Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
183 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
14.04.16, 13:17
Aktualisiert
15.04.16, 13:16
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 5. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 09.03.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
20:30 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder
1. Berg, Siegfried
2. Borsch, Georg
3. Demary, Gregor
4. Dibowski, Frank als Vertreter für Hoffmann, Martin
5. Fries, Reiner als Vertreter für Dederichs, Josef
6. Glatzel, Sebastian
7. Hoever, Willi
8. Krauß, Harald
9. Lamsfuß, Michael als Vertreter für Schumacher, Wilfried
10. Ohlert, Bernhard Chrysanthus als Vertreter für Pfennings, Ingo
11. Schmitz, Anton
12. Smit, Marion als Vertreterin für Fuchs, Brigitte
13. Thenhaus-Jakobi, Ingrid
14. Vickus, Franz-Josef
15. Zimmermann, André als Vertreter für Milischewski, Christof
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder:
Entschuldigt fehlen:
Dederichs, Josef
Fuchs, Brigitte
Hoffmann, Martin
Milischewski, Christof
Pfennings, Ingo
Schumacher, Wilfried
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Schäfer, Hans-Georg
2. Müller, Willi
3. Wassong, Ralf
4. Dederichs, Daniela, gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Herr Schäfer, Herr Dahmen und Herr Schiffer vom Erftverband zu Punkt 3 der Tagesordnung.
Zwei Gäste sind während der öffentlichen Sitzung zu Punkt 3 anwesend.
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird
auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrich-
tet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Einstimmiger Beschluss:
Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8
i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Einwendungen gegen die Niederschrift der 4. Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke
vom 09.12.2015
Die im Schreiben von Herrn Anton Schmitz vom 23.02.2016 vorgebrachten Einwendungen gegen
die Niederschrift (Top 3 der Tagesordnung, RD 311-X/Z-1) wurden bei der Erstellung der Einladung zur heutigen Ausschusssitzung und in der letzten Niederschrift berücksichtigt.
Das Schreiben des Herrn Schmitz wird der Niederschrift zu dieser Sitzung vom 09.03.2016 als
Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende stellt fest, dass weitere Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und
8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 311-X/Z-2
Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
hier: Vorstellung Planung
Vor der Beratung wird die RD-Nr. 311-X/Z-4 vom 09.03.2016 als Tischvorlage verteilt.
Die Mitarbeiter des Erftverbandes stellen anhand einer Power-Point Präsentation die Planung vor:
-
Abstimmungsgespräch am 03.02.2016 über die techn. Grundlagen, wie Leitungstrasse,
Dimensionierung, Gradiente, Haltungslängen, Mitverlegung Wasserleitung
Übersichtplan mit grober Darstellung der Leitungstrasse ohne Kanalgrundstücksanschlussleitungen
Verlegung der Kanalrohre (Mediumrohr) im Schutzrohr in der Wasserschutzzone II (ca.
1.000 m), ohne Schutzrohr ca. 2.000 m
Querschnitt Mediumrohr DN 300 PE HD
Einbau Drossel auf Kläranlagengelände
Investitionsvolumen 1,66 Mio. € einschließlich Nebenkosten (Stand 2009)
Ausschreibung im Mai 2016
Auftragsvergabe im August 2016
Voraussichtliche Fertigstellung April 2017
Abschreibung über 66 Jahre, jährliche Abschreibung 1,5 %
Kalkulatorische Zinsen von jährlich 4 %, aktuelle Finanzierung ab 0,01 %
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016
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-
Jährliche Betriebskosten 463 € je km Kanal
Gemeinkostenanteil 1,8 %
Die UWV-Fraktion fragt, warum der Erftverband den Verbindungssammler von der Kläranlage
Nöthen durch das Eschweiler Tal bauen will, obwohl dann an den bestehenden städt. Kanal angeschlossen werden muss. Darauf entgegnet Herr Schäfer, dass es nach Ansicht des Erftverbandes
nicht darauf ankommt, ob es sich in beiden Fällen um Kanäle handelt, sondern maßgeblich ist,
dass die Kläranlage Nöthen ein verbandlicher Betriebspunkt ist und der geplante Kanal daran
nichts ändert, weil der Kanal die Kläranlage ersetzt und mit ihr funktionell vergleichbar ist.
Von verschiedenen Mitgliedern des Betriebsausschusses wird gefragt, welche Zinsen auf die Investitionen für die Verlegung des Verbindungssammlers erhoben werden. Die Vertreter des Erftverbandes erläutern, dass die verbandlichen Baumaßnahmen zu günstigen Konditionen auf dem
Kapitalmarkt finanzierbar sind. So konnte unlängst sogar eine Zwischenfinanzierung mit 0,01 %
erfolgen. Dadurch war es möglich, die kalkulatorischen Zinsen vor kurzem auf 4 % zu ermäßigen.
Die Vertreter des Erftverbandes tragen vor, dass der Zinsaufwand berechnet wird, indem auf den
Anlagenwert des Verbindungssammlers der kalkulatorische Zinssatz von 4 % angewendet wird.
Die Betriebsleitung wiederholt aus der RD-Nr. 311-X/Z-3, dass im Falle der städt. Finanzierung
und des städt. Betriebs die real für die aufgenommenen Kredite zu zahlenden Zinsen als Kosten
angesetzt werden. Die Finanzierung auf dem Kapitalmarkt ist der Stadt deutlich unter 2 % möglich,
bei Förderbanken brauchen sogar nur 0,5 % bis 0,6 % an Zinsen für zwanzig Jahre Laufzeit entrichtet werden.
Auf die von mehreren Ausschussmitgliedern erfolgende Anmerkung hin, dass danach der Betrieb
durch die Stadt geringere Kosten verursacht, antworten die verbandlichen Vertreter, dass die kalkulatorischen Zinsen von 4 % für alle Verbandsmitglieder gelten und davon nicht abgewichen werden kann.
Herr Dahmen bestätigt, dass es technisch keine Probleme bereitet, von dem geplanten Verbindungssammler zu den bebauten Anliegergrundstücken entlang der Kanaltrasse ohne Mehraufwand Kanalgrundstücksanschlussleitungen herauszulegen.
Die Betriebsleitung erläutert, dass die techn. Regelwerke eine Reduzierung des Rohrquerschnitts
auf DN 200 erlauben und dadurch eine Kostenersparnis von rd. 300.000 € erzielt werden kann.
Deshalb soll der Erftverband diese Frage noch vor Genehmigung der Planung untersuchen.
Die Vertreter des Erftverbandes berichten auf Nachfrage, dass die Kläranlage Nöthen abgeschrieben ist und keine kalkulatorischen Kosten mehr anfallen. Die genauen jährlichen Betriebskosten
können nicht beziffert werden, dürften, so die Erläuterungen der Vertreter des Erftverbandes, aber
allenfalls 50.000 € betragen, eher deutlich darunter.
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses bedankt sich bei den Vertretern des Erftverbandes für
den Besuch, den Vortrag und die Beantwortung der vorgebrachten Fragen.
Frau Smit verlässt während der Fragerunde an den Erftverband kurzfristig den Sitzungssaal.
Ausführungen des Erftverbandes werden zur Kenntnis genommen.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016
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Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 429-X/Z-1
Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser
hier: Einbringung der Entwürfe/Änderung
Von der CDU-Fraktion wird der Antrag gestellt, im Vermögensplan des Betriebszweiges Wasser
den Ansatz der folgenden Ausgabeposition zu sperren:
1.3.2.4 Transportleitung HB Michelsberg nach Scheuerheck
670.000 €
Dem Antrag wird „Einstimmig“ entsprochen
Das Ausschussmitglied Toni Schmitz meint sich daran zu erinnern, dass vor einiger Zeit die
Schmutzwassergebühr um 0,40 €/cbm erhöht werden musste, weil der größte gewerbliche Einleiter im Stadtgebiet eine eigene Kläranlage errichten wollte, aber trotz Aufgabe des Projektes die zu
erwartende Gebührenminderung unterblieben ist. Die Betriebsleitung sagt zu, diesen Sachverhalt
zu untersuchen und über das Ergebnis zu berichten.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2016 werden wie folgt
festgestellt:
I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.
a)
b)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
2.539.000 €
2.539.000 €
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
1.988.500 €
1.988.500 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.287.500 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 € festgesetzt.
Die folgende Position des Vermögensplans Wasser wird gesperrt:
1.3.2.4 Transportleitung HB Michelsberg nach Scheuerheck
670.000 €
II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.
a)
b)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
6.065.000 €
6.065.000 €
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
6.160.000 €
6.160.000 €
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016
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2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.961.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 590.000 € festgesetzt.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Nachfolgende Mitteilungen werden gemacht.
Anfragen liegen keine vor.
Zu Punkt 5.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 461-X
Wirtschaftsplan 2016 Erftverband
hier: Investitionsmaßahmen im Stadtgebiet
Wegen Nachfragen durch den Ausschuss wird die Geschäftsordnung kurzfristig außer Kraft gesetzt.
Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 5.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 503-X
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig AbwasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Ratsdrucksache-Nr.: 503-X/Z-1
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig AbwasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 5.3 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 504-X
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig WasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016
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Ratsdrucksache-Nr.: 504-X/Z-1
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig WasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Um 20:30 Uhr erklärt der Vorsitzende die Sitzung für beendet.
_________________________
Vorsitzender
(Ludger Müller)
_________________________
Schriftführer(in)
(Daniela Dederichs)
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016
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