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Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 06.10.2006
Vorlagen-Nr.:
58/2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
31.10.2006
07.11.2006
Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. welche Ausgaben
als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich.
Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben
aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern,
Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
500 €.
Lfd.
Nr.
1
2
HHStelle
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und
außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
Beitrag an den Städte und
020.6611 Gemeindebund
110.5600 Schutzkleidung
3
4
110.6500
400.6550
5
690.7130
Abführung des Gebührenanteils für
die Ausstellung von Ausweisen an
die Bundesdruckerei Berlin
Verfahrenskosten in Sozialhilfefällen
Beitrag an den Wasserverband EifelRur für die Unterhaltung der
Wasserläufe
AusgabeHöhe der
ermächtigung Überschreitung
7.200 €
0€
1.035,00 €
900,69 €
18.000 €
0€
4.640,41 €
1.656,48 €
172.000 €
4.047,00 €
6
720.6401
Umsatzsteuer (DSD-Anteil)
4.130 €
1.413,46 €
7
750.6400
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
2.090 €
685,40 €
8
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
510.9810 Krankenhausumlage
Summe Vermögenshaushalt
14.378,44 €
98.000 €
3.728,95 €
3.728,95 €
180.000 €
17.301,89 €
91.000 €
15.000 €
57.674,64 €
11.454,80 €
12
Beitrag an den Wasserverband EifelRur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pump700.7130 stationen
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
1.125.000 €
42.306,77 €
128.738,10 €
13
Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten
Summe Vermögenshaushalt
0€
8.387,36 €
8.387,36 €
9
10
11
b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen
Kosten der Straßenreinigung und
675.5100 des Winterdienstes
675.5700 Anschaffung von Streumittel
910.9111
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1. Mit Schreiben vom 10.4.2006 hat der Städte- und Gemeindebund NRW den Beitrag für das HJ
2006 von bisher 0,275 € je EW auf 0,310 € je EW sowie den Sockelbetrag von bisher 2.045 € auf
2.500 € erhöht. Dies führte zu Mehrausgaben von 1.035 €.
2. Um vorbeugende Maßnahmen vor der „Vogelgrippe“ zu treffen, musste entsprechende
Schutzkleidung angeschafft werden.
3. Durch die Anhebung der Entgeltsätze der Bundesdruckerei für Reisepässe kommt es zu einer
Überschreitung der Haushaltsstelle. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings auch
Mehreinnahmen auf Grund gestiegener Gebührensätze für diese Pässe gegenüber.
4. Auf Grund von Widersprüchen gegen SGB II-Bescheide in 4 Fällen ergaben sich
Rechtsstreitigkeiten, die zu den ausgewiesenen Mehrausgaben geführt haben.
5. Die Vorauszahlung für 2006 hat sich auf 171.880 € belaufen. Die Überschreitung resultiert aus
der Abrechnung für das Jahr 2005. Hier musste ein Betrag in Höhe von 4.167 € nachgezahlt
werden.
6. Die Berechnung des Haushaltsansatzes erfolgte nach dem Ansatz der Haushaltsstelle 720.1507
(30.000 €). Tatsächlich sind aber noch Einnahmen aus dem 4. Quartal 2005 eingegangen, die
dadurch zu höheren Umsatzsteuern geführt haben.
7. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist bei Aufstellung des Haushalts nur schwer zu
schätzen, da Grundlage für den Beitrag die tatsächlich gezahlten Arbeiterentgelte im Bereich des
Friedhofswesens darstellen.
8. Die Abrechnung der Krankenhausumlage 2005 im HJ 2006 führte zu einer Nachzahlung von
6.099,99 €. Zusammen mit der vorläufigen Festsetzung der Krankenhausumlage 2006 ergibt sich
eine Überschreitung des Haushaltsansatzes von 3.728,95 €.
-2-
9. Durch eine Umstellung der Umlageberechnung (Wegfall von 20 % Basisumlage) bei
gleichzeitiger Einführung neuer Abrechnungsmodalitäten (Vollständige Finanzierung der
Investitionsausgaben über Kredite) entsteht im HJ 2006 eine Überschreitung.
10. Der lange Winter war nicht vorhersehbar. Die Überschreitung ist zur Hauptsache auf die
vollständige Privatisierung des Winterdienstes zurück zu führen. Im UA 675 entstehen
andererseits aber auch ca. 30.000 € Minderausgaben bei Personal- und Gerätekosten, da der
Bauhof ab Jan. 2006 keinen Winterdienst mehr durchführt.
11. Die Überschreitung ist auf den langen Winter zurück zu führen. Die Mehrausgaben im Bereich
Winterdienst werden bei der Neukalkulation der Gebühren ab dem HJ 2008 nachgefordert.
12. Die Vorauszahlung 2006 beträgt 1.144.680 € und somit 19.680 € mehr als im Vorjahr.
Außerdem wurde die Abwasserabgabe für 2005 erst im Juli 2006 mit rd. 22.600 € angefordet. Den
Mehrausgaben bei dieser Haushaltsstelle stellen allerdings Mehreinnahmen von 81.007 € aus der
Abrechnung des Beitrages für das HJ 2005 gegenüber.
13. Die Spitzabrechnung der Einnahmen und Ausgaben des HJ 2005 im Bereich der
gemeindlichen Kindergärten weist Betriebskostenüberschüsse in Höhe von 8.387,36 € aus, die
den Sonderrücklagen zugeführt werden mussten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des
Verwaltungshaushalts beträgt rund 143.000 €.
Diesen Ausgabeüberschreitungen stehen Haushaltsverbesserungen von rd.
700.000 €
gegenüber. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
a) Mehreinnahmen bei rd. 40 Haushaltsstellen
379.000 €
(hiervon entfallen alleine 287.000 € an Zinsen aus Gewerbesteuernachforderungen)
b) Einsparungen bei den Personalausgaben insgesamt
150.000 €
c) geringere Kreisumlage (Hebesatzsenkung wegen Übernahme von 50 %
der Sozialhilfekosten durch die Gemeinden ab Juli 2006)
354.000 €
d) Mehrausgaben aus der Übernahme von 50 % Sozialhilfekosten
- 300.000 €
e) geringere Kreisumlage für das Jugendamt
130.000 €
f) geringere Zinsen für Kontokorrentkredite
87.000 €
g) erwartete Mehrausgaben für Gas und Strom in allen Objekten
-100.000 €
Summe
700.000 €.
Sollte sich die derzeitige Haushaltslage nicht verschlechtern, so kann davon ausgegangen
werden, dass der für das Haushaltsjahr 2006 prognostizierte Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt
um rd. 500.000 – 600.000 € geringer wird.
Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Mehrausgaben auf insgesamt rd. 12.000 €. Diesen
Mehrausgaben stehen allerdings Einsparungen bei verschiedenen Haushaltsstellen gegenüber, so
dass sich zum Jahresende im Vermögenshaushalt ein ausgeglichenes Ergebnis zeigt.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
9
10
11
b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen
Kosten der Straßenreinigung und
675.5100 des Winterdienstes
675.5700 Anschaffung von Streumittel
-3-
180.000 €
17.301,89 €
91.000 €
15.000 €
57.674,64 €
11.454,80 €
12
Beitrag an den Wasserverband EifelRur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pump700.7130 stationen
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
1.125.000 €
42.306,77 €
128.738,10 €
13
Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten
Summe Vermögenshaushalt
0€
8.387,36 €
8.387,36 €
910.9111
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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