Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hebesatz-Satzung 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
10.09.15, 15:40
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Hebesatz-Satzung 2016) Beschlussvorlage (Hebesatz-Satzung 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 111 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 299/2015 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - Datum: 01.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 22.09.2015 vorberatend Rat 29.09.2015 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Hebesatz-Satzung 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 728.000 Folgekosten in €: Kostenträger: 160 611 010 Mittel stehen zur Verfügung: Sachkonto: 4011000 / 4012000 / 4013000 Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen. Begründung: Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2015 wurde ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Unabdingbarer Teil dieses Konzeptes ist eine Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern in folgenden Schritten: 2015 Grundsteuer A 340 Grundsteuer B 570 Gewerbesteuer 505 2016 350 590 520 2017 360 610 535 2018 370 630 550 2019 380 650 565 Gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 werden in 2016 folgende Mehrerträge erwartet: Grundsteuer A 8.000 € Grundsteuer B 400.000 € Gewerbesteuer 320.000 € Der Beschluss der Hebesatzung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ermöglicht es der Verwaltung, gleich zu Beginn des kommenden Jahres entsprechende Steuerbescheide zu verschicken. Der Versand von Änderungsbescheiden erst nach Beschluss der Haushaltssatzung 2016 und damit Portokosten in Höhe von ca. 11.000 € werden erspart. () -2-