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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung und der Benutzungsordnung für das „Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung und der Benutzungsordnung für das „Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung und der Benutzungsordnung für das „Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 209/2016 Az.: 511 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.04.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 01.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Änderung der Satzung und der Benutzungsordnung für das „Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Erträge in €: Whg. 1: 590,59 Whg. 2: 565,87 Whg. 3: 571,82 Folgekosten in €: Pro Wohnung und Monat: Kostenträger: 060 363 040 Sachkonto: 4321000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügten 1. Änderungen der Satzung und der Benutzungsordnung für das „Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen werden beschlossen. Begründung: Der Rat hat mit Beschluss vom 27.06.2000 zur V7/0497 die Satzung und die Benutzungsordnung für das „Betreute Wohnen“ im Jugendzentrum Köttingen beschlossen, welche am 01.07.2000 in Kraft getreten sind. Seitdem wohnten dort i. d. R. Jugendliche, für die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung die Benutzungsgebühr unmittelbar von einem städtischen Ausgabe-Sachkonto auf ein städtisches Einnahme-Sachkonto überwiesen wurde. Seit dem 15.01.2016 wohnen in einem Apartment zwei „unbegleitete minderjährige Ausländer“ (UMA). Auch die beiden anderen Wohnungen sollen von jeweils zwei UMA genutzt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Satzung und Benutzungsordnung zu aktualisieren. Die Änderungen / Ergänzungen sind unterstrichen. In Vertretung (Lüngen) -2-