Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
1,2 MB
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Überörtliche Prüfung
der Gemeindekasse
Kreuzau
vom 08.08. – 15.08.2006
_____________________ B ERATUNG •
P RÜFUNG • S ERVICE ______
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Zur GPA NRW und zur Prüfung ______________________ 5
Worauf stützt sich die Prüfung? ____________________________ 5
Wie ist der Prüfungsbericht aufgebaut? ______________________ 5
Informationen zur Prüfung Ihrer Kasse ______________________ 6
Ergebnisse im Überblick____________________________ 7
Ergebnisse im Einzelnen ___________________________ 8
Allgemeines ___________________________________________ 8
Kassenbestandsaufnahme _______________________________ 11
Einnahmerealisierung __________________________________ 12
Vollziehung/Beitreibung _________________________________ 13
Kasseneinnahmereste __________________________________ 23
Niederschlagungen ____________________________________ 26
Mittel des Kassenbestandes ______________________________ 28
Liquiditätsplanung _____________________________________ 32
Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■
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Inhaltsverzeichnis
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Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■
Allgemeines
Zur GPA NRW und zur Prüfung
Worauf stützt sich die Prüfung?
Die GPA NRW führt die überörtliche Kassenprüfung auf der Grundlage
des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit den
§§ 39, 40 der Gemeindekassenverordnung NRW (GemKVO NRW) bei
den Kassen der Städte und Gemeinden durch. Der neue erweiterte Auftrag nach § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bietet neben der
Rechtmäßigkeitsprüfung die Möglichkeit zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit auf vergleichender Basis.
Gemeinsam mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern haben wir
daher Prüfungsleitfäden entwickelt, die sich an den aktuellen Fragestellungen orientieren. Diese Leitfäden sind die Basis, auf die sich unsere
Untersuchungen stützen. Hierdurch sichern wir die Qualität der Prüfungsinhalte und gewährleisten einheitliche Methoden und Maßstäbe.
Wie ist der Prüfungsbericht aufgebaut?
Ergebnisse unserer Analyse werden im Bericht als Feststellung bezeichnet. Eine Stellungnahme der Kommune ist hierzu nur dann erforderlich, wenn dieses im Bericht entsprechend gekennzeichnet ist.
Auf der Grundlage der Untersuchungen erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.
Der Prüfbericht beginnt mit einem Überblick über die Ergebnisse.
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Allgemeines
Informationen zur Prüfung Ihrer Kasse
Wir haben die Prüfung in Ihrer Gemeinde vom 08.08. bis zum
15.08.2006 durchgeführt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse Kreuzau haben
an der Prüfung aktiv mitgewirkt. Anregungen im Verlauf der Prüfung
haben wir gerne für zukünftige Prüfungen übernommen.
Um zukunftsgerichtete Aussagen zu treffen, haben wir neben den aktuellen Daten auch Daten früherer Jahre berücksichtigt.
Durchführung der Prüfung
Heiko Neuens
Wir haben das Prüfungsergebnis mit dem Kassenaufsichtsbeamten ausführlich erörtert.
Der Entwurf des Prüfberichts wurde Ihnen übersandt.
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Ergebnisse im Überblick
Ergebnisse im Überblick
Die Gemeindekasse Kreuzau ist im Wesentlichen gut aufgestellt. Die
Kassenbestandsaufnahme ergab zwischen dem Kassenist- und Kassensollbestand keinen Unterschiedsbetrag. Die Verwaltungskostenbeiträge
für fremde Kassengeschäfte bedürfen einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Anpassung.
Im Bereich des Vollstreckungsaußendienstes ist es der Gemeinde
Kreuzau in den Jahren 2002 bis 2006 gelungen, erhebliche Effizienzsteigerungen zu realisieren. Die Datentransparenz im Bereich der Vollziehung ist derzeit jedoch noch nicht zufrieden stellend. Hier sind weitere
Verbesserungen möglich.
Handlungsmöglichkeiten sind im Bereich der Kasseneinnahmereste erkennbar. Durch das Instrument der Niederschlagung könnte die Quote
vor allem im Gewerbesteuerbereich noch weiter verringert und insofern
die Einnahmesituation realistischer dargestellt werden.
Für die Anlage der Mittel des Kassenbestandes sowie die Aufnahme von
Kassenkrediten sehen wir Verbesserungspotenzial im Bereich der Zinsvereinbarungen sowie der Optimierung der Liquiditätsplanung.
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Ergebnisse im Einzelnen
Ergebnisse im Einzelnen
Allgemeines
Organisation
Die Gemeindekasse Kreuzau ist organisatorisch als eigenständiges
Sachgebiet III dem Amt 20 Kämmerei zugeordnet.
Die Gemeindekasse ist mit insgesamt 5,15 Stellen besetzt, davon 4,65
Stellen im Innendienst. Die Vollziehungskraft ist mit 20 Wochenstunden
im Außendienst eingesetzt.
Aufgaben der Gemeindekasse
Neben den originären Aufgaben sind der Gemeindekasse weitere Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemKVO übertragen. Diese sind in der Dienstanweisung für die Gemeindekasse Kreuzau zur Ausgestaltung der Verordnung
über
die
Kassenführung
der
Gemeinden
Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 13.12.2005 unter Punkt
3.1.1. im Einzelnen aufgeführt. Übertragen sind
Die Abrechnung der Lohnsteuer pp. mit dem Finanzamt Düren,
der Beiträge zu den Krankenkassen und allen sonstigen Stellen,
für die Beträge vom Lohn pp. einbehalten werden.
Durchführung der Beitreibung von Geldbeträgen auf Grund auswärtiger Amtshilfeersuchen.
Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche. Die Gemeindekasse ist
für die Beitreibung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen grundsätzlich zuständig.
Zudem wurden der Gemeindekasse fremde Kassengeschäfte nach § 2
Abs. 1 GemKVO übertragen. Die Dienstanweisung für die Gemeindekasse Kreuzau weist unter Ziffer 3.1.1 d) folgende fremde Kassengeschäfte
aus:
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Ergebnisse im Einzelnen
die Personenkontenbuchführung für die Wasserwerk Concordia
GmbH Kreuzau
für den Schulverband Kreuzau - Nideggen
für die Jagdgenossenschaften Boich-Leversbach-Üdingen, Drove,
Kreuzau, Stockheim, Thum, Untermaubach-Bogheim und Winden
für die Fischereigenossenschaft Kreuzau
für den örtlichen Träger der Sozialhilfe (Kreis Düren)
Für die Übertragung der Kassengeschäfte erhält die Gemeinde Verwaltungskostenbeiträge. Eine Anpassung der Beiträge erfolgt allerdings nur
in sehr unregelmäßigen Abständen. So wurde beispielsweise der Beitrag
für den Schulverband zuletzt 2001, der für das Wasserwerk Concordia
2003 sowie der Beitrag für die Fischereigenossenschaft zuletzt 1995 angepasst.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, die Verwaltungskostenbeiträge regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Nach § 39 Abs. 1 GemKVO sind bei der Gemeindekasse jährlich eine
unvermutete Kassenprüfung und eine unvermutete Kassenbestandsaufnahme vorzunehmen. Die letzte örtliche Kassenprüfung der Gemeindekasse wurde 2003 durchgeführt. In den Jahren 2004 und 2005 wurden
lediglich Kassenbestandsaufnahmen durchgeführt. Die Prüfungen und
Bestandsaufnahmen der Einnahmekassen erfolgten im Betrachtungszeitraum regelmäßig.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, auf eine regelmäßige
Durchführung auch der Prüfungen der Gemeindekasse hinzuwirken.
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Ergebnisse im Einzelnen
Programme
In der Gemeindekasse Kreuzau wird seit dem 01.01.2005 das Kassenprogramm KIRP eingesetzt. Die Gemeinde ist Mitglied im Zweckverband
der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur. Darüber
hinaus setzt die Gemeinde im Vollstreckungsbereich das Programm
AVVISO ein. Die nach der GemKVO erforderlichen Prüfungen der eingesetzten Programme sind durch die Testate der Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur sichergestellt.
Im Hinblick auf die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2009 hat die Gemeinde noch keine Entscheidung bezüglich der einzusetzenden Software getroffen.
Versicherungen
Die Gemeinde Kreuzau ist zum Zeitpunkt der Prüfung bei der Versicherung Lübcke Versicherungsmakler Frankfurt im Rahmen eines Versicherungspakets beitragsfrei gegen Geschäfts- und Transportraub in Höhe
von jeweils 30.000,- Euro versichert. Die Versicherung ist in ihrer Höhe
für die Gemeindekasse nicht erforderlich, aufgrund der Beitragsfreiheit
besteht allerdings zurzeit keine Notwendigkeit zur Änderung.
Zahlstellen, Handvorschüsse, Einnahmekassen
In der Gemeinde Kreuzau gibt es neben dem Handvorschuss des Vollziehungsbeamten und einem Handvorschuss in der Gemeindekasse insgesamt fünf Einnahmekassen in den Bereichen Einwohnermeldeamt (2),
Ordnungsamt (2) sowie im Standesamt. Zahlstellen sind nicht eingerichtet.
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Ergebnisse im Einzelnen
Kassenbestandsaufnahme
Tagesabschluss
Im Verlauf der Prüfung wurde eine Kassenbestandsaufnahme gemäß §
40 GemKVO durchgeführt. Hierzu wurden die Salden der jeweils letzten
Kontoauszüge der Banken und Sparkassen, bei denen die Gemeinde
Kreuzau Geschäftskonten unterhält, erfasst und als Kassenistbestand
den Fortschreibungen nach dem Tagesabschluss vom 07.08.2006 als
Kassensollbestand gegenübergestellt.
Die Gemeindekasse Kreuzau unterhält zurzeit Geschäftskonten bei folgenden Geldinstituten:
Konten der Gemeinde Kreuzau
Stand: August 2006
Geldinstitut
Sparkasse Düren
Art des Kontos
Giro
Postbank Köln
Giro
Deutsche Bank
Giro
Volksbank Rureifel
Giro
Sparkasse Düren
Tagesgeld
Die einzelnen Positionen sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen.
Der Kassenistbestand ergab einen Betrag von _ 2.798.881,99 Euro
Der Kassensollbestand ergab einen Betrag von
2.798.881,99 Euro
Feststellung
Der Abgleich zwischen Kassenist- und Kassensollbestand ergab
keinen Unterschiedsbetrag.
Nach erfolgter Kassenbestandsaufnahme gaben die am Tagesabschluss
beteiligten Personen die Erklärung nach Nr. 1b der VV zu § 40 GemKVO
ab.
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Ergebnisse im Einzelnen
Barkasse
Eine Barkasse wird bei der Gemeinde Kreuzau nicht mehr geführt.
Feststellung
Wir bewerten die Ausrichtung der Gemeinde auf unbaren Zahlungsverkehr ausdrücklich positiv.
Einnahmerealisierung
Allgemeines
Um die gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß umsetzen zu können,
sind Forderungen der Gemeinde, bei denen die Fälligkeit überschritten
ist, elektronisch erfasst. Mithilfe dieses Programms ist gewährleistet,
dass das Mahnverfahren rechtzeitig in Gang gesetzt wird. Außerdem
werden für Haupt- und Nebenforderungen zwangsweise Beitreibungen
initiiert.
Steuerungsrelevante Auswertungen beispielsweise über die erfolgreich
beigetriebenen oder noch bestehenden Forderungen sind mit dem in der
Gemeindekasse Kreuzau eingesetzten Programm zurzeit nicht möglich.
Feststellung
Das eingesetzte Programm ermöglicht zurzeit keine aussagefähigen Auswertungen.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, auf eine Verbesserung der
Datenlage hinzuwirken. Wir halten es für sinnvoll und erforderlich,
in regelmäßigen Abständen Auswertungen vorzunehmen, um
rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können.
Beispiele für sinnvolle und notwendige Auswertungen sind:
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Ergebnisse im Einzelnen
Aufstellung der offenen Forderungen nach Fälligkeit
Gegenüberstellung der Gesamtforderungen in einem Jahr und der
erledigten Forderungen mit Aufgliederung in die Art der Erledigung (Zahlung oder Rücknahme)
Aufteilung der Forderungen in privatrechtliche und öffentlichrechtliche Forderungen
Aufteilung der Forderungen in eigene und fremde Ersuchen
Vollziehung/Beitreibung
Die Aufgaben der Beitreibung im Außendienst bei der Gemeindekasse
Kreuzau werden von einer Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden durchgeführt. Dies ist bei interkommunalen Vergleichen entsprechend zu berücksichtigen. Die Vollziehungskraft erhält eine Zulage nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung - VollstrVergV -.
Anhand einer Auflistung der Ablieferungen auf der Grundlage der
Empfangsbescheinigungen wird monatlich die Abrechnung vorgenommen. Dabei wird sowohl die Anzahl der Fälle, in denen Zahlungen erfolgten, als auch der Betrag der täglich vereinnahmten Beträge aufgelistet.
Eine Trennung nach eigenen Forderungen und auswärtigen Ersuchen
oder beigebrachten und überwiesenen Beträgen in den Abrechnungen
erfolgt bisher nicht.
Empfehlung
Zur Verbesserung des internen Controllings und der Datentransparenz sollte die Gemeinde Kreuzau die Abrechnungen um die
genannten Informationen erweitern. Darüber hinaus empfiehlt
sich, aus den monatlichen Abrechnungen auch eine Jahresübersicht zu erstellen.
Während nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 VollstrVergV für jeden durch Zahlung
erledigten Auftrag ein Betrag von 0,51 Euro an Zulage zu leisten ist,
sind nach Nr. 2 0,5 Prozent der von der Vollziehungskraft in bar erhalte-
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Ergebnisse im Einzelnen
nen Geldbeträge als Zulage zu leisten. Somit ist sichergestellt, dass die
aufgrund der Vollstreckungsankündigung oder anderer Tätigkeiten der
Vollziehungskraft erfolgten Überweisungen angemessenen Niederschlag
bei der Zulagenberechnung finden. Die Zulagenzahlungen stellten sich
im betrachteten Zeitraum schwankend dar und erreichten den Jahreshöchstbetrages nach § 9 VollstrVergV nicht.
Feststellung
Die Abrechnungen für die Zulagengewährung für die Jahre 2002
bis 2005 wurden in Stichproben geprüft, die Bestimmungen der
VollstrVergV bei der Berechnung der Zulage wurden eingehalten.
Die zeitliche Entwicklung der erledigten Aufträge sowie die beigebrachten Beträge (alle Bareinnahmen und Überweisungen aus Vollstreckungshandlungen) für den Zeitraum 2002 bis 2006 sind nachfolgend dargestellt.
Auflistung der abgelieferten Beträge der Vollziehungskräfte der
Gemeinde Kreuzau
Jahr
2002
ab Juli
2003
2004
2005
2006
bis Mai
Eigene Forderungen
Anzahl
Euro
Auswärtige Ersuchen
Anzahl
Euro
Gesamtzahl
Anzahl
Euro
327
38.805,89
281
37.338,64
608
86.144,53
339
437
229
65.206,94
75.987,11
49.093,64
237
236
235
27.234,55
27.358,36
42.384,98
576
673
464
92.441,49
103.345,47
91.478,62
129
25.942,68
83
17.852,79
212
43.795,47
Es ist erkennbar, dass die Einnahmen aus der Vollstreckung insgesamt
nur geringen Schwankungen unterworfen sind. Die Anzahl der Fälle ist
jedoch tendenziell leicht sinkend. Im Jahr 2004 konnten relativ hohe
Einnahmen aus eigenen Forderungen und 2005 aus auswärtigen Ersuchen realisiert werden. Um davon unabhängig Entwicklungen aufzeigen
zu können, wurden die Monatsergebnisse, bezogen auf eine Vollziehungskraft, ermittelt. Daraus ergibt sich folgendes Bild:
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Ergebnisse im Einzelnen
Auflistung der abgelieferten Beträge je Vollziehungskraft der
Gemeinde Kreuzau im Monatsdurchschnitt
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
Eigene Forderungen
Anzahl
Euro
18,17
2.711,44
22,60
4.347,13
36,42
6.332,26
38,17
8.182,27
51,60
10.377,07
Auswärtige Ersuchen
Anzahl
Euro
15,61
2.074,37
15,80
1.815,64
39,67
2.279,86
39,17
7.064,16
33,20
7.141,12
Gesamtzahl
Anzahl
Euro
33,78
4.785,81
38,40
6.162,77
56,08
8.612,12
77,33
15.246,44
84,80
17.518,19
Aus den Zahlen kann ersehen werden, dass die Einnahmen pro Monat
und Vollziehungskraft sich im Betrachtungszeitraum stetig nach oben
entwickelt haben. Ursächlich hierfür ist der vor allem der kontinuierliche
Abbau von Stellen im Vollziehungsaußendienst von 1,5 Stellen im Jahr
2002 auf 0,5 Stellen ab dem Jahr 2005. Die folgende Grafik veranschaulicht diesen Zusammenhang:
Gesamteinnahmen je Vollziehungskraft und Monat
20.000
----- Euro -----
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2002
2003
2004
2005
2006
Feststellung
Wir sehen die Effizienzsteigerungen im Bereich des Vollstreckungsaußendienstes der Gemeinde Kreuzau als sehr positiv an.
Wie die beschriebene Einnahmesituation zu bewerten ist, wird durch den
interkommunalen Vergleich deutlich. Hierfür betrachten wir die eigenen
Forderungen und auswärtigen Ersuchen zunächst getrennt.
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Ergebnisse im Einzelnen
Einzahlungen aus eigenen Forderungen
je Vollziehungskraft und Monat
60.000
---- Euro ----
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
2002
Minimum
2003
Maximum
2004
Mittelwert
2005
2006
Kreuzau
Die Grafik zeigt, dass die Einzahlungen aus eigenen Forderungen, trotz
der stark ansteigenden Entwicklung interkommunal immer noch unter
dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen liegen. Bei den auswärtigen
Ersuchen ergibt sich ein anderes Bild:
Einzahlungen aus auswärtigen Ersuchen
je Vollziehungskraft und Monat
60.000
---- Euro ----
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
2002
Minimum
2003
Maximum
2004
Mittelwert
2005
2006
Kreuzau
Die Gemeinde Kreuzau hat sich im Bereich der auswärtigen Ersuchen
mittlerweile eine überdurchschnittliche Position erarbeiten können. Hierdurch wird auch deutlich, dass die Gemeinde nicht die eigenen Ersuchen
vorrangig bearbeitet.
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Ergebnisse im Einzelnen
Feststellung
Die grundsätzliche Gleichbehandlung von eigenen Forderungen
und auswärtigen Ersuchen bewerten wir an dieser Stelle ausdrücklich positiv.
Betrachtet man die gesamten Einzahlungen je Vollzeit-Vollziehungskraft
und Monat, so ergibt sich folgendes Bild:
Durchschnittliche Einzahlungen je Monat im interkommunalen Vergleich
2002 bis 2006 in Euro
Minimum
2002
2003
2004
2005
2006
2.601,0
604,0
584,0
637,0
4.999,5
Maximum
53.877,0
57.783,0
64.211,0
64.877,3
44.963,0
Mittelwert
16.319,2
18.103,8
19.078,2
19.485,9
19.099,4
Kreuzau
4.785,8
6.162,8
8.612,1
15.246,4
17.518,2
Gesamteinzahlungen je Vollziehungskraft und Monat
(vollzeitverrechnet)
60.000
---- Euro ----
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
2002
Minimum
2003
Maximum
2004
2005
Mittelwert
2006
Kreuzau
Der interkommunale Vergleich macht deutlich, dass die Gemeinde Kreuzau ihre sehr schlechte Positionierung im Jahr 2002 auf eine nur leicht
unterdurchschnittliche Position im Jahr 2006 verbessern konnte. Die
auswärtigen Ersuchen sind hierfür in etwas stärkerem Maß verantwortlich als die eigenen Forderungen.
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Ergebnisse im Einzelnen
Um mögliche Ursachen für die derzeitige Einnahmerealisierung aufzudecken, ist es sinnvoll, die durchschnittliche Höhe der Einnahmen pro Auftrag näher zu untersuchen. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick
über die Jahre 2002 bis 2006.
Einzahlungen je erledigtem Auftrag im interkommunalen Vergleich
2002 bis 2006 in Euro
2002
2003
2004
2005
2006
Minimum
29
29
41
39
70
Maximum
506
428
653
447
548
Mittelwert
181
188
196
193
212
Kreuzau
142
160
154
197
207
Durchschnittliche Einzahlungen je Auftrag im
interkommunalen Vergleich 2006
600
----- Euro -----
500
400
300
200
100
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Die Grafik zeigt, dass die durchschnittlichen Einzahlungen je Auftrag im
interkommunalen Vergleich 2006 fast genau am Durchschnitt der von
uns geprüften Gemeinden liegen. Strukturelle Besonderheiten lassen
sich daher aus dieser Kennzahl nicht ableiten.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, den beschrittenen Weg
fortzusetzen und den Bereich der Forderungsbeitreibung weiterhin
konsequent auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen.
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Ergebnisse im Einzelnen
Die nachfolgenden interkommunalen Vergleiche sollen aufzeigen, wie die
Leistungskennzahlen in Bezug auf die Arbeitsmenge im Bereich der Vollziehung bei der Gemeindekasse Kreuzau zu beurteilen sind. Hierzu betrachten wir zunächst die Kennzahl, die die eingesetzten Stellenanteile
in der Vollstreckung widerspiegelt.
Anzahl der Einwohner je Vollziehungskraft im Außendienst (vollzeitverrechnet)
im interkommunalen Vergleich 2006 in Euro
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
12.203,00
77.712,50
28.202,00
36.588,00
Anzahl der Einwohner je Vollziehungskraft im Außendienst
(vollzeitverrechnet)
80.000
70.000
-----Anzahl -----
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Die Vollziehungskraft in Kreuzau hat erkennbar überdurchschnittlich viele Einwohner zu "betreuen". Nachfolgend soll daher untersucht werden,
wie sich die Einnahmestrukturen auftrags- und stellenbezogen darstellen, um mögliche Hinweise auf die Effizienz in der Aufgabenerledigung
zu erhalten. Hierzu betrachten wir zunächst die Auftragsintensität, d.h.
wir stellen die neuen Aufträge der Gemeinde Kreuzau den Einwohnern
gegenübergestellt. Dabei ergeben sich folgende Werte:
Gesamtzahl neue Aufträge je Monat je 1.000 Einwohner
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
2,97
15,00
7,36
7,00
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Ergebnisse im Einzelnen
Gesamtzahl neue Aufträge je Monat je 1.000 Einwohner
16,0
----- Anzahl -----
14,0
12,0
10,0
8,0
6,0
4,0
2,0
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Die Grafik zeigt, dass die Auftragsintensität etwa am Durchschnitt der
von uns geprüften Kommunen liegt. Besonderheiten, die in der strukturellen Situation der Gemeinde Kreuzau begründet sein könnten, liegen
somit nicht vor. Die folgende Grafik macht deutlich, inwieweit sich das
Volumen neuer Aufträge bezogen auf die Vollziehungskraft auswirkt.
Gesamtzahl neue Aufträge je Monat und Vollziehungskraft (vollzeitverrechnet)
550
500
450
----- Anzahl -----
400
350
300
250
200
150
100
50
0
20
Minimum
Maximum
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Mittelwert
Kreuzau
Ergebnisse im Einzelnen
Aufgrund der überdurchschnittlichen Betreuungsquote der Vollziehungskraft stellt sich die Belastung durch neue Aufträge im interkommunalen
Vergleich ebenfalls erkennbar überdurchschnittlich dar. Die folgenden
Vergleiche sollen daher aufzeigen, inwieweit es der Gemeinde Kreuzau
gelingt, das hohe Auftragsvolumen abzuarbeiten.
Gesamtzahl erledigter Forderungen/Ersuchen je Vollziehungskraft und Monat
(vollzeitverrechnet) im interkommunalen Vergleich 2006
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
56,0
522,0
172,5
163,0
Gesamtzahl erledigte Forderungen/Ersuchen je
Vollziehungskraft (vollzeitverrechnet)
----- Anzahl -----
500
400
300
200
100
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Die Grafik verdeutlicht, dass die Anzahl der erledigten Aufträge pro Vollziehungskraft in der Gemeinde Kreuzau fast am Mittelwert der von uns
geprüften Gemeinden liegt. Die Erledigungsquote liegt somit im Bereich
des von einer vergleichbaren Vollziehungskraft Machbaren. Um zu einer
abschließenden Beurteilung zu kommen, ist es erforderlich, auch die
unerledigten Aufträge einer näheren Betrachtung zu unterziehen.
Gesamtzahl unerledigte Aufträge je Vollziehungskraft (vollzeitverrechnet)
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
199,00
9.588,00
1.237,50
1.262,00
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Ergebnisse im Einzelnen
Gesamtzahl unerledigte Aufträge je Vollziehungskraft
(vollzeitverrechnet)
10.000
9.000
-----Anzahl -----
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Die Grafik bestätigt die bisherigen Ergebnisse. Auch die Anzahl der unerledigten Aufträge bezogen auf eine Vollziehungskraft liegt in der Gemeinde Kreuzau am Mittelwert. Im Hinblick auf das derzeitig hohe Volumen an neuen Aufträgen bezogen auf die Vollziehungskraft und den
damit verbundenen überdurchschnittlichen Aufwand, sind allerdings
möglicherweise weitere Optimierungen im Arbeitsablauf erforderlich, um
den Stand unerledigter Forderungen nicht deutlich anwachsen zu lassen.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, die Entwicklung des Auftragsvolumens kritisch zu beobachten und nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten in der Aufgabenerledigung zu suchen.
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Ergebnisse im Einzelnen
Kasseneinnahmereste
Die Arbeit der Gemeindekasse wird durch die Fachämter bzw. die Fachbereiche mitgesteuert. Diese haben entsprechend § 7 Abs. 2 GemKVO
Annahmeanordnungen unverzüglich zu erteilen, sobald die Verpflichtung
zur Leistung, der Zahlungspflichtige, der Betrag und die Fälligkeit feststehen. Ob die Fachämter ihrer Verpflichtung nachkommen, kann in einem Vergleich und einer Analyse der Kasseneinnahmereste zum 31.12.
des Vorjahres festgestellt werden.
Bei den nachfolgenden Betrachtungen haben wir den fiktiven Kasseneinnahmerest in Höhe von 3.740.437,12 Euro für 2002, der infolge der
Soll-Fehlbeträge in den Jahresrechnungen gebildet wurde, nicht mit einbezogen. Da es sich hierbei nicht um Forderungen der Kommune handelt, sondern um eine gesetzliche vorgeschriebene Vorgehensweise der
Abbildung eines „allgemeinen“ Restes, werden die Kasseneinnahmereste
um diesen Betrag bereinigt. In der Gemeinde Kreuzau haben sich die
Kasseneinnahmereste wie folgt entwickelt:
Entwicklung der Kasseneinnahmereste in der
Gemeinde Kreuzau
Jeweils neu gebildet und übertragen am 31.12. des Jahres in Euro
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
2002
2003
2004
864.540,53
808.541,78
719.052,73
792.708,89
2005
79.873,54
67.480,67
58.193,91
102.686,70
944.414,07
876.022,45
777.246,64
895.395,59
Die übertragenen Kasseneinnahmereste verlaufen im Betrachtungszeitraum konstant und bewegen sich lediglich innerhalb einer relativ schmalen Bandbreite. Die gesamten Kasseneinnahmereste werden ins Verhältnis zu den Einwohnern in der Gemeinde Kreuzau gestellt, um die daraus
gewonnene Kennzahl später in den interkommunalen Vergleich stellen
zu können. Somit werden folgende Zahlen für die Gemeinde Kreuzau
zugrunde gelegt:
Kasseneinnahmereste in der Gemeinde Kreuzau je Einwohner
Gesamthaushalt
Einwohner zum 31.12.
KER je Einwohner
2002
2003
2004
2005
944.414,07
876.022,45
777.246,64
895.395,59
18.374
18.381
18.381
18.294
51,40
47,66
42,29
48,94
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23
Ergebnisse im Einzelnen
Wie die insgesamt stabile Höhe der Kasseneinnahmereste je Einwohner
interkommunal einzuordnen ist, zeigt die nachfolgende Tabelle und Grafik.
Kasseneinnahmereste je Einwohner im interkommunalen Vergleich in Euro
bezogen auf das Jahr 2005
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
3,3 Euro
386,8 Euro
81,6 Euro
48,9 Euro
Kasseneinnahmereste insgesamt je Einwohner 2005 im interkommunalen Vergleich
400
350
----- Euro -----
300
250
200
150
100
50
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Es wird deutlich, dass Kasseneinnahmereste der Gemeinde Kreuzau im
interkommunalen Vergleich deutlich unterdurchschnittlich sind. Ursächlich hierfür sind vor allem die sehr geringen Kasseneinnahmereste im
Vermögenshaushalt, während die Reste im Verwaltungshaushalt interkommunal über dem Mittelwert liegen. Aufgrund ihrer Höhe kommt den
Kasseneinnahmeresten aus Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung
zu. Daher stellen wir diese Position gesondert dar. Folgende Zahlen ergeben sich aus der Jahresrechnung 2005 bezogen auf die Einnahmeposition Gewerbesteuer:
Anordnungssoll _________________________ 3.035.131,89 Euro
Kasseneinnahmereste aus Vorjahr ____________ 551.701,78 Euro
Abgänge auf Kasseneinnahmereste______________ 1.774,00 Euro
Gesamt _______________________________ 3.585.059,67 Euro
Ist-Einnahmen Gewerbesteuer _____________ 3.123.166,33 Euro
Kasseneinnahmereste neu gebildet ____________ 461.893,44 Euro
24
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Ergebnisse im Einzelnen
Der Anteil der Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen an
den Sollstellungen des laufenden Jahres und aus Vorjahren reduziert um
die Abgänge auf Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen
beläuft sich auf 12,9 Prozent. Dieser Wert ist im interkommunalen Vergleich für 2005 wie folgt einzuordnen:
Anteil der Kasseneinnahmereste an den Sollstellungen für Gewerbesteuer im
interkommunalen Vergleich 2005 in Prozent
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
0
31,7
8,6
12,9
Anteil der neu gebildeten Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen an den Sollstellungen Gewerbesteuer
30,0
----- Prozent -----
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Die hohen Anteile der Kasseneinnahmereste aus Gewerbesteuerforderungen machen eine Prüfung erforderlich, inwieweit die bestehenden
Forderungen noch realisierbar sind. So sind beispielsweise zahlreiche
Forderungen in Insolvenzverfahren gegenwärtig nicht zu realisieren. Der
hohe Kennzahlenwert ist ein Hinweis darauf, dass das Instrument der
Niederschlagung stärker genutzt werden kann.
Empfehlung
Wir empfehlen, zukünftig bei Forderungen dieser Größenordnung
zur sachgerechten Darstellung des Haushaltsergebnisses das Instrument der vorläufigen Niederschlagung oder der pauschalen
Restebereinigung stärker zu nutzen.
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25
Ergebnisse im Einzelnen
Niederschlagungen
Sofern die Einziehung einer Forderung nicht erfolgreich verläuft, bietet §
32 GemHVO die Möglichkeit, diesen Anspruch befristet oder unbefristet
niederzuschlagen. Die Gemeinde Kreuzau ist der Empfehlung der VV zu
§ 32 GemHVO insofern gefolgt, als sie die notwendigen Regelungen über
Stundungen, Niederschlagung und Erlass von Forderungen im Rahmen
der Hauptsatzung erlassen hat. Danach kann der Bürgermeister Forderungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro erlassen oder niederschlagen. Für
darüber hinausgehende Forderungen ist der Rat zuständig. Die Betragsgrenze erscheint aus unserer Sicht sehr niedrig. Der Rat sollte sich lediglich bei wesentlichen Summen, die beispielsweise über fünf- oder
zehntausend Euro liegen, mit der Niederschlagung von Forderungen befassen.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau eine Anpassung der Betragsgrenzen zur Niederschlagung in der Hauptsatzung.
Derzeit wird keine zentrale Niederschlagungsliste geführt. Die Fachämter
führen dezentral jeweils eigenständige Listen.
Empfehlung
Um jederzeit einen Überblick und die Kontrolle über die befristet
und unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu erhalten,
empfehlen wir der Gemeinde Kreuzau, eine Niederschlagungsliste
an zentraler Stelle zu führen.
Die niedergeschlagenen Beträge sind vom Soll abzusetzen. Somit sind
die in der Jahresrechnung festgestellten Absetzungen auf Kasseneinnahmereste ein wichtiger Indikator für den Umgang mit Niederschlagungen. Bisher nimmt die Gemeinde nur in sehr geringem Umfang Niederschlagungen vor. Dies zeigt sich auch im interkommunalen Vergleich der
Absetzungen auf Kasseneinnahmereste.
In der Gemeinde Kreuzau erfolgten im Jahr 2005 Absetzungen in Höhe
von 9.032,85 Euro. Der Gesamtbetrag der Absetzungen beläuft sich da-
26
Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■
Ergebnisse im Einzelnen
mit auf 1,16 Prozent der gesamt gebildeten Kasseneinnahmereste. Dies
stellt sich im interkommunalen Vergleich wie folgt dar:
Anteil der Absetzungen auf Kasseneinnahmereste an den gesamt gebildeten
Kasseneinnahmeresten im interkommunalen Vergleich 2005 in Prozent
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
0,0
26,3
4,5
1,2
Auch im interkommunalen Zeitreihenvergleich der Jahre 2003 bis 2005
stellt sich das Ergebnis ähnlich dar:
Anteil der Absetzungen auf KER an den Gesamt-KER im interkommunalen Vergleich 2003 bis 2005 in Prozent
70
----- Prozent -----
60
50
40
30
20
10
0
2003
Minimum
2004
Maximum
Mittelwert
2005
Kreuzau
Die Grafik zeigt, dass in allen betrachteten Jahren der Anteil der Absetzungen an den gesamten Kasseneinnahmeresten deutlich unterdurchschnittlich war. Das Instrument der Niederschlagungen kann noch stärker genutzt werden.
Empfehlung
Wir empfehlen, zur möglichst realistischen Darstellung der jeweiligen Haushaltslage, das Instrument der Niederschlagungen verstärkt einzusetzen.
Die Niederschlagungslisten sind vom jeweiligen Fachbereich zu führen.
Die ständige Überprüfung der Termine ist von dort zu gewährleisten.
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27
Ergebnisse im Einzelnen
Mittel des Kassenbestandes
Allgemeines
Die Mittel der Allgemeinen Rücklage werden ständig zur Verstärkung der
Betriebsmittel der Kasse eingesetzt. Zum 01.01.2005 betrug die Höhe
der Allgemeinen Rücklage 869.157 Euro. Darüber hinaus bestehen noch
Sonderrücklagen für Bestattungswesen (33.455 Euro), Abfall- (23.667
Euro) und Abwasserbeseitigung (378.612 Euro), das Stiftungsvermögen
Künster´sche Stiftung (1.587 Euro), Betriebskostenüberschüsse der
Kindergärten (29.447 Euro) sowie Pensionsrückstellungen (30.393 Euro), die den Kassenbestand zum 01.01.2005 verstärken.
Zinsausgaben
Kredite zur Liquiditätsverstärkung werden bei der Gemeinde Kreuzau
regelmäßig in Form des Kassenkredits aufgenommen. In Anbetracht der
in den letzten Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt
war dies in immer stärkerem Maße erforderlich. Für diese Form der Kreditaufnahme hatte die Gemeinde im Jahr 2005 294.834,14 Euro Zinsen
zu zahlen. Bis zum 30.06.2006 waren im laufenden Haushaltsjahr bereits Zinsausgaben von 305.322,46 Euro zu verzeichnen.
Die Kassenkreditgeschäfte werden vom Kämmerer durchgeführt. Für die
Aufnahme der Kassenkredite werden Konditionen bei verschiedenen
Kreditinstituten angefragt. Die Kassenkreditaufnahme erfolgt in der Regel nicht tageweise, sondern meist für einen längeren Zeitraum. Da wir
lediglich die Zinssätze für tageweise Kassenkredite erheben, kann diesbezüglich kein interkommunaler Vergleich erfolgen. Für kurzfristige
Überschreitungen ist ein fester Kontokorrentzinssatz von 8,35 Prozent
vereinbart.
Nach unseren Erfahrungen besteht die realistische Möglichkeit, Kontokorrentvereinbarungen zu günstigeren Konditionen zu erhalten. Der folgende Vergleich bestätigt dies:
Kontokorrentzinsen im interkommunalen Vergleich
28
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
3,15
8,75
5,99
8,35
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Ergebnisse im Einzelnen
Kontokorrentzinsen im interkommunalen Vergleich
9,00
8,00
----- Prozent -----
7,00
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Empfehlung
Die Gemeinde Kreuzau sollte versuchen, günstigere Zinsen für
Kontokorrentverbindlichkeiten mit den entsprechenden Kreditinstituten zu vereinbaren.
Zinseinnahmen
Im Haushaltsjahr 2005 konnten durch die Anlage von nicht benötigten
Mitteln des Kassenbestandes Zinseinnahmen von 10.275,02 Euro erzielt
werden. Bis zum 30.06.2006 sind im laufenden Haushaltsjahr Zinseinnahmen von 11.879,91 Euro zu verzeichnen.
Die Tagegeldanlage erfolgt durch den Kassenverwalter. Bezüglich der
realisierten Zinssätze erkennen wir auf der Einnahmeseite im Vergleich
zu den anderen von uns geprüften Kommunen relativ niedrige Zinssätze.
Die folgende Tabelle und Grafik veranschaulicht die entsprechenden Daten:
Tagegeldzinsen im interkommunalen Vergleich
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
1,90
3,01
2,39
1,94
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29
Ergebnisse im Einzelnen
Tagegeldzinsen im interkommunalen Vergleich
3,00
----- Prozent -----
2,50
2,00
1,50
1,00
0,50
0,00
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kreuzau
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, den Kreditmarkt weitflächiger zu beobachten und noch andere Kreditinstitute für die Anlage von Kassenkrediten zu berücksichtigen.
Saldierte Zinsen
Die Zinseinnahmen und –ausgaben werden im Zeitvergleich gegenübergestellt.
Zinssaldo für die Anlage von Mitteln des Kassenbestandes und Kontokorrent
oder Kassenkrediten in Euro
Jahr
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
2002
6.584,79 Euro
245.414,26 Euro
-238.829,47 Euro
2003
8.004,53 Euro
285.733,91 Euro
-277.729,38 Euro
2004
9.550,92 Euro
266.684,77 Euro
-257.133,85 Euro
2005
10.275,02 Euro
294.834,14 Euro
-284.559,12 Euro
2006 bis 30.06.
11.879,91 Euro
305.322,46 Euro
-293.442,55 Euro
Die geringfügig steigenden Zinseinnahmen können den deutlichen Anstieg der Zinsausgaben nicht kompensieren. Dies führt im Ergebnis zu
30
Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kreuzau ■
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Ergebnisse im Einzelnen
einem steigenden negativen Saldo, der sich auch zukünftig durch die zur
Abdeckung der Fehlbeträge erforderlichen Kassenkredite weiter verstärken wird.
Um die Entwicklung auch im laufenden Jahr besser vergleichen zu können, werden die ermittelten Ergebnisse auf die Monate umgerechnet.
Daraus ergeben sich folgende Werte:
Zinssaldo für die Anlage von Mitteln des Kassenbestandes und Kontokorrent
oder Kassenkrediten in Euro im Monat
Jahr
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
2002
548,73 Euro
20.451,19 Euro
-19.902,46 Euro
2003
667,04 Euro
23.811,16 Euro
-23.144,12 Euro
2004
795,91 Euro
22.223,73 Euro
-21.427,82 Euro
2005
856,25 Euro
24.569,51 Euro
-23.713,26 Euro
2006
1.319,99 Euro
33.924,72 Euro
-32.604,73 Euro
Zinssaldo der Mittel des Kassenbestandes je Monat
im Jahresvergleich
0
----- Euro -----
-5.000
-10.000
-15.000
-20.000
-25.000
-30.000
-35.000
2002
2003
2004
2005
2006
Einwohnerbelastung
Der interkommunale Vergleich wird auf die Einwohner der Kommune
bezogen, um deutlich zu machen, inwieweit eine Be- oder Entlastung für
die Einwohner durch den Liquiditätsstatus der Gemeinde erfolgt.
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31
Ergebnisse im Einzelnen
Zinssaldo der Mittel des Kassenbestandes je Monat
je 1.000 Einwohner
2.500
2.000
---- Euro ----
1.500
1.000
500
0
-500
- 1.000
- 1.500
- 2.000
- 2.500
2002
Minimum
2003
Maximum
2004
2005
Mittelwert
2006
Kreuzau
In der Grafik wird deutlich, dass die Gemeinde Kreuzau durch die derzeitige Liquiditätssituation sehr stark belastet wird. Im Jahr 2006 stellt sie
sogar den Minimalwert der bisher von uns geprüften Kommunen. Die
negative Haushaltssituation auch der kommenden Jahre wird einen weiteren deutlichen Anstieg der Zinsbelastung zur Folge haben. Um die negative Entwicklung so weit wie möglich zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung mit den zur Verfügung stehenden Kassenmitteln unerlässlich.
Liquiditätsplanung
Die Gemeindekasse hat nach § 19 Abs. 1 GemKVO darauf zu achten,
dass die Guthaben auf den jeweils eingerichteten Geschäftskonten auf
den notwendigen Umfang beschränkt werden. Dabei ist die Kasse darauf
angewiesen, dass die bewirtschaftenden Stellen in der Verwaltung entsprechend § 19 Abs. 2 GemKVO die Gemeindekasse unverzüglich über
zu erwartende Ein- und Auszahlungen größeren Umfanges unterrichten.
Vor allem bei Auszahlungen ist es erforderlich, dass die Gemeinde hierüber frühzeitig von der anordnenden Stelle in Kenntnis gesetzt wird. Bei
der üblichen Anlage von Mitteln des Kassenbestandes wäre eine Vorlaufzeit von sieben Tagen sinnvoll.
32
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Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ■
Ergebnisse im Einzelnen
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass teilweise parallel zu den
aufgenommenen Kassenkrediten auch Tagegeldanlagen in zum Teil erheblichem Umfang vorgenommen werden. Aufgrund der niedrigeren
Zinsen für Tagegeldanlagen führt dies im Ergebnis zu einem Zinsverlust,
der durch eine entsprechende Liquiditätsplanung minimiert werden
kann. Im vorliegenden Fall waren hierfür unerwartete Einzahlungen in
erheblichem Umfang verantwortlich. Aufgrund der längerfristigen Anlage
(monatsweise) von Kassenkrediten konnte keine zeitnahe Tilgung vorgenommen werden. Die Aufgabentrennung zwischen Kassenkreditaufnahme (Kämmerer) und Tagegeldanlage (Kassenverwalter) macht bezüglich der Liquiditätsplanung einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen den handelnden Personen erforderlich.
Eine Möglichkeit zur Optimierung sehen wir beispielsweise in der Aufnahme von kurzfristigen (tageweise) Kassenkrediten, um auch auf unerwartete Liquiditätsspitzen schnell und flexibel reagieren zu können.
Auch die Einrichtung eines Geldmarktkontos, das Soll- bzw. HabenBestände exakt und tagesgenau verzinst, kann helfen, die geschilderten
Planungsschwierigkeiten zu lösen.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde Kreuzau, durch eine optimierte Liquiditätsplanung künftig gleichzeitige Anlage und Aufnahme von
Mitteln weitgehend zu vermeiden.
Herne, den 16.10.2006
Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Doris Krüger
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33
Kassenbestandsaufnahme im Rahmen der überörtlichen Kassenprüfioong
der Stedft/ Gemeinde
Kreuzau
vom
8.8.2006
EirinrDöit&DQjürQg d(ss GCsssODDästtlbsstoiradlgss
Besftamdl der [Barkasse 3tt. TagesalbscODlaGss wa>m
0,00 g
BesftaoDd aro nnoclhi möclhift eiiFDgeireiiccWemi Schecks
0,00 €|
Bestand auf dem Girokonto Nr.
1200039
It. Kontoauszug vom:
4.8.2006
zuzüglich positiver Schwebeposten
abzüglich negativer Schwebeposten
akftyalösöeD-ftetr IBtssttairadl
fe®D der SK Düren
10.869,62 €
Bestand auf dem Girokonto Kv,
8242000
It. Kontoauszug vom:
3.8.2006
zuzüglich positiver Schwebeposten
abzüglich negativer Schwebeposten
aktualisierter Bestaimdl
tbeü der Deutsche Bank
15.006,49 €
Besttarüd aoalF dem ©örotoDTito Wir.
13304-500
Oft. Koontoaous^aag wom:
4.8.2006
zuzüglich positiver Schwebeposten
abzüglich negativer Schwebeposten
aktualisierter Bestand
[Bosßainid atuiff dooun (SDir<D[k<n)in!ft(D Mtr»
6000256011
Iß. KmsnitoaiLiiszaiig ¥©m=
4.8.2006
zuzüglich positiver Schwebeposten
abzüglich negativer Schwebeposten
akttiEalisöetrlter Eesüaeudl
9.111,08 €
1.758,54 €|
15.006,49 q
D der Postbank Köln
6.242,67 €
0,00 €
0,00 €
6.242,67 €1
bei der Volksbank Rureifel
5.740,79 €
133,50 €
0,00 €
Besftarad atmiF dem Tagesgeldkonto Nr.
92171503
bei der
Sparkasse Düren
It. Kontoauszug vom: 2.8.2006
Bestand Termingeldkonto Nr.
bei der
It. Kontoauszug vom:
Bestand Festgeldkonto Nr.
bei der
It. Kontoauszug vom:
DCsi ssen istbesta ITD <ä\
5.874,29 €||
2.770.000,00 €|
2^798.881,9® €|
Anlage l
stgsftaDDsfltBSn
Defeteir CCasseirasoiODIbesftEBTid] vom
2.798.163,30 €|
7.8.2006
Soamrame der EinzahDia^sam]
10.042,59T€l
Summe der Auszahlungen
9.323,9ÖT|
CCa
DU s© D D [besfta tro cfl
"^) ^^IQ QO1
^ a / =7O.OOX;
yirotecrstslhötsdlslboliiras]
€
Der/Die Kassenverwalter/in und die mit dem Zahlungsverkehr beauftragten Bediensteten erklären, dass:
1. alle von der Stadt-/Gemeindekasse für die Zeitbuchung geführten Bücher vorgelegt worden sind,
2. alle Einzahlungen und Auszahlungen in den Büchern eingetragen sind,
3. alle vorhandenen Kassenmittel im Kassenbestandsnachweis berücksichtigt sind,
4. im Kassenistbestand nur Kassenmittel enthalten sind, die von der StadWGemeindekasse zu verwalten sind.
9-,
<sfat
'UVM
:
den
4f ^/ &£
S(^.s*e2^X^r
/^fc^f-
Kassenverwalter/in
c
Buchhalter/in
GPA NRW
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