Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
08.12.15, 16:47
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Örtliche Rechnungsprüfung
V 326/2015
Az.: -14-Betätigungsprüfung Energiegesellschaft
Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 09.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
03.12.2015
beschließend
Rat
15.12.2015
zur Kenntnis
Rat
27.04.2016
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfbericht zur Betätigung der Stadt als Gesellschafterin der städt. Energiegesellschaft (GmbH)
Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der Betätigung der Stadt als Gesellschafterin der städtischen Energiegesellschaft (GmbH) zur Kenntnis und schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes an.
Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der
Betätigung der Stadt als Gesellschafterin der städtischen Energiegesellschaft zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Rahmen der Gemeindeordnung NRW dem örtlichen Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe der Betätigungsprüfung der Stadt Erftstadt als Gesellschafterin der
Energiegesellschaft (GmbH) übertragen.
Die Rechnungsprüfungsordnung wurde durch § 3 Abs. 2 Ziff. 8 entsprechend erweitert.
Die Betätigungsprüfung umfasst insbesondere:
Zulässigkeitsvoraussetzungen der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt
Organisation und Tätigkeiten der Stadt als Gesellschafterin
Prüfungen gemäß Beauftragung durch den Rat (Rechnungsprüfungsordnung: Vergaben)
Die Prüfung des bilanziellen Jahresabschlusses einschließlich der Darlegung der Chancen und
Risiken der wirtschaftlichen Entwicklung der GmbH obliegt einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die wirtschaftliche Betätigung einer Kommune ist im Sinne der Gemeindeordnung NRW so auszuführen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird und ein Ertrag nach Möglichkeit für den
gemeindlichen Haushalt abgeworfen werden kann.
Beanstandungen haben sich im Rahmen der ersten Betätigungsprüfung nicht ergeben; alle Gesellschaftsgründungsdaten sind dokumentiert und behördlich ordnungsgemäß erfasst. Die Stadt ist
ihren Pflichten nach dem kommunalen Unternehmensrecht nachgekommen, allerdings ist die Aufstellung der Jahresabschlüsse in der Beginnphase noch nicht fristgerecht erfolgt.
Nachrichtlich: Durch den Aufsichtsrat wurden - über das Stammkapital von 50.000 € hinaus mehrfach Liquiditätsverstärkungen der GmbH aus Mitteln des Kernhaushaltes empfohlen. Dem
wurde nachgekommen (1 x 20.000 €, 1 x 150.000 €). Oberhalb von 20.000 € obliegt die Entscheidung dabei den politischen Gremien.
Im Hinblick auf die gesamtfinanzwirtschaftliche Steuerung des "Konzerns" Stadt wird empfohlen,
ein Beteiligungsmanagement (für alle städt. Beteiligungen) zu installieren. Dieses könnte insbesondere ein einheitlich strukturiertes Berichtswesen, eine gebündelte Darlehensverwaltung sowie
die Nutzung von Synergien im Rahmen einer ggfls. zentralen kaufmännischen Buchführung sicherstellen.
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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