Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 209/2016
Az.: 511
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.04.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
01.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Satzung und der Benutzungsordnung für das „Betreute Wohnen“ im
Jugendzentrum Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Erträge in €:
Whg. 1: 590,59
Whg. 2: 565,87
Whg. 3: 571,82
Folgekosten in €:
Pro Wohnung
und Monat:
Kostenträger:
060 363 040
Sachkonto:
4321000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügten 1. Änderungen der Satzung und der Benutzungsordnung für das
„Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen werden beschlossen.
Begründung:
Der Rat hat mit Beschluss vom 27.06.2000 zur V7/0497 die Satzung und die Benutzungsordnung
für das „Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen beschlossen, welche am 01.07.2000 in
Kraft getreten sind.
Seitdem wohnten dort i. d. R. Jugendliche, für die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung die
Benutzungsgebühr unmittelbar von einem städtischen Ausgabe-Sachkonto auf ein städtisches Einnahme-Sachkonto überwiesen wurde.
Seit dem 15.01.2016 wohnen in einem Apartment zwei „unbegleitete minderjährige Ausländer“ (UMA). Auch die beiden anderen Wohnungen sollen von jeweils zwei UMA genutzt
werden.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, Satzung und Benutzungsordnung zu aktualisieren.
Die Änderungen / Ergänzungen sind unterstrichen.
In Vertretung
(Lüngen)
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