Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten) Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten)

öffnen download melden Dateigröße: 9,5 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Stolz/Herr Graßmann BE: Herr Stolz/Herr Graßmann Kreuzau, 24.08.2006 Vorlagen-Nr.: 7/2006 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 05.09.2006 20.09.2006 Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten I. Sach- und Rechtslage: In der Vorlage Nr. 7/2006 vom 17.01.2006 wurde ausführlich zur finanziellen Situation der in katholischer Trägerschaft stehenden Kindergärten berichtet. Im speziellen Fall ging es um Anträge der katholischen Kirchengemeinden Kreuzau, Untermaubach und Winden auf Übernahme von Trägeranteilen, d.h. die ergänzende Förderung von Betriebskosten. Basierend hierauf hat der Rat in seiner Sitzung am 20.02.2006 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach die Gemeinde Kreuzau grundsätzlich erwägt, den Anträgen der katholischen Kirchengemeinden auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihren Kindergärten für das Kindergartenjahr 2006/07 mit einem Maximalbetrag von zusammen 31.120 € zu entsprechen. Gleichzeitig bekräftigte der Rat in diesem Beschluss auch seinen Willen, gemeinsam mit den kath. Kirchengemeinden und der Elternschaft an der positiven Gestaltung und Entwicklung der Kindertagesstätten mitzuwirken. Unabhängig davon sollten die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Düren sowohl hinsichtlich ihrer generellen Notwendigkeit als insbesondere auch der endgültigen Höhe der Zuschüsse weiterhin entscheidend sein. Inzwischen liegen die Prüfungsergebnisse des RPA des Kreises Düren für die Einrichtungen in Kreuzau und Untermaubach vor, die als Anlage beigefügt sind. Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. In beiden Fällen wird der Bedarf demnach uneingeschränkt anerkannt und eine Bezuschussung befürwortet. Wie hieraus ersichtlich, wird letztlich im infrage kommenden Zeitpunkt für den Kindergarten Kreuzau ein Defizit von 6.043,25 € und für den Kindergarten Untermaubach von 12.370,55 € festgestellt. Dies bedeutet für die Einrichtung in Kreuzau gegenüber der ursprünglichen Anmeldung einen Minderbetrag von immerhin 4.456,75 € sowie für die Einrichtung in Untermaubach einen Mehrbetrag von 2.310,55 €. Unabhängig davon hat das Jugendamt des Kreises Düren Schreiben in diesem Zusammenhang ausdrücklich aus jugendhilfeplanerischer Sicht den Erhalt der 3-gruppigen Regeleinrichtung in Kreuzau bzw. der beiden Gruppen in Untermaubach bestätigt. Gemäß Darstellung in der o.a. Sitzungsvorlage steht im Haushaltsjahr 2006 ein Betrag von 15.560 € zur Verfügung, die gleiche Summe war auch für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehen. Es wird demnach vorgeschlagen, folgende Zahlungen zu leisten: 1. Kath. Kirchengemeinde Kreuzau im Haushaltjahr 2006 sowie im Haushaltsjahr 2007 2. Kath. Kirchengemeinde Untermaubach im Haushaltsjahr 2006 sowie im Haushaltsjahr 2007 3.021,63 € 3.021,62 € 6.185,28 € 6.185,27 € Die Kirchenrechnung der Pfarrgemeinde Winden liegt dem Prüfungsamt des Kreises Düren inzwischen zwar vor, allerdings konnte wegen fehlender Unterlagen eine Prüfung bisher noch nicht erfolgen. Nach Erhalt des Ergebnisses wird die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt in die Beratungen eingebracht. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die erforderlichen Zuschussmittel stehen im Haushaltsplan 2006 bei der HHSt. 464.7180 mit einem Betrag von insgesamt 15.560 € zur Verfügung. In der erforderlichen Höhe soll dies gemäß Beschlusslage auch für das Haushaltsjahr 2007 erfolgen. III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau entspricht den Anträgen der katholischen Kirchengemeinden Kreuzau und Untermaubach auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihren Kindergärten für das Kindergartenjahr 2006/07 mit den vom RPA des Kreises Düren festgestellten Beträgen, und zwar: 1. Kath. Kirchengemeinde Kreuzau 6.043,25 € 2. Kath. Kirchengemeinde Untermaubach 12.370,55 € Die Auszahlung dieses gemeindlichen Zuschusses zu den Trägeranteilen erfolgt je mit der Hälfte im Haushaltsjahr 2006 und im Haushaltsjahr 2007.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-