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Allgemeine Vorlage (Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs im Neubaugebiet Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs im Neubaugebiet Stockheim) Allgemeine Vorlage (Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs im Neubaugebiet Stockheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-08 BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 25. April 2000 Vorlagen-Nr. 49/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs im Neubaugebiet Stockheim I. Sach- und Rechtslage: Das Neubaugebiet in Stockheim wurde zwischenzeitlich verkehrsberuhigt ausgebaut. Die Zufahrt zu dem Gebiet ist wie geplant vom Bubenheimer Weg aus über den Rotdornweg bzw. den Akazienweg möglich. Da bereits während der Bauphase der nördlich des Neubaugebietes verlaufende Wirtschaftsweg weiter über den Rotdornweg führend als „Schleichweg“ benutzt wurde, wurden am nördlichen Ende des Rotdornweges Sperrpfosten gesetzt, um die Erschließung ausschließlich wie erwähnt vom Bubenheimer Weg aus zu gewährleisten. Die zwischen dem Sportplatz und der B 56 bzw. zwischen dem Neubaugebiet und der B 56 liegenden landwirtschaftlichen Parzellen werden derzeit von einem Landwirten aus Stockheim bewirtschaftet. Die Erschließung bzw. Erreichbarkeit der Parzellen stellt sich jedoch über den vorhandenen Wirtschaftsweg zwischenzeitlich als problematisch dar. So ist ein Befahren der Straße „Am Torfberg“ mit größerem Gerät wegen des vorhandenen Rückbaues innerhalb dieser Straße kaum möglich. Die Einengungen können zwar passiert werden, wobei dieses jedoch nur dann möglich ist, wenn vor bzw. hinter den Einengungen keine Fahrzeuge parken. Um dieses zu erreichen, müssten gegebenenfalls an diesen Stellen Haltverbote angeordnet werden. Die zweite Möglichkeit der Erschließung der neben dem Sportplatz liegenden Parzellen wäre ein Befahren des Rotdornweges. Unabhängig von den am Ende des Rotdornweges stehenden Pfosten, die zum Teil gegebenenfalls herausnehmbar wären, ist der Einmündungsbereich insgesamt zu eng, um ihn z.B. mit einem Traktor mit 2 Anhängern zu befahren. Abgesehen von den geschilderten Problemen erscheint es auch grundsätzlich nicht sinnvoll, die Erschließung von landwirtschaftlichen Parzellen letztendlich über reine Anliegerstraßen abzuwickeln, da auf Dauer diesbezüglich mit Anliegerbeschwerden zu rechnen sein wird. Diese Gesamtsituation offensichtlich voraussehend hat die Landwirtschaftskammer bei der Aufstellung des Bebauungsplanes F 10 gefordert, innerhalb des Bebauungsplanes eine Fläche für die Landwirtschaft zur Anlegung eines Wirtschaftsweges östlich des Baugebietes in einer Breite von 4,5 m mit auszuweisen. Der Forderung wurde seinerzeit entsprochen (s. beigef. Ausschnitt des Bebauungsplanes). Sofern dieser Wirtschaftsweg nunmehr angelegt würde, entständen geschätzte Ausbaukosten (ohne noch zu tätigenden Grunderwerb) in Höhe von ca. 90.000,00 bis 115.000,00 DM. Da diese enorm hohen Kosten zurzeit wohl nicht zu finanzieren sind, andererseits der Landwirtschaft eine vernünftige Erschließung der Parzellen zur Verfügung stehen muss und um letztlich auch die vorhersehbaren Proteste der Anlieger der genannten Straßen von vorneherein auszuschließen, wurde die Angelegenheit ausführlich mit dem betreffenden Landwirten besprochen. Es besteht demnach noch die Alternative, am Ende des Wendehammers der Straße „Am Torfberg“ eine kurze Durchfahrtmöglichkeit zum Gewerbegebiet zu schaffen. Hierzu müsste der unbefestigte Bereich auf einer Breite von ca. 4,0 m gepflastert und mit Tiefbordsteinen zu den Fahrbahnen hin abgesetzt werden. In den alsdann befestigten Bereich würden herausnehmbare Pfosten gesetzt, die von dem Landwirten bei Bedarf kurzzeitig herausgenommen werden könnten. Für den übrigen Verkehr verbliebe es insoweit bei der jetzigen Situation. Da der landwirtschaftliche Verkehr durch diese Maßnahme völlig außerhalb des Neubaugebietes bzw. der Wohnbebauung der Straße „Am Torfberg“ abgewickelt werden kann, erscheint die Maßnahme auch im Interesse der Anwohner der o.a. Straßen zu liegen, da sie letztlich mit keinerlei Nachteilen für diese verbunden ist. Auch die im Gegensatz zu dem Wirtschaftswegeausbau geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 DM sind im Hinblick auf den nur geringfügigen landwirtschaftlichen Verkehr als vertretbar zu bezeichnen. 2 Der betroffene Landwirt wäre mit der geschilderten Maßnahme in vollem Umfange einverstanden, so dass auf den Bau des Wirtschaftsweges auf jeden Fall verzichtet werden könnte. Da die zu treffende Entscheidung sicherlich über ein Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgeht und eines Ratsbeschlusses bedarf, schlage ich Ihnen aufgrund meiner Ausführungen vor, am Ende des Wendehammers der Straße „Am Torfberg“ die beschriebenen Arbeiten durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Haushaltsmittel für die Durchführung der Arbeiten stehen bei Haushaltsstelle 1.630.5100.1 bereit. III. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses: Aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen wird zwischen dem Ende des Wendehammers der Straße „Am Torfberg“ und der Straße „Am Burgholz“ im Gewerbegebiet ein ca. 4 m breiter Streifen befestigt. In den befestigten Streifen werden herausnehmbare Absperrpfosten gesetzt, die im Bedarfsfalle nur von dem betreffenden Landwirten zum Passieren der Stelle kurzzeitig herausgenommen werden dürfen. III. Beschlussvorschlag: „Aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen wird zwischen dem Ende des Wendehammers der Straße „Am Torfberg“ und der Straße „Am Burgholz“ im Gewerbegebiet ein ca. 4 m breiter Streifen befestigt. In den befestigten Streifen werden herausnehmbare Absperrpfosten gesetzt, die im Bedarfsfalle nur von dem betreffenden Landwirten zum Passieren der Stelle kurzzeitig herausgenommen werden dürfen.“ Der Bürgermeister i.V. - Winter - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: