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Sitzungsvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
213 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
13.05.15, 12:06
Aktualisiert
13.05.15, 12:06
Sitzungsvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren
hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren) Sitzungsvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 12.05.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 223/2015 2. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 18.05.2015 TOP Ergebnisse Förderschullandschaft im Kreis Düren hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren Anlg.: 2 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport am 04.05.2015 und der des Haupt- und Finanzausschusses am gleichen Tag war vereinbart worden, dass Fragen zur Satzung des neuen Schulverbandes per E-Mail an Amt 40 gerichtet werden. Nachstehend sind die eingegangenen Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgte größtenteils durch den Kreis Düren. Fragen Bündnis 90/Die Grünen ( Schreiben vom 07.05.2015, Anlage 1)  § 4 Absatz 5: Was bedeutet dies für das vorhandene Personal? Wir würden gerne „Bestandsschutz“ für das jetzige Personal haben. Um Planungssicherheit für die Fortsetzung der Betreuungsmaßnahmen für die Zeit ab dem 01.08.2015 zu geben, ist mit dem Kreis vereinbart, dass Arbeitsverträge von Personal an der Schirmerschule schon vor Gründung des neuen Zweckverbandes bis zum 31.12.2015 verlängert werden. Der neue Schulverband tritt ab dem 01.08.2015 als Rechtsnachfolger des Schulverbandes Schirmerschule in die Verträge ein und wird eine Verlängerung/Entfristung vornehmen..  § 8 Absatz 1: Bedeutet dies eine Pflicht zur Auslagenerstattung? Was soll das sein – ein Sitzungsgeld? Bisher gab es dies bei unserem Zweckverband nicht – oder sind dies Verdienstausfälle und Fahrtkosten? Das GkG (§ 17) sieht als Entschädigung „Auslagenersatz“ vor. Für die Gremien des Kreises/der Gemeinden sieht die gesetzliche Regelung den Ersatz von Fahrkosten und Sitzungsgeld vor. Für Verbandsversammlungen sieht das GkG dies nicht vor, so dass eine 1:1 Anwendung der Vorschriften für Kreis/Gemeinden nicht möglich ist. Da nicht vorgeschrieben ist, die Höhe des Auslagenersatzes in der Satzung des ZV zu regeln, wurde § 8 Abs. 1 entsprechend formuliert.  § 15 Absatz 1: Warum werden hier die Veröffentlichungen festgelegt? Warum nimmt man hier Werbeblätter „DN-Woche“ und „Jülicher Woche“? Diese Zeitungen erhalten nahezu alle Haushalte im Kreis. Dort Satzungen zu veröffentlichen entspricht den Bekanntmachungsvorschriften des Kreises Düren (s. Hauptsatzung des Kreises Düren).  Welche Namen erhalten die Schulen – oder behalten alle ihre bisherigen Namen? Aus § 4 Abs. 1 geht hervor, dass die Schirmerschule und die anderen Schulen ihren Namen behalten.  Fragen Stadtverordneter Bleser ( E-Mail vom 07.05.2015, Anlage 2)  In § 4.2 heißt es, dass nur Kinder aufgenommen werden, die ihren Wohnort im Verbandsgebiet haben. In der Vergangenheit hatten wir in der Schirmerschule auch schon mal auswärtige Schüler (Elsdorf). Müssen diese die Schule verlassen? Die auswärtigen Kinder, die derzeit die Schirmerschule besuchen, können dort verbleiben. Die Regelungen in der Satzung gelten für neu aufzunehmende Kinder.  In § 4.4 steht im dritten Absatz: Eine Ausnahme bilden die PPP Verträge… Es müssen neue Verträge abgeschlossen werden; das heißt, es wird nicht in die Verträge eingetreten, sondern es wird evtl. neu verhandelt, was auch schlechter werden kann für Jülich. Der vom Schulverband Schirmerschule beauftragte Rechtsanwalt ist dabei, eine Überleitungsvereinbarung vorzubereiten, die zwischen dem Schulverband Schirmerschule, dem neuen Förderschulzweckverband und dem PPP-Vertragspartner SKE zu schließen ist. EntSitzungsvorlage 223/2015 2. Ergänzung Seite 2 sprechende Gespräche sind zwischen den Beteiligten bereits geführt worden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Stadt Jülich in Bezug auf die Kosten für die Schirmerschule schlechter als bisher gestellt sein wird.  § 4.5 Der Zweckverband ist berechtigt, eigene Mitarbeiten einzustellen: Ist dies auf eine maximale Größe begrenzt und bis zu welcher Gehaltsstufe? Entscheidungen zur Personaleinstellung (auf Grundlage des Stellenplans) trifft die Schulverbandsversammlung.  § 9.1 Geschäfte der lfd. Verwaltung sind ohne Limit erlaubt einschließlich Inhouse Verfahren und Leasing. Kann man hier nicht ab einer gewissen Höhe eine zweite Unterschrift fordern? Kann der Vorsteher z. B. sich ein Auto leasen ohne kontrolliert zu werden? Was sind die sogenannten Sonderposten? Der Verbandsvorsteher kann Geschäfte der laufenden Verwaltungen nur in dem durch die Haushaltssatzung vorgegebenem Rahmen tätigen (gleiches gilt z.B. für den Bürgermeister in Jülich).  § 21 Hier wird die Prüfung den Rechnungsprüfungsämtern oder einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer erlaubt. Wechselt dies ständig zwischen Düren und Jülich hin und her? Die Verbandsversammlung entscheidet, ob die Prüfungsaufgaben durch die örtliche Prüfung eines Mitgliedes oder durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 223/2015 2. Ergänzung Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 223/2015 2. Ergänzung x nein nein Seite 4