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Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht zur Betätigung der Stadt; hier:städt. Energiegesellschaft (GmbH))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
08.12.15, 16:47
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung V 326/2015 Az.: -14-Betätigungsprüfung Energiegesellschaft Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 09.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 03.12.2015 beschließend Rat 15.12.2015 zur Kenntnis Rat 27.04.2016 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Prüfbericht zur Betätigung der Stadt als Gesellschafterin der städt. Energiegesellschaft (GmbH) Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der Betätigung der Stadt als Gesellschafterin der städtischen Energiegesellschaft (GmbH) zur Kenntnis und schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes an. Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der Betätigung der Stadt als Gesellschafterin der städtischen Energiegesellschaft zur Kenntnis. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Rahmen der Gemeindeordnung NRW dem örtlichen Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe der Betätigungsprüfung der Stadt Erftstadt als Gesellschafterin der Energiegesellschaft (GmbH) übertragen. Die Rechnungsprüfungsordnung wurde durch § 3 Abs. 2 Ziff. 8 entsprechend erweitert. Die Betätigungsprüfung umfasst insbesondere:  Zulässigkeitsvoraussetzungen der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt  Organisation und Tätigkeiten der Stadt als Gesellschafterin  Prüfungen gemäß Beauftragung durch den Rat (Rechnungsprüfungsordnung: Vergaben) Die Prüfung des bilanziellen Jahresabschlusses einschließlich der Darlegung der Chancen und Risiken der wirtschaftlichen Entwicklung der GmbH obliegt einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die wirtschaftliche Betätigung einer Kommune ist im Sinne der Gemeindeordnung NRW so auszuführen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird und ein Ertrag nach Möglichkeit für den gemeindlichen Haushalt abgeworfen werden kann. Beanstandungen haben sich im Rahmen der ersten Betätigungsprüfung nicht ergeben; alle Gesellschaftsgründungsdaten sind dokumentiert und behördlich ordnungsgemäß erfasst. Die Stadt ist ihren Pflichten nach dem kommunalen Unternehmensrecht nachgekommen, allerdings ist die Aufstellung der Jahresabschlüsse in der Beginnphase noch nicht fristgerecht erfolgt. Nachrichtlich: Durch den Aufsichtsrat wurden - über das Stammkapital von 50.000 € hinaus mehrfach Liquiditätsverstärkungen der GmbH aus Mitteln des Kernhaushaltes empfohlen. Dem wurde nachgekommen (1 x 20.000 €, 1 x 150.000 €). Oberhalb von 20.000 € obliegt die Entscheidung dabei den politischen Gremien. Im Hinblick auf die gesamtfinanzwirtschaftliche Steuerung des "Konzerns" Stadt wird empfohlen, ein Beteiligungsmanagement (für alle städt. Beteiligungen) zu installieren. Dieses könnte insbesondere ein einheitlich strukturiertes Berichtswesen, eine gebündelte Darlehensverwaltung sowie die Nutzung von Synergien im Rahmen einer ggfls. zentralen kaufmännischen Buchführung sicherstellen. (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt -2-