Bürgermeister
A
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
B
HINWEISE
1
Telekommunikationslinien
1.1 Mischgebiet MI
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die in § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen
Nutzungen Nr. 6-8 (Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten) nicht zulässig sind.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der
vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
(Erner)
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO werden die in § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom ..................
zur Offenlegung beschlossen worden.
Erftstadt, den ..................
1.2 Bedingte Festsetzung
Gemäß § 12 Absatz 3 Buchstabe a in Verbindung mit § 9 Absatz 2 BauGB sind im Rahmen der
festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet.
Der Bürgermeister
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher
Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen
wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig,
dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom
Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden.
Kampfmittel
(Erner)
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und
die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
2
2.1
Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist
am .................. erfolgt.
Erftstadt, den ..................
Entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen sind Schallschutzmaßnahmen
an Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau vom November
1989, zu erwerben beim Beuth Verlag GmbH) zu treffen. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße
einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden,
wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung ein
niedriger Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 nachgewiesen wird.
Der Bürgermeister
(Erner)
2.2
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass die Materialien für die Lärmschutzwand mit einer
festgesetzten Höhe von 2,4 m über Bezugspunkt (BP) so zu wählen sind, dass ein Schalldämmmaß von
R'W ≥ 25 dB erreicht wird. Die Lage der Lärmschutzwand ist in der Planzeichnung festgesetzt.
Dieser Plan hat mit der Begründung und den wesentlichen zu diesem Zeitpunkt bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
.................. bis .................. öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den ..................
Der Bürgermeister
Von der festgesetzten Lage und Ausdehnung der Lärmschutzwand kann abgewichen werden, wenn ein
gleichwertiger Lärmschutz nachgewiesen wird. Ausnahmsweise kann auf die Lärmschutzwand oder Teile
davon verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein Außenpegel an den maßgeblichen
Immissionsorten nach TA Lärm in Mischgebieten von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) und im
Allgemeinen Wohngebiet von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) eingehalten wird.
(Erner)
Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Stellungnahmen erfolgte am ...................
Erftstadt, den ..................
Der Bürgermeister
(Erner)
Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am.................. als Satzung
beschlossen worden.
Erftstadt, den ..................
Anpflanzen und Erhalt von
und sonstigen Bepflanzungen
9 Abs. 1 Nr.
25 a und b BauGB
Flache und flach geneigte Dächer (Dachneigung bis max. 5°) des obersten Geschosses sind zu
mindestens 50% ihrer Fläche extensiv zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind Dächer, die mit Anlagen
zur Nutzung der Solarenergie ausgestattet sind sowie die eingeschossige Überdachung der
Gartenwirtschaft.
Bodendenkmalpflege
Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfahlen (Meldepflicht und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen
auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385
Nideggen, Tel.:02425/9039-0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege
für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Artenschutz
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist
am .................. erfolgt.
Der Bürgermeister
(Erner)
Bezugspunkt über Normalhöhennull
Zwingende Wandhöhe über Normalhöhennull
Geschossigkeiten
Satteldach, Planung
Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Der Einbau von RCL-Material ist
aufgrund der Lage des Gebietes in der gepl. Wasserschutzzone III B nur eingeschränkt zulässig. Details
hierzu sind mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen.
Flachdach, Planung
Schotterfläche
Bodenschutz
Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des
Rotbaches und teilweise der Erft erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Bleigehalte) auf. Die
Vorhabensfläche liegt im ehemaligen und/oder aktuellen Überschwemmungsgebiet. Es kann nicht davon
ausgegangen werden, dass die Entsorgung des Bodens unbedenklich ist. Erdaushub zum Abtransport von
der Vorhabensfläche ist daher zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu
entsorgen (gern. LAGA M2o; Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20 - Kap.1.2 TR Boden;
aktualisiert 2004).
Bergbau
Das Plangebiet liegt über auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern im Eigentum der RWE Power AG.
Bestand
Tiefgaragen Zu- und Abfahrt
TG
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 178
Erftstadt - Lechenich
Bonner Straße
Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen
werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in
den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei
bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
Vorhaben Berücksichtigung finden.
Diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen wird empfohlen, eine Anfrage an die bergbautreibende
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband,
Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchgeführt
(Artenschutzbericht Bonner Straße 41-41a, Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt, November 2015).
Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz
(Zugriffsverbote) können aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden.
Aus der Gegenüberstellung der artspezifischen Lebensraumansprüche und der gegenwärtigen
Habitatausstattung des Plangebietes resultiert, dass bei allen der für den Quadranten bekannten
planungsrelevanten Arten entweder aufgrund des Fehlens geeigneter Habitate oder fehlender
Beeinträchtigungen eine artenschutzrechtliche Betroffenheit durch die Bebauung des Plangebietes aus
fachlicher Sicht ausgeschlossen werden kann.
Falls vorhabenbedingt Gehölze der angrenzenden Gärten entfernt werden müssen, muss einer Zerstörung
belegter Nester von "Allerweltsarten" und somit einem ggf. eintretenden Tötungstatbestand, insbesondere
von Jungvögeln und Eiern in ihren Nestern durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut und
Aufzuchtzeiten entgegengewirkt werden.
Der Bürgermeister
(Erner)
Erftstadt, den ..................
3
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Abgrenzung unterschiedlicher Lärmpegelbereiche
Legende VEP:
II
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Öffentlichkeitsversammlung erfolgte am ...................
Lärmschutzwand
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Vorhaben- und Erschließungsplans
III
5.0
Mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche
zugunsten des Flurstücks Nr. 1081
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 9 Abs. 7 BauGB)
Hotel
Der Bürgermeister
(Erner)
Fläche für Tiefgaragen
Tiefgaragen Zu- und Abfahrt
#
4.0
#
Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom .................. die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 178 beschlossen.
3.0
#
3.0
Sonstige Planzeichen
Biergarten
(überdacht)
LS
W
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
#
4.0
MI
Abgrenzung unterschiedlicher Bauweise
W
5.0
9
Baulinie
0°
#
8.3
Im Auftrag
(Ley)
Erftstadt, den ..................
Mischgebiet
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Die vorliegende Plangrundlage ist eine Verkleinerung der Flurkarte.
Erftstadt, den ..................
1. überbaubar 2. nicht überbaubar
MI MI
Plangrundlage:
Erftstadt, den ..................
2.
LS W
·
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
5.0
·
Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung.
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) in der zuletzt
gültigen Fassung.
Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW.
S. 256) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen)
können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umwelt- und Planungsamt, 3. Etage, Raum
325) eingesehen werden.
Legende:
LSW
·
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP)
3.0
·
·
Erftstadt - Lechenich, Bonner Straße
Das Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Geobasis NRW 2015; Stand 2009
Bearbeitung:
Das Plangebiet liegt am Rande des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rotbachs und des
Lechenicher Mühlengrabens. Im nördlichen Bereich des Grundstückes (Drosselweg) grenzt das
Überschwemmungsgebiet direkt an die bestehende Bebauung des Grundstückes an. Auf eine
hochwasserangepasste Bauweise gemäß der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung wird daher hingewiesen. Dies gilt insbesondere für die geplante Tiefgarage. Die
Planung ist mit der unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft- Kreises abzustimmen.
Entwurf und Bearbeitung
Köln, den 12.04.2016
M. 1 : 5.000