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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 63/2006)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
13.12.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 63/2006)

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Inhalt der Datei

Aufnahmegrundsätze für die Offenen Ganztagsschulen in der Gemeinde Kreuzau Die Gemeinde Kreuzau stellt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an den gemeindlichen Grundschulen entsprechende Plätze zur Verfügung. Die Plätze stehen grundsätzlich allen Grundschülern, die in Kreuzau schulpflichtig sind bzw. hier verpflichtend eine Grundschule besuchen, offen. Ein Anspruch auf Einrichtung des Offenen Ganztagesbetriebes an einer bestimmten Schule besteht nicht. Ein Aufnahmeanspruch besteht außerdem nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Über die Reihenfolge der Aufnahme entscheidet die Schulleitung in Benehmen mit der Gemeinde Kreuzau; soziale Kriterien sind bei der Vergabe der Plätze zu berücksichtigen. Das Vorliegen eines solchen Kriteriums (siehe auch weiter unten) erzeugt aber ebenfalls keinen Aufnahmeanspruch. Für den Fall, dass mehr Anmeldungen erfolgen als Plätze zur Verfügung stehen, und für Aufnahmen im Laufe eines Schuljahres durch einzeln frei werdende Plätze, sind bei der Aufnahmeentscheidung die folgenden Gesichtspunkte maßgeblich: 1. Kinder aus der Gemeinde Kreuzau haben grundsätzlich Vorrang vor Kindern aus anderen Kommunen. 2. Darüber hinaus sollen folgende soziale Kriterien bzw. Familiensituationen bei der Platzvergabe beachtet werden. Die nachfolgende Auflistung stellt gleichzeitig eine Orientierung hinsichtlich der Rangfolge dar. a) Kinder von allein erziehenden, berufstätigen Erziehungsberechtigten, b) Kinder, bei denen beide Eltern berufstätig sind, und zwar unter Berücksichtigung des Umfanges der Beschäftigung. Dies gilt auch in den Fällen einer Ausbildung beider Elternteile. c) Kinder aus Familien mit besonders schwierigen häuslichen bzw. familiären Verhältnissen, z. B. Versorgung von pflegebedürftigen, behinderten oder dauerhaft erkrankten Angehörigen, schwierigen Erziehungssituationen etc., d) Kinder aus Familien mit allein erziehendem nicht berufstätigen Elternteil oder e) Kinder aus kinderreichen Familien (drei und mehr Kinder). D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T593.doc