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Beschlussvorlage (Stellungnahmen § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,4 MB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05

Inhalt der Datei

Appelt-Loehr, Nicole Von: Gesendet: An: Betreff: Halfen, Lutz Freitag, 5. Februar 2016 08:06 Appelt-Loehr, Nicole BP Lange Heide Guten Tag Frau Appelt-Loehr, für das o.a. Baugebiet haben wir auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes das Konzept der Niederschlagswasserbeseitigung erstellt. Das Niederschlagswasser soll vor Ort in einem Becken versickert werden. Auf Grund des Platzmangels müssen in dem Baugebiet Restriktionen für die versiegelten Flächen erstellt werden. Es wird daher vorgeschlagen, dass die zulässige Grundfläche durch die GFZ von 40 % nur bis zu 25 (50) vom Hundert überschritten werden darf (§ 19 Abs. 4 BauNVO). Wird dies für die bebaubaren Nebenflächen berücksichtigt, so ergibt sich eine befestigte Nebenfläche von ca. 4.000 m2 im Baugebiet. In dem Fall, dass (50 %) für die Nebenanlagen bezogen auf die GFZ von 40 % befestigt werden können, ergibt sich eine zusätzliche abfusswirksame Fläche von ca. 4.000 m2 (in Summe ca. 8.000 m²). Mit dieser Festsetzung kann die angeschlossene abflusswirksame Fläche und damit der Oberflächenabfluss verringert werden. Auf Grund der Hanglage sollte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass zur Vermeidung von Überflutungsschäden bei Katastrophenregen die OKF der Gebäude generell über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegt sollten. Mit freundlichen Grüßen L.Halfen Ihr Ansprechpartner: Herr Dipl.-Ing.(FH) L. Halfen - Tech. Abteilung Abwasser, Wasser und Nahwärme Stadtwerke Erftstadt Michael-Schiffer-Weg 4 50374 Erftstadt Tel +49-2235/409-860 Fax +49-2235/409-837 mailto: Lutz.Halfen@Erftstadt.de 1