Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
60/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
07.07.2004
21.07.2004
TOP: Ernennung von 2 stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Führungsämter der beiden stellvertretenden Wehrführer in der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
sind neu zu besetzen.
Durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) hat der Landesgesetzgeber
festgelegt, dass der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter
(stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren zu
bestellen und zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen sind. Vor dieser Ernennung hat der
Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Diese gesetzliche vorgeschriebene Anhörung
erfolgte am 21.06.2004.
Mit Verfügung vom 22.06.2004 schlägt Kreisbrandmeister Wolfram vor, den Brandinspektor Olaf
Biniek, geb. am 23.04.1971 in Dortmund, wohnhaft in 52372 Kreuzau, Kelterstraße 32 sowie den
Brandinspektor Karlheinz Eismar, geb. am 01.12.1965 in Düren, wohnhaft 52372 Kreuzau, Am
Stadion 1, zu stellvertretenden Wehrführern zu bestellen. Wie bereits eingangs dargelegt, ist mit
der Bestellung zum stellvertretenden Wehrführer auch die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit
verbunden. Für solche Ernennungen sind die beamtenrechtlichen Grundsätze zu beachten. Neben
den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes und des Feuerschutzhilfegesetzes (persönliche
und fachliche Eignung), findet vor allen Dingen die Verordnung über die Laufbahn der
ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Anwendung, die bestimmte Tatbestände
hinsichtlich der fachlichen Qualifikation enthält.
Die beiden o.g. Personen erfüllen z.Z. die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht. Die
Ernennung und Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis kann erst erfolgen, wenn die
Vorgeschlagenen die erforderlichen Laufbahnlehrgänge im Zeitraum von 2 Jahren am Institut der
Feuerwehr in Münster erfolgreich absolvieren. Dieses sind in beiden Fällen die Lehrgänge F/B V
(Führung von Führungsgruppen und Verbänden) und den F VI (Wehrführer). Es wird deshalb
vorgeschlagen, dem Brandinspektor Olaf Biniek sowie dem Brandinspektor Karlheinz Eismar die
kommissarische, stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
höchstens 2 Jahre zu übertragen. Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ist bei einer späteren
Ernennung auf die Amtszeit von 6 Jahren nicht anzurechnen.
Wird die erforderliche Ausbildung innerhalb dieser 2 Jahren nicht absolviert, ist nach Ablauf dieser
Zeit eine erneute Anhörung gem. § 11 FSHG erforderlich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-2Die
stellvertretenden
Wehrführer
erhalten
zur
Wahrnehmung
Aufwandsentschädigungen. Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung.
ihres
Ehrenamtes
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Brandinspektor Olaf Biniek und dem Brandinspektor Karlheinz Eismar werden mit
Wirkung vom 22.07.2004 für höchstens 2 Jahre kommissarisch die stellvertretende
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau übertragen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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