Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-204/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
12.04.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
-Anbindung der Rupperburg an die L 361 na) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der öffentlichen Auslegung zum
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg eingegangenen Anregungen (lfd. Nr. 1 – 5) eine Abwägung
durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. Über nach der Sitzung eingegangene
Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt
Bedburg ohne Vorberatung im Fachausschuss zu entscheiden.
Zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des
Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung bis zum 20.07.2004, vor dem Gesetz zur
Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAG
Bau vom 24.06.2004, unter Berücksichtigung ggf. erforderlich werdender Änderungen oder
Ergänzungen gem. a) für den Bebauungsplan Nr. 48a/bedburg nebst Begründung und Anlagen
hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 den Auslegungsbeschluss gem. §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I
2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg gefasst und beschlossen
die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48a/Bedburg betrifft einen Teilbereich zwischen
der Straße Rupperburg – Ortsausgang Bedburg Broich- und der rekultivierten Fläche des
Tagebaus Fortuna-Garsdorf im Bereich der Landestraße 361 n (neu).
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die
•
•
•
Anbindung der Rupperburg an die L 361 n und daraus resultierend die Entlastung
der Kölner Straße
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung von Bedburg Broich an die L 361 n zur
weiteren Entlastung der Innenstadt
Ableitung der Ziel- und Quellverkehre in und aus dem Ortsteil Broich durch Planung
einer T-Anbindung an die Rupperburg
Nach einer abschließenden Abstimmung der Planung mit dem Träger der Straßenbaulast konnte
das Verfahren eingeleitet werden. Nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung sowie
Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat der
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg daher (die Frist läuft noch über den Termin der Sitzung hinaus)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 09. März 2005 bis zum 13. April 2005
einschließlich öffentlich ausgelegen.
Bislang sind die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren
vorgetragen worden. Da die Frist jedoch noch nicht abgelaufen ist und bis zum Tag nach der
Sitzung terminiert wurde, sind noch weitere Stellungnahmen zu erwarten. Im Bürger- und
Ratsinformationssystem SD-Office werden diese daher nach Eingang weiter eingepflegt und nebst
ggfs. erforderlich werdendem Abwägungsvorschlag nachgereicht.
Eine abschließende Empfehlung konnte im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zwar
nicht erfolgen, der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am
12.04.2005 jedoch einstimmig empfohlen, ohne abschließende Vorberatung im Fachausschuss die
Beschlüsse zu a) und b) zu fassen. Hierdurch kann eine nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung
der Planung und damit die Umsetzung der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßenbau
NRW vermieden werden.
50181 Bedburg, den 13.04.2005
-----------------------------------
----------------------------------(Ackermann)
----------------------------------Koerdt
Bearbeiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand
Bürgermeister