Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
10.09.15, 15:40
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 299/2015
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - Datum: 01.07.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Bemerkungen
22.09.2015
vorberatend
Rat
29.09.2015
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.12.2015
vorberatend
Rat
15.12.2015
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Hebesatz-Satzung 2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
728.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
160 611 010
Mittel stehen zur Verfügung:
Sachkonto:
4011000 / 4012000 / 4013000
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.
Begründung:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2015 wurde ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Unabdingbarer Teil dieses Konzeptes ist eine Erhöhung der Hebesätze der
Realsteuern in folgenden Schritten:
2015
Grundsteuer A 340
Grundsteuer B 570
Gewerbesteuer 505
2016
350
590
520
2017
360
610
535
2018
370
630
550
2019
380
650
565
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 werden in 2016 folgende Mehrerträge erwartet:
Grundsteuer A
8.000 €
Grundsteuer B
400.000 €
Gewerbesteuer
320.000 €
Der Beschluss der Hebesatzung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ermöglicht es der Verwaltung,
gleich zu Beginn des kommenden Jahres entsprechende Steuerbescheide zu verschicken. Der
Versand von Änderungsbescheiden erst nach Beschluss der Haushaltssatzung 2016 und damit
Portokosten in Höhe von ca. 11.000 € werden erspart.
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