Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 100/2016
Az.: 61. 21-20 / 165
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.02.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in der Anlage „Wertung Stellungnahmen Offenlage“ zum Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) BauGB Nr. 1-4 sowie zum Beteiligungsverfahren gem. § 4 (2)
BauGB Nr. 1-14 dargestellt entschieden. Die textlichen Festsetzungen werden unter Punkt 1.2
Maß der baulichen Nutzungen 1.2.1 Höhe der baulichen Anlagen wie folgt geändert: Die Firsthöhe
wird bei einer festgesetzten dreigeschossigen Bebauung auf maximal 10,50 festgesetzt. Der Punkt
1.2.2 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche wird wie folgt ergänzt: Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch die unter § 19 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen nicht mehr als
25 % überschritten werden. Als Hinweis wird mit aufgenommen: Zur Vermeidung von Überflu-
tungsschäden bei Katastrophenregen sollte die OKF (Oberkante Fußboden) der Gebäude generell
über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen.
II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide, wird gem. §§ 2 und 10 BauGB
i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen/Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 20.10.2012 (s. V 329/2012) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB fand in der Zeit vom 30.10.2012 bis 03.12.2012 statt (s.
Anlage Stellungnahmen § 4 (1)). Die Verwaltung erarbeitete zwei alternative städtebauliche Vorentwürfe, die der Öffentlichkeit am 05.02.2014 vorgestellt wurden (s. Anlagen Niederschrift öffentliche Versammlung sowie anonymisierte Stellungnahmen). Der Rat der Stadt Erftstadt hat am
23.06.2015 den Beschluss über die Offenlage gefasst (s. V 274/2015). Diese fand in der Zeit vom
15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 statt.
Nach der erfolgten Abwägung der in der Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (s. Anlagen) sind eine Änderung sowie
zwei Ergänzungen wie dem Beschlussentwurf unter I. zu entnehmen ist, in den Plan aufgenommen worden.
Den Anregungen bzgl. des Geschosswohnungsbaus wurde gefolgt, indem die Höhe einer möglichen dreigeschossigen Bebauung auf die Höhe der Zweigeschossigkeit begrenzt wurde. Diese
sieht die Firsthöhe bei 10,50 m vor, wodurch max. 3 Vollgeschosse bei einer durchschnittlichen
Geschosshöhe von 2,75 bis 3,00 m entstehen können. Staffelgeschosse als Aufbau auf eine Dreigeschossigkeit sind aufgrund der fehlenden Höhen (bei 2,75 m und 3 Vollgeschossen verbleiben
2,25 m bis zum Erreichen der Firsthöhe von 10,50 m) nicht umsetzbar. In Kombination mit der
Festsetzung, dass Pult- und Flachdächer nur in Verbindung mit einem Staffelgeschoss zulässig
sind, können im Bereich der festgesetzten Dreigeschossigkeit also lediglich optisch zweigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss gebaut werden. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass
in direktem Umfeld des geplanten Baugebietes eine zwingende Zweigeschossigkeit ohne Höhenangaben (BP Nr. 18, E.-Bliesheim, Am Heidehang) festgesetzt ist.
Des Weiteren wurde auf Anregung der Stadtwerke Erftstadt zum Einen der Grad der zu versiegelnden Fläche verringert, indem die Überschreitung der Grundflächenzahl auf 25 % reduziert und
somit die versickerungsfähige Fläche im Gebiet entsprechend erhöht wurde sowie darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Überflutungsschäden bei Katastrophenregen die OKF (Oberkante Fußboden) der Gebäude generell über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen sollte.
Dies kommt ebenfalls den Einwendern entgegen, die Bedenken bezüglich der Entwässerung des
Gebietes geäußert hatten.
Da den Stellungnahmen der Offenlage gefolgt wird, die Betroffenheit bei den geänderten Punkten
allein bei der Stadt Erftstadt liegt und hierdurch keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind,
kann auf eine erneute Offenlage verzichtet werden.
Der Beschluss über die parallel erfolgte 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am
15.12.2014 (s. V 371/2015) durch den Rat der Stadt Erftstadt. Der Antrag auf Genehmigung liegt
der zuständigen Bezirksplanungsbehörde vor.
Der Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide kann nunmehr mit den o.g. Änderungen nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen werden.
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Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf verkleinert
sowie den Entwurf der Begründung in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu
entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen:
Anlagenplan
Rechtsplanentwurf
Begründung – Entwurf
Umweltbericht (SD-Net)
ASP 1 und 2 (SD-Net)
Zusammenfassende Erklärung (SD-Net)
Verkehrsuntersuchung (SD-Net)
Gutachterliche Stellungnahme A553 (SD-Net)
Geotechnischer Bericht (SD-Net)
Niederschrift öffentliche Versammlung (SD-Net)
Stellungnahmen gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB (SD-Net)
Stellungnahmen Offenlage gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB (SD-Net)
Wertung Stellungnahmen Offenlage (SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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