Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung
13/2006 2.
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 19.04.2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
28.09.2006
Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
1.
Einführung
Im Rahmen verschiedener Sitzungsvorlagen wurde bereits recht ausführlich zum Thema
„Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ berichtet. Eine Zusammenfassung einschl. des
erforderlichen Grundsatzbeschlusses erfolgte aufgrund der V-Nr. 13/2006 1. Erg. in der
Sitzung des Rates am 20.06.2006.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Vorlage und die bestehende
Beschlusslage verwiesen.
2.
Bedarfssituation, Betreuungszeiten, Personelle Ausstattung
Neben den schriftlichen Informationen der in Frage kommenden Eltern über 2 Ausgaben des
Amtsbattes über das Angebot der OGS und eine zentrale Informationsveranstaltung am
27.04.2006 in der Festhalle Kreuzau, haben die einzelnen Schulleiter/-innen weitere
Elternabende zu diesem Thema an den verschiedenen Grundschulstandorten, z.T. unter
Beteiligung einer Mitarbeiterin des SkF, durchgeführt.
Daraufhin liegen nunmehr für insgesamt 99 Kinder verbindliche Anmeldungen zur
Teilnahme an diesem Angebot zum Schuljahr 2007/08 vor.
Diese 99 Anmeldungen verteilen sich auf die einzelnen Grundschulstandorte wie folgt:
1.
2.
3.
4.
5.
Gemeinschaftsgrundschule Drove
Kath. Grundschule Kreuzau
Kath. Grundschule Winden, Teilstandort Obermaubach
Kath. Grundschule Stockheim
Kath. Grundschule Winden
13 Kinder,
38 Kinder,
5 Kinder,
13 Kinder,
30 Kinder,
keine Gruppe
2 OGS-Gruppen
keine Gruppe
keine Gruppe
1 OGS-Gruppe
In diesem Zusammenhang wird auch auf eine als Anlage 1 beigfügte Aufstellung verwiesen.
Wie hieraus ersichtlich, könnten demnach für die Grundschule Kreuzau evtl. 2 OGSGruppen sowie die Grundschule Winden 1 OGS-Gruppe eingerichtet werden.
Aufgrund dieser Zahlen und auch im Hinblick auf eine möglichst gesicherte Finanzierung der
OGS, sollte versucht werden, bis zur Realisierung dieses Vorhabens für den Bereich der KGS
Kreuzau weitere Interessenten zu aktivieren, damit eine „volle Gruppenstärke“ von jeweils 25
bei 2 Gruppen erreicht wird. Dies ist schon im Hinblick auf die Finanzierung der Maßnahme
von größter Bedeutung, zumal nur dann sowohl die Landesmittel im vollen Umfange
ausgeschöpft und auch entsprechend höhere Elternbeiträge erreicht werden können.
Für die KGS Winden müssten, sollte es bei diesem Anmeldestand bleiben, einigen Eltern eine
Absage erteilt werden, was dann auf der Basis von Aufnahmekriterien, die noch festzulegen
sind, erfolgen muss.
Entsprechend der vorliegenden Beschlusslage aber auch nach Rücksprache mit dem SkF und
den in Frage kommenden Schulleitungen, wird derzeit von Betreuungszeiten für die OGSGruppen montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr, incl. des
Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins“, ausgegangen. Hierbei besteht die
Möglichkeit, speziell freitags die Schlusszeit auf 15.00 Uhr festzusetzen, wobei hier auch die
finanziellen Vorgaben durchaus eine Rolle spielen. Eine letztendgültige Festlegung sollte im
Rahmen der Erarbeitung des außerunterrichtlichen Angebotes in Zusammenarbeit zwischen
Schulträger, Schulleitung, Maßnahmenträger und selbstverständlich auch Förderverein und
Eltern erfolgen.
In den Ferien sind aufgrund bestehender Erfahrung 15 bis max. 30 Schließtage möglich.
Aufgrund der finanziellen Voraussetzungen wird seitens der Verwaltung die
Maximalschließzeit von 30 Ferientagen vorgeschlagen.
Hinsichtlich der personellen Ausstattung wird unabhängig der hierzu bereits bestehenden
Aussagen ausgeführt, dass aufgrund der finanziellen Möglichkeiten nur eine
Minimalausstattung zu realisieren sein. Hiernach ist vorgesehen, wenigstens eine/n
Mitarbeiter/-in mit einer pädagogischen Ausbildung (Erzieher/-in u.ä.) pro Gruppe einzusetzen;
ergänzend
dazu
Honorarkräfte
(z.B.
Studenten/-innen,
Mitarbeiterinnen
der
Betreuungsmaßnahme „Schule von 8 bis 1“), sozialversicherungsfreie Mitarbeiter/-innen
(geringfügiger Nebenverdienst) oder Praktikannten/-innen (z.B. Anerkennungsjahr, freiwilliges
Soziales Jahr u.ä.).
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Übrigen beim Maßnahmenträger (SkF)
eingestellt; sie werden nicht Bedienstete der Gemeinde Kreuzau.
Die personelle Situation kann natürlich noch optimiert werden, wenn es gelingen sollte,
ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/-innen zu gewinnen (z.B. aus der Elternschaft oder dem
Sozialraum etc.) bzw. kostenlose Angebotsformen in das Programm zu integrieren. Hier ist
auch die Kontaktaufnahme mit Vereinen, vor allem der Sportvereine, für entsprechende
Arbeitsgemeinschaften vorgesehen, zumal damit durchaus auch positive Auswirkungen auf
die Nachwuchsförderung erwartet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die
Musikschule.
Ergänzend wird auch der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb dieses
außerunterrichtlichen Angebotes erwähnt, wozu das Land max. 0,2 Lehrerstellen = 5,6
Stunden/Gruppe und Woche zur Verfügung stellt. Auf die mögliche Kapitalisierung (205
€/Schüler/-in) soll gemäß Beschlusslage bekanntlich verzichtet werden.
3.
Betriebskosten sowie Finanzierung
Wie bereits ausführlich in der 1. Ergänzung zur Vorlage Nr. 13/2006 berichtet, sollen die
einzelnen OGS-Gruppen aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen (als Ersatz
für die Beteiligung der Schulträger) finanziert werden.
Desweiteren ist vorgesehen, diesen Beträgen, die nachfolgend noch detailliert nachgewiesen
werden, die Ersparnis aufgrund der Auflösung des Kinderhortes zum 01.08.2007 in Höhe von
netto rd. 4.500 €/Jahr hinzuzurechnen.
Wichtig bleibt darauf hinzuweisen, und dies wurde ausdrücklich von der Kommunalaufsicht auf
Anfrage bestätigt, dass die Kostenneutralität, die für HSK-Gemeinden vorgeschrieben ist, in
jedem Jahr verbindlich und exakt nachgewiesen werden muss. Dies beinhaltet gleichzeitig,
dass auch für die in externen Räumlichkeiten untergebrachten OGS-Gruppen, die
entstehenden Betriebs- und Unterhaltungskosten einzurechnen sind. Dies gilt beim
Hortgebäude auch für die weiterhin zu zahlende Miete.
Gemäß dieser Darstellung wird je OGS-Gruppe von Landesmitteln in Höhe von insgesamt
15.375 € (25 x 615 €), Elternbeiträgen (einschließlich einer „Sicherheitsreserve“) von rd.
-2-
15.000 € sowie der Ersparnis aus dem Hort von 1.500 € ausgegangen. Dazu kann ein
Zuschuss aus der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ mit 4.000 €/Jahr
gerechnet werden (= insges. rd. 36.000 €). Mit diesem Budget ist der SkF gemäß Aussage in
der Lage, ein vertretbares Angebot zu unterbreiten.
Dass dieses Angebot aus pädagogischer Sicht nicht den Idealvorstellungen entsprechen
sondern nur das unbedingt Erforderliche enthalten kann, sollte klar sein. Von daher ist es
besonders wichtig, in die einzelnen Neigungsgruppen und Arbeitsgemeinschaften möglichst
vielfältig auch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, und hierzu wurden bereits entsprechende
Beispiele genannt, einzubinden.
4.
Räumliche Voraussetzungen
Im Grundsatz ist bei der Einrichtung von OGS-Gruppen an den einzelnen Grundschulen
selbstverständlich auch von einem zusätzlichen Raumbedarf auszugehen. Hierzu soll die
Schule bzw. der Schulträger geeignete Räumlichkeiten mit angemessener Ausstattung zur
Verfügung stellen, wobei diese lt. Landesrichtlinien auch im Umfeld der Schule, also
außerhalb des Schulgebäudes, liegen können.
Hierzu wurde in der bereits erwähnten Vorlage auch ausführlich berichtet.
Für die 2 OGS-Gruppen der KGS Kreuzau ist das fußläufig relativ leicht zu erreichende und
bis zum September des Jahres 2009 noch angemietete Gebäude des Hortes in der
Bahnhofsstraße vorgesehen. Umbaumaßnahmen sind hier nur in geringem Maße erforderlich,
so dass möglichst auch auf die Gewährung von Bundesmitteln verzichtet werden sollte, da
damit eine 20-jährige Zweckbindung verbunden ist. Dies würde dann bedeuten, das
Hortgebäude, welches im Grundsatz aufgrund seiner Bausubstanz recht hohe Betriebskosten
verursacht, noch länger für diesen Zeitraum hinaus anmieten zu müssen.
Zur Kenntnisnahme ist eine entsprechende Skizze beigefügt (Anlage 2).
Für die Einrichtung 1 OGS-Gruppe an der KGS Winden besteht bekanntlich der Antrag für
einen Dachgeschossausbau, in dem diese Gruppe oder evtl. zukünftig auch eine zweite
Gruppe untergebracht werden sollen. Im Hinblick auf die damit verbundenen enormen Kosten,
aber auch auf die sinkenden Schülerzahlen und die Veränderung bei den
Schuleinzugsbereichen sollte hierauf aber verzichtet werden.
Als Ausweichmöglichkeit sollte das Erdgeschoss der unmittelbar angrenzenden ehemaligen
Lehrerdienstwohnung (Lehrer-Mainz-Straße 8) mit einer Grundfläche von immerhin rd. 120 qm
genutzt werden. Diese Mietwohnung ist zwar derzeit noch bewohnt, allerdings bestehen mit
der Bewohnerin entsprechende Kontakte, wonach diese schon von sich aus beabsichtigt, in
eine kleinere und damit auch günstigere Wohnung zu wechseln. Im Übrigen scheint es nicht
unrealistisch, dass das OG dieses Hauses in relativ absehbarer Zeit ebenfalls in Anspruch
genommen werden kann.
Unabhängig davon sollte es ebenfalls möglich sein, im Schulgebäude gewisse
Räumlichkeiten, so insbesondere die dortige Aula, zusätzlich für Zwecke der OGS-Gruppen zu
nutzen.
Es wird davon ausgegangen, die sicherlich notwendigen Umbau- und Sanierungsarbeiten
ohne die Gewährung von Bundesmitteln durchzuführen. Die damit zwangsläufig
einhergehende 20-jährige Zweckbindung würde das Gebäude für die Gemeinde Kreuzau für
einen sehr langen Zeitraum in jeglicher Hinsicht festschreiben. Auch hierzu ist eine
Grundrissskizze beigefügt (Anlage 3).
Inzwischen wurde, und zwar unter Datum vom 14.09.2006, ein Antrag der Schulkonferenz der
KGS Winden über den Ausbau des Dachgeschosses und damit einhergehende Arbeiten
eingereicht, über den zu befinden ist. Die Verwaltung ist aber der Auffassung, dass die
Gemeinde aufgrund ihrer finanziellen Situation hierzu überhaupt nicht in der Lage ist.
Der gen. Antrag ist ebenfalls zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt (Anlage 4).
5.
Verschiedenes
a) Hinsichtlich der Festsetzung der (gestaffelten) Elternbeiträge wurde bereits in der
Ratssitzung vom 20.06.2006 ein entsprechender Beschluss gefasst.
-3-
Ihre Berechnung soll, bei gleichzeitigem Abschluss der Betreuungsverträge mit den in
Frage kommenden Eltern, spätestens Ende 2006/Anfang 2007 erfolgen, um eine
Verbindlichkeit bei der Gesamthöhe zu erreichen, was für die Finanzierung der OGSGruppen und für den noch abzuschließenden Kooperationsvertrages mit dem SkF von
entsprechender Bedeutung ist.
Grundsätzlich sollen diesen Elternbeiträge von der Verwaltung berechnet und eingezogen
werden. Da dies aber sehr zeit- und damit personalintensiv ist, besteht die Vorstellung, in
dieser Frage mit dem Kreis Düren, der in seiner Eigenschaft als Jugendhilfeträger bereits
die Elternbeiträge für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen einzieht, Kontakt
aufzunehmen, um ihm evtl. diese Aufgabe im Rahmen einer „Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung“ zu übertragen. Aufgrund der hierzu vorliegenden Erfahrungen hinsichtlich
Berechnung, Beratung, Bescheiderteilung, Einzug usw. wäre dies sicherlich auch von
großem Vorteil. Entsprechende Beispiele hierzu bestehen.
Zum gegebenen Zeitpunkt wird hierzu noch berichtet.
b)
In diesem Zusammenhang stehen noch weitere Erledigungen offen, über die in der
nächsten Sitzungsrunde zu befinden ist, und zwar:
1. Festlegung der Aufnahmegrundsätze
2. Betreuungsverträge mit den Eltern.
3. Benutzungs- und Gebührensatzung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt, wie im Rahmen der Sitzungsvorlage bereits dargestellt, aufgrund der
vorgeschriebenen Kostenneutralität ausschließlich durch die Landeszuschüsse, die Elternbeiträge
(als Ersatz für die Beteiligung des Schulträgers) und ggf. die Ersparnis aus der Schließung des
Hortes zum 01.08.2007.
Entsprechend dieser Maßgabe sind bei den dafür vorgesehenen Haushaltsstellen die
erforderlichen Beträge einzusetzen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Auf Grund der jetzigen Bedarfslage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des
Schuljahres 2007/2008 an folgenden Grundschulen definitiv OGS-Gruppen ein, und
zwar:
1. Kath. Grundschule Kreuzau
2 Gruppen
2. Kath. Grundschule St. Urbanus Winden
1 Gruppe
Sofern sich die Bedarfssituation sowohl an der Grundschule Winden als auch noch
an anderen Grundschulstandorten bis zu diesem Zeitpunkt entscheidend verändert,
ist hierüber erneut zu befinden.
Es sollte weiterhin das Ziel sein, an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen
einzurichten.
2. Mit dem Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) als Maßnahmenträger ist
sowohl ein Rahmenvertrag als auch ein Kooperationsvertrag, in denen die
Einzelheiten zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote geregelt sind,
abzuschließen.“
Der Bürgermeister
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- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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