Daten
Kommune
Jülich
Größe
213 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
13.05.15, 12:06
Aktualisiert
13.05.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 12.05.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 223/2015 2. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
18.05.2015
TOP
Ergebnisse
Förderschullandschaft im Kreis Düren
hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Anlg.: 2
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport am
04.05.2015 und der des Haupt- und Finanzausschusses am gleichen Tag war vereinbart worden,
dass Fragen zur Satzung des neuen Schulverbandes per E-Mail an Amt 40 gerichtet werden.
Nachstehend sind die eingegangenen Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgte größtenteils
durch den Kreis Düren.
Fragen Bündnis 90/Die Grünen
( Schreiben vom 07.05.2015, Anlage 1)
§ 4 Absatz 5: Was bedeutet dies für das vorhandene Personal? Wir würden gerne „Bestandsschutz“ für das jetzige Personal haben.
Um Planungssicherheit für die Fortsetzung der Betreuungsmaßnahmen für die Zeit ab dem
01.08.2015 zu geben, ist mit dem Kreis vereinbart, dass Arbeitsverträge von Personal an der
Schirmerschule schon vor Gründung des neuen Zweckverbandes bis zum 31.12.2015 verlängert werden. Der neue Schulverband tritt ab dem 01.08.2015 als Rechtsnachfolger des
Schulverbandes Schirmerschule in die Verträge ein und wird eine Verlängerung/Entfristung
vornehmen..
§ 8 Absatz 1: Bedeutet dies eine Pflicht zur Auslagenerstattung? Was soll das sein – ein
Sitzungsgeld? Bisher gab es dies bei unserem Zweckverband nicht – oder sind dies
Verdienstausfälle und Fahrtkosten?
Das GkG (§ 17) sieht als Entschädigung „Auslagenersatz“ vor. Für die Gremien des Kreises/der Gemeinden sieht die gesetzliche Regelung den Ersatz von Fahrkosten und Sitzungsgeld vor. Für Verbandsversammlungen sieht das GkG dies nicht vor, so dass eine 1:1 Anwendung der Vorschriften für Kreis/Gemeinden nicht möglich ist. Da nicht vorgeschrieben
ist, die Höhe des Auslagenersatzes in der Satzung des ZV zu regeln, wurde § 8 Abs. 1 entsprechend formuliert.
§ 15 Absatz 1: Warum werden hier die Veröffentlichungen festgelegt? Warum nimmt
man hier Werbeblätter „DN-Woche“ und „Jülicher Woche“?
Diese Zeitungen erhalten nahezu alle Haushalte im Kreis. Dort Satzungen zu veröffentlichen
entspricht den Bekanntmachungsvorschriften des Kreises Düren (s. Hauptsatzung des Kreises Düren).
Welche Namen erhalten die Schulen – oder behalten alle ihre bisherigen Namen?
Aus § 4 Abs. 1 geht hervor, dass die Schirmerschule und die anderen Schulen ihren Namen
behalten.
Fragen Stadtverordneter Bleser
( E-Mail vom 07.05.2015, Anlage 2)
In § 4.2 heißt es, dass nur Kinder aufgenommen werden, die ihren Wohnort im Verbandsgebiet haben. In der Vergangenheit hatten wir in der Schirmerschule auch schon
mal auswärtige Schüler (Elsdorf). Müssen diese die Schule verlassen?
Die auswärtigen Kinder, die derzeit die Schirmerschule besuchen, können dort verbleiben.
Die Regelungen in der Satzung gelten für neu aufzunehmende Kinder.
In § 4.4 steht im dritten Absatz: Eine Ausnahme bilden die PPP Verträge…
Es müssen neue Verträge abgeschlossen werden; das heißt, es wird nicht in die Verträge eingetreten, sondern es wird evtl. neu verhandelt, was auch schlechter werden kann
für Jülich.
Der vom Schulverband Schirmerschule beauftragte Rechtsanwalt ist dabei, eine Überleitungsvereinbarung vorzubereiten, die zwischen dem Schulverband Schirmerschule, dem
neuen Förderschulzweckverband und dem PPP-Vertragspartner SKE zu schließen ist. EntSitzungsvorlage 223/2015 2. Ergänzung
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sprechende Gespräche sind zwischen den Beteiligten bereits geführt worden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Stadt Jülich in Bezug auf die Kosten für die Schirmerschule
schlechter als bisher gestellt sein wird.
§ 4.5 Der Zweckverband ist berechtigt, eigene Mitarbeiten einzustellen: Ist dies auf eine maximale Größe begrenzt und bis zu welcher Gehaltsstufe?
Entscheidungen zur Personaleinstellung (auf Grundlage des Stellenplans) trifft die Schulverbandsversammlung.
§ 9.1 Geschäfte der lfd. Verwaltung sind ohne Limit erlaubt einschließlich Inhouse
Verfahren und Leasing. Kann man hier nicht ab einer gewissen Höhe eine zweite Unterschrift fordern? Kann der Vorsteher z. B. sich ein Auto leasen ohne kontrolliert zu
werden? Was sind die sogenannten Sonderposten?
Der Verbandsvorsteher kann Geschäfte der laufenden Verwaltungen nur in dem durch die
Haushaltssatzung vorgegebenem Rahmen tätigen (gleiches gilt z.B. für den Bürgermeister in
Jülich).
§ 21 Hier wird die Prüfung den Rechnungsprüfungsämtern oder einem unabhängigen
Wirtschaftsprüfer erlaubt. Wechselt dies ständig zwischen Düren und Jülich hin und
her?
Die Verbandsversammlung entscheidet, ob die Prüfungsaufgaben durch die örtliche Prüfung
eines Mitgliedes oder durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erfolgen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 223/2015 2. Ergänzung
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 223/2015 2. Ergänzung
x
nein
nein
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