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Sitzungsvorlage (Zusätzlicher Raumbedarf am Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Nord in Welldorf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
13.05.15, 08:59
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Sitzungsvorlage (Zusätzlicher Raumbedarf am Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Nord in Welldorf) Sitzungsvorlage (Zusätzlicher Raumbedarf am Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Nord in Welldorf) Sitzungsvorlage (Zusätzlicher Raumbedarf am Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Nord in Welldorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 07.05.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 179/2015 3. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 18.05.2015 TOP Ergebnisse Siehe Text Ende der Vorlage Zusätzlicher Raumbedarf am Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Nord in Welldorf Anlg.: 3 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: „ Dem Antrag der Schule wird nicht entsprochen.“ Begründung: Die Verwaltung hat in der Vorlage Nr. 179/2015, 1. Ergänzung, drei Optionen aufgezeigt, nämlich: a) Die Grundschule wandelt einen ÜMB-Raum in einen Klassenraum um und benötigt infolgedessen keinen weiteren Raum. b) Auf dem Schulhof wird ein Container in Klassenraumgröße aufgestellt (Mietkosten rd. 800,-- € monatlich, Transport- und Anschlusskosten einmalig rd. 5.000,-- €, Betriebskosten rd. 1.200,-€/Jahr). c) Wenn Welldorf einen weiteren Raum erhält, müsste aus Gleichbehandlungsgründen auch die Grundschule in Koslar ein oder zwei weitere Räume erhalten. Der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 04.05.2015 den o.g. Beschluss gefasst: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung In der anschließenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde kein Beschluss gefasst. Dies geschah unter Verweis auf eine Email des Schulleiters vom 04.05.2015, in der er zum Ausdruck gebracht hat, wenn der Standort Welldorf keinen weiteren Raum bekomme, könne er nur 30 statt 64 Kinder in die Übermittagsbetreuung aufnehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat keinen Beschluss gefasst, da zunächst die Aussage des Schulleiters geklärt werden soll. Zudem hätte diese Email der Politik zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die erwähnte Email ist als Anlage 1 beigefügt. Sie ist eine Antwort des Schulleiters auf eine Frage der Vorsitzenden der Schulpflegschaft, in der die Schulverwaltung Cc gesetzt wurde. Die Verwaltung sah aufgrund des Charakters der Email keine Veranlassung, sie den politischen Gremien zur Kenntnis zu geben. Ein neues Schreiben der Gemeinschaftsgrundschule Nord mit Datum vom 06.05.2015 ist als Anlage 2 beigefügt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass § 3 Abs. 1 der Satzung der Übermittagsbetreuung regelt, dass über die Aufnahme der Kinder der Schulträger im Benehmen mit der jeweiligen Schulleitung und dem jeweiligen Träger der Betreuungsmaßnahme entscheidet. Aus den von der Schulleitung vorgelegten Belegungsplänen ist ersichtlich, dass der in der 5. und 6. Stunde (bis auf montags in der 5. Stunde) freie Klassenraum 1e als Raum für die Übermittagsbetreuung genutzt werden könnte. Gleiches gilt für die lediglich montags in der 5. und 6. Stunde für den Chor genutzte Aula. Diese ist rd. 100 m² und damit in etwa so groß wie ein Mehrzweckraum. Sie verfügt über eine Akustikdecke und eine neue Beleuchtung. An einer Wand der Aula ist ständig eine Bühne aufgebaut, es bleibt aber ausreichend Raum, um Tische und Stühle für die Übermittagsbetreuung aufzubauen. Die Aula ist am 07.05.2015 von der Schulleitung, dem Hochbauamt und der Schulverwaltung besichtigt worden. Um den Raum weiter auch als Aula nutzen zu können, wurde besprochen, dass bauliche Veränderungen nicht vorgenommen werden müssen. Mit der Schule wurde vereinbart, dass sie sich schriftlich zu der Nutzung der Aula als Raum für die Übermittagsbetreuung äußert. Die Stellungnahme der Schule mit Schreiben vom 08.05.2015 ist als Anlage 3 beigefügt. Sollte der Rat dem Antrag der Schule folgen, müsste aus Sicht der Verwaltung im Sinne einer Gleichbehandlung in der Grundschule West ebenfalls zusätzlicher Raum für die Betreuung geschaffen werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 179/2015 3. Ergänzung Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung xx nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Beschluss: Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 26, Enthaltungen: 2 Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist somit mehrheitlich abgelehnt. Sodann wird über die Option b) abgestimmt: Beschluss: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 5 Auf dem Schulhof wird ein Container in Klassenraumgröße aufgestellt (Mietkosten rd. 800,-- € monatlich, Transport- und Anschlusskosten einmalig rd. 5.000,-- €, Betriebskosten rd. 1.200,-- €/Jahr). Zudem wird im Anschluss über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel abgestimmt: Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 3 Die erforderlichen Mittel werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt. Sitzungsvorlage 179/2015 3. Ergänzung Seite 3