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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 06.10.2006 Vorlagen-Nr.: 58/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 31.10.2006 07.11.2006 Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 €. Lfd. Nr. 1 2 HHStelle Bezeichnung der Haushaltsstelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt Beitrag an den Städte und 020.6611 Gemeindebund 110.5600 Schutzkleidung 3 4 110.6500 400.6550 5 690.7130 Abführung des Gebührenanteils für die Ausstellung von Ausweisen an die Bundesdruckerei Berlin Verfahrenskosten in Sozialhilfefällen Beitrag an den Wasserverband EifelRur für die Unterhaltung der Wasserläufe AusgabeHöhe der ermächtigung Überschreitung 7.200 € 0€ 1.035,00 € 900,69 € 18.000 € 0€ 4.640,41 € 1.656,48 € 172.000 € 4.047,00 € 6 720.6401 Umsatzsteuer (DSD-Anteil) 4.130 € 1.413,46 € 7 750.6400 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 2.090 € 685,40 € 8 Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 510.9810 Krankenhausumlage Summe Vermögenshaushalt 14.378,44 € 98.000 € 3.728,95 € 3.728,95 € 180.000 € 17.301,89 € 91.000 € 15.000 € 57.674,64 € 11.454,80 € 12 Beitrag an den Wasserverband EifelRur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pump700.7130 stationen Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 1.125.000 € 42.306,77 € 128.738,10 € 13 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten Summe Vermögenshaushalt 0€ 8.387,36 € 8.387,36 € 9 10 11 b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen Kosten der Straßenreinigung und 675.5100 des Winterdienstes 675.5700 Anschaffung von Streumittel 910.9111 Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1. Mit Schreiben vom 10.4.2006 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Beitrag für das HJ 2006 von bisher 0,275 € je EW auf 0,310 € je EW sowie den Sockelbetrag von bisher 2.045 € auf 2.500 € erhöht. Dies führte zu Mehrausgaben von 1.035 €. 2. Um vorbeugende Maßnahmen vor der „Vogelgrippe“ zu treffen, musste entsprechende Schutzkleidung angeschafft werden. 3. Durch die Anhebung der Entgeltsätze der Bundesdruckerei für Reisepässe kommt es zu einer Überschreitung der Haushaltsstelle. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings auch Mehreinnahmen auf Grund gestiegener Gebührensätze für diese Pässe gegenüber. 4. Auf Grund von Widersprüchen gegen SGB II-Bescheide in 4 Fällen ergaben sich Rechtsstreitigkeiten, die zu den ausgewiesenen Mehrausgaben geführt haben. 5. Die Vorauszahlung für 2006 hat sich auf 171.880 € belaufen. Die Überschreitung resultiert aus der Abrechnung für das Jahr 2005. Hier musste ein Betrag in Höhe von 4.167 € nachgezahlt werden. 6. Die Berechnung des Haushaltsansatzes erfolgte nach dem Ansatz der Haushaltsstelle 720.1507 (30.000 €). Tatsächlich sind aber noch Einnahmen aus dem 4. Quartal 2005 eingegangen, die dadurch zu höheren Umsatzsteuern geführt haben. 7. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist bei Aufstellung des Haushalts nur schwer zu schätzen, da Grundlage für den Beitrag die tatsächlich gezahlten Arbeiterentgelte im Bereich des Friedhofswesens darstellen. 8. Die Abrechnung der Krankenhausumlage 2005 im HJ 2006 führte zu einer Nachzahlung von 6.099,99 €. Zusammen mit der vorläufigen Festsetzung der Krankenhausumlage 2006 ergibt sich eine Überschreitung des Haushaltsansatzes von 3.728,95 €. -2- 9. Durch eine Umstellung der Umlageberechnung (Wegfall von 20 % Basisumlage) bei gleichzeitiger Einführung neuer Abrechnungsmodalitäten (Vollständige Finanzierung der Investitionsausgaben über Kredite) entsteht im HJ 2006 eine Überschreitung. 10. Der lange Winter war nicht vorhersehbar. Die Überschreitung ist zur Hauptsache auf die vollständige Privatisierung des Winterdienstes zurück zu führen. Im UA 675 entstehen andererseits aber auch ca. 30.000 € Minderausgaben bei Personal- und Gerätekosten, da der Bauhof ab Jan. 2006 keinen Winterdienst mehr durchführt. 11. Die Überschreitung ist auf den langen Winter zurück zu führen. Die Mehrausgaben im Bereich Winterdienst werden bei der Neukalkulation der Gebühren ab dem HJ 2008 nachgefordert. 12. Die Vorauszahlung 2006 beträgt 1.144.680 € und somit 19.680 € mehr als im Vorjahr. Außerdem wurde die Abwasserabgabe für 2005 erst im Juli 2006 mit rd. 22.600 € angefordet. Den Mehrausgaben bei dieser Haushaltsstelle stellen allerdings Mehreinnahmen von 81.007 € aus der Abrechnung des Beitrages für das HJ 2005 gegenüber. 13. Die Spitzabrechnung der Einnahmen und Ausgaben des HJ 2005 im Bereich der gemeindlichen Kindergärten weist Betriebskostenüberschüsse in Höhe von 8.387,36 € aus, die den Sonderrücklagen zugeführt werden mussten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des Verwaltungshaushalts beträgt rund 143.000 €. Diesen Ausgabeüberschreitungen stehen Haushaltsverbesserungen von rd. 700.000 € gegenüber. Diese setzen sich wie folgt zusammen: a) Mehreinnahmen bei rd. 40 Haushaltsstellen 379.000 € (hiervon entfallen alleine 287.000 € an Zinsen aus Gewerbesteuernachforderungen) b) Einsparungen bei den Personalausgaben insgesamt 150.000 € c) geringere Kreisumlage (Hebesatzsenkung wegen Übernahme von 50 % der Sozialhilfekosten durch die Gemeinden ab Juli 2006) 354.000 € d) Mehrausgaben aus der Übernahme von 50 % Sozialhilfekosten - 300.000 € e) geringere Kreisumlage für das Jugendamt 130.000 € f) geringere Zinsen für Kontokorrentkredite 87.000 € g) erwartete Mehrausgaben für Gas und Strom in allen Objekten -100.000 € Summe 700.000 €. Sollte sich die derzeitige Haushaltslage nicht verschlechtern, so kann davon ausgegangen werden, dass der für das Haushaltsjahr 2006 prognostizierte Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um rd. 500.000 – 600.000 € geringer wird. Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Mehrausgaben auf insgesamt rd. 12.000 €. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Einsparungen bei verschiedenen Haushaltsstellen gegenüber, so dass sich zum Jahresende im Vermögenshaushalt ein ausgeglichenes Ergebnis zeigt. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: 9 10 11 b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen Kosten der Straßenreinigung und 675.5100 des Winterdienstes 675.5700 Anschaffung von Streumittel -3- 180.000 € 17.301,89 € 91.000 € 15.000 € 57.674,64 € 11.454,80 € 12 Beitrag an den Wasserverband EifelRur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pump700.7130 stationen Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 1.125.000 € 42.306,77 € 128.738,10 € 13 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten Summe Vermögenshaushalt 0€ 8.387,36 € 8.387,36 € 910.9111 Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-