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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
183 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
14.04.16, 13:17
Aktualisiert
15.04.16, 13:16
Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke")

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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 5. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 09.03.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 20:30 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder 1. Berg, Siegfried 2. Borsch, Georg 3. Demary, Gregor 4. Dibowski, Frank als Vertreter für Hoffmann, Martin 5. Fries, Reiner als Vertreter für Dederichs, Josef 6. Glatzel, Sebastian 7. Hoever, Willi 8. Krauß, Harald 9. Lamsfuß, Michael als Vertreter für Schumacher, Wilfried 10. Ohlert, Bernhard Chrysanthus als Vertreter für Pfennings, Ingo 11. Schmitz, Anton 12. Smit, Marion als Vertreterin für Fuchs, Brigitte 13. Thenhaus-Jakobi, Ingrid 14. Vickus, Franz-Josef 15. Zimmermann, André als Vertreter für Milischewski, Christof Sonstige stimmberechtigte Mitglieder: Entschuldigt fehlen: Dederichs, Josef Fuchs, Brigitte Hoffmann, Martin Milischewski, Christof Pfennings, Ingo Schumacher, Wilfried Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Schäfer, Hans-Georg 2. Müller, Willi 3. Wassong, Ralf 4. Dederichs, Daniela, gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Herr Schäfer, Herr Dahmen und Herr Schiffer vom Erftverband zu Punkt 3 der Tagesordnung. Zwei Gäste sind während der öffentlichen Sitzung zu Punkt 3 anwesend. I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrich- tet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Einstimmiger Beschluss: Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.12.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Einwendungen gegen die Niederschrift der 4. Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom 09.12.2015 Die im Schreiben von Herrn Anton Schmitz vom 23.02.2016 vorgebrachten Einwendungen gegen die Niederschrift (Top 3 der Tagesordnung, RD 311-X/Z-1) wurden bei der Erstellung der Einladung zur heutigen Ausschusssitzung und in der letzten Niederschrift berücksichtigt. Das Schreiben des Herrn Schmitz wird der Niederschrift zu dieser Sitzung vom 09.03.2016 als Anlage beigefügt. Der Vorsitzende stellt fest, dass weitere Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 311-X/Z-2 Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf hier: Vorstellung Planung Vor der Beratung wird die RD-Nr. 311-X/Z-4 vom 09.03.2016 als Tischvorlage verteilt. Die Mitarbeiter des Erftverbandes stellen anhand einer Power-Point Präsentation die Planung vor: - Abstimmungsgespräch am 03.02.2016 über die techn. Grundlagen, wie Leitungstrasse, Dimensionierung, Gradiente, Haltungslängen, Mitverlegung Wasserleitung Übersichtplan mit grober Darstellung der Leitungstrasse ohne Kanalgrundstücksanschlussleitungen Verlegung der Kanalrohre (Mediumrohr) im Schutzrohr in der Wasserschutzzone II (ca. 1.000 m), ohne Schutzrohr ca. 2.000 m Querschnitt Mediumrohr DN 300 PE HD Einbau Drossel auf Kläranlagengelände Investitionsvolumen 1,66 Mio. € einschließlich Nebenkosten (Stand 2009) Ausschreibung im Mai 2016 Auftragsvergabe im August 2016 Voraussichtliche Fertigstellung April 2017 Abschreibung über 66 Jahre, jährliche Abschreibung 1,5 % Kalkulatorische Zinsen von jährlich 4 %, aktuelle Finanzierung ab 0,01 % Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016 Seite 2 - Jährliche Betriebskosten 463 € je km Kanal Gemeinkostenanteil 1,8 % Die UWV-Fraktion fragt, warum der Erftverband den Verbindungssammler von der Kläranlage Nöthen durch das Eschweiler Tal bauen will, obwohl dann an den bestehenden städt. Kanal angeschlossen werden muss. Darauf entgegnet Herr Schäfer, dass es nach Ansicht des Erftverbandes nicht darauf ankommt, ob es sich in beiden Fällen um Kanäle handelt, sondern maßgeblich ist, dass die Kläranlage Nöthen ein verbandlicher Betriebspunkt ist und der geplante Kanal daran nichts ändert, weil der Kanal die Kläranlage ersetzt und mit ihr funktionell vergleichbar ist. Von verschiedenen Mitgliedern des Betriebsausschusses wird gefragt, welche Zinsen auf die Investitionen für die Verlegung des Verbindungssammlers erhoben werden. Die Vertreter des Erftverbandes erläutern, dass die verbandlichen Baumaßnahmen zu günstigen Konditionen auf dem Kapitalmarkt finanzierbar sind. So konnte unlängst sogar eine Zwischenfinanzierung mit 0,01 % erfolgen. Dadurch war es möglich, die kalkulatorischen Zinsen vor kurzem auf 4 % zu ermäßigen. Die Vertreter des Erftverbandes tragen vor, dass der Zinsaufwand berechnet wird, indem auf den Anlagenwert des Verbindungssammlers der kalkulatorische Zinssatz von 4 % angewendet wird. Die Betriebsleitung wiederholt aus der RD-Nr. 311-X/Z-3, dass im Falle der städt. Finanzierung und des städt. Betriebs die real für die aufgenommenen Kredite zu zahlenden Zinsen als Kosten angesetzt werden. Die Finanzierung auf dem Kapitalmarkt ist der Stadt deutlich unter 2 % möglich, bei Förderbanken brauchen sogar nur 0,5 % bis 0,6 % an Zinsen für zwanzig Jahre Laufzeit entrichtet werden. Auf die von mehreren Ausschussmitgliedern erfolgende Anmerkung hin, dass danach der Betrieb durch die Stadt geringere Kosten verursacht, antworten die verbandlichen Vertreter, dass die kalkulatorischen Zinsen von 4 % für alle Verbandsmitglieder gelten und davon nicht abgewichen werden kann. Herr Dahmen bestätigt, dass es technisch keine Probleme bereitet, von dem geplanten Verbindungssammler zu den bebauten Anliegergrundstücken entlang der Kanaltrasse ohne Mehraufwand Kanalgrundstücksanschlussleitungen herauszulegen. Die Betriebsleitung erläutert, dass die techn. Regelwerke eine Reduzierung des Rohrquerschnitts auf DN 200 erlauben und dadurch eine Kostenersparnis von rd. 300.000 € erzielt werden kann. Deshalb soll der Erftverband diese Frage noch vor Genehmigung der Planung untersuchen. Die Vertreter des Erftverbandes berichten auf Nachfrage, dass die Kläranlage Nöthen abgeschrieben ist und keine kalkulatorischen Kosten mehr anfallen. Die genauen jährlichen Betriebskosten können nicht beziffert werden, dürften, so die Erläuterungen der Vertreter des Erftverbandes, aber allenfalls 50.000 € betragen, eher deutlich darunter. Der Vorsitzende des Betriebsausschusses bedankt sich bei den Vertretern des Erftverbandes für den Besuch, den Vortrag und die Beantwortung der vorgebrachten Fragen. Frau Smit verlässt während der Fragerunde an den Erftverband kurzfristig den Sitzungssaal. Ausführungen des Erftverbandes werden zur Kenntnis genommen. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016 Seite 3 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 429-X/Z-1 Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser hier: Einbringung der Entwürfe/Änderung Von der CDU-Fraktion wird der Antrag gestellt, im Vermögensplan des Betriebszweiges Wasser den Ansatz der folgenden Ausgabeposition zu sperren: 1.3.2.4 Transportleitung HB Michelsberg nach Scheuerheck 670.000 € Dem Antrag wird „Einstimmig“ entsprochen Das Ausschussmitglied Toni Schmitz meint sich daran zu erinnern, dass vor einiger Zeit die Schmutzwassergebühr um 0,40 €/cbm erhöht werden musste, weil der größte gewerbliche Einleiter im Stadtgebiet eine eigene Kläranlage errichten wollte, aber trotz Aufgabe des Projektes die zu erwartende Gebührenminderung unterblieben ist. Die Betriebsleitung sagt zu, diesen Sachverhalt zu untersuchen und über das Ergebnis zu berichten. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2016 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.539.000 € 2.539.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 1.988.500 € 1.988.500 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.287.500 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 € festgesetzt. Die folgende Position des Vermögensplans Wasser wird gesperrt: 1.3.2.4 Transportleitung HB Michelsberg nach Scheuerheck 670.000 € II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.065.000 € 6.065.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.160.000 € 6.160.000 € Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016 Seite 4 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.961.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 590.000 € festgesetzt. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Nachfolgende Mitteilungen werden gemacht. Anfragen liegen keine vor. Zu Punkt 5.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 461-X Wirtschaftsplan 2016 Erftverband hier: Investitionsmaßahmen im Stadtgebiet Wegen Nachfragen durch den Ausschuss wird die Geschäftsordnung kurzfristig außer Kraft gesetzt. Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 5.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 503-X Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig AbwasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen. Ratsdrucksache-Nr.: 503-X/Z-1 Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig AbwasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 5.3 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 504-X Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig WasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016 Seite 5 Ratsdrucksache-Nr.: 504-X/Z-1 Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig WasserMitteilung wird zur Kenntnis genommen. Um 20:30 Uhr erklärt der Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Vorsitzender (Ludger Müller) _________________________ Schriftführer(in) (Daniela Dederichs) Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 09.03.2016 Seite 6