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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
14.07.14, 13:17
Aktualisiert
14.07.14, 13:17
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 14.07.2014 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 24.06.2014 Zu Punkt 18. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 14-X 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage A der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig. Beschluss mit 24 Ja- zu 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung: 1. Zu den in den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse (= Anlage A der Originalniederschrift) gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung (= Anlage 2 der Originalniederschrift) beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Kernstadt“ herbeizuführen.