Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00
Kreuzau, 4. Juli 2000
Vorlagen-Nr.
62/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.08.2000
14.09.2000
26.09.2000
TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich im Bereich der Grundstücke
Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7, Waldstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.1999 sollen die o.a. Grundstücke einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist
die Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe gesonderte Sitzungsvorlage) und die Änderung der bestehenden
Innenbereichssatzung erforderlich. Damit die erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt werden können, ist es
nunmehr zunächst notwendig, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Innenbereichssatzung zu fassen.
Gleichwohl sollte zum jetzigen Zeitpunkt auch bereits die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden.
Die Belange von Natur und Landschaft werden im nächsten Verfahrensschritt bewertet.
Wie Sie aus der beigefügten Flurkartenablichtung ersehen wollen, grenzt die Parzelle Nr. 7 mit 32 m und die Parzelle
Nr. 6 mit 40 m Frontlänge an die Waldstraße an. Damit hier auch in Anpassung an die vorhandene Nachbarbebauung
keine zu massive Bebauung erfolgt, schlage ich Ihnen vor, in der Satzung die Festsetzung zu treffen, dass nur
Einzelhäuser zulässig sind. Darüber hinaus sollte festgelegt werden, dass Wohngebäude nur bis zu einer maximalen
Tiefe von 25 m Hinterkante Straße errichtet werden dürfen. Die maximale Firsthöhe sollte in Anpassung an die
vorhandene Nachbarbebauung auf maximal 8 m OK Straße vor Gebäudemitte festgesetzt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung der Innenbereichssatzung werden sich voraussichtlich auf ca. 1.000,00 DM belaufen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich wird
gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die
Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7.
In der zukünftigen Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen:
1.
2.
Nur Einzelhäuser zulässig.
Wohngebäude dürfen nur bis zu einer Tiefe von 25 m ab Straßengrenze errichtet
werden.
3.
Die maximale Firsthöhe wird mit 8 m, gemessen von OK Straße vor Gebäudemitte,
festgesetzt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
2
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: