Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
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Inhalt der Datei
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
BP 165, Erftstadt – Bliesheim, Lange Heide
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB (15.07.2015 – 21.08.2015)
Lfd.
Nr.
1.
Datum
Absender
Redeker | Sellner | Dahs
Rechtsanwälte
Willy-Brandt-Allee 11
53113 Bonn
(Vollmacht)
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
24.08.2015
Bezug auf
Stellungnahme im
Rahmen der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
(1) BauGB zur 14.
Änderung des
FNP (s.u.)
Grundsätzliche Bedenken:
Bedenken gegenüber der öffentlichen
Bekanntmachungen in formaler respektive
verfahrensrechtlicher Hinsicht
1. Auslegungszeitraum bis auf 8 Werktage in
den Schulsommerferien NordrheinWestfalens bewusste Beschleunigung,
um Einwendungen kritischer Bürger zu
verhindern
2.
Bedenken in Bezug auf die Angabe der
Arten umweltbezogener Informationen in der
Bekanntmachung: Anstoßwirkung nicht
ausreichend gegeben
Konkrete Bedenken:
1. Frage nach Abwicklung des
Baustellenverkehrs
2. Dreigeschossige Bebauung entspricht nicht
der Grundlage des Vorentwurfes „C“
3. Bedenken wegen fehlender Anpassung des
Verkehrsgutachtens aufgrund im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1)
BauGB eingegangener Stellungnahmen;
Kyrion- und Gregor-Vosen-Straße wurden
nicht berücksichtigt;
Ansatz „berechneter Fahrten“ deutlich zu
gering (fehlender zunehmender
Anlieferverkehr aufgrund Interneteinkäufen)
4. Versickerungsbecken zu nah an der
Bebauung; Unbeantwortete Fragen nach
notwendigem Schutz vor
Kellerüberflutungen und nach etwaigem
Notüberlauf des Versickerungsbeckens zum
Kanal
5. Erhebliche Flächeninanspruchnahme, um
1
Art und Umfang der Berücksichtigung
Zu 1. Die Bedenken werden nicht geteilt:
Verfahren erfolgt konform zu den Vorgaben des
Baugesetzbuches in der aktuell gültigen
Fassung; wird dem Gebot einer zügigen
Durchführung eines solchen
Bauleitplanverfahrens gerecht
Zu 2. Die Bedenken werden nicht geteilt:
Bekanntmachungstext hält sich an die
gesetzlichen Vorgaben des § 3 (2) Nr. 1 BauGB.
Die Verpflichtung, die Umweltthemen mit
Stichworten zu benennen, ist erfüllt. Eine
Anstoßwirkung ist gegeben.
Zu 1.Kenntnisnahme; ist mit Mitteln der
Bauleitplanung nicht zu steuern
Zu 2. Ziel der Planung ist die Aktivierung von
Wohnbauflächenreserven; dem sparsamem
Umgang mit Grund und Boden trägt die geringe
räumlich intensivere Nutzung Rechnung, um der
Nachbarschaft entgegen zu kommen, wird aber
die Höhe der baulichen Anlagen bei
Dreigeschossigkeit der der Zweigeschossigkeit
angepasst
Zu 3. Einwendungen sind rein spekulativ
Berechnung erfolgte nach den anerkannten
Regeln der Technik
Zu 4. Bedenken werden nicht geteilt;
entsprechende Berechnungen der
Unbedenklichkeit wurde durchgeführt; die
Schutzabstände werden eingehalten
Zu 5. Kenntnisnahme; Wirtschaftsweg ist
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
gut 1/3 größer, als dies die
Flächennutzungsplanung ursprünglich
vorsah
Stellungnahme zur Bebauungsplanbegründung
1. Zulassung einer teilweisen dreigeschossigen
Bebauung leuchtet nicht ein;
Bebauungsplanbegründung rechtfertigt
derartige Planmodifizierungen kaum
2. Landschaftsplanung steht bereits
vorbereitender Bauleitplanung insofern
entgegen, als der restliche
Änderungsbereich im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes 5 (LP 5) liegt;
Belange des Umweltschutzes werden
nachweislich erheblich beeinträchtigt
Zu 1.
Redeker | Sellner | Dahs
Rechtsanwälte
Willy-Brandt-Allee 11
53113 Bonn
(Vollmacht)
15.05.2015
Stellungnahme zur 14. Änderung des FNP
Grundsätzliche Bedenken:
im Vertrauen auf im Jahre 1999 ursprünglichen
Konsens eines deutlich kleineren Baugebiets
Grundstücke erworben
Unterschriftenaktion wird ignoriert
Profitmaximierung der öffentlichen Hand;
„Baulückenbebauung“ im Sinne einer
Nachverdichtung unberücksichtigt
Lokalpolitik ignoriert Stadtplanung
Konkrete Bedenken:
1. Befürchtung einer Verstärkung des
Leerstand und von Wertminderung im
Bestand
2. Zersiedlung und Schwächung der „Dorfmitte“
3. Folgekosten für die Stadt durch Schaffung
und Instandhaltung zusätzlicher
Infrastrukturen
4. Topografische Lage und fehlende
2
Art und Umfang der Berücksichtigung
Grenze im FNP, bei Aufstellung 1999 musste
Ausgleich vor Ort dargestellt werden, dies ist
nicht mehr der Fall, aus diesem Grund
Bebauung bis an den Wirtschaftsweg mit
umgebender Begrünung als landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft.
Intensive Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-ErftKreis, der keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die Planung erhebt
Zu 1. s. konkrete Bedenken 2.
Zu 2. Bedenken werden nicht geteilt. Intensive
Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-Erft-Kreis, der
keine grundsätzlichen Bedenken gegen die
Planung erhebt; entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen sind Bestandteil des
Bebauungsplanes; die Herausnahme aus dem
Landschaftsschutz wurde vom Kreistag in seiner
Sitzung am 11.12.15 bestätigt
Städtebauliches Votum der Einwender, welches
sich der rechtlichen Bewertung entzieht;
Planungshoheit und somit städtebauliche Ziele
im planerischen Ermessen des Rates
zu 1. u. 2. Bedenken werden nicht geteilt;
Aussage ist reine Spekulation, kein fachlich
untermauerter Beleg
zu 3. Bedenken werden nicht geteilt;
Konsequenz jeder Wohnbaulandausweisung;
Refinanzierung über Erschließungsbeiträge
zu 4. Spätere Wohnformen sind aufgrund
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
5.
Infrastruktur gewährleisten kein
„altersgerechtes Wohnen“
Sorge hoher Lärmimmissionsbelastung der
angrenzenden Autobahnen
6.
Mobilfunkmast in direkter Nachbarschaft
zum Baugebiet; Unzulässigkeit in
Wohngebieten
7.
Befürchtung der Überlastung des
bestehenden Kanalisationssystems,
Problematik der Versickerung des
Oberflächenwassers
Bedenken hinsichtlich verkehrstechnischer
Erschließung
8.
9.
„Dauerbelastung“ durch Baustellenverkehr
10. Bedenken in Bezug auf die Vernichtung von
Naherholungsflächen und Gefährdung des
Landschaftsschutzes
Vorentwurfsbegründung FNP-Änderung:
1. Masterarbeit ersetzt nicht eigenständige
Herleitung der Begründung
2.
Wirtschaftsweg vermag kaum „eine
Landmarke als natürliche Begrenzung für
die Wohnbebauung“ darstellen
3.
Keine ausreichende Begründung für
Zielbestimmung einer „ortsbild- und
landschaftsgerechten Abrundung des
Siedlungsrandes“
4.
Befürchtung weiterer sukzessiver Eingriffe in
den Landschaftsschutz
3
Art und Umfang der Berücksichtigung
verschiedener Baufensterformen und –größen
bei der Umsetzung realisierbar
zu 5. entsprechende fachliche Untersuchung
bestätigt die Unbedenklichkeit bei
Bauausführung nach dem Stand der Technik
zu 6. Thematisierte Unzulässigkeit von
Mobilfunkmasten in Wohngebieten rechtlich
nicht relevant, da sich Anlage NICHT im
Plangebiet befindet
zu 7. Dimensionierung der Versickerung ist so
berechnet, dass Ableitung/Unbedenklichkeit
gewährleistet ist
zu 8. Bedenken werden nicht geteilt; Anzahl der
Wohneinheiten wurde gegenüber der Ausgangs(Berechnungs)zahl reduziert
zu 9. Baustellenverkehr mit Mitteln der
Bauleitplanung nicht zu steuern
zu 10. Ausgleich der Eingriffe erfolgt (s.
Umweltbericht)
zu 1. Auffassung wird nicht geteilt;
eigenständige Begründung i. S. d. § 1 (3)
BauGB liegt vor, nach Prüfung alternativer
Flächen wurde die „Lange Heide“ ausgewählt
zu 2. Wirtschaftsweg ist Grenze im FNP, bei
Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort
dargestellt werden und dieser endet am
Wirtschaftsweg; Grenzziehung ist nicht
willkürlich erfolgt
zu 3. Klare Aussage in Begründung bzgl. der
Eingrünung der Bebauung als Übergang zur
freien Landschaft, verbindliche Bauleitplanung
trifft entsprechende Festsetzungen für optisch
harmonischen Übergang zum anschließenden
Außenbereich
zu 4. Sind nicht vorgesehen.
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
2.
3.
Datum
Absender
Einsendung 1
Einsendung 2
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
17.08.215
Folgende Einwände:
1. Maß der baulichen Nutzung:
• Änderung der Festlegung der
zulässigen Anzahl der
Vollgeschosse im hinteren Bereich
der Vorgebirgsstraße 48 auf 1
Vollgeschoss und Firsthöhe auf 9m
(da ansonsten das Grundstück voll
einsehbar wäre und die
Privatsphäre nicht mehr
gewährleistet ist)
• Die geplante 2 bis 3 geschossige
Bauweise fügt sich nicht in das
bestehende Ortsbild mit
Einfamilienhäusern in 1
geschossiger Bauweise ein
2. Lage der neuen Straßeneinmündungen im
Bereich Vorgebirgsstraße:
• Der Straßenverlaufsabstand wurde
mit ca. 8 bis 10m Abstand zum
Grundstück Vorgebirgsstraße 48
unverhältnismäßig nah geplant,
sodass ein Abstand von min. 25
gefordert wird (da ansonsten ein
erhöhtes Gefahrenpotenzial beim
Ausfahren vom Grundstück, eine
erhebliche Lärmzunahme und eine
durch die Bauphase bedingte
langfristige Beeinträchtigung der
Einfahrt entstehen würde)
3. Verlauf des Baustellenverkehrs
• Die betroffenen Bürger fordern den
Bürgermeister und den Rat der
Stadt Erftstadt auf eine Lösung zu
finden, um den Baustellenverkehr,
Baustellenlärm, die
Staubbelästigung etc. auf ein
Minimum zu reduzieren
Einspruch:
• Dreigeschossige Bauweise ist unangebracht
(unangenehmer Blickfang)
14.08.2015
4
Art und Umfang der Berücksichtigung
Zu 1.
Bebauung an dieser Stelle sieht der FNP seit
1999 vor; die bauordnungsrechtlich
vorgeschriebenen Abstände, die u.a. der
Wahrung der Privatsphäre dienen, werden
eingehalten
Die Anregung wird nicht geteilt; im direkt an das
Plangebiet angrenzenden Bebauungsplan Nr.
18, E.-Bliesheim, Am Heidehang ist eine
zwingende Zweigeschossigkeit festgesetzt.
Zu 2. Bedenken werden nicht geteilt;
Abstandsregelungen bezüglich der Entfernung
von Erschließungsstraßen zu privaten
Grundstücken sieht das Baurecht nicht vor; die
Erschließung des Gebietes ist mit dem
Eigenbetrieb Straßen abgestimmt und
gutachterlich untersucht worden
Zu 3. Baustellenverkehr mit Mitteln der
Bauleitplanung nicht zu steuern
Bedenken werden nicht geteilt, weil:
- Ziel der Planung ist die Aktivierung von
Wohnbauflächenreserven; dem sparsamem
Umgang mit Grund und Boden trägt die geringe
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
•
4.
Einsendung 3
19.08.2015
Verkehrstechnische Anbindung ist nach wie
vor ungeklärt (Straße Lange Heide ist zu
eng, sodass der Verkehr nicht abgeleitet
werden kann und die Feuerwehr die Straße
nicht uneingeschränkt befahren kann)
• Forderung nach einem neuen
Verkehrsgutachten, da der Hauptverkehr die
Vorgebirgsstraße zu Stoßzeiten überlasten
würde
• Das Problem des Zu-und Abflusses des
Wassers sei nicht geregelt
• Aufgrund des Standortes einer Abwehrflak in
1945 ist mit weiteren Bombenfunden zu
rechnen
Naturschutzbelange:
• Lage des Neubaugebiets in den
Randflächen des Landschaftsschutzgebietes
5.2.2 (zu 20-25% des Neubaugebiets sind
Teil des Landschaftsschutzgebietes) und
somit Beeinträchtigung der biologischen und
zoologischen Bedeutsamkeit der Flächen
der Langen Heide
• Ausdruck des Unverständnisses über den
Aufkauf der Flächen durch die Stadt
Erftstadt (Gutachten von Herrn Thomas
Knur spricht dagegen und weder Wasserund Verkehrsregelungen, noch Anbindung
oder Erschließung seien geklärt)
• Mehr als 600 Bürger sprechen sich schriftlich
gegen das Neubaugebiet aus
• Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen seien
unverhältnismäßig und die Einsaat von
Wildkräutern führe zu Florenverfälschung
Einwände:
• gegen die geplante dreigeschossige
Bebauung gegenüber Lange Heide 55, da
diese unverträglich mit der bisherigen
5
Art und Umfang der Berücksichtigung
räumlich intensivere Nutzung Rechnung, um der
Nachbarschaft entgegen zu kommen, wird aber
die Höhe der baulichen Anlagen bei
Dreigeschossigkeit der der Zweigeschossigkeit
angepasst
- Anzahl der Wohneinheiten wurde gegenüber
der Ausgangs-(Berechnungs)zahl reduziert
- Dimensionierung der Versickerung ist so
berechnet, dass Ableitung gewährleistet ist
- Überprüfung der Fläche auf Vorhandensein
von Kampfmitteln ist erfolgt
Die Belange des Natur- und
Landschaftsschutzes sind intensiv mit der
Unteren Landschaftsbehörde erörtert und
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als
Festsetzungen in den Bebauungsplan
aufgenommen worden; die Herausnahme aus
dem Landschaftsschutz wurde vom Kreistag in
seiner Sitzung am 11.12.15 bestätigt.
Zu Verkehr und Versickerung:
- Anzahl der Wohneinheiten wurde gegenüber
der Ausgangs-(Berechnungs)zahl reduziert
- Dimensionierung der Versickerung ist so
berechnet, dass Ableitung gewährleistet ist
Bedenken werden nicht geteilt; angrenzend an
die Bebauung Lange Heide 55 ist eine mögliche
Zweigeschossigkeit im Bebauungsplanentwurf
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
•
•
eingeschossigen Bauweise ist.
Bitte nach Verlegung des dort geplanten
dreigeschossigen Hauses
Ansonsten keine Einwände gegen das neue
Baugebiet
Art und Umfang der Berücksichtigung
festgesetzt.
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB (01.07.2015 – 21.08.2015)
Lfd.
Nr.
1.
2.
Absender
Deutsche Telekom AG
TINL West PT 22
Innere Kanalstr. 98
50672 Köln
Verbandswasserwerk
Walramstr. 12
53879 Euskirchen
(nur für Bliesheim, Niederberg,
Borr/ Scheuren, Erp,
Friesheim)
Datum
14.07.2015
Zusammengefasster Inhalt
Im Planbereich befinden sich noch keine
Telekommunikationslinien der Telekom.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Prüfung/Berücksichtigung im Rahmen der
Ausbauplanung
Bitte folgende Festsetzungen im Bebauungsplan:
• Ausreichende Trassen mit einer
Leitungszone von ca. 0,30 m für die
Unterbringung der Telekommunikationslinien
der Telekom
• Beachtung des „Merkblattes über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen“ der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989
• Sicherstellung der ungehinderten
Unterhaltung und Erweiterung der
Telekommunikationslinien der Telekom
erbeten
14.07.2015
Hinweis: Rechtzeitig Koordinierung der
Straßenbaumaßnahmen für die Verlegung der
Telekommunikationsmaßnahmen
Grundsätzlich keine Bedenken.
Jedoch der Hinweis, dass sich im Plangebiet derzeitig
keine Wasserleitungen befinden, sodass eine
Wasserleitung DN 100 von der Vorgebirgsstraße und
der Straße Lange Heide verlegt werden muss.
6
Kenntnisnahme
Prüfung/Berücksichtigung im Rahmen der
Ausbauplanung
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
Datum
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
Bitte auf das Zusenden eines Planes im Maßstab
1:500 sowie der entsprechenden Querschnitte mit
Eintragung der Kanalstraße.
Für die Verlegung von Versorgungsleitungen muss im
Plangebiet für die Versorgungsträger eine 1,50 m
breite Trasse vorgesehen werden.
3.
4.
5.
6.
Landschaftsverband
Rheinland
Landeshaus
Amt für Liegenschaften
Kennedyufer 2
50679 Köln
DB Service Immobilien GmbH
Niederlassung Köln
Liegenschaftsmanagement
Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24
50679 Köln
Westnetz GmbH
DRW-S-LK
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
(ehem.: RWE Netzservice
GmbH)
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
14.07.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
15.07.2015
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
22.07.2015
Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
GmbH, sowie keine diesseitigen Planungen.
Kenntnisnahme
23.07.2015
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu
versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein
Gewässer über belebte Bodenschichten zu leiten.
Kenntnisnahme
Berücksichtigung durch Festsetzungen bzgl. der
Bodenbefestigungen sowie Aufnahme von
Hinweisen und Empfehlungen
Zwecks Entlastung der Kanalisation und zur
Verringerung der Gewässerbelastung sollen im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden.
Anregungen zu Versickerungsmöglichkeiten:
• Versickerung vor Ort
• Reduzierung der versiegelten Flächen
• Offenfugige Pflasterung der Wege- und
Hofflächen
• Anlage von Einstaudächern, Gründächern,
7
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
Datum
Zusammengefasster Inhalt
•
•
Art und Umfang der Berücksichtigung
Teichen, Mulden und Biotopen
Ökologisch sinnvolle Nutzung von
Niederschlagswasser durch Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung
der Hofflächen etc.
Verminderung von kostenträchtigen
Maßnahmen durch die Reduzierung von
Siedlungsentwässerung
Nachweis der Unschädlichkeit von der Einleitung aus
der Siedlungsentwässerung und somit
immissionsorientierte Nachweise von der
Bezirksregierung notwendig
7.
8.
9.
10.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
Hansastr. 2
47799 Krefeld
Gasversorgungsgesellschaft
mgH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Rheinische NETZ Gesellschaft
mbH
RNG-P, Netzplanung
Maarweg 159 – 161
50825 Köln (GVG)
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Jülicher Ring 101 – 103
53879 Euskirchen
07.08.2015
Zwecks Herstellung des von den EGWasserrahmenrichtlinien geforderten Gewässern
„guten Zustands“, sollen die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer geleitet
werden. Um doppelte Kosten zu umgehen, sollte dies
bereits jetzt geschehen.
Den eingereichten Unterlagen ist nicht zu entnehmen,
ob neben der angrenzenden Kompensationsfläche
weitere externe Maßnahmenflächen erforderlich sind,
sodass diese, falls dies der Fall sein sollte, per
Übersichtsplan mitzuteilen sind.
Kenntnisnahme
Weitere externe Maßnahmen nicht geplant
11.08.2015
Keine Bedenken
Siehe RNG (Nr.9)
Kenntnisnahme
11.08.2015
Keine Bedenken
Das Plangebiet kann aus technischer Sicht mit der
umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden.
Kenntnisnahme
11.08.2015
Das angeforderte Verkehrsgutachten beinhaltet
lediglich die Leistungsfähigkeitsbetrachtung. In Bezug
auf Fußgängerverhalten, Radverkehrsanlagen, gute
und sichere Sichtverhältnisse und begreifbare
Verkehrsabläufe für Wohngebiete fand keine
Überprüfung statt, sodass die Durchführung eines
Sicherheitsaudits angefordert wird.
Kenntnisnahme
Die Verkehrsuntersuchung hat das Rad- und
Fußgängeraufkommen berücksichtigt und
kommt zu dem Ergebnis, das es aus
verkehrstechnischer Sicht keine Einwände
gegen das geplante Wohngebiet gibt. Während
der Verkehrserhebungen wurden bzgl. des Rad-
8
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
Datum
Zusammengefasster Inhalt
Ferner sind die Sichtdreiecke des Knotens
L163/Lange Heide/ Vorgebirgsstraße/ K 45 zu
überprüfen und von Bewuchs freizuhalten.
Art und Umfang der Berücksichtigung
und Fußgängeraufkommens keine
Auffälligkeiten beobachtet, die einen Mangel an
Verkehrssicherheit aufzeigen.
Nachzuweisen sind die Sichtfelder für:
• Die Haltesicht
• Die Anfahrsicht
• Die Überquerungsstellen
11.
12.
Industrie- und Handelskammer
Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 3
Rathauspassage
50126 Bergheim
Rhein-Erftkreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
18.08.2015
24.08.2015
Hinweise:
• Aus dem Bebauungsplan folgen gegenüber
der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven
Lärmschutz (notwendige Maßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt)
• Im Bebauungsplan ist auf die
Verkehrsemissionen hinzuweisen
(notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen und
Vorhabenträger)
• Falls Lärmschutzmaßnahmen ergriffen
werden müssen, ist weder der Baumbestand
noch die Entwässerungseinrichtung des
Landesbetriebs in Mitleidenschaft zu zeihen
Keine Bedenken
Kreisplanung
Grundsätzlich keine Bedenken seitens der
Kreisplanung.
Jedoch Hinweis auf Lage des Plangebiets im
Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-7 „Ville-Westhang
bei Bliesheim“, Entscheidung über Herausnahme
durch Kreistag
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine Bedenken
9
Bzgl. des Lärmschutzes wurde eine
gutachterliche Stellungnahme eingeholt; bei
Bauausführung nach dem Stand der Technik ist
mit Beeinträchtigungen nicht zu rechnen.
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Herausnahme ist erfolgt
Kenntnisnahme
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
13.
14.
Absender
Katholisches Pfarramt
Bliesheim
Frankenstr. 30
50374 Erftstadt
Stadtwerke Erftstadt
Michael-Schiffer-Weg 4
Datum
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
Wasserwirtschaft
• Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in
ortsnahe Gewässer des
Niederschlagswassers von Grundstücken,
die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut
wurden, gemäß § 51a LWG. Ferner ist für
die Einleitung von Niederschlagswasser in
den Untergrund eine wasserrechtliche
Erlaubnis gemäß §§8-10, 13, 18 WHG
erforderlich.
• Für einen evtl. Einbau von Recyclingstoffen
ist eine wasserrechtliche Genehmigung
erforderlich
• Bereich liegt im Wasserschutzgebiet IIIB
Dirmerzheim
Kenntnisnahme
Versickerung ist festgesetzt; entsprechende
Erlaubnis wird angefragt
Bodenschutz
• Keine Altlasten
• Prüfung auf eine mögliche Wiedernutzung
bereits versiegelter, sanierter, baulich
veränderter oder bebauter Flächen ist
durchzuführen und nachzuweisen
Kenntnisnahme
Alternative Standortprüfung ist erfolgt (s.
Begründung, zusammenfassende Erklärung)
Immissionsschutz
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
Amt für Straßenbau und Verkehr
Grundsätzlich keine Bedenken, aber Anregung zur
Durchführung eines Sicherheitsaudits für die Knoten
Merowingerstraße/K 45/ Vorgebirgsstraße/ Lange
Heide
Kenntnisnahme
Die Verkehrsuntersuchung hat das Rad- und
Fußgängeraufkommen berücksichtigt und
kommt zu dem Ergebnis, das es aus
verkehrstechnischer Sicht keine Einwände
gegen das geplante Wohngebiet gibt. Während
der Verkehrserhebungen wurden bzgl. des Radund Fußgängeraufkommens keine
Auffälligkeiten beobachtet, die einen Mangel an
Verkehrssicherheit aufzeigen.
Kenntnisnahme
20.08.2015
Zustimmung des Umlegungsverfahrens Nr.165 –
Lange Heide sowie der FNP-Änderung Nr.14
05.02.2016
Anregung, den Grad der Versiegelung zu verringern
durch Festsetzung, dass die zulässige Grundfläche
10
Hinweis im Bebauungsplan
Hinweis im Bebauungsplan
Den Anregungen wird gefolgt und
entsprechende Festsetzung bzw. Hinweis in den
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
50374 Erftstadt
Datum
Zusammengefasster Inhalt
durch die GFZ von 40 % nur bis zu 25 (50) vom
Hundert überschritten werden darf (§ 19 Abs. 4
BauNVO)
Aufnahme des Hinweises, dass zur Vermeidung von
Überflutungsschäden bei Katastrophenregen die OKF
der Gebäude generell über der Rückstauebene =
Straßenoberkante liegen sollte
11
Art und Umfang der Berücksichtigung
Plan aufgenommen.