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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 59/2006 (Kassenprüfung GPA 2006))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
1,2 MB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau vom 08.08. – 15.08.2006 _____________________ B ERATUNG • P RÜFUNG • S ERVICE ______ Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Zur GPA NRW und zur Prüfung ______________________ 5 Worauf stützt sich die Prüfung? ____________________________ 5 Wie ist der Prüfungsbericht aufgebaut? ______________________ 5 Informationen zur Prüfung Ihrer Kasse ______________________ 6 Ergebnisse im Überblick____________________________ 7 Ergebnisse im Einzelnen ___________________________ 8 Allgemeines ___________________________________________ 8 Kassenbestandsaufnahme _______________________________ 11 Einnahmerealisierung __________________________________ 12 Vollziehung/Beitreibung _________________________________ 13 Kasseneinnahmereste __________________________________ 23 Niederschlagungen ____________________________________ 26 Mittel des Kassenbestandes ______________________________ 28 Liquiditätsplanung _____________________________________ 32 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 3 Inhaltsverzeichnis 4 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Allgemeines Zur GPA NRW und zur Prüfung Worauf stützt sich die Prüfung? Die GPA NRW führt die überörtliche Kassenprüfung auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit den §§ 39, 40 der Gemeindekassenverordnung NRW (GemKVO NRW) bei den Kassen der Städte und Gemeinden durch. Der neue erweiterte Auftrag nach § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bietet neben der Rechtmäßigkeitsprüfung die Möglichkeit zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit auf vergleichender Basis. Gemeinsam mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern haben wir daher Prüfungsleitfäden entwickelt, die sich an den aktuellen Fragestellungen orientieren. Diese Leitfäden sind die Basis, auf die sich unsere Untersuchungen stützen. Hierdurch sichern wir die Qualität der Prüfungsinhalte und gewährleisten einheitliche Methoden und Maßstäbe. Wie ist der Prüfungsbericht aufgebaut? Ergebnisse unserer Analyse werden im Bericht als Feststellung bezeichnet. Eine Stellungnahme der Kommune ist hierzu nur dann erforderlich, wenn dieses im Bericht entsprechend gekennzeichnet ist. Auf der Grundlage der Untersuchungen erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen. Der Prüfbericht beginnt mit einem Überblick über die Ergebnisse. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 5 Allgemeines Informationen zur Prüfung Ihrer Kasse Wir haben die Prüfung in Ihrer Gemeinde vom 08.08. bis zum 15.08.2006 durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse Kreuzau haben an der Prüfung aktiv mitgewirkt. Anregungen im Verlauf der Prüfung haben wir gerne für zukünftige Prüfungen übernommen. Um zukunftsgerichtete Aussagen zu treffen, haben wir neben den aktuellen Daten auch Daten früherer Jahre berücksichtigt. Durchführung der Prüfung Heiko Neuens Wir haben das Prüfungsergebnis mit dem Kassenaufsichtsbeamten ausführlich erörtert. Der Entwurf des Prüfberichts wurde Ihnen übersandt. 6 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Überblick Ergebnisse im Überblick Die Gemeindekasse Kreuzau ist im Wesentlichen gut aufgestellt. Die Kassenbestandsaufnahme ergab zwischen dem Kassenist- und Kassensollbestand keinen Unterschiedsbetrag. Die Verwaltungskostenbeiträge für fremde Kassengeschäfte bedürfen einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Anpassung. Im Bereich des Vollstreckungsaußendienstes ist es der Gemeinde Kreuzau in den Jahren 2002 bis 2006 gelungen, erhebliche Effizienzsteigerungen zu realisieren. Die Datentransparenz im Bereich der Vollziehung ist derzeit jedoch noch nicht zufrieden stellend. Hier sind weitere Verbesserungen möglich. Handlungsmöglichkeiten sind im Bereich der Kasseneinnahmereste erkennbar. Durch das Instrument der Niederschlagung könnte die Quote vor allem im Gewerbesteuerbereich noch weiter verringert und insofern die Einnahmesituation realistischer dargestellt werden. Für die Anlage der Mittel des Kassenbestandes sowie die Aufnahme von Kassenkrediten sehen wir Verbesserungspotenzial im Bereich der Zinsvereinbarungen sowie der Optimierung der Liquiditätsplanung. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 7 Ergebnisse im Einzelnen Ergebnisse im Einzelnen Allgemeines Organisation Die Gemeindekasse Kreuzau ist organisatorisch als eigenständiges Sachgebiet III dem Amt 20 Kämmerei zugeordnet. Die Gemeindekasse ist mit insgesamt 5,15 Stellen besetzt, davon 4,65 Stellen im Innendienst. Die Vollziehungskraft ist mit 20 Wochenstunden im Außendienst eingesetzt. Aufgaben der Gemeindekasse Neben den originären Aufgaben sind der Gemeindekasse weitere Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemKVO übertragen. Diese sind in der Dienstanweisung für die Gemeindekasse Kreuzau zur Ausgestaltung der Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 13.12.2005 unter Punkt 3.1.1. im Einzelnen aufgeführt. Übertragen sind ƒ Die Abrechnung der Lohnsteuer pp. mit dem Finanzamt Düren, der Beiträge zu den Krankenkassen und allen sonstigen Stellen, für die Beträge vom Lohn pp. einbehalten werden. ƒ Durchführung der Beitreibung von Geldbeträgen auf Grund auswärtiger Amtshilfeersuchen. ƒ Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche. Die Gemeindekasse ist für die Beitreibung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen grundsätzlich zuständig. Zudem wurden der Gemeindekasse fremde Kassengeschäfte nach § 2 Abs. 1 GemKVO übertragen. Die Dienstanweisung für die Gemeindekasse Kreuzau weist unter Ziffer 3.1.1 d) folgende fremde Kassengeschäfte aus: 8 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen ƒ die Personenkontenbuchführung für die Wasserwerk Concordia GmbH Kreuzau ƒ für den Schulverband Kreuzau - Nideggen ƒ für die Jagdgenossenschaften Boich-Leversbach-Üdingen, Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum, Untermaubach-Bogheim und Winden ƒ für die Fischereigenossenschaft Kreuzau ƒ für den örtlichen Träger der Sozialhilfe (Kreis Düren) Für die Übertragung der Kassengeschäfte erhält die Gemeinde Verwaltungskostenbeiträge. Eine Anpassung der Beiträge erfolgt allerdings nur in sehr unregelmäßigen Abständen. So wurde beispielsweise der Beitrag für den Schulverband zuletzt 2001, der für das Wasserwerk Concordia 2003 sowie der Beitrag für die Fischereigenossenschaft zuletzt 1995 angepasst. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, die Verwaltungskostenbeiträge regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Nach § 39 Abs. 1 GemKVO sind bei der Gemeindekasse jährlich eine unvermutete Kassenprüfung und eine unvermutete Kassenbestandsaufnahme vorzunehmen. Die letzte örtliche Kassenprüfung der Gemeindekasse wurde 2003 durchgeführt. In den Jahren 2004 und 2005 wurden lediglich Kassenbestandsaufnahmen durchgeführt. Die Prüfungen und Bestandsaufnahmen der Einnahmekassen erfolgten im Betrachtungszeitraum regelmäßig. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, auf eine regelmäßige Durchführung auch der Prüfungen der Gemeindekasse hinzuwirken. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 9 Ergebnisse im Einzelnen Programme In der Gemeindekasse Kreuzau wird seit dem 01.01.2005 das Kassenprogramm KIRP eingesetzt. Die Gemeinde ist Mitglied im Zweckverband der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur. Darüber hinaus setzt die Gemeinde im Vollstreckungsbereich das Programm AVVISO ein. Die nach der GemKVO erforderlichen Prüfungen der eingesetzten Programme sind durch die Testate der Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur sichergestellt. Im Hinblick auf die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2009 hat die Gemeinde noch keine Entscheidung bezüglich der einzusetzenden Software getroffen. Versicherungen Die Gemeinde Kreuzau ist zum Zeitpunkt der Prüfung bei der Versicherung Lübcke Versicherungsmakler Frankfurt im Rahmen eines Versicherungspakets beitragsfrei gegen Geschäfts- und Transportraub in Höhe von jeweils 30.000,- Euro versichert. Die Versicherung ist in ihrer Höhe für die Gemeindekasse nicht erforderlich, aufgrund der Beitragsfreiheit besteht allerdings zurzeit keine Notwendigkeit zur Änderung. Zahlstellen, Handvorschüsse, Einnahmekassen In der Gemeinde Kreuzau gibt es neben dem Handvorschuss des Vollziehungsbeamten und einem Handvorschuss in der Gemeindekasse insgesamt fünf Einnahmekassen in den Bereichen Einwohnermeldeamt (2), Ordnungsamt (2) sowie im Standesamt. Zahlstellen sind nicht eingerichtet. 10 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Kassenbestandsaufnahme Tagesabschluss Im Verlauf der Prüfung wurde eine Kassenbestandsaufnahme gemäß § 40 GemKVO durchgeführt. Hierzu wurden die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Banken und Sparkassen, bei denen die Gemeinde Kreuzau Geschäftskonten unterhält, erfasst und als Kassenistbestand den Fortschreibungen nach dem Tagesabschluss vom 07.08.2006 als Kassensollbestand gegenübergestellt. Die Gemeindekasse Kreuzau unterhält zurzeit Geschäftskonten bei folgenden Geldinstituten: Konten der Gemeinde Kreuzau Stand: August 2006 Geldinstitut Sparkasse Düren Art des Kontos Giro Postbank Köln Giro Deutsche Bank Giro Volksbank Rureifel Giro Sparkasse Düren Tagesgeld Die einzelnen Positionen sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen. Der Kassenistbestand ergab einen Betrag von _ 2.798.881,99 Euro Der Kassensollbestand ergab einen Betrag von 2.798.881,99 Euro Feststellung Der Abgleich zwischen Kassenist- und Kassensollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. Nach erfolgter Kassenbestandsaufnahme gaben die am Tagesabschluss beteiligten Personen die Erklärung nach Nr. 1b der VV zu § 40 GemKVO ab. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 11 Ergebnisse im Einzelnen Barkasse Eine Barkasse wird bei der Gemeinde Kreuzau nicht mehr geführt. Feststellung Wir bewerten die Ausrichtung der Gemeinde auf unbaren Zahlungsverkehr ausdrücklich positiv. Einnahmerealisierung Allgemeines Um die gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß umsetzen zu können, sind Forderungen der Gemeinde, bei denen die Fälligkeit überschritten ist, elektronisch erfasst. Mithilfe dieses Programms ist gewährleistet, dass das Mahnverfahren rechtzeitig in Gang gesetzt wird. Außerdem werden für Haupt- und Nebenforderungen zwangsweise Beitreibungen initiiert. Steuerungsrelevante Auswertungen beispielsweise über die erfolgreich beigetriebenen oder noch bestehenden Forderungen sind mit dem in der Gemeindekasse Kreuzau eingesetzten Programm zurzeit nicht möglich. Feststellung Das eingesetzte Programm ermöglicht zurzeit keine aussagefähigen Auswertungen. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, auf eine Verbesserung der Datenlage hinzuwirken. Wir halten es für sinnvoll und erforderlich, in regelmäßigen Abständen Auswertungen vorzunehmen, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Beispiele für sinnvolle und notwendige Auswertungen sind: 12 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen ƒ Aufstellung der offenen Forderungen nach Fälligkeit ƒ Gegenüberstellung der Gesamtforderungen in einem Jahr und der erledigten Forderungen mit Aufgliederung in die Art der Erledigung (Zahlung oder Rücknahme) ƒ Aufteilung der Forderungen in privatrechtliche und öffentlichrechtliche Forderungen ƒ Aufteilung der Forderungen in eigene und fremde Ersuchen Vollziehung/Beitreibung Die Aufgaben der Beitreibung im Außendienst bei der Gemeindekasse Kreuzau werden von einer Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden durchgeführt. Dies ist bei interkommunalen Vergleichen entsprechend zu berücksichtigen. Die Vollziehungskraft erhält eine Zulage nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung - VollstrVergV -. Anhand einer Auflistung der Ablieferungen auf der Grundlage der Empfangsbescheinigungen wird monatlich die Abrechnung vorgenommen. Dabei wird sowohl die Anzahl der Fälle, in denen Zahlungen erfolgten, als auch der Betrag der täglich vereinnahmten Beträge aufgelistet. Eine Trennung nach eigenen Forderungen und auswärtigen Ersuchen oder beigebrachten und überwiesenen Beträgen in den Abrechnungen erfolgt bisher nicht. Empfehlung Zur Verbesserung des internen Controllings und der Datentransparenz sollte die Gemeinde Kreuzau die Abrechnungen um die genannten Informationen erweitern. Darüber hinaus empfiehlt sich, aus den monatlichen Abrechnungen auch eine Jahresübersicht zu erstellen. Während nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 VollstrVergV für jeden durch Zahlung erledigten Auftrag ein Betrag von 0,51 Euro an Zulage zu leisten ist, sind nach Nr. 2 0,5 Prozent der von der Vollziehungskraft in bar erhalte- Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 13 Ergebnisse im Einzelnen nen Geldbeträge als Zulage zu leisten. Somit ist sichergestellt, dass die aufgrund der Vollstreckungsankündigung oder anderer Tätigkeiten der Vollziehungskraft erfolgten Überweisungen angemessenen Niederschlag bei der Zulagenberechnung finden. Die Zulagenzahlungen stellten sich im betrachteten Zeitraum schwankend dar und erreichten den Jahreshöchstbetrages nach § 9 VollstrVergV nicht. Feststellung Die Abrechnungen für die Zulagengewährung für die Jahre 2002 bis 2005 wurden in Stichproben geprüft, die Bestimmungen der VollstrVergV bei der Berechnung der Zulage wurden eingehalten. Die zeitliche Entwicklung der erledigten Aufträge sowie die beigebrachten Beträge (alle Bareinnahmen und Überweisungen aus Vollstreckungshandlungen) für den Zeitraum 2002 bis 2006 sind nachfolgend dargestellt. Auflistung der abgelieferten Beträge der Vollziehungskräfte der Gemeinde Kreuzau Jahr 2002 ab Juli 2003 2004 2005 2006 bis Mai Eigene Forderungen Anzahl Euro Auswärtige Ersuchen Anzahl Euro Gesamtzahl Anzahl Euro 327 38.805,89 281 37.338,64 608 86.144,53 339 437 229 65.206,94 75.987,11 49.093,64 237 236 235 27.234,55 27.358,36 42.384,98 576 673 464 92.441,49 103.345,47 91.478,62 129 25.942,68 83 17.852,79 212 43.795,47 Es ist erkennbar, dass die Einnahmen aus der Vollstreckung insgesamt nur geringen Schwankungen unterworfen sind. Die Anzahl der Fälle ist jedoch tendenziell leicht sinkend. Im Jahr 2004 konnten relativ hohe Einnahmen aus eigenen Forderungen und 2005 aus auswärtigen Ersuchen realisiert werden. Um davon unabhängig Entwicklungen aufzeigen zu können, wurden die Monatsergebnisse, bezogen auf eine Vollziehungskraft, ermittelt. Daraus ergibt sich folgendes Bild: 14 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Auflistung der abgelieferten Beträge je Vollziehungskraft der Gemeinde Kreuzau im Monatsdurchschnitt Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 Eigene Forderungen Anzahl Euro 18,17 2.711,44 22,60 4.347,13 36,42 6.332,26 38,17 8.182,27 51,60 10.377,07 Auswärtige Ersuchen Anzahl Euro 15,61 2.074,37 15,80 1.815,64 39,67 2.279,86 39,17 7.064,16 33,20 7.141,12 Gesamtzahl Anzahl Euro 33,78 4.785,81 38,40 6.162,77 56,08 8.612,12 77,33 15.246,44 84,80 17.518,19 Aus den Zahlen kann ersehen werden, dass die Einnahmen pro Monat und Vollziehungskraft sich im Betrachtungszeitraum stetig nach oben entwickelt haben. Ursächlich hierfür ist der vor allem der kontinuierliche Abbau von Stellen im Vollziehungsaußendienst von 1,5 Stellen im Jahr 2002 auf 0,5 Stellen ab dem Jahr 2005. Die folgende Grafik veranschaulicht diesen Zusammenhang: Gesamteinnahmen je Vollziehungskraft und Monat 20.000 ----- Euro ----- 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2002 2003 2004 2005 2006 Feststellung Wir sehen die Effizienzsteigerungen im Bereich des Vollstreckungsaußendienstes der Gemeinde Kreuzau als sehr positiv an. Wie die beschriebene Einnahmesituation zu bewerten ist, wird durch den interkommunalen Vergleich deutlich. Hierfür betrachten wir die eigenen Forderungen und auswärtigen Ersuchen zunächst getrennt. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 15 Ergebnisse im Einzelnen Einzahlungen aus eigenen Forderungen je Vollziehungskraft und Monat 60.000 ---- Euro ---- 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2002 Minimum 2003 Maximum 2004 Mittelwert 2005 2006 Kreuzau Die Grafik zeigt, dass die Einzahlungen aus eigenen Forderungen, trotz der stark ansteigenden Entwicklung interkommunal immer noch unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen liegen. Bei den auswärtigen Ersuchen ergibt sich ein anderes Bild: Einzahlungen aus auswärtigen Ersuchen je Vollziehungskraft und Monat 60.000 ---- Euro ---- 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2002 Minimum 2003 Maximum 2004 Mittelwert 2005 2006 Kreuzau Die Gemeinde Kreuzau hat sich im Bereich der auswärtigen Ersuchen mittlerweile eine überdurchschnittliche Position erarbeiten können. Hierdurch wird auch deutlich, dass die Gemeinde nicht die eigenen Ersuchen vorrangig bearbeitet. 16 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Feststellung Die grundsätzliche Gleichbehandlung von eigenen Forderungen und auswärtigen Ersuchen bewerten wir an dieser Stelle ausdrücklich positiv. Betrachtet man die gesamten Einzahlungen je Vollzeit-Vollziehungskraft und Monat, so ergibt sich folgendes Bild: Durchschnittliche Einzahlungen je Monat im interkommunalen Vergleich 2002 bis 2006 in Euro Minimum 2002 2003 2004 2005 2006 2.601,0 604,0 584,0 637,0 4.999,5 Maximum 53.877,0 57.783,0 64.211,0 64.877,3 44.963,0 Mittelwert 16.319,2 18.103,8 19.078,2 19.485,9 19.099,4 Kreuzau 4.785,8 6.162,8 8.612,1 15.246,4 17.518,2 Gesamteinzahlungen je Vollziehungskraft und Monat (vollzeitverrechnet) 60.000 ---- Euro ---- 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2002 Minimum 2003 Maximum 2004 2005 Mittelwert 2006 Kreuzau Der interkommunale Vergleich macht deutlich, dass die Gemeinde Kreuzau ihre sehr schlechte Positionierung im Jahr 2002 auf eine nur leicht unterdurchschnittliche Position im Jahr 2006 verbessern konnte. Die auswärtigen Ersuchen sind hierfür in etwas stärkerem Maß verantwortlich als die eigenen Forderungen. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 17 Ergebnisse im Einzelnen Um mögliche Ursachen für die derzeitige Einnahmerealisierung aufzudecken, ist es sinnvoll, die durchschnittliche Höhe der Einnahmen pro Auftrag näher zu untersuchen. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Jahre 2002 bis 2006. Einzahlungen je erledigtem Auftrag im interkommunalen Vergleich 2002 bis 2006 in Euro 2002 2003 2004 2005 2006 Minimum 29 29 41 39 70 Maximum 506 428 653 447 548 Mittelwert 181 188 196 193 212 Kreuzau 142 160 154 197 207 Durchschnittliche Einzahlungen je Auftrag im interkommunalen Vergleich 2006 600 ----- Euro ----- 500 400 300 200 100 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Die Grafik zeigt, dass die durchschnittlichen Einzahlungen je Auftrag im interkommunalen Vergleich 2006 fast genau am Durchschnitt der von uns geprüften Gemeinden liegen. Strukturelle Besonderheiten lassen sich daher aus dieser Kennzahl nicht ableiten. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, den beschrittenen Weg fortzusetzen und den Bereich der Forderungsbeitreibung weiterhin konsequent auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. 18 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Die nachfolgenden interkommunalen Vergleiche sollen aufzeigen, wie die Leistungskennzahlen in Bezug auf die Arbeitsmenge im Bereich der Vollziehung bei der Gemeindekasse Kreuzau zu beurteilen sind. Hierzu betrachten wir zunächst die Kennzahl, die die eingesetzten Stellenanteile in der Vollstreckung widerspiegelt. Anzahl der Einwohner je Vollziehungskraft im Außendienst (vollzeitverrechnet) im interkommunalen Vergleich 2006 in Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 12.203,00 77.712,50 28.202,00 36.588,00 Anzahl der Einwohner je Vollziehungskraft im Außendienst (vollzeitverrechnet) 80.000 70.000 -----Anzahl ----- 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Die Vollziehungskraft in Kreuzau hat erkennbar überdurchschnittlich viele Einwohner zu "betreuen". Nachfolgend soll daher untersucht werden, wie sich die Einnahmestrukturen auftrags- und stellenbezogen darstellen, um mögliche Hinweise auf die Effizienz in der Aufgabenerledigung zu erhalten. Hierzu betrachten wir zunächst die Auftragsintensität, d.h. wir stellen die neuen Aufträge der Gemeinde Kreuzau den Einwohnern gegenübergestellt. Dabei ergeben sich folgende Werte: Gesamtzahl neue Aufträge je Monat je 1.000 Einwohner Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 2,97 15,00 7,36 7,00 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 19 Ergebnisse im Einzelnen Gesamtzahl neue Aufträge je Monat je 1.000 Einwohner 16,0 ----- Anzahl ----- 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Die Grafik zeigt, dass die Auftragsintensität etwa am Durchschnitt der von uns geprüften Kommunen liegt. Besonderheiten, die in der strukturellen Situation der Gemeinde Kreuzau begründet sein könnten, liegen somit nicht vor. Die folgende Grafik macht deutlich, inwieweit sich das Volumen neuer Aufträge bezogen auf die Vollziehungskraft auswirkt. Gesamtzahl neue Aufträge je Monat und Vollziehungskraft (vollzeitverrechnet) 550 500 450 ----- Anzahl ----- 400 350 300 250 200 150 100 50 0 20 Minimum Maximum Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Mittelwert Kreuzau Ergebnisse im Einzelnen Aufgrund der überdurchschnittlichen Betreuungsquote der Vollziehungskraft stellt sich die Belastung durch neue Aufträge im interkommunalen Vergleich ebenfalls erkennbar überdurchschnittlich dar. Die folgenden Vergleiche sollen daher aufzeigen, inwieweit es der Gemeinde Kreuzau gelingt, das hohe Auftragsvolumen abzuarbeiten. Gesamtzahl erledigter Forderungen/Ersuchen je Vollziehungskraft und Monat (vollzeitverrechnet) im interkommunalen Vergleich 2006 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 56,0 522,0 172,5 163,0 Gesamtzahl erledigte Forderungen/Ersuchen je Vollziehungskraft (vollzeitverrechnet) ----- Anzahl ----- 500 400 300 200 100 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Die Grafik verdeutlicht, dass die Anzahl der erledigten Aufträge pro Vollziehungskraft in der Gemeinde Kreuzau fast am Mittelwert der von uns geprüften Gemeinden liegt. Die Erledigungsquote liegt somit im Bereich des von einer vergleichbaren Vollziehungskraft Machbaren. Um zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen, ist es erforderlich, auch die unerledigten Aufträge einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Gesamtzahl unerledigte Aufträge je Vollziehungskraft (vollzeitverrechnet) Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 199,00 9.588,00 1.237,50 1.262,00 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 21 Ergebnisse im Einzelnen Gesamtzahl unerledigte Aufträge je Vollziehungskraft (vollzeitverrechnet) 10.000 9.000 -----Anzahl ----- 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Die Grafik bestätigt die bisherigen Ergebnisse. Auch die Anzahl der unerledigten Aufträge bezogen auf eine Vollziehungskraft liegt in der Gemeinde Kreuzau am Mittelwert. Im Hinblick auf das derzeitig hohe Volumen an neuen Aufträgen bezogen auf die Vollziehungskraft und den damit verbundenen überdurchschnittlichen Aufwand, sind allerdings möglicherweise weitere Optimierungen im Arbeitsablauf erforderlich, um den Stand unerledigter Forderungen nicht deutlich anwachsen zu lassen. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, die Entwicklung des Auftragsvolumens kritisch zu beobachten und nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten in der Aufgabenerledigung zu suchen. 22 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Kasseneinnahmereste Die Arbeit der Gemeindekasse wird durch die Fachämter bzw. die Fachbereiche mitgesteuert. Diese haben entsprechend § 7 Abs. 2 GemKVO Annahmeanordnungen unverzüglich zu erteilen, sobald die Verpflichtung zur Leistung, der Zahlungspflichtige, der Betrag und die Fälligkeit feststehen. Ob die Fachämter ihrer Verpflichtung nachkommen, kann in einem Vergleich und einer Analyse der Kasseneinnahmereste zum 31.12. des Vorjahres festgestellt werden. Bei den nachfolgenden Betrachtungen haben wir den fiktiven Kasseneinnahmerest in Höhe von 3.740.437,12 Euro für 2002, der infolge der Soll-Fehlbeträge in den Jahresrechnungen gebildet wurde, nicht mit einbezogen. Da es sich hierbei nicht um Forderungen der Kommune handelt, sondern um eine gesetzliche vorgeschriebene Vorgehensweise der Abbildung eines „allgemeinen“ Restes, werden die Kasseneinnahmereste um diesen Betrag bereinigt. In der Gemeinde Kreuzau haben sich die Kasseneinnahmereste wie folgt entwickelt: Entwicklung der Kasseneinnahmereste in der Gemeinde Kreuzau Jeweils neu gebildet und übertragen am 31.12. des Jahres in Euro Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt 2002 2003 2004 864.540,53 808.541,78 719.052,73 792.708,89 2005 79.873,54 67.480,67 58.193,91 102.686,70 944.414,07 876.022,45 777.246,64 895.395,59 Die übertragenen Kasseneinnahmereste verlaufen im Betrachtungszeitraum konstant und bewegen sich lediglich innerhalb einer relativ schmalen Bandbreite. Die gesamten Kasseneinnahmereste werden ins Verhältnis zu den Einwohnern in der Gemeinde Kreuzau gestellt, um die daraus gewonnene Kennzahl später in den interkommunalen Vergleich stellen zu können. Somit werden folgende Zahlen für die Gemeinde Kreuzau zugrunde gelegt: Kasseneinnahmereste in der Gemeinde Kreuzau je Einwohner Gesamthaushalt Einwohner zum 31.12. KER je Einwohner 2002 2003 2004 2005 944.414,07 876.022,45 777.246,64 895.395,59 18.374 18.381 18.381 18.294 51,40 47,66 42,29 48,94 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 23 Ergebnisse im Einzelnen Wie die insgesamt stabile Höhe der Kasseneinnahmereste je Einwohner interkommunal einzuordnen ist, zeigt die nachfolgende Tabelle und Grafik. Kasseneinnahmereste je Einwohner im interkommunalen Vergleich in Euro bezogen auf das Jahr 2005 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 3,3 Euro 386,8 Euro 81,6 Euro 48,9 Euro Kasseneinnahmereste insgesamt je Einwohner 2005 im interkommunalen Vergleich 400 350 ----- Euro ----- 300 250 200 150 100 50 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Es wird deutlich, dass Kasseneinnahmereste der Gemeinde Kreuzau im interkommunalen Vergleich deutlich unterdurchschnittlich sind. Ursächlich hierfür sind vor allem die sehr geringen Kasseneinnahmereste im Vermögenshaushalt, während die Reste im Verwaltungshaushalt interkommunal über dem Mittelwert liegen. Aufgrund ihrer Höhe kommt den Kasseneinnahmeresten aus Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung zu. Daher stellen wir diese Position gesondert dar. Folgende Zahlen ergeben sich aus der Jahresrechnung 2005 bezogen auf die Einnahmeposition Gewerbesteuer: Anordnungssoll _________________________ 3.035.131,89 Euro Kasseneinnahmereste aus Vorjahr ____________ 551.701,78 Euro Abgänge auf Kasseneinnahmereste______________ 1.774,00 Euro Gesamt _______________________________ 3.585.059,67 Euro Ist-Einnahmen Gewerbesteuer _____________ 3.123.166,33 Euro Kasseneinnahmereste neu gebildet ____________ 461.893,44 Euro 24 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Der Anteil der Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen an den Sollstellungen des laufenden Jahres und aus Vorjahren reduziert um die Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen beläuft sich auf 12,9 Prozent. Dieser Wert ist im interkommunalen Vergleich für 2005 wie folgt einzuordnen: Anteil der Kasseneinnahmereste an den Sollstellungen für Gewerbesteuer im interkommunalen Vergleich 2005 in Prozent Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 0 31,7 8,6 12,9 Anteil der neu gebildeten Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen an den Sollstellungen Gewerbesteuer 30,0 ----- Prozent ----- 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Die hohen Anteile der Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen machen eine Prüfung erforderlich, inwieweit die bestehenden Forderungen noch realisierbar sind. So sind beispielsweise zahlreiche Forderungen in Insolvenzverfahren gegenwärtig nicht zu realisieren. Der hohe Kennzahlenwert ist ein Hinweis darauf, dass das Instrument der Niederschlagung stärker genutzt werden kann. Empfehlung Wir empfehlen, zukünftig bei Forderungen dieser Größenordnung zur sachgerechten Darstellung des Haushaltsergebnisses das Instrument der vorläufigen Niederschlagung oder der pauschalen Restebereinigung stärker zu nutzen. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 25 Ergebnisse im Einzelnen Niederschlagungen Sofern die Einziehung einer Forderung nicht erfolgreich verläuft, bietet § 32 GemHVO die Möglichkeit, diesen Anspruch befristet oder unbefristet niederzuschlagen. Die Gemeinde Kreuzau ist der Empfehlung der VV zu § 32 GemHVO insofern gefolgt, als sie die notwendigen Regelungen über Stundungen, Niederschlagung und Erlass von Forderungen im Rahmen der Hauptsatzung erlassen hat. Danach kann der Bürgermeister Forderungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro erlassen oder niederschlagen. Für darüber hinausgehende Forderungen ist der Rat zuständig. Die Betragsgrenze erscheint aus unserer Sicht sehr niedrig. Der Rat sollte sich lediglich bei wesentlichen Summen, die beispielsweise über fünf- oder zehntausend Euro liegen, mit der Niederschlagung von Forderungen befassen. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau eine Anpassung der Betragsgrenzen zur Niederschlagung in der Hauptsatzung. Derzeit wird keine zentrale Niederschlagungsliste geführt. Die Fachämter führen dezentral jeweils eigenständige Listen. Empfehlung Um jederzeit einen Überblick und die Kontrolle über die befristet und unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu erhalten, empfehlen wir der Gemeinde Kreuzau, eine Niederschlagungsliste an zentraler Stelle zu führen. Die niedergeschlagenen Beträge sind vom Soll abzusetzen. Somit sind die in der Jahresrechnung festgestellten Absetzungen auf Kasseneinnahmereste ein wichtiger Indikator für den Umgang mit Niederschlagungen. Bisher nimmt die Gemeinde nur in sehr geringem Umfang Niederschlagungen vor. Dies zeigt sich auch im interkommunalen Vergleich der Absetzungen auf Kasseneinnahmereste. In der Gemeinde Kreuzau erfolgten im Jahr 2005 Absetzungen in Höhe von 9.032,85 Euro. Der Gesamtbetrag der Absetzungen beläuft sich da- 26 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen mit auf 1,16 Prozent der gesamt gebildeten Kasseneinnahmereste. Dies stellt sich im interkommunalen Vergleich wie folgt dar: Anteil der Absetzungen auf Kasseneinnahmereste an den gesamt gebildeten Kasseneinnahmeresten im interkommunalen Vergleich 2005 in Prozent Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 0,0 26,3 4,5 1,2 Auch im interkommunalen Zeitreihenvergleich der Jahre 2003 bis 2005 stellt sich das Ergebnis ähnlich dar: Anteil der Absetzungen auf KER an den Gesamt-KER im interkommunalen Vergleich 2003 bis 2005 in Prozent 70 ----- Prozent ----- 60 50 40 30 20 10 0 2003 Minimum 2004 Maximum Mittelwert 2005 Kreuzau Die Grafik zeigt, dass in allen betrachteten Jahren der Anteil der Absetzungen an den gesamten Kasseneinnahmeresten deutlich unterdurchschnittlich war. Das Instrument der Niederschlagungen kann noch stärker genutzt werden. Empfehlung Wir empfehlen, zur möglichst realistischen Darstellung der jeweiligen Haushaltslage, das Instrument der Niederschlagungen verstärkt einzusetzen. Die Niederschlagungslisten sind vom jeweiligen Fachbereich zu führen. Die ständige Überprüfung der Termine ist von dort zu gewährleisten. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 27 Ergebnisse im Einzelnen Mittel des Kassenbestandes Allgemeines Die Mittel der Allgemeinen Rücklage werden ständig zur Verstärkung der Betriebsmittel der Kasse eingesetzt. Zum 01.01.2005 betrug die Höhe der Allgemeinen Rücklage 869.157 Euro. Darüber hinaus bestehen noch Sonderrücklagen für Bestattungswesen (33.455 Euro), Abfall- (23.667 Euro) und Abwasserbeseitigung (378.612 Euro), das Stiftungsvermögen Künster´sche Stiftung (1.587 Euro), Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten (29.447 Euro) sowie Pensionsrückstellungen (30.393 Euro), die den Kassenbestand zum 01.01.2005 verstärken. Zinsausgaben Kredite zur Liquiditätsverstärkung werden bei der Gemeinde Kreuzau regelmäßig in Form des Kassenkredits aufgenommen. In Anbetracht der in den letzten Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt war dies in immer stärkerem Maße erforderlich. Für diese Form der Kreditaufnahme hatte die Gemeinde im Jahr 2005 294.834,14 Euro Zinsen zu zahlen. Bis zum 30.06.2006 waren im laufenden Haushaltsjahr bereits Zinsausgaben von 305.322,46 Euro zu verzeichnen. Die Kassenkreditgeschäfte werden vom Kämmerer durchgeführt. Für die Aufnahme der Kassenkredite werden Konditionen bei verschiedenen Kreditinstituten angefragt. Die Kassenkreditaufnahme erfolgt in der Regel nicht tageweise, sondern meist für einen längeren Zeitraum. Da wir lediglich die Zinssätze für tageweise Kassenkredite erheben, kann diesbezüglich kein interkommunaler Vergleich erfolgen. Für kurzfristige Überschreitungen ist ein fester Kontokorrentzinssatz von 8,35 Prozent vereinbart. Nach unseren Erfahrungen besteht die realistische Möglichkeit, Kontokorrentvereinbarungen zu günstigeren Konditionen zu erhalten. Der folgende Vergleich bestätigt dies: Kontokorrentzinsen im interkommunalen Vergleich 28 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 3,15 8,75 5,99 8,35 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Kontokorrentzinsen im interkommunalen Vergleich 9,00 8,00 ----- Prozent ----- 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Empfehlung Die Gemeinde Kreuzau sollte versuchen, günstigere Zinsen für Kontokorrentverbindlichkeiten mit den entsprechenden Kreditinstituten zu vereinbaren. Zinseinnahmen Im Haushaltsjahr 2005 konnten durch die Anlage von nicht benötigten Mitteln des Kassenbestandes Zinseinnahmen von 10.275,02 Euro erzielt werden. Bis zum 30.06.2006 sind im laufenden Haushaltsjahr Zinseinnahmen von 11.879,91 Euro zu verzeichnen. Die Tagegeldanlage erfolgt durch den Kassenverwalter. Bezüglich der realisierten Zinssätze erkennen wir auf der Einnahmeseite im Vergleich zu den anderen von uns geprüften Kommunen relativ niedrige Zinssätze. Die folgende Tabelle und Grafik veranschaulicht die entsprechenden Daten: Tagegeldzinsen im interkommunalen Vergleich Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau 1,90 3,01 2,39 1,94 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 29 Ergebnisse im Einzelnen Tagegeldzinsen im interkommunalen Vergleich 3,00 ----- Prozent ----- 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 Minimum Maximum Mittelwert Kreuzau Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, den Kreditmarkt weitflächiger zu beobachten und noch andere Kreditinstitute für die Anlage von Kassenkrediten zu berücksichtigen. Saldierte Zinsen Die Zinseinnahmen und –ausgaben werden im Zeitvergleich gegenübergestellt. Zinssaldo für die Anlage von Mitteln des Kassenbestandes und Kontokorrent oder Kassenkrediten in Euro Jahr Einnahmen Ausgaben Saldo 2002 6.584,79 Euro 245.414,26 Euro -238.829,47 Euro 2003 8.004,53 Euro 285.733,91 Euro -277.729,38 Euro 2004 9.550,92 Euro 266.684,77 Euro -257.133,85 Euro 2005 10.275,02 Euro 294.834,14 Euro -284.559,12 Euro 2006 bis 30.06. 11.879,91 Euro 305.322,46 Euro -293.442,55 Euro Die geringfügig steigenden Zinseinnahmen können den deutlichen Anstieg der Zinsausgaben nicht kompensieren. Dies führt im Ergebnis zu 30 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen einem steigenden negativen Saldo, der sich auch zukünftig durch die zur Abdeckung der Fehlbeträge erforderlichen Kassenkredite weiter verstärken wird. Um die Entwicklung auch im laufenden Jahr besser vergleichen zu können, werden die ermittelten Ergebnisse auf die Monate umgerechnet. Daraus ergeben sich folgende Werte: Zinssaldo für die Anlage von Mitteln des Kassenbestandes und Kontokorrent oder Kassenkrediten in Euro im Monat Jahr Einnahmen Ausgaben Saldo 2002 548,73 Euro 20.451,19 Euro -19.902,46 Euro 2003 667,04 Euro 23.811,16 Euro -23.144,12 Euro 2004 795,91 Euro 22.223,73 Euro -21.427,82 Euro 2005 856,25 Euro 24.569,51 Euro -23.713,26 Euro 2006 1.319,99 Euro 33.924,72 Euro -32.604,73 Euro Zinssaldo der Mittel des Kassenbestandes je Monat im Jahresvergleich 0 ----- Euro ----- -5.000 -10.000 -15.000 -20.000 -25.000 -30.000 -35.000 2002 2003 2004 2005 2006 Einwohnerbelastung Der interkommunale Vergleich wird auf die Einwohner der Kommune bezogen, um deutlich zu machen, inwieweit eine Be- oder Entlastung für die Einwohner durch den Liquiditätsstatus der Gemeinde erfolgt. Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 31 Ergebnisse im Einzelnen Zinssaldo der Mittel des Kassenbestandes je Monat je 1.000 Einwohner 2.500 2.000 ---- Euro ---- 1.500 1.000 500 0 -500 - 1.000 - 1.500 - 2.000 - 2.500 2002 Minimum 2003 Maximum 2004 2005 Mittelwert 2006 Kreuzau In der Grafik wird deutlich, dass die Gemeinde Kreuzau durch die derzeitige Liquiditätssituation sehr stark belastet wird. Im Jahr 2006 stellt sie sogar den Minimalwert der bisher von uns geprüften Kommunen. Die negative Haushaltssituation auch der kommenden Jahre wird einen weiteren deutlichen Anstieg der Zinsbelastung zur Folge haben. Um die negative Entwicklung so weit wie möglich zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung mit den zur Verfügung stehenden Kassenmitteln unerlässlich. Liquiditätsplanung Die Gemeindekasse hat nach § 19 Abs. 1 GemKVO darauf zu achten, dass die Guthaben auf den jeweils eingerichteten Geschäftskonten auf den notwendigen Umfang beschränkt werden. Dabei ist die Kasse darauf angewiesen, dass die bewirtschaftenden Stellen in der Verwaltung entsprechend § 19 Abs. 2 GemKVO die Gemeindekasse unverzüglich über zu erwartende Ein- und Auszahlungen größeren Umfanges unterrichten. Vor allem bei Auszahlungen ist es erforderlich, dass die Gemeinde hierüber frühzeitig von der anordnenden Stelle in Kenntnis gesetzt wird. Bei der üblichen Anlage von Mitteln des Kassenbestandes wäre eine Vorlaufzeit von sieben Tagen sinnvoll. 32 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ Ergebnisse im Einzelnen Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass teilweise parallel zu den aufgenommenen Kassenkrediten auch Tagegeldanlagen in zum Teil erheblichem Umfang vorgenommen werden. Aufgrund der niedrigeren Zinsen für Tagegeldanlagen führt dies im Ergebnis zu einem Zinsverlust, der durch eine entsprechende Liquiditätsplanung minimiert werden kann. Im vorliegenden Fall waren hierfür unerwartete Einzahlungen in erheblichem Umfang verantwortlich. Aufgrund der längerfristigen Anlage (monatsweise) von Kassenkrediten konnte keine zeitnahe Tilgung vorgenommen werden. Die Aufgabentrennung zwischen Kassenkreditaufnahme (Kämmerer) und Tagegeldanlage (Kassenverwalter) macht bezüglich der Liquiditätsplanung einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen den handelnden Personen erforderlich. Eine Möglichkeit zur Optimierung sehen wir beispielsweise in der Aufnahme von kurzfristigen (tageweise) Kassenkrediten, um auch auf unerwartete Liquiditätsspitzen schnell und flexibel reagieren zu können. Auch die Einrichtung eines Geldmarktkontos, das Soll- bzw. HabenBestände exakt und tagesgenau verzinst, kann helfen, die geschilderten Planungsschwierigkeiten zu lösen. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, durch eine optimierte Liquiditätsplanung künftig gleichzeitige Anlage und Aufnahme von Mitteln weitgehend zu vermeiden. Herne, den 16.10.2006 Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Doris Krüger Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■ Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■ 33 Kassenbestandsaufnahme im Rahmen der überörtlichen Kassenprüfioong der Stedft/ Gemeinde Kreuzau vom 8.8.2006 EirinrDöit&DQjürQg d(ss GCsssODDästtlbsstoiradlgss Besftamdl der [Barkasse 3tt. TagesalbscODlaGss wa>m 0,00 g BesftaoDd aro nnoclhi möclhift eiiFDgeireiiccWemi Schecks 0,00 €| Bestand auf dem Girokonto Nr. 1200039 It. Kontoauszug vom: 4.8.2006 zuzüglich positiver Schwebeposten abzüglich negativer Schwebeposten akftyalösöeD-ftetr IBtssttairadl fe®D der SK Düren 10.869,62 € Bestand auf dem Girokonto Kv, 8242000 It. Kontoauszug vom: 3.8.2006 zuzüglich positiver Schwebeposten abzüglich negativer Schwebeposten aktualisierter Bestaimdl tbeü der Deutsche Bank 15.006,49 € Besttarüd aoalF dem ©örotoDTito Wir. 13304-500 Oft. Koontoaous^aag wom: 4.8.2006 zuzüglich positiver Schwebeposten abzüglich negativer Schwebeposten aktualisierter Bestand [Bosßainid atuiff dooun (SDir<D[k<n)in!ft(D Mtr» 6000256011 Iß. KmsnitoaiLiiszaiig ¥©m= 4.8.2006 zuzüglich positiver Schwebeposten abzüglich negativer Schwebeposten akttiEalisöetrlter Eesüaeudl 9.111,08 € 1.758,54 €| 15.006,49 q D der Postbank Köln 6.242,67 € 0,00 € 0,00 € 6.242,67 €1 bei der Volksbank Rureifel 5.740,79 € 133,50 € 0,00 € Besftarad atmiF dem Tagesgeldkonto Nr. 92171503 bei der Sparkasse Düren It. Kontoauszug vom: 2.8.2006 Bestand Termingeldkonto Nr. bei der It. Kontoauszug vom: Bestand Festgeldkonto Nr. bei der It. Kontoauszug vom: DCsi ssen istbesta ITD <ä\ 5.874,29 €|| 2.770.000,00 €| 2^798.881,9® €| Anlage l stgsftaDDsfltBSn Defeteir CCasseirasoiODIbesftEBTid] vom 2.798.163,30 €| 7.8.2006 Soamrame der EinzahDia^sam] 10.042,59T€l Summe der Auszahlungen 9.323,9ÖT| CCa DU s© D D [besfta tro cfl "^) ^^IQ QO1 ^ a / =7O.OOX; yirotecrstslhötsdlslboliiras] € Der/Die Kassenverwalter/in und die mit dem Zahlungsverkehr beauftragten Bediensteten erklären, dass: 1. alle von der Stadt-/Gemeindekasse für die Zeitbuchung geführten Bücher vorgelegt worden sind, 2. alle Einzahlungen und Auszahlungen in den Büchern eingetragen sind, 3. alle vorhandenen Kassenmittel im Kassenbestandsnachweis berücksichtigt sind, 4. im Kassenistbestand nur Kassenmittel enthalten sind, die von der StadWGemeindekasse zu verwalten sind. 9-, <sfat 'UVM : den 4f ^/ &£ S(^.s*e2^X^r /^fc^f- Kassenverwalter/in c Buchhalter/in GPA NRW /^