Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 165
Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
- BEGRÜNDUNG – TEIL A
Stand: 10.02.2016
Inhaltsübersicht
1.
Ausgangslage, Planverfahren
2.
Planzielsetzungen
3.
Plangebietsbeschreibung
4.
Planungsvorgaben
4.1
Regionalplanung
4.2
Flächennutzungsplan
4.3
Landschaftsplan
5.
Ver- und Entsorgung
6.
Festsetzungen gem. § 9 Abs.1 BauGB
6.1
Art der baulichen Nutzung
6.2
Maß der baulichen Nutzung
6.3
Überbaubare Grundstücksfläche, Baugrenze, Bauweise
6.4
Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze
6.5
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen
6.6
Verkehrsfläche
6.7
Versorgungsflächen
6.8
Grünflächen
7.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86
BauONRW)
7.1
Dachform
7.2
Dachgestaltung
7.3
Gestaltung der Doppelhäuser / Hausgruppen
7.4
Gestaltung der Haus- und Vorgärten
7.5
Bodenbefestigungen
7.6
Einfriedung
8.
Belange der Wasserwirtschaft
9.
Belange der Bodendenkmalpflege
10.
Belange des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
11.
Bodenordnung, Durchführungskosten
12.
Flächenberechnung
Begründung Teil B – Umweltbericht-
1
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
Anlagen
1.
Ausgangslage, Planverfahren
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 02.10.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 30.10.2012. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung erfolgte am
05.02.2014.
Auf der Grundlage der in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der während der öffentlichen Versammlung vorgetragenen Anregungen wurde ein
städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Das Konzept dieses städtebaulichen Entwurfes dient als
Grundlage für diesen Bebauungsplan.
2.
Planzielsetzungen
Mit dem Bebauungsplan Nr. 165 soll entsprechend den städtebaulichen Entwicklungszielen einer
nachhaltigen und ökologisch orientierten Stadtplanung, die planungsrechtliche Voraussetzung für
2
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
die Realisierung einer Wohnbebauung geschaffen werden.
Die Planung sieht im östlichen Teil der Ortslage Bliesheim Wohnbauflächen bis an den bestehenden Wirtschaftsweg als vorhandener Grenze vor sowie eine Eingrünung der Bebauung als
landschaftsgerechten Übergang zur offenen Landschaft. Hiermit sollen die Voraussetzungen für
eine städtebauliche Abrundung des Ortsteils Bliesheim an dieser Stelle geschaffen werden.
Aufgrund der landschaftlich attraktiven Lage am Ortsrand in unmittelbarer Nähe zum Erholungsgebiet der Villewälder und der relativ guten Verkehrsanbindung durch den nahe gelegenen
Bahnhof in Liblar ist eine Bebauung an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit durch die Stadt Erftstadt sowie des Bedarfs an Flächen für den Wohnungsbau
ist es städtebaulich sinnvoll, an dieser Stelle eine Weiterentwicklung des Siedlungsschwerpunkts
Bliesheim vorzunehmen. Die notwendige Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgt
im Parallelverfahren.
Orientiert an der derzeitigen Marktlage bzw. Grundstücksnachfrage, die durch die zu fast 100%
in Privateigentum befindlichen Baulücken (Erhebung durch die Stadt Erftstadt) bzw. wenigen
Leerstände in Bliesheim nicht abgedeckt werden kann, werden durch die Planung
entsprechende Flächen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird mit dem Baugebiet die kontinuierliche Auslastung und Sicherung der
vorhandenen Infrastruktureinrichtungen angestrebt.
Angepasst an die örtliche Siedlungs- und Versorgungsstruktur ist die Entwicklung einer ein- bis
zweigeschossigen Einzel- bzw. Doppelhausbebauung sowie eine geringe Anzahl Reihenhäuser/Geschosswohnungsbauten vorgesehen.
3.
Plangebietsbeschreibung
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des östlich der Erft gelegenen Teilbereichs der Ortslage Bliesheim. Im Norden, Westen und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung
überwiegend in bis zu zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Im Osten grenzt die offene Feldflur der Zülpicher Börde an das Plangebiet; dieser Bereich ist ackerbaulich geprägt.
Im Norden wird das Plangebiet durch die Vorgebirgsstraße begrenzt. Die östliche Grenze verläuft
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 160, Flur7, Gemarkung Bliesheim bis an den südlich
anschließenden Wirtschaftswegs, an dessen südlicher Begrenzung entlang, von dort entlang der
östliche Grenze des Flurstücks 109, Gemarkung Bliesheim, Flur 7 bis zur vorhandenen Bebauung. An den nordöstlichen Grenzen dieser Bebauung entlang bis zum Flurstück 140, Flur 7, Gemarkung Bliesheim. An dessen südlicher/westlicher Grenze bis zum Flurstück 150, Flur 7, Gemarkung Bliesheim, weiter nach Norden entlang der nördlichen/östlichen Grundstücksgrenzen
der bestehenden zumeist bebauten Grundstücke an der Langen Heide und Kyrionstraße.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7,8 ha. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem Bebauungsplan (Maßstab 1: 1.000) bzw. dem Anlageplan (Maßstab 1: 5.000) zu entnehmen.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
4.
4.1.
Planungsvorgaben
Regionalplanung
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für das Plangebiet einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun) sowie „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dar.
4.2.
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan enthält im Bereich
des Plangebiets die Darstellungen: „Wohnbaufläche“,
„Fläche zum Ausgleich, Zweckbestimmung: Grünfläche“
und „Fläche für Landwirtschaft“.
Im räumlichen Kontext stellt sich das Plangebiet als Auszug des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wie
nebenstehend abgebildet dar.
Zur Umsetzung der Planung ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die von der Bezirksplanungsbehörde in Aussicht gestellt und im Parallelverfahren durchgeführt wird.
4.3
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt zum Teil im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes 5, „Erfttal Süd“. Der im Landschaftsplan
5 gelegene Teil des Plangebiets ist weitestgehend als
temporäres Landschaftsschutzgebiet festgesetzt, das mit
Rechtskraft des Bebauungsplanes aufgehoben wird. Für
die übrige im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 2.2-7
„Ville-Westhang bei Bliesheim“ gelegene Fläche ist eine
Herausnahme aus dem Landschaftsschutz erfolgt.
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Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
Der Stadtteil Bliesheim und somit auch das geplante Wohngebiet liegt im Einzugsgebiet des zukünftigen Wasserschutzgebiets des Wasserwerkes Dirmerzheim (Wasserschutzzone III B).
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen nicht vor.
5.
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung mit Elektrizität und die Anbindung an die zentrale Wasserversorgung sowie an
die Kanalisation werden sichergestellt.
Die gemäß § 51 a Landeswassergesetz vorgeschriebene Versickerung des Oberflächenwassers vor Ort wird in Form eines Versickerungsbeckens am westlichen Rand des Plangebiets realisiert. Dort steht eine Fläche von ca. 0,44 ha für die Versickerung zur Verfügung.
Das für die Ableitung des Oberflächenwassers vorgesehene Versickerungsbecken ist lagemäßig am Tiefpunkt des Bebauungsplangebietes angesiedelt. Im Vorfeld der Planung wurde
neben einer Baugrunderkundung durch das Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker
Baugrund GmbH eine erste Dimensionierung des Beckens durch die Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH erarbeitet. Im Ergebnis ist eine Versickerung des Oberflächenwassers grundsätzlich möglich.
6.
Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB
6.1
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend den Zielen der Planung sowie den Vorgaben des Flächennutzungsplanes wird im
überwiegenden Teil des Plangebietes als "Art der baulichen Nutzung" ein "Allgemeines
Wohngebiet" gem. § 4 BauNVO festgesetzt.
Die ausnahmsweise im „Allgemeinen Wohngebiet“ zulässigen Nutzungen
• Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes
• Nr. 4 Gartenbaubetriebe
• Nr. 5 Tankstellen
werden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen.
Diese Nutzungen sind wegen ihres Flächenbedarfs und ihrer verkehrsintensiven Nutzung innerhalb eines Baugebietes mit der Hauptnutzung Wohnen nicht verträglich und städtebaulich in diesem Bereich nicht erwünscht.
Für ein Grundstück in der Kyrionstraße (Flurstück 444, Flur 6, Gemarkung Bliesheim), das aus
versickerungstechnischen Gründen miteinbezogen wird, werden die zeichnerischen Festsetzungen (u.a. Art der baulichen Nutzung: reines Wohngebiet-WR) mit Ausnahme der Garage übernommen, um hier weiterhin ein einheitliches Bebauungsbild zu gewährleisten.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Das "Maß der baulichen Nutzung" wird im Bebauungsplan durch die Grundflächenzahl (GRZ),
für ein Grundstück (s. auch unter 6.1) durch die Geschossflächenzahl (GFZ), die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen (minimale und maximale Firsthöhe; minimale
Trauf- und maximale Sockelhöhe) bestimmt.
Im gesamten Plangebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Das entspricht der vorgegebenen Obergrenze gem. § 17 BauNVO für „Allgemeine Wohngebiete“ gem. § 4 BauNVO. Die
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Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch die unter § 19 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO bezeichneten
Anlagen nicht mehr als 25 % überschritten werden. Hierdurch wird die Höhe der Versiegelung
am Übergang zur freien Landschaft verringert und somit die versickerungsfähige Fläche im Gebiet entsprechend erhöht. Auf Grund der Hanglage wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass zur
Vermeidung von Überflutungsschäden bei Katastrophenregen die OKF (Oberkante Fußboden)
der Gebäude generell über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen sollte.
Die städtebauliche Plankonzeption sieht eine bis zu zweigeschossige, offene Wohnbebauung mit
überwiegend Einzel- und Doppelhäusern vor. An zwei zentralen Stellen entlang der Haupterschließung ist eine platzartige Aufweitung des öffentlichen Straßenraums vorgesehen, an dem
eine zwingend zweigeschossige sowie eine mögliche dreigeschossige Bebauung festgesetzt
wird, welche die Platzkanten stärkt und diesen Bereichen einen urbanen Charakter verleiht. Hier
sollen neben dem zentral gelegenen Spielplatz Treffpunkte für die Bevölkerung des Wohngebietes entstehen. Die mögliche dreigeschossige Bebauung bietet hier auch Spielraum für öffentlich
geförderten Wohnungsbau.
Die zwingende Zweigeschossigkeit auf einem Grundstück an der Kyrionstraße wurde aufgrund
bestehender nun überplanter Festsetzungen übernommen, um der bebauten Umgebung Rechnung zu tragen.
6.3
Überbaubare Grundstücksfläche, Baugrenze, Bauweise
Die überbaubare Grundstücksfläche wird im Bebauungsplan durch die Baugrenze bestimmt.
Die überbaubare Grundstücksfläche sieht gemäß dem städtebaulichen Konzept eine straßenbegleitende Bebauung aus Einfamilien- und Doppelhäusern, in geringem Umfang auch verdichtete
Bauformen an den Plätzen vor. Die Größen der Baufenster bieten im Verhältnis zu den Grundstücksgrößen ausreichend Spielraum für persönliche Gestaltungen. Auf den Nord- und Ostseiten
der Erschließungsstraßen sind tiefere Baufenster festgesetzt, wodurch die Möglichkeit besteht,
einen ausreichend dimensionierten wohnungsbezogenen Freibereich auf den in den Nachmittags- und Abendstunden besonnten West- und Südseiten der Wohnhäuser einzurichten.
Der Zielsetzung des Bebauungsplanes: Schaffung einer überwiegend aufgelockerten Wohnbebauung entsprechend, wird im Plangebiet "Offene Bauweise" festgesetzt, wodurch Gebäudelängen von über 50 m ausgeschlossen sind.
6.4
Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze
Damit der Eingangsbereich in das Plangebiet und die Nebenerschließungen sowie der Übergang
zum Außenbereich nicht durch Wände von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports)
geprägt wird, ist festgesetzt, dass derartige bauliche Anlagen ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksbereiche sowie in den hierfür festgesetzten Flächen zulässig sind.
Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ist mit mind. 5m festgesetzt, um die Fassaden der
Gebäude als raumbildende Kanten hervorzuheben. Der sich dadurch ergebende Stauraum vor
den Garagen und Carports kann als zusätzliche Stellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt werden,
wodurch auch der ruhende Verkehr im Plangebiet entlastet wird.
Entlang öffentlicher Verkehrsflächen sind Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, Garagen gem. §
12 BauNVO sowie überdachte Stellplätze nur in einem Abstand von mind. 1m zulässig, der mit
standortgerechten, heimischen Sträuchern zu bepflanzen ist. Hierdurch sollen „nackte“ Wände
entlang der öffentlichen Verkehrsflächen vermieden werden, die die gestalterische Qualität des
neuen Wohngebietes herabsetzten würden.
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Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
6.5
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen
Um eine harmonische Einfügung in die bestehende dörfliche Struktur Bliesheims sicherzustellen,
ist die Anzahl der zulässigen Wohnungen im überwiegenden Teil des Plangebietes festgesetzt.
6.6
Verkehrsfläche
Die äußere Anbindung / Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die beiden Straßen
Lange Heide und Vorgebirgsstraße.
2013 wurde eine Verkehrsuntersuchung durch die Stadt Erftstadt in Auftrag gegeben, um die
Nutzung der bestehenden Verkehrsstrukturen durch die Neubebauung abschätzen zu können.
Diese baute auf den seinerzeit geplanten ca. 170 Wohneinheiten auf. Es wurde die Leistungsfähigkeit von 4 Knotenpunkten (Merowingerstraße / Kruggenberg, Merowingerstraße / Lange Heide, Lange Heide / Vorgebirgsstraße und Lange Heide / Heerstraße) beurteilt.
„Die Nachweise der Leistungsfähigkeiten ergeben, dass an allen untersuchten Knotenpunkten
die Verkehrsqualitäten sowohl unter den derzeitigen als auch unter den zukünftigen Verkehrsbelastungen sehr gut sind. Die Wartezeiten liegen unter zehn Sekunden und der Auslastungsgrad
liegt immer unter 21 %. Aufgrund der Nähe der Knotenpunkte zu einander ist ein besonderes
Augenmerk auf die Rückstaulängen zu werfen. Diese liegen jedoch maximal bei 6 m, wodurch
eine Beeinträchtigung benachbarter Knotenpunkte durch zurückstauende Fahrzeuge nicht auftritt. Damit gibt es aus verkehrstechnischer Sicht keine Einwände gegen das geplante Wohngebiet. Die Verkehrsbelastungen erhöhen sich im umliegenden Straßennetz nur gering, so dass die
Verkehrsqualitäten unverändert bleiben.
Ebenso wurden während der Verkehrserhebungen keine Auffälligkeiten beobachtet, die ein
Mangel an Verkehrssicherheit im Untersuchungsbereich aufzeigt.“ (Auszug: IGS - Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Verkehrsuntersuchung zum geplanten Baugebiet in Bliesheim-Lange Heide, Ergebnisbericht, Dez. 2013)
Da sich die Zahl der geplanten Wohneinheiten im Planungsprozess verringert hat, kann davon
ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen des bestehenden Verkehrsnetzes durch die
Neubebauung nicht eintreten.
Eine größere Verkehrstrasse ist mit der A 553 in einer Entfernung von etwa 320m in südöstlicher
Richtung vorhanden. Trotz Nähe zur Autobahn, die in diesem Bereich überwiegend in Troglage
geführt ist, ist davon auszugehen, dass die Lärmgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet in
vollem Umfang eingehalten werden und keine Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden müssen. Dies wird auch in den Ergebnissen der Lärmkartierungen des Landesamtes für Naturschutz,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie für das
Plangebiet dargestellt (s. Umweltbericht 2.1.1 Schutzgut Mensch). Eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme bestätigt dies (IBK, Abschätzung der Verkehrsgeräuschimmissionen
aus der A 553, 19.08.2015).
Die Breite der öffentlichen Haupterschließung des Plangebietes beläuft sich auf 6,5m, die als
Mischverkehrsfläche ausgebaut werden soll. Diese Breite erlaubt die Errichtung der erforderlichen öffentlichen Stellplätze, so dass eine reale Durchfahrtsbreite an diesen Stellen von 4,5m
verbleibt. Daneben sind mehrere Laubbäume entlang der Haupterschließung vorgesehen, um
einen attraktiven Straßenraum zu schaffen. Auf den beiden Quartiersplätzen im Plangebiet ist
ebenfalls ausreichend Fläche, um öffentliche Stellplätze anzulegen.
Die Nebenstraßen sind geringer dimensioniert. Sie dienen als reine Wohnstraßen, an die die pri7
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Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
vaten zu begrünenden Vorgärten angrenzen.
An drei Stellen sind im Plangebiet Flächen für Gemeinschaftsanlagen (Müllsammelplatz) festgesetzt. Hier kann das Müllfahrzeug die einzelnen Grundstücke in den Stichstraßen nicht anfahren,
wodurch die Nutzer ihre Tonnen auf den entsprechend vorgehaltenen Flächen am Tag der Abfuhr in zumutbarer Entfernung zum Grundstück abstellen können.
6.7
Versorgungsflächen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wurde durch die RWE Deutschland AG eine 2,50 x 5,50 m große Fläche zur Aufstellung einer
Trafo-Station gefordert. Diese findet durch die Festsetzung einer Versorgungsfläche gem. § 9
Abs. 1 Nr. 12 BauGB Eingang in den Bebauungsplan.
6.8
Grünflächen
Die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild, mithin die Arrondierung des Ortsteils Bliesheim,
stellt ein Hauptziel der Bebauungsplanung dar. Um eine durchgängige Ortsrandeingrünung zu
gewährleisten, sind die entsprechenden Flächen planungsrechtlich gesichert. Sie sollen mit heimischen, standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden.
Damit das geplante Wohnquartier für die Zielgruppe der jungen Familien mit Kindern attraktiv ist
und einen Treffpunkt für Kinder aus dem näheren Umfeld bietet, sieht der Bebauungsplan einen
großzügig dimensionierten Spielplatz mit ca. 0,12 ha Fläche an zentral gelegener Stelle im Plangebiet vor.
Die Zahlen des aktuellen Jugendhilfeplanes der Stadt Erftstadt belegen zudem einen Bedarf an
Spielplatzfläche für den Ortsteil Bliesheim, der durch die Planung teilweise gedeckt wird.
Die am Tiefpunkt des Plangebiets gelegene Fläche für Versickerung von ca. 0,44 ha bildet durch
ihre Größe eine weitere Grünfläche, die nach außen hin eingegrünt werden soll.
7.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit
§ 86 BauONW)
7.1
Dachform
Im Plangebiet sind bis auf einem Grundstück an der Kyrionstraße allgemein alle Dachformen zulässig – in der Kyrionstraße wurden die entsprechenden zeichnerischen Festsetzungen des
überplanten Bebauungsplanes übernommen, um ein harmonisches Straßenbild weiterhin zu gewährleisten. Eine Einschränkung besteht bei Flachdächern/Pultdächern, die nur in Verbindung
mit einem Staffelgeschoss zulässig sind. Dadurch sollen Gebäude ausgeschlossen werden, die
sich durch ihre geringe Höhe nicht harmonisch in das Siedlungsbild einfügen. Maximale Firsthöhen sind festgesetzt, um ein zu unharmonisches Stadtbild durch zu große Versprünge bei den
Gebäudehöhen und zu massive zweigeschossige Baukörper mit hochaufragenden Dächern zu
verhindern.
7.2
Dachgestaltung
Die farbliche Einschränkung der Dacheindeckung erfolgt zur gestalterischen Einfügung des Einzelbaukörpers in das Gesamtbild der Siedlung und der bereits vorhandenen Bebauung. Das
Farbspektrum der Dachlandschaft wird auf die traditionell verwendeten Farbtöne naturrot, braun
und grau sowie auf eine nichtglänzende Ausführung eingeschränkt. Zur Förderung der Sonnenenergienutzung ist darüber hinaus eine Ausnahme für die Errichtung von Solaranlagen (Solarzel8
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Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
len und –kollektoren) in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten. Bei Dächern unter 20° Dachneigung, die nicht vom öffentli chen Raum aus wahrnehmbar sind, sind
Ausnahmen zulässig
7.3
Gestaltung Doppelhäuser / Hausgruppen
Der Festsetzung der einheitlich zu gestaltenden Doppelhäuser / Hausgruppen hinsichtlich der
Fassaden- und Dachmaterialien sowie der Farbgebung, der Dachform und –neigung sowie der
Proportionen der Wandöffnungen soll das optische Auseinanderfallen der entsprechenden Gebäude verhindern.
7.4
Gestaltung der Haus- und Vorgärten
Die Vorgärten als der Erschließung zugewandte Räume sollen sich gärtnerisch gestaltet zum
Straßenraum hin öffnen, wodurch neben einem homogenen Charakter eine hohe Wohnqualität
erreicht wird. Aus diesem Grund findet sich auch eine Festsetzung zum Umgang mit Müll- und
Reststoffbehältern im Plan.
7.5
Bodenbefestigungen
Entsprechend der Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtplanung ist die Versiegelung im Plangebiet auf das notwendige Maß beschränkt. Aus diesem Grund enthält der Plan eine Festsetzung,
nach der Bodenbefestigungen auf die unbedingt notwendigen Flächen zu beschränken und
Platz- und Wegebefestigungen sowie Befestigungen auf Privatgrundstücken nur mit wasserdurchlässigen Materialien wie breitfugigem Pflaster, versickerungsfähige Pflastersteine oder Rasengittersteine etc. auf unversiegeltem Untergrund zu befestigen sind.
7.6
Einfriedungen
Die Festsetzung der Art und der Höhe der Einfriedungen entlang der festgesetzten öffentlichen
Verkehrsflächen soll den angestrebten gestalterischen Zielsetzungen des Wohngebietes Rechnung tragen.
8.
Belange der Wasserwirtschaft
Das Bebauungsplangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung zur Festsetzung
des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim in der
Wasserschutzzone III B. Bei Planungen und Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes
ist der den Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.07.1998 zugegangene Entwurf
der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim (Wasserschutzgebietsverordnung E. - Dirmerzheim) zu beachten. Mit dem im Bebauungsplan enthaltenen Hinweis soll den o. g. wasserrechtlichen Belangen Rechnung getragen werden.
Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg liegt das Plangebiet im Bereich der braunkohlenbergbaubedingten, großflächigen Grundwasserbeeinflussung. Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Bergwerksfelder „Donatus2“ und „Donatus3“ Grundwasserabsenkung – Wiederanstieg
kann Bodenbewegungen verursachen. Der Plan enthält vorsorglich einen Hinweis auf die
Grundwasserabsenkung.
9.
Belange der Bodendenkmalpflege
Nach Aussage des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird eine Prospektion
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
aufgrund der lokalen Gegebenheiten (Brachfläche, Bewuchs, sehr steinig) zu keinem für die Planung aussagekräftigen Ergebnis führen.
Das Amt verweist daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) verbunden mit der Bitte, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Im Plan ist entsprechender Hinweis enthalten.
10.
Belange des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Nach Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) war eine
Auswertung des Geltungsbereiches möglich. Das Plangebiet liegt in einem Bombenabwurf- und
Kampfgebiet. Eine Untersuchung auf Kampfmittel ist erfolgt. Im Plan ist ein entsprechender Hinweis enthalten.
11.
Bodenordnung, Durchführungskosten
Eine Baulandumlegung gem. § 45 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt derzeit.
Die Kosten für erforderliche Erschließungsmaßnahmen richten sich nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches (§§ 127 ff. BauGB) sowie nach den Maßgaben der Satzung der Stadt Erftstadt
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
12.
Flächenberechnung
Flächen im BP 165, E.-Bliesheim, Lange Heide ca. in ha
GRÜN:
BAUFLÄCHE:
VERKEHRSFLÄCHE:
WIRTSCHAFTSWEG:
2,8
4,0
0,87
0,15
GESAMT:
7,8 ha
Der Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, hat mit Begründung (Teil A und
Umweltbericht Teil B) gem. § 3 (2) Baugesetzbuch in der Zeit vom 15.07.2015 bis einschließlich
21.08.2015 öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
10
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
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Denkmal, Denkstein, Standbild
ANLAGEPLAN
Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt, im Juni 2015
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW