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Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 13/2006 2. Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 19.04.2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 28.09.2006 Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: 1. Einführung Im Rahmen verschiedener Sitzungsvorlagen wurde bereits recht ausführlich zum Thema „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ berichtet. Eine Zusammenfassung einschl. des erforderlichen Grundsatzbeschlusses erfolgte aufgrund der V-Nr. 13/2006 1. Erg. in der Sitzung des Rates am 20.06.2006. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Vorlage und die bestehende Beschlusslage verwiesen. 2. Bedarfssituation, Betreuungszeiten, Personelle Ausstattung Neben den schriftlichen Informationen der in Frage kommenden Eltern über 2 Ausgaben des Amtsbattes über das Angebot der OGS und eine zentrale Informationsveranstaltung am 27.04.2006 in der Festhalle Kreuzau, haben die einzelnen Schulleiter/-innen weitere Elternabende zu diesem Thema an den verschiedenen Grundschulstandorten, z.T. unter Beteiligung einer Mitarbeiterin des SkF, durchgeführt. Daraufhin liegen nunmehr für insgesamt 99 Kinder verbindliche Anmeldungen zur Teilnahme an diesem Angebot zum Schuljahr 2007/08 vor. Diese 99 Anmeldungen verteilen sich auf die einzelnen Grundschulstandorte wie folgt: 1. 2. 3. 4. 5. Gemeinschaftsgrundschule Drove Kath. Grundschule Kreuzau Kath. Grundschule Winden, Teilstandort Obermaubach Kath. Grundschule Stockheim Kath. Grundschule Winden 13 Kinder, 38 Kinder, 5 Kinder, 13 Kinder, 30 Kinder, keine Gruppe 2 OGS-Gruppen keine Gruppe keine Gruppe 1 OGS-Gruppe In diesem Zusammenhang wird auch auf eine als Anlage 1 beigfügte Aufstellung verwiesen. Wie hieraus ersichtlich, könnten demnach für die Grundschule Kreuzau evtl. 2 OGSGruppen sowie die Grundschule Winden 1 OGS-Gruppe eingerichtet werden. Aufgrund dieser Zahlen und auch im Hinblick auf eine möglichst gesicherte Finanzierung der OGS, sollte versucht werden, bis zur Realisierung dieses Vorhabens für den Bereich der KGS Kreuzau weitere Interessenten zu aktivieren, damit eine „volle Gruppenstärke“ von jeweils 25 bei 2 Gruppen erreicht wird. Dies ist schon im Hinblick auf die Finanzierung der Maßnahme von größter Bedeutung, zumal nur dann sowohl die Landesmittel im vollen Umfange ausgeschöpft und auch entsprechend höhere Elternbeiträge erreicht werden können. Für die KGS Winden müssten, sollte es bei diesem Anmeldestand bleiben, einigen Eltern eine Absage erteilt werden, was dann auf der Basis von Aufnahmekriterien, die noch festzulegen sind, erfolgen muss. Entsprechend der vorliegenden Beschlusslage aber auch nach Rücksprache mit dem SkF und den in Frage kommenden Schulleitungen, wird derzeit von Betreuungszeiten für die OGSGruppen montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr, incl. des Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins“, ausgegangen. Hierbei besteht die Möglichkeit, speziell freitags die Schlusszeit auf 15.00 Uhr festzusetzen, wobei hier auch die finanziellen Vorgaben durchaus eine Rolle spielen. Eine letztendgültige Festlegung sollte im Rahmen der Erarbeitung des außerunterrichtlichen Angebotes in Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulleitung, Maßnahmenträger und selbstverständlich auch Förderverein und Eltern erfolgen. In den Ferien sind aufgrund bestehender Erfahrung 15 bis max. 30 Schließtage möglich. Aufgrund der finanziellen Voraussetzungen wird seitens der Verwaltung die Maximalschließzeit von 30 Ferientagen vorgeschlagen. Hinsichtlich der personellen Ausstattung wird unabhängig der hierzu bereits bestehenden Aussagen ausgeführt, dass aufgrund der finanziellen Möglichkeiten nur eine Minimalausstattung zu realisieren sein. Hiernach ist vorgesehen, wenigstens eine/n Mitarbeiter/-in mit einer pädagogischen Ausbildung (Erzieher/-in u.ä.) pro Gruppe einzusetzen; ergänzend dazu Honorarkräfte (z.B. Studenten/-innen, Mitarbeiterinnen der Betreuungsmaßnahme „Schule von 8 bis 1“), sozialversicherungsfreie Mitarbeiter/-innen (geringfügiger Nebenverdienst) oder Praktikannten/-innen (z.B. Anerkennungsjahr, freiwilliges Soziales Jahr u.ä.). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Übrigen beim Maßnahmenträger (SkF) eingestellt; sie werden nicht Bedienstete der Gemeinde Kreuzau. Die personelle Situation kann natürlich noch optimiert werden, wenn es gelingen sollte, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/-innen zu gewinnen (z.B. aus der Elternschaft oder dem Sozialraum etc.) bzw. kostenlose Angebotsformen in das Programm zu integrieren. Hier ist auch die Kontaktaufnahme mit Vereinen, vor allem der Sportvereine, für entsprechende Arbeitsgemeinschaften vorgesehen, zumal damit durchaus auch positive Auswirkungen auf die Nachwuchsförderung erwartet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Musikschule. Ergänzend wird auch der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb dieses außerunterrichtlichen Angebotes erwähnt, wozu das Land max. 0,2 Lehrerstellen = 5,6 Stunden/Gruppe und Woche zur Verfügung stellt. Auf die mögliche Kapitalisierung (205 €/Schüler/-in) soll gemäß Beschlusslage bekanntlich verzichtet werden. 3. Betriebskosten sowie Finanzierung Wie bereits ausführlich in der 1. Ergänzung zur Vorlage Nr. 13/2006 berichtet, sollen die einzelnen OGS-Gruppen aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen (als Ersatz für die Beteiligung der Schulträger) finanziert werden. Desweiteren ist vorgesehen, diesen Beträgen, die nachfolgend noch detailliert nachgewiesen werden, die Ersparnis aufgrund der Auflösung des Kinderhortes zum 01.08.2007 in Höhe von netto rd. 4.500 €/Jahr hinzuzurechnen. Wichtig bleibt darauf hinzuweisen, und dies wurde ausdrücklich von der Kommunalaufsicht auf Anfrage bestätigt, dass die Kostenneutralität, die für HSK-Gemeinden vorgeschrieben ist, in jedem Jahr verbindlich und exakt nachgewiesen werden muss. Dies beinhaltet gleichzeitig, dass auch für die in externen Räumlichkeiten untergebrachten OGS-Gruppen, die entstehenden Betriebs- und Unterhaltungskosten einzurechnen sind. Dies gilt beim Hortgebäude auch für die weiterhin zu zahlende Miete. Gemäß dieser Darstellung wird je OGS-Gruppe von Landesmitteln in Höhe von insgesamt 15.375 € (25 x 615 €), Elternbeiträgen (einschließlich einer „Sicherheitsreserve“) von rd. -2- 15.000 € sowie der Ersparnis aus dem Hort von 1.500 € ausgegangen. Dazu kann ein Zuschuss aus der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ mit 4.000 €/Jahr gerechnet werden (= insges. rd. 36.000 €). Mit diesem Budget ist der SkF gemäß Aussage in der Lage, ein vertretbares Angebot zu unterbreiten. Dass dieses Angebot aus pädagogischer Sicht nicht den Idealvorstellungen entsprechen sondern nur das unbedingt Erforderliche enthalten kann, sollte klar sein. Von daher ist es besonders wichtig, in die einzelnen Neigungsgruppen und Arbeitsgemeinschaften möglichst vielfältig auch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, und hierzu wurden bereits entsprechende Beispiele genannt, einzubinden. 4. Räumliche Voraussetzungen Im Grundsatz ist bei der Einrichtung von OGS-Gruppen an den einzelnen Grundschulen selbstverständlich auch von einem zusätzlichen Raumbedarf auszugehen. Hierzu soll die Schule bzw. der Schulträger geeignete Räumlichkeiten mit angemessener Ausstattung zur Verfügung stellen, wobei diese lt. Landesrichtlinien auch im Umfeld der Schule, also außerhalb des Schulgebäudes, liegen können. Hierzu wurde in der bereits erwähnten Vorlage auch ausführlich berichtet. Für die 2 OGS-Gruppen der KGS Kreuzau ist das fußläufig relativ leicht zu erreichende und bis zum September des Jahres 2009 noch angemietete Gebäude des Hortes in der Bahnhofsstraße vorgesehen. Umbaumaßnahmen sind hier nur in geringem Maße erforderlich, so dass möglichst auch auf die Gewährung von Bundesmitteln verzichtet werden sollte, da damit eine 20-jährige Zweckbindung verbunden ist. Dies würde dann bedeuten, das Hortgebäude, welches im Grundsatz aufgrund seiner Bausubstanz recht hohe Betriebskosten verursacht, noch länger für diesen Zeitraum hinaus anmieten zu müssen. Zur Kenntnisnahme ist eine entsprechende Skizze beigefügt (Anlage 2). Für die Einrichtung 1 OGS-Gruppe an der KGS Winden besteht bekanntlich der Antrag für einen Dachgeschossausbau, in dem diese Gruppe oder evtl. zukünftig auch eine zweite Gruppe untergebracht werden sollen. Im Hinblick auf die damit verbundenen enormen Kosten, aber auch auf die sinkenden Schülerzahlen und die Veränderung bei den Schuleinzugsbereichen sollte hierauf aber verzichtet werden. Als Ausweichmöglichkeit sollte das Erdgeschoss der unmittelbar angrenzenden ehemaligen Lehrerdienstwohnung (Lehrer-Mainz-Straße 8) mit einer Grundfläche von immerhin rd. 120 qm genutzt werden. Diese Mietwohnung ist zwar derzeit noch bewohnt, allerdings bestehen mit der Bewohnerin entsprechende Kontakte, wonach diese schon von sich aus beabsichtigt, in eine kleinere und damit auch günstigere Wohnung zu wechseln. Im Übrigen scheint es nicht unrealistisch, dass das OG dieses Hauses in relativ absehbarer Zeit ebenfalls in Anspruch genommen werden kann. Unabhängig davon sollte es ebenfalls möglich sein, im Schulgebäude gewisse Räumlichkeiten, so insbesondere die dortige Aula, zusätzlich für Zwecke der OGS-Gruppen zu nutzen. Es wird davon ausgegangen, die sicherlich notwendigen Umbau- und Sanierungsarbeiten ohne die Gewährung von Bundesmitteln durchzuführen. Die damit zwangsläufig einhergehende 20-jährige Zweckbindung würde das Gebäude für die Gemeinde Kreuzau für einen sehr langen Zeitraum in jeglicher Hinsicht festschreiben. Auch hierzu ist eine Grundrissskizze beigefügt (Anlage 3). Inzwischen wurde, und zwar unter Datum vom 14.09.2006, ein Antrag der Schulkonferenz der KGS Winden über den Ausbau des Dachgeschosses und damit einhergehende Arbeiten eingereicht, über den zu befinden ist. Die Verwaltung ist aber der Auffassung, dass die Gemeinde aufgrund ihrer finanziellen Situation hierzu überhaupt nicht in der Lage ist. Der gen. Antrag ist ebenfalls zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt (Anlage 4). 5. Verschiedenes a) Hinsichtlich der Festsetzung der (gestaffelten) Elternbeiträge wurde bereits in der Ratssitzung vom 20.06.2006 ein entsprechender Beschluss gefasst. -3- Ihre Berechnung soll, bei gleichzeitigem Abschluss der Betreuungsverträge mit den in Frage kommenden Eltern, spätestens Ende 2006/Anfang 2007 erfolgen, um eine Verbindlichkeit bei der Gesamthöhe zu erreichen, was für die Finanzierung der OGSGruppen und für den noch abzuschließenden Kooperationsvertrages mit dem SkF von entsprechender Bedeutung ist. Grundsätzlich sollen diesen Elternbeiträge von der Verwaltung berechnet und eingezogen werden. Da dies aber sehr zeit- und damit personalintensiv ist, besteht die Vorstellung, in dieser Frage mit dem Kreis Düren, der in seiner Eigenschaft als Jugendhilfeträger bereits die Elternbeiträge für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen einzieht, Kontakt aufzunehmen, um ihm evtl. diese Aufgabe im Rahmen einer „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ zu übertragen. Aufgrund der hierzu vorliegenden Erfahrungen hinsichtlich Berechnung, Beratung, Bescheiderteilung, Einzug usw. wäre dies sicherlich auch von großem Vorteil. Entsprechende Beispiele hierzu bestehen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird hierzu noch berichtet. b) In diesem Zusammenhang stehen noch weitere Erledigungen offen, über die in der nächsten Sitzungsrunde zu befinden ist, und zwar: 1. Festlegung der Aufnahmegrundsätze 2. Betreuungsverträge mit den Eltern. 3. Benutzungs- und Gebührensatzung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt, wie im Rahmen der Sitzungsvorlage bereits dargestellt, aufgrund der vorgeschriebenen Kostenneutralität ausschließlich durch die Landeszuschüsse, die Elternbeiträge (als Ersatz für die Beteiligung des Schulträgers) und ggf. die Ersparnis aus der Schließung des Hortes zum 01.08.2007. Entsprechend dieser Maßgabe sind bei den dafür vorgesehenen Haushaltsstellen die erforderlichen Beträge einzusetzen. III. Beschlussvorschlag: „1. Auf Grund der jetzigen Bedarfslage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 an folgenden Grundschulen definitiv OGS-Gruppen ein, und zwar: 1. Kath. Grundschule Kreuzau 2 Gruppen 2. Kath. Grundschule St. Urbanus Winden 1 Gruppe Sofern sich die Bedarfssituation sowohl an der Grundschule Winden als auch noch an anderen Grundschulstandorten bis zu diesem Zeitpunkt entscheidend verändert, ist hierüber erneut zu befinden. Es sollte weiterhin das Ziel sein, an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen einzurichten. 2. Mit dem Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) als Maßnahmenträger ist sowohl ein Rahmenvertrag als auch ein Kooperationsvertrag, in denen die Einzelheiten zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote geregelt sind, abzuschließen.“ Der Bürgermeister -4- - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -5-