Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 131/2016
Az.: 61.20-20 / 17. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.02.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Flächennutzungsplanänderung Nr. 17, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnet Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplanänderung 017, Erftstadt-Konradsheim,
Jahnshof. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§
3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche
Grundlage für einen Teilbereich des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 159.1, 1. Änderung, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, geschaffen werden.
Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzeption ist der V 130/2016 zu entnehmen. Diese wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.03.2016 durch ein externes Planungsbüro vorgestellt.
Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, der im betreffenden Bereich derzeit Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung: Pflegezentrum darstellt.
Die Änderung ist mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde in Grundzügen vorabgestimmt.
Nach erfolgter positiver Beschlusslage über das vorgestellte städtebauliche Konzept (s. V
130/2016) und Durchführung eines Vorab-Scopings ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und Behörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorgesehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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