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Beschlussvorlage (ASP 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
721 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05

Inhalt der Datei

B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Artenschutzprüfung Stufe II Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände B-Plan Nr. 165 „Lange Heide“ in Erftstadt-Bliesheim Bearbeiter: Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik Aufgestellt im Juli 2015 Dr. Andreas Skibbe 1 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik Rösrather Str. 725 51107 Köln 0221 877801 a.skibbe@nexgo.de Köln, den 10.07.15 An: Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Dr. Andreas Skibbe 2 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Anlass und gesetzliche Grundlagen Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165, „Lange Heide“ ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung einer Wohnbaufläche im Osten von Erftstadt-Bliesheim. Im Mai 2015 wurde eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I durchgeführt (Skibbe 2015), die zum Ergebnis hatte, dass eine vertiefende Untersuchung (ASP Stufe II) durchgeführt werden muss, da ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten erwartet wird und durch die Realisierung des Planes ein Auslösen der Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 Sätze 1-4 nicht ausgeschlossen werden kann. Bei der hier vorliegenden ASP Stufe II werden vor allem die Brutvögel und die Knoblauchkröte begutachtet. Bei den Vögeln wurde eine Revierkartierung und bei der Knoblauchkröte eine Suche und Prüfung der Leichgewässer durchgeführt. Weitere Artengruppen werden über Zufallsfunde erfasst. Bei einem Vorkommen bzw. einer Erwartung von planungsrelevanten Arten und deren Beeinträchtigungen werden Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen, um das Auslösen der Zugriffsverbote zu verhindern. In NRW wurde für den Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben eine Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 erarbeitet. Im Hinblick auf den gesetzlichen Artenschutz müssen bei Planungen grundsätzlich alle Tierarten der folgenden Kategorien berücksichtigt werden: FFH-Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten (zuletzt verändert im März 2010). In Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten ist es verboten (Zugriffsverbote): 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; Dr. Andreas Skibbe 3 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei einem erwarteten Auftreten von Zugriffverboten müssen Vermeidungs- und / oder vorgezogene Ausgleichmaßnahmen durchgeführt werden, die die Zugriffverbote nicht eintreten lassen. Die vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen müssen vor den Bautätigkeiten durchgeführt werden. Eine Artenschutzprüfung (ASP) soll aus drei Stufen bestehen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung innerhalb der ASP Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Es werden vor allem die planungsrelevanten Arten begutachtet (Kiel 2005; 2010: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung _planungsrelevante_arten.pdf 2015). Dr. Andreas Skibbe 4 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Plangebiet Die Beschreibung des Plangebietes bzw. des Bauvorhabens ist der Artenschutzprüfung Stufe I (Skibbe 2015) zu entnehmen. Die Lage der Fläche ist in Abb. 1 dargestellt. Abb. 1: Luftbild des Planungsgebietes mit Angabe der vorhandenen Lebensraumtypen (Bildquelle: Bing Maps, 2012) Dr. Andreas Skibbe 5 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Untersuchungsmethodik Nach den Ergebnissen der ASP Stufe I sollen bei den Untersuchungen in erster Linie die planungsrelevanten Brutvögel und die Knoblauchkröte untersucht und begutachtet werden. Das Vorkommen weiterer planungsrelevanten Arten wird über Zufallsfund ermittelt. Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet und die nächste Umgebung. Durchführung der Untersuchungen: März - Juli 2015. Folgende Untersuchungen wurden für die relevanten Arten durchgeführt: Kartierung der Brutvögel Für die Brutvögel wurde eine Revierkartierung mit insgesamt sieben Erfassungen durchgeführt. Termine der Begehungen: 19.3., 27.4., 18.5., 16.6., 25.6. Nacht, 25.6., und 9.7.2015. Die meisten Erfassungen fanden in den Frühmorgenstunden statt und dauerten 2-3 Stunden. Für die Wachtel wurde eine zusätzliche Nachtbegehung durchgeführt. Aufgrund der Anzahl und Termine der Begehungen wurden für die Anerkennung eines Reviers zwei Feststellungen in einem Revier gefordert (Südbeck et al. 2005), dabei wurden so genannte "Papierreviere" gebildet. Die Untersuchungsfläche umfasste das Plangebiet und deren nächste Umgebung. Die Umgebung war je nach Art unterschiedlich groß, da man z.B. den Mäusebussard auf 1.500 m noch erkennen kann aber die Feldlerche etwa nur 100 m weit hörbar ist. Aufwand: 7 x 2,5 Std. plus 3 Std. Auswertung = 20,5 Std. Kartierung der Knoblauchkröte Bei der Knoblauchkröte sollten in erster Linie die Leichgewässer in der Umgebung von 200 m gesucht werden (LANUV Juni 2015). Bei einem Fund eines möglichen Leichgewässers sollten drei Untersuchungstermine stattfinden (LANUV Juni 2015). 1. Termin: - Verhören: Anzahl Rufer; Sichtbeobachtung: Adulti. 2. Termin: - Verhören: Anzahl Rufer; Sichtbeobachtung: Adulti, ggf. Laich/Larven 3. Termin: - Kescher: (späte) Larven/ggf.Jungtiere; Sichtbeobachtung: Adulti, ggf. Jungtiere. Weitere relevante Arten Zufallsfunde Dr. Andreas Skibbe 6 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Wirkfaktoren Die Beschreibung der Wirkfaktoren ist der ASP Stufe I (Skibbe 2015) zu entnehmen. Die Beeinträchtigungen bestehen vor allem aus Inanspruchnahme der Lebensräume und Störung ggf. Tötung der Tiere wegen der Bauarbeiten und Rodungen. Ergebnisse der Untersuchungen Planungsrelevante Vogelarten Feldlerche (Alauda arvensis; RL-NRW: gefährdet): Bei der Revierkartierung wurden im Untersuchungsgebiet mindestens vier Reviere der Feldlerche festgestellt. Die Lage der sogenannten "Papierreviere" ist in Abb. 2 dargestellt. Zwei der Reviere liegen etwa zur Hälfte im Plangebiet. Besetzte Nester sind im Plangebiet zu erwarten. Wachtel (Coturnix coturnix; RL-NRW: stark gefährdet): Bei den Erfassungen wurde im Juni einmal ein rufendes Männchen der Wachtel außerhalb des Plangebietes festgestellt. Die Lage der Beobachtung ist in Abb. 2 dargestellt. Sie befindet sich etwa 100 m vom Plangebiet entfernt. Aufgrund der methodischen Vorgaben (Südbeck et al 2005) kann ein Revier der Wachtel nicht anerkannt werden, da bei sieben Begehungen mindestens zwei Feststellungen notwendig sind. Mäusebussard (Buteo buteo; RL-NRW: ungefährdet): Ein Brutvorkommen des Mäusebussards ist ausgeschlossen, da geeignete Bäume im Plangebiet fehlen. Die Art wurde als Nahrungsgast vor allem in der Umgebung des Plangebietes festgestellt. Turmfalke (Falco tinnunculus; RL-NRW: ungefährdet; Vorwarnliste): Ein Brutvorkommen des Turmfalken ist ausgeschossen, da geeignete Habitate im Plangebiet fehlen. Die Art wurde als Nahrungsgast vor allem in der Umgebung des Plangebietes festgestellt. Dr. Andreas Skibbe 7 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Abb. 2: Lage der "Papierreviere" der Feldlerche (weise Kreise) und der Wachtelbeobachtung (Wa). Nicht planungsrelevante Vogelarten Von folgenden übrigen nicht planungsrelevanten Vogelarten wurde ein Vorkommen in den Brachen und in den Gehölz geprägten Randbereichen des Plangebietes (Grünflächen im Plangebiet, Privatgärten angrenzend an das Plangebiet) festgestellt: • • • • • • • • • • • • • • • • Amsel Buchfink Blaumeise Bluthänfling (RL-NRW: Vorwarnliste): 1-2 Reviere im Plangebiet oder am Rande. Elster Grünfink Hausperling (RL-NRW: Vorwarnliste): Mehrere Reviere am Rande des Plangebietes. Hausrotschwanz Heckenbraunelle Kohlmeise Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Ringeltaube Sommergoldhähnchen Wiesenschafsstelze Zilpzalp. Dr. Andreas Skibbe 8 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Amphibien Knoblauchkröte: (Pelobates fuscus; RL-NRW: von Aussterben bedroht): Im Umkreis von etwa 200 m wurden keine geeigneten Leichgewässer gefunden. Damit sind keine weiteren Untersuchen notwendig. Beeinträchtigungen der relevanten Arten Planungsrelevante Vogelarten Feldlerche: Bei der Feldlerche nimmt das Plangebiet die Hälfte von zwei Feldlerchenrevieren in Anspruch. Dabei werden beide Reviere (Fortpflanzungsstätten) teilweise beeinträchtigt. Beeinträchtigungen der lokalen Population sind nicht zu erwarten, da sie in der größeren Umgebung sehr groß und konstant ist. Bei den Bauarbeiten zur Brutzeit werden wahrscheinlich Nester mit Eiern bzw. Jungvögeln zerstört bzw. getötet. Wachtel: Nach den Untersuchungen wurde kein Revier der Wachtel anerkannt. Dadurch können auch keine Beeinträchtigungen definiert werden. Die Art wurde in größerer Entfernung (100 m) zum Plangebiet festgestellt. Mäusebussard: Es werden keine Beeinträchtigungen erwartet, da kein Brutvorkommen vorhanden ist und das Plangebiet nur einen kleinen Teil des Nahrungsgebietes darstellt. Turmfalke: Wie beim Mäusebussard. Nicht planungsrelevante Vogelarten Bei den Bauarbeiten und Rodungen in den Brachen und in den Gehölz geprägten Randbereichen des Plangebietes könnten Nester mit Eiern oder Jungvögeln von folgenden Arten zerstört werden: • • • • • • • • • • • Amsel Buchfink Blaumeise Bluthänfling Elster Grünfink Hausperling Heckenbraunelle Kohlmeise Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Dr. Andreas Skibbe 9 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II • • Ringeltaube Zilpzalp. Bei diesen landesweit verbreiteten, allgemein häufigen und ungefährdeten Vogelarten ist von keiner Gefährdung der lokalen Populationen durch das Vorhaben auszugehen. Alle wildlebenden Vogelarten sind allerdings grundsätzlich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Amphibien Knoblauchkröte: Es werden keine Beeinträchtigungen erwartet, da es keine Leichgewässer gefunden wurden und damit ein Vorkommen sehr unwahrscheinlich ist. Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Wegen der beschriebenen prognostizierten Beeinträchtigungen durch die Inanspruchnahme der Fläche und die Bauarbeiten werden folgende Vermeidungsund vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gefordert: Planungsrelevante Vogelarten Feldlerche: Aufgrund der Beeinträchtigungen soll eine Ackerfläche in der nächsten Umgebung "feldlerchenfreundlich" bewirtschaftet werden. Eine solche Fläche ist in der Planung als Acker für Artenschutzmaßnahmen vorgesehen. Sie ist in Abb. 3 dargestellt. Es handelt sich um das Flurstück 160 mit insgesamt 17.475 m², in der Flur 7 in der Gemarkung Bliesheim, von der 10.215 m² für einen „Artenschutzacker“ in Anspruch genommen werden. Der Acker soll für die Feldlerche entsprechend bewirtschaftet werden: - Ansaat von Sommergetreide - blanker Boden im März - doppelter Abstand zwischen den Saatreihen. Die Maßnahme gilt als vorgezogene Ausgleichmaßnahme und soll vor dem Baubeginn stattfinden. Die Biostation Bonn / Rhein-Erft (Herr Dr. Arnold und Herr Dr. Schindler) bietet sich für das Management dieses "Artenschutzackers" an. Dr. Andreas Skibbe 10 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Die Ackerflächen sollen außerhalb der Brutzeit in Anspruch genommen werden bzw. das Brüten der Feldlerche verhindert werden. Alternativ muss das Vorkommen der Feldlerchennester geprüft werden. Abb. 3: Lage der Ackerflächen für die Ersatzmaßnahmen wegen der Feldlerche. Wachtel: Da die Art nicht beeinträchtigt wird, sind keine Maßnahmen notwendig. Die vorgesehene Maßnahme für die Feldlerche kann sich auch auf die Wachtel positiv auswirken. Mäusebussard: Da die Art nicht beeinträchtigt wird, sind keine Maßnahmen notwendig. Turmfalke: Wie beim Mäusebussard. Dr. Andreas Skibbe 11 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Nicht planungsrelevante Vogelarten Die geplanten Baumaßnahmen bzw. die Baufeldfreimachung sollen auf den betroffenen Flächen im Plangebiet außerhalb der Brutzeit stattfinden, da sonst Nester zerstört werden könnten. Geschieht dies während der Brutzeit, müssten die Nester vor den Bautätigkeiten gesucht und ggf. geschützt werden. Amphibien Knoblauchkröte: Da die Art nicht beeinträchtigt wird, sind keine Maßnahmen notwendig. Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Bei Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist insgesamt für die von der Planung möglicherweise betroffenen Arten von keinem Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG auszugehen. Anhang Für die Feldlerche wird ein "Art für Art Protokoll" erstellt. Dr. Andreas Skibbe 12 B-Plan Nr. 165 Erftstadt-Bliesheim „Lange Heide“ – Artenschutzrechtliche Stufe II Literatur KIEL E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen planungsrelevanten Arten und Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05, 12-17. zu Kiel E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein – Westfalen: Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen. LANUV (2015): http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/ de/arten. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/ babel/media/102328.pdf (Knoblauchkröte) Juli 2015. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. SKIBBE, A. (Büro für Artenschutz und Avifaunistik) (2015): Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung): B-Plan Nr. 165 „Lange Heide“ in Erftstadt-Bliesheim. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S. GEDEON,K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 781 S. SÜDMANN et al (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten NordrheinWestfalen 5. Fassung. Charadrius 4/2008, S. 137-230. Dr. Andreas Skibbe 13