Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
13.12.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufnahmegrundsätze für die Offenen Ganztagsschulen in der Gemeinde Kreuzau
Die Gemeinde Kreuzau stellt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Einrichtungen zum
Offenen Ganztagsbetrieb an den gemeindlichen Grundschulen entsprechende Plätze zur
Verfügung.
Die Plätze stehen grundsätzlich allen Grundschülern, die in Kreuzau schulpflichtig sind bzw.
hier verpflichtend eine Grundschule besuchen, offen. Ein Anspruch auf Einrichtung des Offenen Ganztagesbetriebes an einer bestimmten Schule besteht nicht. Ein Aufnahmeanspruch
besteht außerdem nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Über die Reihenfolge der Aufnahme entscheidet die Schulleitung in Benehmen mit der Gemeinde Kreuzau; soziale Kriterien sind bei der Vergabe der Plätze zu berücksichtigen. Das
Vorliegen eines solchen Kriteriums (siehe auch weiter unten) erzeugt aber ebenfalls keinen
Aufnahmeanspruch.
Für den Fall, dass mehr Anmeldungen erfolgen als Plätze zur Verfügung stehen, und für
Aufnahmen im Laufe eines Schuljahres durch einzeln frei werdende Plätze, sind bei der Aufnahmeentscheidung die folgenden Gesichtspunkte maßgeblich:
1. Kinder aus der Gemeinde Kreuzau haben grundsätzlich Vorrang vor Kindern aus anderen Kommunen.
2. Darüber hinaus sollen folgende soziale Kriterien bzw. Familiensituationen bei der
Platzvergabe beachtet werden. Die nachfolgende Auflistung stellt gleichzeitig eine
Orientierung hinsichtlich der Rangfolge dar.
a) Kinder von allein erziehenden, berufstätigen Erziehungsberechtigten,
b) Kinder, bei denen beide Eltern berufstätig sind, und zwar unter Berücksichtigung des Umfanges der Beschäftigung. Dies gilt auch in den Fällen einer
Ausbildung beider Elternteile.
c) Kinder aus Familien mit besonders schwierigen häuslichen bzw. familiären
Verhältnissen, z. B. Versorgung von pflegebedürftigen, behinderten oder dauerhaft erkrankten Angehörigen, schwierigen Erziehungssituationen etc.,
d) Kinder aus Familien mit allein erziehendem nicht berufstätigen Elternteil oder
e) Kinder aus kinderreichen Familien (drei und mehr Kinder).
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