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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 100/2016 Az.: 61. 21-20 / 165 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.02.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in der Anlage „Wertung Stellungnahmen Offenlage“ zum Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) BauGB Nr. 1-4 sowie zum Beteiligungsverfahren gem. § 4 (2) BauGB Nr. 1-14 dargestellt entschieden. Die textlichen Festsetzungen werden unter Punkt 1.2 Maß der baulichen Nutzungen 1.2.1 Höhe der baulichen Anlagen wie folgt geändert: Die Firsthöhe wird bei einer festgesetzten dreigeschossigen Bebauung auf maximal 10,50 festgesetzt. Der Punkt 1.2.2 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche wird wie folgt ergänzt: Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch die unter § 19 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen nicht mehr als 25 % überschritten werden. Als Hinweis wird mit aufgenommen: Zur Vermeidung von Überflu- tungsschäden bei Katastrophenregen sollte die OKF (Oberkante Fußboden) der Gebäude generell über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide, wird gem. §§ 2 und 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen/Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 20.10.2012 (s. V 329/2012) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB fand in der Zeit vom 30.10.2012 bis 03.12.2012 statt (s. Anlage Stellungnahmen § 4 (1)). Die Verwaltung erarbeitete zwei alternative städtebauliche Vorentwürfe, die der Öffentlichkeit am 05.02.2014 vorgestellt wurden (s. Anlagen Niederschrift öffentliche Versammlung sowie anonymisierte Stellungnahmen). Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 23.06.2015 den Beschluss über die Offenlage gefasst (s. V 274/2015). Diese fand in der Zeit vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 statt. Nach der erfolgten Abwägung der in der Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (s. Anlagen) sind eine Änderung sowie zwei Ergänzungen wie dem Beschlussentwurf unter I. zu entnehmen ist, in den Plan aufgenommen worden. Den Anregungen bzgl. des Geschosswohnungsbaus wurde gefolgt, indem die Höhe einer möglichen dreigeschossigen Bebauung auf die Höhe der Zweigeschossigkeit begrenzt wurde. Diese sieht die Firsthöhe bei 10,50 m vor, wodurch max. 3 Vollgeschosse bei einer durchschnittlichen Geschosshöhe von 2,75 bis 3,00 m entstehen können. Staffelgeschosse als Aufbau auf eine Dreigeschossigkeit sind aufgrund der fehlenden Höhen (bei 2,75 m und 3 Vollgeschossen verbleiben 2,25 m bis zum Erreichen der Firsthöhe von 10,50 m) nicht umsetzbar. In Kombination mit der Festsetzung, dass Pult- und Flachdächer nur in Verbindung mit einem Staffelgeschoss zulässig sind, können im Bereich der festgesetzten Dreigeschossigkeit also lediglich optisch zweigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss gebaut werden. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass in direktem Umfeld des geplanten Baugebietes eine zwingende Zweigeschossigkeit ohne Höhenangaben (BP Nr. 18, E.-Bliesheim, Am Heidehang) festgesetzt ist. Des Weiteren wurde auf Anregung der Stadtwerke Erftstadt zum Einen der Grad der zu versiegelnden Fläche verringert, indem die Überschreitung der Grundflächenzahl auf 25 % reduziert und somit die versickerungsfähige Fläche im Gebiet entsprechend erhöht wurde sowie darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Überflutungsschäden bei Katastrophenregen die OKF (Oberkante Fußboden) der Gebäude generell über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen sollte. Dies kommt ebenfalls den Einwendern entgegen, die Bedenken bezüglich der Entwässerung des Gebietes geäußert hatten. Da den Stellungnahmen der Offenlage gefolgt wird, die Betroffenheit bei den geänderten Punkten allein bei der Stadt Erftstadt liegt und hierdurch keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, kann auf eine erneute Offenlage verzichtet werden. Der Beschluss über die parallel erfolgte 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 15.12.2014 (s. V 371/2015) durch den Rat der Stadt Erftstadt. Der Antrag auf Genehmigung liegt der zuständigen Bezirksplanungsbehörde vor. Der Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide kann nunmehr mit den o.g. Änderungen nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen werden. -2- Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf verkleinert sowie den Entwurf der Begründung in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Anlagen: Anlagenplan Rechtsplanentwurf Begründung – Entwurf Umweltbericht (SD-Net) ASP 1 und 2 (SD-Net) Zusammenfassende Erklärung (SD-Net) Verkehrsuntersuchung (SD-Net) Gutachterliche Stellungnahme A553 (SD-Net) Geotechnischer Bericht (SD-Net) Niederschrift öffentliche Versammlung (SD-Net) Stellungnahmen gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB (SD-Net) Stellungnahmen Offenlage gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB (SD-Net) Wertung Stellungnahmen Offenlage (SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -3-