Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 3
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.10.2006
Vorlagen-Nr.:
54/2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.10.2006
31.10.2006
07.11.2006
Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den zukünftigen Planbereich der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";
hier: Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Mit gleichem Datum habe ich Ihnen die Aufstellung der 3. Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“, vorgeschlagen.
Zur Sicherung der Planung sollte gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich
mit dem Inhalt beschlossen werden, dass
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden dürfen und
2.
Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von 2 Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie
kann um ein Jahr verlängert werden. Sie tritt gem. § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit die 3. Änderung des Bebauungsplanes I 3, Ortsteil Winden, rechtsverbindlich
wird.
Die Veränderungssperre ist gem. § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung der
Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung in Kraft.
Ich schlage Ihnen vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als
Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kreuzau erfolgen wird, entstehen keine
Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„Für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden,
„Am Rebstock“ wird gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über
eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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