Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
148 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
22.12.15, 13:16
Aktualisiert
22.12.15, 13:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Rates am 15.12.2015 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
18:33 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Bell, Thomas Alfred
2. Borsch, Georg
3. Daniel, Jakob Edmund
4. Dibowski, Frank
5. Dürholt, Horst
6. Fuchs, Brigitte
7. Germann, Wolfgang
8. Göbbels, Christian
9. Grömping, Christian
10. Hoever, Willi
11. Jansen, Reiner Peter
12. Kirchner, Günter
13. Kohn, Tobias
14. Krauß, Harald
15. Kremer, Eberhard
16. Lamsfuß, Michael
17. Michalowski, Karl
18. Milischewski, Christof
19. Müller, Ludger
20. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
21. Pfennings, Ingo
22. Ruß, Helmut
23. Schmidt, Dr. Uwe
24. Schmitz, Anton
25. Schmitz, Josef
26. Terschanski, Frank
27. Terspecken, Sabine
28. Zimmermann, André
29. Zwingmann, Claudia
(ab18:04 Uhr zu TOP 6)
(ab 18:02 Uhr zu TOP 4)
Entschuldigt fehlen:
Mehrens, Martin
Rosenberger, Bruno
Waasem, Thilo
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth ;Hans
2. Schäfer, Hans Georg
3. Hochgürtel, Marita
4. Ley, Ulrich
5. Reidenbach, Kurt
6. Dederichs, Hans-Josef
7. Schulz, Erika
8. Schmitz, Rudolf
9. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
3 Zuhörer
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Rates vom 24.11.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung
nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der
Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Fragestunde für Einwohner;
Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen.
Es werden keine Fragen an den Rat und die Bürgermeisterin gestellt.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 415-X/Z-2
Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel gem. § 40 Kommunalwahlgesetz NRW
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass sie bei der Beratung und Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirkt.
Der Stadtverordnete Frank Terschanski betritt den Sitzungssaal und nimmt am Sitzungstisch Platz.
Herr Kurt Reidenbach teilt anschließend mit, dass bis zum 14.12.2015 keine Einsprüche eingegangen sind und somit der im Beschlussvorschlag vorgesehene Vorbehalt gestrichen werden
kann.
Die Stadtverordneten nehmen dies zur Kenntnis.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
Seite 2
Einstimmiger Beschluss:
A. Wiederholungswahl vom 25.10.2015
1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2. Die Wahl der Bürgermeisterin vom 25.10.2015 wird gemäß § 46b in Verbindung mit § 40 Abs. 1
Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
B. Stichwahl vom 08.11.2015
1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2. Die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin vom 08.11.2015 wird gemäß § 46b in Verbindung
mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 436-X
Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)
Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW
Einstimmiger Beschluss:
Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2016 / 2017 insgesamt 12 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen
werden auf folgende Standorte verteilt:
KGS Arloff:
GGS Bad Münstereifel:
GSV Höhengebiet, Teilst. Mutscheid:
GSV Höhengebiet, Teilst. Houverath:
2
3
4
3
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 427-X bis Z-1
Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen; Investitionsoffensive der Bundesregierung
Der Stadtverordnete Karl Michalowski betritt den Sitzungssaal und nimmt am Sitzungstisch Platz.
Die Stadtverordneten nehmen die Ausführungen der Zusatzerläuterung zur Kenntnis.
Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, bittet darum, die Kosten im Schulzentrum noch
genauer aufzuteilen, damit man erkennen kann, welche Kosten für die Schule und welche für die
Konviktkapelle anfallen. Diese Aufteilung wird für die Gespräche im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, wo eine abschließende Befassung mit der Thematik stattfinden soll, von der Verwaltung
zugesagt.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 407-X bis Z-1
Entwurf des Landesentwicklungsplanes;
hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf
Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, teilt mit, dass er der Stellungnahme nicht zustimmen
werde.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
Seite 3
Beschluss mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf des LEPs mit der nachfolgenden Ergänzung an.
Gemäß dem LEP ist großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in
zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Ausnahmetatbestände sind jedoch zu restriktiv.
Wenn aus städtebaulichen und/oder siedlungsstrukturellen Gründen das Zentrum die Nahversorgung nicht aufnehmen kann wie in Bad Münstereifel, müssen zur wohnortnahen Versorgung, gerade mit den nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechende Märkte in zukunftsorientierten
Größen an Standorten mit Wohnsiedlungszusammenhang und guter verkehrlicher Anbindung
planbar sein. Hier darf nicht entgegengehalten werden, dass weniger geeignete Standorte nur
deshalb gewählt werden müssen, weil sie im Zentrum oder näher am Zentrum liegen. Die städtebaulichen Argumente müssen in solchen Ausnahmesituationen im Sinne der Planungsvorgaben
des BauGB gegeneinander und untereinander auch mit denen des LEPs abwägbar sein.
Insofern hält die Stadt Bad Münstereifel daran fest, die Ausnahmeregelung flexibler zu gestalten
und den LEP entsprechend zu ändern.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 432-X
18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf
Einstimmiger Beschluss:
18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel (= Anlage A der Originalniederschrift) wird in
der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 446-X
29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
Einstimmiger Beschluss:
29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 29. Satzung zur Änderung der Satzung
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
Seite 4
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 (= Anlage B der Originalniederschrift) wird in der
Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 424-X
Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2016
hier: 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
Einstimmiger Beschluss:
Die Gebührenkalkulation 2016 (Anlage 1 zur RD 424-X) über die Gebühren zur Entsorgung der
Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 (= Anlage C der Originalniederschrift) wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 11. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 440-X
Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2016
Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, fragt nach, warum die Überdeckung aus 2014 nicht
komplett bei der Gebührenkalkulation eingesetzt wurde. Herr Hans Georg Schäfer erläutert darauf
hin, dass Kostenüberdeckungen aus Vorjahren innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen
sind. Dies berücksichtigend wird nur der Teil der Überdeckung ausgeschüttet, der zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren auf Vorjahresniveau benötigt wird.
Beschluss mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage) ist vom Rat geprüft und gebilligt.
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 390-X
Wassergebühren 2016;
hier: 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982
Einstimmiger Beschluss:
Wassergebühren 2016;
hier: 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
Seite 5
1.
2.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 390-X) zur 22. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt.
Die 22. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 (= Anlage D der Originalniederschrift) in
der Fassung des als Anlage 3 zu RD.-Nr. 390-X vorliegenden Entwurfs wird beschlossen.
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 401-X
Wasserversorgung Forsthaus Scheuren;
hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal
Einstimmiger Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfes mit
dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal den öffentlich-rechtlichen Vertrag für die
Lieferung und Abrechnung von Trinkwasser für das Forsthaus Scheuren in Euskirchen durch die
Stadtwerke Bad Münstereifel abzuschließen.
Zu Punkt 14. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 444-X
Feststellung Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Betriebszweig AbwasserEinstimmiger Beschluss:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad
Münstereifel, Betriebszweig Abwasser, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung von EUR 306.000,00 verbleibt ein Überschuss in Höhe von EUR 225.916,00, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Zu Punkt 15. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 445-X
Feststellung Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Betriebszweig WasserEinstimmiger Beschluss:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad
Münstereifel, Betriebszweig Wasser, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Der Jahresgewinn von 58.438,65 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Zu Punkt 16. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 449-X
Gesamtabschluss 2014
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
Seite 6
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
Einstimmiger Beschluss:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Zu Punkt 17. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 17.1 der Tagesordnung:
Förderung von Begegnungsstätten
hier: mündl. Anfrage von Herrn Stadtverordneten Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen
Laut eines Artikels in der Kölnischen Rundschau vom 15.12.2015 hat die Landesregierung NRW
ein Sonderprogramm zur besseren Integration von Flüchtlingen aufgelegt. Der Stadtverordnete
Georg Borsch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, teilt mit, dass seine Fraktion einen Antrag an die
Stadt gestellt hat, diese Fördermittel zu beantragen, um evtl. auch Begegnungsstätten und Dorfgemeinschaftshäuser mit Hilfe der Fördermittel zu sanieren. Er erläutert kurz den Zeitungsartikel
und den von der Fraktion eingereichten Antrag. Immobilien wie Begegnungsstätten und Jugendtreffs sollten zur Integration von Flüchtlingen und als Treff von Eingesessenen dienen. Auch rät die
Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen zu einer Sondersitzung des Rates Anfang 2016, damit evtl. Förderanträge rechtzeitig gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 19.02.2016.
Aufgrund von Wortmeldungen setzt die Bürgermeisterin die Geschäftsordnung außer Kraft.
Auch wenn nicht alle Stadtverordneten den besagten Zeitungsartikel kennen, ist man doch der
Ansicht, Fördergelder oder –töpfe grundsätzlich zu nutzen. Man solle aber auch die weitere laufende Unterhaltung der ggfls. mit Fördermitteln sanierten Dorfgemeinschaftshäuser nicht außer
Acht lassen.
Es wird Kritik an der Landesregierung geübt, die immer häufiger kurzfristig Förderprogramme bekannt gibt und damit die Kommunen unter Zeitdruck setzt. Oft sei eine ausführliche Beratung in
den Fraktionen und Ausschüssen nicht möglich, da die Fristen sehr kurz angesetzt seien.
Kämmerer Hans Orth teilt mit, dass heute Mittag der Projektaufruf über den Städte- und Gemeindebund bei der Verwaltung eingegangen sei. Die Verwaltung werde die Fraktionen noch vor Weihnachten über diesen Förderaufruf unterrichten. Die Verwaltung werde prüfen, welche Projekte förderungswürdig und -fähig seien und hierüber entsprechend informieren. Da planmäßig bis zur Antragsfrist keine Sitzungen vorgesehen sind, werde voraussichtlich eine zusätzliche Sitzung zum
Jahresbeginn erforderlich werden.
Im Anschluss an die Wortmeldungen setzt die Bürgermeisterin die Geschäftsordnung wieder in
Kraft.
Zu Punkt 17.2 der Tagesordnung:
Anhebung der Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ausschusssmitglieder ab 01.01.2016
hier: mündl. Mitteilung von Frau Marita Hochgürtel
Frau Marita Hochgürtel teil mit, dass zum 01.01.2016 die Aufwandsentschädigungen für Rats- und
Ausschussmitglieder um 10% angehoben werden.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
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Im Gespräch sei auch eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende gewesen. Diese sei
aber noch nicht beschlossen, da hier noch Klärungsbedarf bestehe.
Die mit der Anhebung der Aufwandsentschädigung verbundenen höheren Ausgaben wurden mit
der 1. Veränderungsliste für den Haushalt 2016 angemeldet.
Zu Punkt 17.3 der Tagesordnung:
Einsatz von Flüchtlingen im Bauhof
hier: mündl. Mitteilung von Frau Marita Hochgürtel
In den Medien wurde in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass zukünftig Flüchtlinge bei
der Stadt Mechernich, Zülpich und auch anderen Kommunen eingesetzt würden. Der Einsatz erfolgt hauptsächlich beim Bauhof.
Frau Marita Hochgürtel erläutert, dass dies bei der Stadt Bad Münstereifel schon seit Jahren Praxis sei. Im Gegensatz zu den übrigen Kommunen, welche hierbei in Zusammenarbeit mit anderen
Trägern, wie z. B. der Caritas arbeiten, handele die Stadt Bad Münstereifel in Eigenregie.
Um 18:33 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Bürgermeisterin
(Sabine Preiser-Marian)
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
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Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
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