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Beschlussvorlage (Masterplan Liblar; Beschluss über die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Masterplan Liblar;
Beschluss über die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB) Beschlussvorlage (Masterplan Liblar;
Beschluss über die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 102/2016 Az.: 61-Masterplan Liblar Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Masterplan Liblar; Beschluss über die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes im Maßstab 1: 5.000 zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes Liblar beschlossen. Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der Sanierung auf 12 Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum 31.03.2027 abzuschließen. Begründung: Der Erlass der Sanierungssatzung ist Voraussetzung für die Förderung der im Masterplan Liblar vorgesehenen Maßnahmen. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes erfolgte in enger Abstimmung mit dem Fördergeber und entspricht unverändert dem Abgrenzungsvorschlag des Masterplanes Liblar. Da es sich um ein großes Sanierungsgebiet mit gestreuten städtebaulichen Missständen handelt und Maßnahmen vorwiegend im Bereich Verkehr, öffentlicher Raum und städtische Immobilien vorgesehen sind und die Sanierung der Anreizförderung im Sinne des Einkommensteuergesetzes dienen soll, wird das vereinfachte Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB gewählt. Beim vereinfachte Sanierungsverfahren sind die besonderen bodenrechtlichen Vorschriften gem. §§ 152-156 BauGB (Sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung, Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen über Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung)) ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Sanierungsgebiet vorgesehene Genehmigungspflicht wird auf die von Vorhaben und Rechtsvorgängen gem. § 144 BauGB der Carl-Schurz-Straße und des ErftstadtCenter beschränkt, da diese Bereiche von besonderer städtebaulicher Bedeutung sind. Näheres ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Anlagen     Sanierungssatzung mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes Begründung der förmlichen Festlegung Kosten und Finanzierungsplan der im Sanierungsgebiet vorgesehenen Maßnahmen Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange In Vertretung (Hallstein) -2-