Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-08
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 25. April 2000
Vorlagen-Nr.
49/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.05.2000
23.05.2000
08.06.2000
TOP: Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs im Neubaugebiet Stockheim
I. Sach- und Rechtslage:
Das Neubaugebiet in Stockheim wurde zwischenzeitlich verkehrsberuhigt ausgebaut. Die Zufahrt zu dem Gebiet ist wie
geplant vom Bubenheimer Weg aus über den Rotdornweg bzw. den Akazienweg möglich. Da bereits während der
Bauphase der nördlich des Neubaugebietes verlaufende Wirtschaftsweg weiter über den Rotdornweg führend als
„Schleichweg“ benutzt wurde, wurden am nördlichen Ende des Rotdornweges Sperrpfosten gesetzt, um die
Erschließung ausschließlich wie erwähnt vom Bubenheimer Weg aus zu gewährleisten.
Die zwischen dem Sportplatz und der B 56 bzw. zwischen dem Neubaugebiet und der B 56 liegenden
landwirtschaftlichen Parzellen werden derzeit von einem Landwirten aus Stockheim bewirtschaftet. Die Erschließung
bzw. Erreichbarkeit der Parzellen stellt sich jedoch über den vorhandenen Wirtschaftsweg zwischenzeitlich als
problematisch dar. So ist ein Befahren der Straße „Am Torfberg“ mit größerem Gerät wegen des vorhandenen
Rückbaues innerhalb dieser Straße kaum möglich. Die Einengungen können zwar passiert werden, wobei dieses jedoch
nur dann möglich ist, wenn vor bzw. hinter den Einengungen keine Fahrzeuge parken. Um dieses zu erreichen, müssten
gegebenenfalls an diesen Stellen Haltverbote angeordnet werden.
Die zweite Möglichkeit der Erschließung der neben dem Sportplatz liegenden Parzellen wäre ein Befahren des
Rotdornweges. Unabhängig von den am Ende des Rotdornweges stehenden Pfosten, die zum Teil gegebenenfalls
herausnehmbar wären, ist der Einmündungsbereich insgesamt zu eng, um ihn z.B. mit einem Traktor mit 2 Anhängern
zu befahren.
Abgesehen von den geschilderten Problemen erscheint es auch grundsätzlich nicht sinnvoll, die Erschließung von
landwirtschaftlichen Parzellen letztendlich über reine Anliegerstraßen abzuwickeln, da auf Dauer diesbezüglich mit
Anliegerbeschwerden zu rechnen sein wird.
Diese Gesamtsituation offensichtlich voraussehend hat die Landwirtschaftskammer bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes F 10 gefordert, innerhalb des Bebauungsplanes eine Fläche für die Landwirtschaft zur Anlegung eines
Wirtschaftsweges östlich des Baugebietes in einer Breite von 4,5 m mit auszuweisen. Der Forderung wurde seinerzeit
entsprochen (s. beigef. Ausschnitt des Bebauungsplanes). Sofern dieser Wirtschaftsweg nunmehr angelegt würde,
entständen geschätzte Ausbaukosten (ohne noch zu tätigenden Grunderwerb) in Höhe von ca. 90.000,00 bis 115.000,00
DM. Da diese enorm hohen Kosten zurzeit wohl nicht zu finanzieren sind, andererseits der Landwirtschaft eine
vernünftige Erschließung der Parzellen zur Verfügung stehen muss und um letztlich auch die vorhersehbaren Proteste
der Anlieger der genannten Straßen von vorneherein auszuschließen, wurde die Angelegenheit ausführlich mit dem
betreffenden Landwirten besprochen.
Es besteht demnach noch die Alternative, am Ende des Wendehammers der Straße „Am Torfberg“ eine kurze
Durchfahrtmöglichkeit zum Gewerbegebiet zu schaffen. Hierzu müsste der unbefestigte Bereich auf einer Breite von ca.
4,0 m gepflastert und mit Tiefbordsteinen zu den Fahrbahnen hin abgesetzt werden. In den alsdann befestigten Bereich
würden herausnehmbare Pfosten gesetzt, die von dem Landwirten bei Bedarf kurzzeitig herausgenommen werden
könnten. Für den übrigen Verkehr verbliebe es insoweit bei der jetzigen Situation. Da der landwirtschaftliche Verkehr
durch diese Maßnahme völlig außerhalb des Neubaugebietes bzw. der Wohnbebauung der Straße „Am Torfberg“
abgewickelt werden kann, erscheint die Maßnahme auch im Interesse der Anwohner der o.a. Straßen zu liegen, da sie
letztlich mit keinerlei Nachteilen für diese verbunden ist.
Auch die im Gegensatz zu dem Wirtschaftswegeausbau geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 DM sind im
Hinblick auf den nur geringfügigen landwirtschaftlichen Verkehr als vertretbar zu bezeichnen.
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Der betroffene Landwirt wäre mit der geschilderten Maßnahme in vollem Umfange einverstanden, so dass auf den Bau
des Wirtschaftsweges auf jeden Fall verzichtet werden könnte.
Da die zu treffende Entscheidung sicherlich über ein Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgeht und eines
Ratsbeschlusses bedarf, schlage ich Ihnen aufgrund meiner Ausführungen vor, am Ende des Wendehammers der Straße
„Am Torfberg“ die beschriebenen Arbeiten durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Haushaltsmittel für die Durchführung der Arbeiten stehen bei Haushaltsstelle 1.630.5100.1 bereit.
III. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses:
Aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen wird zwischen dem Ende des
Wendehammers der Straße „Am Torfberg“ und der Straße „Am Burgholz“ im
Gewerbegebiet ein ca. 4 m breiter Streifen befestigt. In den befestigten Streifen werden
herausnehmbare Absperrpfosten gesetzt, die im Bedarfsfalle nur von dem betreffenden
Landwirten zum Passieren der Stelle kurzzeitig herausgenommen werden dürfen.
III. Beschlussvorschlag:
„Aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen wird zwischen dem Ende des
Wendehammers der Straße „Am Torfberg“ und der Straße „Am Burgholz“ im
Gewerbegebiet ein ca. 4 m breiter Streifen befestigt. In den befestigten Streifen werden
herausnehmbare Absperrpfosten gesetzt, die im Bedarfsfalle nur von dem betreffenden
Landwirten zum Passieren der Stelle kurzzeitig herausgenommen werden dürfen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Winter -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: