Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 21.09.2006
Vorlagen-Nr.:
47/2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
28.09.2006
Aufhebung der Grundschulbezirke
I. Sach- und Rechtslage:
Die §§ 39 und 84 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW), welche die Bildung von Schulbezirken
an Grundschulen festlegen sowie die für Schülerinnen und Schüler zuständige Schule definieren,
sind noch bis zum 31.07.2008 anzuwenden. Die Schulträger können für die Grundschulen aber
bereits ab dem 01.08.2007 von der Anwendung absehen, wenn entsprechende Beschlüsse vorliegen.
Mit Verfügung vom 13.09.2006 bittet das Schulamt für den Kreis Düren bis zum 13.10.2006 um
Mitteilung, wie die Gemeinde Kreuzau in dieser Frage verfahren wird.
Die Verwaltung ist der Auffassung, von der Möglichkeit zur vorzeitigen Aufhebung der Schulbezirke keinen Gebrauch zu machen, sondern entsprechend der generell gewollten gesetzlichen Vorgabe zu verfahren.
Da aber aufgrund der beigefügten Verfügung bis zum 13.10.2006 zu berichten ist, die Sitzungen
von Hauptausschuss und Rat aber erst nach diesem Termin stattfinden, wird vorgeschlagen, eine
Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu treffen, sofern
sich der Schulausschuss dem Verwaltungsvorschlag anschließt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufhebung der Grundschulbezirke soll gemäß § 84 SchulG NRW erst mit Beginn
des Schuljahres 2008/09 erfolgen. Von der möglichen vorzeitigen Aufhebung wird kein
Gebrauch gemacht.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
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Nein:
________
Enthaltungen: ________