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Beschlussvorlage (Benutzungsordnung BW 1. Änderung 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
247 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02
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Inhalt der Datei

Benutzungsordnung für das "Betreute Wohnen" im Jugendzentrum Köttingen in der Fassung der 1. Änderung vom……. I. Allgemeines 1. Das Zusammenleben im Haus erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere im Hinblick auf die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen, wie Treppenhaus, Flur und Trockenraum. 2. Die Benutzung der Appartements im Jugendzentrum Köttingen regelt sich nach den Bestimmungen des öffentlichen Anstaltsrechts. Das Weisungsrecht gegenüber den Bewohner/innen wird vom Bürgermeister der Stadt Erftstadt wahrgenommen, der sich dazu Beauftragter bedienen kann. 3. Den Anweisungen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pädagogischen Familiendienstes, des Jugendzentrums Köttingen, der Mitarbeiter/innen des Jugendamtes sowie der vom Jugendamt beauftragten pädagogischen Fachkräfte ist zu entsprechen. Diese Personen haben Zutrittsrecht zu den zugewiesenen Räumen, wenn dies von ihnen für erforderlich erachtet wird. Beschwerden können bei der Stadt Erftstadt, Jugendamt, vorgebracht werden. 4. Wer in die Appartements eingewiesen wird, übernimmt gleichzeitig alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Benutzungsordnung ergeben. Berechtigt, im Haus zu wohnen, sind nur diejenigen Personen, die durch das Jugendamt der Stadt Erftstadt dort eingewiesen wurden. Sie sind verpflichtet, sich ordnungsgemäß mit Wohnsitz dort anzumelden. Verwandte, Bekannte und Freunde, die nicht ihren Wohnsitz im Haus haben, dürfen dort nur mit Genehmigung der Mitarbeiter/innen des Pädagogischen Familiendienstes oder der vom Jugendamt beauftragten pädagogischen Fachkräfte übernachten. 5. Die zugewiesenen Räume, Gegenstände und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jeder Bewohner/jede Bewohnerin haftet für den von ihm/ihr schuldhaft (d. h. auch bei leichter Fahrlässigkeit) verursachten Schaden. Einen solchen Schaden hat er/sie zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, anderenfalls wird die Wiederherstellung auf seine/ihre Kosten durchgeführt. 6. Zerbrochene Scheiben haben die Benutzer/innen des jeweiligen Raumes zu ersetzen, es sei denn, ein anderer/eine andere steht als Schadensverursacher/in fest. 7. Wasserschäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Handhabung der sanitären Anlagen entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers/der Nutzerin. Schäden sind auf seine/ihre Kosten zu beheben. 8. Sachschäden jeglicher anderer Art müssen sofort darüber hinaus der Stadt Erftstadt, Jugendamt (Tel. 02235/409-224 oder 409-856), gemeldet werden. -2- II. Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. 2. Ruhestörender Lärm ist untersagt. Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass hierdurch keine Belästigung der Mitbewohner eintritt. In der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ist besonders darauf zu achten, dass jedes vermeidbare Geräusch unterbleibt. Insbesondere sind lautes Türenschlagen und sonstige Schlag- und Klopfgeräusche untersagt. 3. Das Abstellen von Gegenständen aller Art (Fahrräder, Motorräder, Möbel usw.) auf den Fluren und anderen Gemeinschaftsräumen des Hauses ist nicht gestattet. Die Flure sind als Fluchtwege freizuhalten. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. 4. Die Benutzung der Duschen ist an allen Tagen von 6.00 bis 22.00 Uhr erlaubt. Die Benutzung der Waschmaschine ist nur an den Werktagen Montag bis Mittwoch und Freitag bis Samstag von 6.00 bis 21.00 Uhr gestattet. Donnerstags steht die Waschmaschine dem Jugendzentrum zur Verfügung. 5. Alle Räume und insbesondere die für die Gemeinschaft dienlichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und nach Benutzung in einwandfreiem gesäubertem Zustand zu übergeben. Die Reinigung des Flurs und der Treppe erfolgt im wöchentlichen Wechsel zwischen allen Wohnparteien. Bei Nichteinhaltung des Reinigungsdienstes wird dieser durch eine/n von mir der Stadt Erftstadt Beauftragte/n durchgeführt. Die Kosten werden den Nutzern/innen anteilmäßig in Rechnung gestellt. 6. Bauliche Veränderungen oder Änderungen an den elektronischen und sanitären Anlagen sind nicht statthaft. 7. Das Aufstellen von zusätzlichen Elektroheizgeräten ist ausschließlich dem Jugendamt erlaubt. Im Haus ist ausschließlich der Einsatz von Elektrogeräten mit TÜV-, VDE- oder GS-Prüfsiegel erlaubt. Während der Unterbringung im Haus dürfen nur so viele Möbel angeschafft werden, wie in den zugewiesenen Räumen untergebracht werden können. 8. In die Ausgussbecken der Wasserleitungen und der Aborte dürfen keine Abfälle, „feuchtes Toilettenpapier“, Hygienetücher, Öltücher, Asche, schädliche Flüssigkeiten u. Ä. gefüllt werden. Evtl. Verstopfungen sind von den Verursachern/innen beseitigen zu lassen; die Kosten haben die Verursacher/innen selbst zu tragen. 9. Zum Schutz der Bewohner/innen ist die Haustüre in den Sommermonaten ab 22.00 Uhr und in den Wintermonaten ab 21.00 Uhr verschlossen zu halten. Ebenso sind außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendzentrums die Hof- und die Eingangstür zu schließen bzw. abzuschließen. -3- Jeder Bewohner/jede Bewohnerin, der/die nach den vorgenannten Zeiten noch ein- und ausgeht, hat die Tür wieder ordnungsgemäß zu verschließen. 10. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind gebührenpflichtig. Für die Anmeldung und die Zahlung der Gebühren ist der/die Benutzer/in selbst verantwortlich. 11. Das Abbrennen von Kerzen im Gebäude ist verboten. 12. Der Genuss von Alkohol sowie das Rauchen sind im Haus und auf dem Außengelände verboten. 13. Der Besitz jeglicher Art von Waffen im Haus und auf dem Außengelände ist verboten. 14. Beim Auszug ist jegliches Privateigentum mitzunehmen. Für zurückgelassenes Eigentum wird keine Haftung übernommen. Es wird nach einer entsprechenden Fristsetzung auf Kosten des jeweiligen Nutzers entsorgt. 15. Das Jugendzentrum ist darf während der normalen Öffnungszeiten zu nutzen genutzt werden. Dort gilt eine eigene Hausordnung. Außerhalb der Öffnungszeiten darf sich kein Besuch auf dem Gelände einschließlich Hof aufhalten. 16. Abfälle gehören in die hierfür vorgesehenen Müllbehälter, getrennt nach dem Dualen System. Die Leerungstermine für die grauen, blauen und gelben Mülltonnen sind dem im Flur aushängenden Müllkalender zu entnehmen. 17. Für die Bereitstellung der Wohnräume im Haus werden Benutzungsgebühren erhoben, die je nach Einzelfall festgesetzt werden. Der Leistungsbescheid wird von meinem vom Jugendamt der Stadt Erftstadt erstellt. 18. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Stadt Erftstadt vor, von dem ihr zustehenden Hausrecht und dem Recht der Ausweisung aus dem Appartement Gebrauch zu machen. 19. Weitere bzw. abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. III. Die vorstehende 1. Änderung der Benutzungsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Erftstadt, den ……. STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister (Erner)