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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7, Waldstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7, Waldstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7, Waldstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00 Kreuzau, 4. Juli 2000 Vorlagen-Nr. 62/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7, Waldstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.1999 sollen die o.a. Grundstücke einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe gesonderte Sitzungsvorlage) und die Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung erforderlich. Damit die erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt werden können, ist es nunmehr zunächst notwendig, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Innenbereichssatzung zu fassen. Gleichwohl sollte zum jetzigen Zeitpunkt auch bereits die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden. Die Belange von Natur und Landschaft werden im nächsten Verfahrensschritt bewertet. Wie Sie aus der beigefügten Flurkartenablichtung ersehen wollen, grenzt die Parzelle Nr. 7 mit 32 m und die Parzelle Nr. 6 mit 40 m Frontlänge an die Waldstraße an. Damit hier auch in Anpassung an die vorhandene Nachbarbebauung keine zu massive Bebauung erfolgt, schlage ich Ihnen vor, in der Satzung die Festsetzung zu treffen, dass nur Einzelhäuser zulässig sind. Darüber hinaus sollte festgelegt werden, dass Wohngebäude nur bis zu einer maximalen Tiefe von 25 m Hinterkante Straße errichtet werden dürfen. Die maximale Firsthöhe sollte in Anpassung an die vorhandene Nachbarbebauung auf maximal 8 m OK Straße vor Gebäudemitte festgesetzt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung der Innenbereichssatzung werden sich voraussichtlich auf ca. 1.000,00 DM belaufen. III. Beschlussvorschlag: „Die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden-Langenbroich wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 27, Parz. Nrn. 6 und 7. In der zukünftigen Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen: 1. 2. Nur Einzelhäuser zulässig. Wohngebäude dürfen nur bis zu einer Tiefe von 25 m ab Straßengrenze errichtet werden. 3. Die maximale Firsthöhe wird mit 8 m, gemessen von OK Straße vor Gebäudemitte, festgesetzt.“ Der Bürgermeister - Ramm - 2 Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: