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Beschlussvorlage (Wertung Stellungnahmen Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05

Inhalt der Datei

Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB BP 165, Erftstadt – Bliesheim, Lange Heide Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB (15.07.2015 – 21.08.2015) Lfd. Nr. 1. Datum Absender Redeker | Sellner | Dahs Rechtsanwälte Willy-Brandt-Allee 11 53113 Bonn (Vollmacht) Zusammengefasster Inhalt Posteingang 24.08.2015 Bezug auf Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur 14. Änderung des FNP (s.u.) Grundsätzliche Bedenken: Bedenken gegenüber der öffentlichen Bekanntmachungen in formaler respektive verfahrensrechtlicher Hinsicht 1. Auslegungszeitraum bis auf 8 Werktage in den Schulsommerferien NordrheinWestfalens  bewusste Beschleunigung, um Einwendungen kritischer Bürger zu verhindern 2. Bedenken in Bezug auf die Angabe der Arten umweltbezogener Informationen in der Bekanntmachung: Anstoßwirkung nicht ausreichend gegeben Konkrete Bedenken: 1. Frage nach Abwicklung des Baustellenverkehrs 2. Dreigeschossige Bebauung entspricht nicht der Grundlage des Vorentwurfes „C“ 3. Bedenken wegen fehlender Anpassung des Verkehrsgutachtens aufgrund im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangener Stellungnahmen; Kyrion- und Gregor-Vosen-Straße wurden nicht berücksichtigt; Ansatz „berechneter Fahrten“ deutlich zu gering (fehlender zunehmender Anlieferverkehr aufgrund Interneteinkäufen) 4. Versickerungsbecken zu nah an der Bebauung; Unbeantwortete Fragen nach notwendigem Schutz vor Kellerüberflutungen und nach etwaigem Notüberlauf des Versickerungsbeckens zum Kanal 5. Erhebliche Flächeninanspruchnahme, um 1 Art und Umfang der Berücksichtigung Zu 1. Die Bedenken werden nicht geteilt: Verfahren erfolgt konform zu den Vorgaben des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung; wird dem Gebot einer zügigen Durchführung eines solchen Bauleitplanverfahrens gerecht Zu 2. Die Bedenken werden nicht geteilt: Bekanntmachungstext hält sich an die gesetzlichen Vorgaben des § 3 (2) Nr. 1 BauGB. Die Verpflichtung, die Umweltthemen mit Stichworten zu benennen, ist erfüllt. Eine Anstoßwirkung ist gegeben. Zu 1.Kenntnisnahme; ist mit Mitteln der Bauleitplanung nicht zu steuern Zu 2. Ziel der Planung ist die Aktivierung von Wohnbauflächenreserven; dem sparsamem Umgang mit Grund und Boden trägt die geringe räumlich intensivere Nutzung Rechnung, um der Nachbarschaft entgegen zu kommen, wird aber die Höhe der baulichen Anlagen bei Dreigeschossigkeit der der Zweigeschossigkeit angepasst Zu 3. Einwendungen sind rein spekulativ Berechnung erfolgte nach den anerkannten Regeln der Technik Zu 4. Bedenken werden nicht geteilt; entsprechende Berechnungen der Unbedenklichkeit wurde durchgeführt; die Schutzabstände werden eingehalten Zu 5. Kenntnisnahme; Wirtschaftsweg ist Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang Zusammengefasster Inhalt gut 1/3 größer, als dies die Flächennutzungsplanung ursprünglich vorsah Stellungnahme zur Bebauungsplanbegründung 1. Zulassung einer teilweisen dreigeschossigen Bebauung leuchtet nicht ein; Bebauungsplanbegründung rechtfertigt derartige Planmodifizierungen kaum 2. Landschaftsplanung steht bereits vorbereitender Bauleitplanung insofern entgegen, als der restliche Änderungsbereich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 5 (LP 5) liegt; Belange des Umweltschutzes werden nachweislich erheblich beeinträchtigt Zu 1. Redeker | Sellner | Dahs Rechtsanwälte Willy-Brandt-Allee 11 53113 Bonn (Vollmacht) 15.05.2015 Stellungnahme zur 14. Änderung des FNP Grundsätzliche Bedenken: im Vertrauen auf im Jahre 1999 ursprünglichen Konsens eines deutlich kleineren Baugebiets Grundstücke erworben Unterschriftenaktion wird ignoriert Profitmaximierung der öffentlichen Hand; „Baulückenbebauung“ im Sinne einer Nachverdichtung unberücksichtigt Lokalpolitik ignoriert Stadtplanung Konkrete Bedenken: 1. Befürchtung einer Verstärkung des Leerstand und von Wertminderung im Bestand 2. Zersiedlung und Schwächung der „Dorfmitte“ 3. Folgekosten für die Stadt durch Schaffung und Instandhaltung zusätzlicher Infrastrukturen 4. Topografische Lage und fehlende 2 Art und Umfang der Berücksichtigung Grenze im FNP, bei Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort dargestellt werden, dies ist nicht mehr der Fall, aus diesem Grund Bebauung bis an den Wirtschaftsweg mit umgebender Begrünung als landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft. Intensive Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-ErftKreis, der keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhebt Zu 1. s. konkrete Bedenken 2. Zu 2. Bedenken werden nicht geteilt. Intensive Abstimmung im Vorfeld mit Rhein-Erft-Kreis, der keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhebt; entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind Bestandteil des Bebauungsplanes; die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 11.12.15 bestätigt Städtebauliches Votum der Einwender, welches sich der rechtlichen Bewertung entzieht; Planungshoheit und somit städtebauliche Ziele im planerischen Ermessen des Rates zu 1. u. 2. Bedenken werden nicht geteilt; Aussage ist reine Spekulation, kein fachlich untermauerter Beleg zu 3. Bedenken werden nicht geteilt; Konsequenz jeder Wohnbaulandausweisung; Refinanzierung über Erschließungsbeiträge zu 4. Spätere Wohnformen sind aufgrund Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Zusammengefasster Inhalt Posteingang 5. Infrastruktur gewährleisten kein „altersgerechtes Wohnen“ Sorge hoher Lärmimmissionsbelastung der angrenzenden Autobahnen 6. Mobilfunkmast in direkter Nachbarschaft zum Baugebiet; Unzulässigkeit in Wohngebieten 7. Befürchtung der Überlastung des bestehenden Kanalisationssystems, Problematik der Versickerung des Oberflächenwassers Bedenken hinsichtlich verkehrstechnischer Erschließung 8. 9. „Dauerbelastung“ durch Baustellenverkehr 10. Bedenken in Bezug auf die Vernichtung von Naherholungsflächen und Gefährdung des Landschaftsschutzes Vorentwurfsbegründung FNP-Änderung: 1. Masterarbeit ersetzt nicht eigenständige Herleitung der Begründung 2. Wirtschaftsweg vermag kaum „eine Landmarke als natürliche Begrenzung für die Wohnbebauung“ darstellen 3. Keine ausreichende Begründung für Zielbestimmung einer „ortsbild- und landschaftsgerechten Abrundung des Siedlungsrandes“ 4. Befürchtung weiterer sukzessiver Eingriffe in den Landschaftsschutz 3 Art und Umfang der Berücksichtigung verschiedener Baufensterformen und –größen bei der Umsetzung realisierbar zu 5. entsprechende fachliche Untersuchung bestätigt die Unbedenklichkeit bei Bauausführung nach dem Stand der Technik zu 6. Thematisierte Unzulässigkeit von Mobilfunkmasten in Wohngebieten rechtlich nicht relevant, da sich Anlage NICHT im Plangebiet befindet zu 7. Dimensionierung der Versickerung ist so berechnet, dass Ableitung/Unbedenklichkeit gewährleistet ist zu 8. Bedenken werden nicht geteilt; Anzahl der Wohneinheiten wurde gegenüber der Ausgangs(Berechnungs)zahl reduziert zu 9. Baustellenverkehr mit Mitteln der Bauleitplanung nicht zu steuern zu 10. Ausgleich der Eingriffe erfolgt (s. Umweltbericht) zu 1. Auffassung wird nicht geteilt; eigenständige Begründung i. S. d. § 1 (3) BauGB liegt vor, nach Prüfung alternativer Flächen wurde die „Lange Heide“ ausgewählt zu 2. Wirtschaftsweg ist Grenze im FNP, bei Aufstellung 1999 musste Ausgleich vor Ort dargestellt werden und dieser endet am Wirtschaftsweg; Grenzziehung ist nicht willkürlich erfolgt zu 3. Klare Aussage in Begründung bzgl. der Eingrünung der Bebauung als Übergang zur freien Landschaft, verbindliche Bauleitplanung trifft entsprechende Festsetzungen für optisch harmonischen Übergang zum anschließenden Außenbereich zu 4. Sind nicht vorgesehen. Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. 2. 3. Datum Absender Einsendung 1 Einsendung 2 Posteingang Zusammengefasster Inhalt 17.08.215 Folgende Einwände: 1. Maß der baulichen Nutzung: • Änderung der Festlegung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse im hinteren Bereich der Vorgebirgsstraße 48 auf 1 Vollgeschoss und Firsthöhe auf 9m (da ansonsten das Grundstück voll einsehbar wäre und die Privatsphäre nicht mehr gewährleistet ist) • Die geplante 2 bis 3 geschossige Bauweise fügt sich nicht in das bestehende Ortsbild mit Einfamilienhäusern in 1 geschossiger Bauweise ein 2. Lage der neuen Straßeneinmündungen im Bereich Vorgebirgsstraße: • Der Straßenverlaufsabstand wurde mit ca. 8 bis 10m Abstand zum Grundstück Vorgebirgsstraße 48 unverhältnismäßig nah geplant, sodass ein Abstand von min. 25 gefordert wird (da ansonsten ein erhöhtes Gefahrenpotenzial beim Ausfahren vom Grundstück, eine erhebliche Lärmzunahme und eine durch die Bauphase bedingte langfristige Beeinträchtigung der Einfahrt entstehen würde) 3. Verlauf des Baustellenverkehrs • Die betroffenen Bürger fordern den Bürgermeister und den Rat der Stadt Erftstadt auf eine Lösung zu finden, um den Baustellenverkehr, Baustellenlärm, die Staubbelästigung etc. auf ein Minimum zu reduzieren Einspruch: • Dreigeschossige Bauweise ist unangebracht (unangenehmer Blickfang) 14.08.2015 4 Art und Umfang der Berücksichtigung Zu 1. Bebauung an dieser Stelle sieht der FNP seit 1999 vor; die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstände, die u.a. der Wahrung der Privatsphäre dienen, werden eingehalten Die Anregung wird nicht geteilt; im direkt an das Plangebiet angrenzenden Bebauungsplan Nr. 18, E.-Bliesheim, Am Heidehang ist eine zwingende Zweigeschossigkeit festgesetzt. Zu 2. Bedenken werden nicht geteilt; Abstandsregelungen bezüglich der Entfernung von Erschließungsstraßen zu privaten Grundstücken sieht das Baurecht nicht vor; die Erschließung des Gebietes ist mit dem Eigenbetrieb Straßen abgestimmt und gutachterlich untersucht worden Zu 3. Baustellenverkehr mit Mitteln der Bauleitplanung nicht zu steuern Bedenken werden nicht geteilt, weil: - Ziel der Planung ist die Aktivierung von Wohnbauflächenreserven; dem sparsamem Umgang mit Grund und Boden trägt die geringe Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Zusammengefasster Inhalt Posteingang • 4. Einsendung 3 19.08.2015 Verkehrstechnische Anbindung ist nach wie vor ungeklärt (Straße Lange Heide ist zu eng, sodass der Verkehr nicht abgeleitet werden kann und die Feuerwehr die Straße nicht uneingeschränkt befahren kann) • Forderung nach einem neuen Verkehrsgutachten, da der Hauptverkehr die Vorgebirgsstraße zu Stoßzeiten überlasten würde • Das Problem des Zu-und Abflusses des Wassers sei nicht geregelt • Aufgrund des Standortes einer Abwehrflak in 1945 ist mit weiteren Bombenfunden zu rechnen Naturschutzbelange: • Lage des Neubaugebiets in den Randflächen des Landschaftsschutzgebietes 5.2.2 (zu 20-25% des Neubaugebiets sind Teil des Landschaftsschutzgebietes) und somit Beeinträchtigung der biologischen und zoologischen Bedeutsamkeit der Flächen der Langen Heide • Ausdruck des Unverständnisses über den Aufkauf der Flächen durch die Stadt Erftstadt (Gutachten von Herrn Thomas Knur spricht dagegen und weder Wasserund Verkehrsregelungen, noch Anbindung oder Erschließung seien geklärt) • Mehr als 600 Bürger sprechen sich schriftlich gegen das Neubaugebiet aus • Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen seien unverhältnismäßig und die Einsaat von Wildkräutern führe zu Florenverfälschung Einwände: • gegen die geplante dreigeschossige Bebauung gegenüber Lange Heide 55, da diese unverträglich mit der bisherigen 5 Art und Umfang der Berücksichtigung räumlich intensivere Nutzung Rechnung, um der Nachbarschaft entgegen zu kommen, wird aber die Höhe der baulichen Anlagen bei Dreigeschossigkeit der der Zweigeschossigkeit angepasst - Anzahl der Wohneinheiten wurde gegenüber der Ausgangs-(Berechnungs)zahl reduziert - Dimensionierung der Versickerung ist so berechnet, dass Ableitung gewährleistet ist - Überprüfung der Fläche auf Vorhandensein von Kampfmitteln ist erfolgt Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind intensiv mit der Unteren Landschaftsbehörde erörtert und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen worden; die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 11.12.15 bestätigt. Zu Verkehr und Versickerung: - Anzahl der Wohneinheiten wurde gegenüber der Ausgangs-(Berechnungs)zahl reduziert - Dimensionierung der Versickerung ist so berechnet, dass Ableitung gewährleistet ist Bedenken werden nicht geteilt; angrenzend an die Bebauung Lange Heide 55 ist eine mögliche Zweigeschossigkeit im Bebauungsplanentwurf Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Datum Absender Zusammengefasster Inhalt Posteingang • • eingeschossigen Bauweise ist. Bitte nach Verlegung des dort geplanten dreigeschossigen Hauses Ansonsten keine Einwände gegen das neue Baugebiet Art und Umfang der Berücksichtigung festgesetzt. Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB (01.07.2015 – 21.08.2015) Lfd. Nr. 1. 2. Absender Deutsche Telekom AG TINL West PT 22 Innere Kanalstr. 98 50672 Köln Verbandswasserwerk Walramstr. 12 53879 Euskirchen (nur für Bliesheim, Niederberg, Borr/ Scheuren, Erp, Friesheim) Datum 14.07.2015 Zusammengefasster Inhalt Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme Prüfung/Berücksichtigung im Rahmen der Ausbauplanung Bitte folgende Festsetzungen im Bebauungsplan: • Ausreichende Trassen mit einer Leitungszone von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom • Beachtung des „Merkblattes über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 • Sicherstellung der ungehinderten Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom erbeten 14.07.2015 Hinweis: Rechtzeitig Koordinierung der Straßenbaumaßnahmen für die Verlegung der Telekommunikationsmaßnahmen Grundsätzlich keine Bedenken. Jedoch der Hinweis, dass sich im Plangebiet derzeitig keine Wasserleitungen befinden, sodass eine Wasserleitung DN 100 von der Vorgebirgsstraße und der Straße Lange Heide verlegt werden muss. 6 Kenntnisnahme Prüfung/Berücksichtigung im Rahmen der Ausbauplanung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Absender Datum Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung Bitte auf das Zusenden eines Planes im Maßstab 1:500 sowie der entsprechenden Querschnitte mit Eintragung der Kanalstraße. Für die Verlegung von Versorgungsleitungen muss im Plangebiet für die Versorgungsträger eine 1,50 m breite Trasse vorgesehen werden. 3. 4. 5. 6. Landschaftsverband Rheinland Landeshaus Amt für Liegenschaften Kennedyufer 2 50679 Köln DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Köln Liegenschaftsmanagement Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24 50679 Köln Westnetz GmbH DRW-S-LK Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund (ehem.: RWE Netzservice GmbH) Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 14.07.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme 15.07.2015 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme 22.07.2015 Keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH, sowie keine diesseitigen Planungen. Kenntnisnahme 23.07.2015 Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer über belebte Bodenschichten zu leiten. Kenntnisnahme Berücksichtigung durch Festsetzungen bzgl. der Bodenbefestigungen sowie Aufnahme von Hinweisen und Empfehlungen Zwecks Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der Gewässerbelastung sollen im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Anregungen zu Versickerungsmöglichkeiten: • Versickerung vor Ort • Reduzierung der versiegelten Flächen • Offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen • Anlage von Einstaudächern, Gründächern, 7 Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Absender Datum Zusammengefasster Inhalt • • Art und Umfang der Berücksichtigung Teichen, Mulden und Biotopen Ökologisch sinnvolle Nutzung von Niederschlagswasser durch Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. Verminderung von kostenträchtigen Maßnahmen durch die Reduzierung von Siedlungsentwässerung Nachweis der Unschädlichkeit von der Einleitung aus der Siedlungsentwässerung und somit immissionsorientierte Nachweise von der Bezirksregierung notwendig 7. 8. 9. 10. Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Hansastr. 2 47799 Krefeld Gasversorgungsgesellschaft mgH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Rheinische NETZ Gesellschaft mbH RNG-P, Netzplanung Maarweg 159 – 161 50825 Köln (GVG) Landesbetrieb Straßenbau NRW Jülicher Ring 101 – 103 53879 Euskirchen 07.08.2015 Zwecks Herstellung des von den EGWasserrahmenrichtlinien geforderten Gewässern „guten Zustands“, sollen die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer geleitet werden. Um doppelte Kosten zu umgehen, sollte dies bereits jetzt geschehen. Den eingereichten Unterlagen ist nicht zu entnehmen, ob neben der angrenzenden Kompensationsfläche weitere externe Maßnahmenflächen erforderlich sind, sodass diese, falls dies der Fall sein sollte, per Übersichtsplan mitzuteilen sind. Kenntnisnahme Weitere externe Maßnahmen nicht geplant 11.08.2015 Keine Bedenken Siehe RNG (Nr.9) Kenntnisnahme 11.08.2015 Keine Bedenken Das Plangebiet kann aus technischer Sicht mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden. Kenntnisnahme 11.08.2015 Das angeforderte Verkehrsgutachten beinhaltet lediglich die Leistungsfähigkeitsbetrachtung. In Bezug auf Fußgängerverhalten, Radverkehrsanlagen, gute und sichere Sichtverhältnisse und begreifbare Verkehrsabläufe für Wohngebiete fand keine Überprüfung statt, sodass die Durchführung eines Sicherheitsaudits angefordert wird. Kenntnisnahme Die Verkehrsuntersuchung hat das Rad- und Fußgängeraufkommen berücksichtigt und kommt zu dem Ergebnis, das es aus verkehrstechnischer Sicht keine Einwände gegen das geplante Wohngebiet gibt. Während der Verkehrserhebungen wurden bzgl. des Rad- 8 Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Absender Datum Zusammengefasster Inhalt Ferner sind die Sichtdreiecke des Knotens L163/Lange Heide/ Vorgebirgsstraße/ K 45 zu überprüfen und von Bewuchs freizuhalten. Art und Umfang der Berücksichtigung und Fußgängeraufkommens keine Auffälligkeiten beobachtet, die einen Mangel an Verkehrssicherheit aufzeigen. Nachzuweisen sind die Sichtfelder für: • Die Haltesicht • Die Anfahrsicht • Die Überquerungsstellen 11. 12. Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 3 Rathauspassage 50126 Bergheim Rhein-Erftkreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 18.08.2015 24.08.2015 Hinweise: • Aus dem Bebauungsplan folgen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz (notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt) • Im Bebauungsplan ist auf die Verkehrsemissionen hinzuweisen (notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen und Vorhabenträger) • Falls Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, ist weder der Baumbestand noch die Entwässerungseinrichtung des Landesbetriebs in Mitleidenschaft zu zeihen Keine Bedenken Kreisplanung Grundsätzlich keine Bedenken seitens der Kreisplanung. Jedoch Hinweis auf Lage des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-7 „Ville-Westhang bei Bliesheim“, Entscheidung über Herausnahme durch Kreistag Naturschutz und Landschaftspflege Keine Bedenken 9 Bzgl. des Lärmschutzes wurde eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt; bei Bauausführung nach dem Stand der Technik ist mit Beeinträchtigungen nicht zu rechnen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Herausnahme ist erfolgt Kenntnisnahme Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. 13. 14. Absender Katholisches Pfarramt Bliesheim Frankenstr. 30 50374 Erftstadt Stadtwerke Erftstadt Michael-Schiffer-Weg 4 Datum Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung Wasserwirtschaft • Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ortsnahe Gewässer des Niederschlagswassers von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals gebaut wurden, gemäß § 51a LWG. Ferner ist für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§8-10, 13, 18 WHG erforderlich. • Für einen evtl. Einbau von Recyclingstoffen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich • Bereich liegt im Wasserschutzgebiet IIIB Dirmerzheim Kenntnisnahme Versickerung ist festgesetzt; entsprechende Erlaubnis wird angefragt Bodenschutz • Keine Altlasten • Prüfung auf eine mögliche Wiedernutzung bereits versiegelter, sanierter, baulich veränderter oder bebauter Flächen ist durchzuführen und nachzuweisen Kenntnisnahme Alternative Standortprüfung ist erfolgt (s. Begründung, zusammenfassende Erklärung) Immissionsschutz Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme Amt für Straßenbau und Verkehr Grundsätzlich keine Bedenken, aber Anregung zur Durchführung eines Sicherheitsaudits für die Knoten Merowingerstraße/K 45/ Vorgebirgsstraße/ Lange Heide Kenntnisnahme Die Verkehrsuntersuchung hat das Rad- und Fußgängeraufkommen berücksichtigt und kommt zu dem Ergebnis, das es aus verkehrstechnischer Sicht keine Einwände gegen das geplante Wohngebiet gibt. Während der Verkehrserhebungen wurden bzgl. des Radund Fußgängeraufkommens keine Auffälligkeiten beobachtet, die einen Mangel an Verkehrssicherheit aufzeigen. Kenntnisnahme 20.08.2015 Zustimmung des Umlegungsverfahrens Nr.165 – Lange Heide sowie der FNP-Änderung Nr.14 05.02.2016 Anregung, den Grad der Versiegelung zu verringern durch Festsetzung, dass die zulässige Grundfläche 10 Hinweis im Bebauungsplan Hinweis im Bebauungsplan Den Anregungen wird gefolgt und entsprechende Festsetzung bzw. Hinweis in den Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Lfd. Nr. Absender 50374 Erftstadt Datum Zusammengefasster Inhalt durch die GFZ von 40 % nur bis zu 25 (50) vom Hundert überschritten werden darf (§ 19 Abs. 4 BauNVO) Aufnahme des Hinweises, dass zur Vermeidung von Überflutungsschäden bei Katastrophenregen die OKF der Gebäude generell über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen sollte 11 Art und Umfang der Berücksichtigung Plan aufgenommen.