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Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Grundschulbezirke)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Grundschulbezirke)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 21.09.2006 Vorlagen-Nr.: 47/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 28.09.2006 Aufhebung der Grundschulbezirke I. Sach- und Rechtslage: Die §§ 39 und 84 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW), welche die Bildung von Schulbezirken an Grundschulen festlegen sowie die für Schülerinnen und Schüler zuständige Schule definieren, sind noch bis zum 31.07.2008 anzuwenden. Die Schulträger können für die Grundschulen aber bereits ab dem 01.08.2007 von der Anwendung absehen, wenn entsprechende Beschlüsse vorliegen. Mit Verfügung vom 13.09.2006 bittet das Schulamt für den Kreis Düren bis zum 13.10.2006 um Mitteilung, wie die Gemeinde Kreuzau in dieser Frage verfahren wird. Die Verwaltung ist der Auffassung, von der Möglichkeit zur vorzeitigen Aufhebung der Schulbezirke keinen Gebrauch zu machen, sondern entsprechend der generell gewollten gesetzlichen Vorgabe zu verfahren. Da aber aufgrund der beigefügten Verfügung bis zum 13.10.2006 zu berichten ist, die Sitzungen von Hauptausschuss und Rat aber erst nach diesem Termin stattfinden, wird vorgeschlagen, eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu treffen, sofern sich der Schulausschuss dem Verwaltungsvorschlag anschließt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: „Die Aufhebung der Grundschulbezirke soll gemäß § 84 SchulG NRW erst mit Beginn des Schuljahres 2008/09 erfolgen. Von der möglichen vorzeitigen Aufhebung wird kein Gebrauch gemacht.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________