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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-204/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 12.04.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 19.04.2005 1. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg -Anbindung der Rupperburg an die L 361 na) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg eingegangenen Anregungen (lfd. Nr. 1 – 5) eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. Über nach der Sitzung eingegangene Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg ohne Vorberatung im Fachausschuss zu entscheiden. Zu b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung bis zum 20.07.2004, vor dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAG Bau vom 24.06.2004, unter Berücksichtigung ggf. erforderlich werdender Änderungen oder Ergänzungen gem. a) für den Bebauungsplan Nr. 48a/bedburg nebst Begründung und Anlagen hierzu zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg gefasst und beschlossen die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48a/Bedburg betrifft einen Teilbereich zwischen der Straße Rupperburg – Ortsausgang Bedburg Broich- und der rekultivierten Fläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf im Bereich der Landestraße 361 n (neu). Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die • • • Anbindung der Rupperburg an die L 361 n und daraus resultierend die Entlastung der Kölner Straße Schaffung einer zusätzlichen Anbindung von Bedburg Broich an die L 361 n zur weiteren Entlastung der Innenstadt Ableitung der Ziel- und Quellverkehre in und aus dem Ortsteil Broich durch Planung einer T-Anbindung an die Rupperburg Nach einer abschließenden Abstimmung der Planung mit dem Träger der Straßenbaulast konnte das Verfahren eingeleitet werden. Nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung sowie Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat der Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg daher (die Frist läuft noch über den Termin der Sitzung hinaus) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 09. März 2005 bis zum 13. April 2005 einschließlich öffentlich ausgelegen. Bislang sind die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Da die Frist jedoch noch nicht abgelaufen ist und bis zum Tag nach der Sitzung terminiert wurde, sind noch weitere Stellungnahmen zu erwarten. Im Bürger- und Ratsinformationssystem SD-Office werden diese daher nach Eingang weiter eingepflegt und nebst ggfs. erforderlich werdendem Abwägungsvorschlag nachgereicht. Eine abschließende Empfehlung konnte im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zwar nicht erfolgen, der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.04.2005 jedoch einstimmig empfohlen, ohne abschließende Vorberatung im Fachausschuss die Beschlüsse zu a) und b) zu fassen. Hierdurch kann eine nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung der Planung und damit die Umsetzung der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW vermieden werden. 50181 Bedburg, den 13.04.2005 ----------------------------------- ----------------------------------(Ackermann) ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand Bürgermeister